A
Abu
Gast
Ich habe habe aus Gründen der Übersichtlichkeit aus dem Thread "Heimatland Deutschland" die Postings, die eine Heirat nur auf Basis "Meldebescheinigung und Geburtsbescheinigung aus Deutschland" betreffen, mal in diesen neuen Thread gestellt.
Bis jetzt wurde folgendes gepostet:
Alle entsprechenden Quellen, die ich bisher gesehen habe, sagen übereinstimmend aus, daß für eine deutsch-thailändische Heirat in Thailand eine Konsularbescheinigung der Deutschen Botschaft und hierfür ein Ehefähigkeitszeugnis eines deutschen Standesamts notwendig sind, z. B.
http://www.german-embassy.or.th/de/informationen/service/ehe.html
http://www.baanthai.com/ratgeber/heirat.asp
Nirgendwo ist von Ausnahmen für Deutsche mit Wohnsitz in Thailand die Rede. Ich selbst hatte bei meiner Heirat (Amphoe Bangrak)einen Wohnsitz in Thailand und habe dennoch eine Konsularbescheinigung gebraucht.
Wenn man genug bezahlt, geht es sicherlich auch ohne diese Dokumente. Wenn man noch mehr bezahlt, geht es wahrscheinlich auch ohne Ehepartner ;-D
Bei einer späteren Verwendung der Heiratsurkunde bei deutschen Behörden (z. B. Antrag auf FZF-Visum, Aufenthaltserlaubnis, Geburt eines Kindes, etc.,etc.) kann die Ehe noch einmal materiell geprüft werden (muß aber nicht). Wenn vorher ein Ehefähigkeitszeugnis vorlag, kann man dieser Prüfung gelassen entgegensehen, denn alles notwendige wurde dabei schon vorab geprüft. Ansonsten können sich auf einmal Probleme ergeben bis hin zur Ungültigkeit der Ehe aus deutscher Sicht. Und dabei spielt überhaupt keine Rolle, ob die Ehe aus thailändischer Sicht gültig ist oder nicht.
Mal als Beispiel:
Die thailändische Ehefrau war schon mal verheiratet und hat sich - wie das in Thailand üblich ist - einvernehmlich beim Amphoe scheiden lassen. Die deutschen Behörden erkennen so eine Scheidung nicht an, ergo ist die Frau noch in erster Ehe verheiratet, ergo ist die zweite Ehe ungültig. Für die thailändischen Behörden ist die Scheidung o.k. und die zweite Ehe gültig.
Und das dann wieder geradezubiegen, kann sehr zeitaufwendig sein.
Und währenddessen gibt es kein FZF-Visum, etc. Von den Kosten gar ncoht zu reden. Wenn jemand dieses Risiko eingehen will, o.k., aber ich würde es niemandem raten!
Abu
Bis jetzt wurde folgendes gepostet:
expatpeter" schrieb:Wenn du viele Geld hast und alles schnell und einfach abwickeln willst, dann mach´s wie ich. Heirate in Thailand über Champion Tour und Travel in Pattaya. Erforderlich lediglich Meldebescheinigung und Geburtsbescheinigung aus Deutschland.
Abu" schrieb:Diese Version würde ich allerdings mit Vorsicht genießen...
expatpeter" schrieb:Was heißt das?
Abu" schrieb:Das heißt, daß man für eine Heirat in Thailand normalerweise eine Konsularbescheinigung der deutschen
Botschaft braucht und für diese wiederum ein Ehefähigkeitszeugnis eines deutschen Standesamtes. Wenn das gegen Geld auch ohne gehen sollte (was ich nicht ausschließen möchte), wäre das auf jeden Fall nicht legal und würde gewisse Risiken beinhalten.
expatpeter" schrieb:Na siehste, das habe ich mir alle erspart. Ich bin jetzt verheiratet, legalisiert von der deutschen Botschaft und anerkannt in Deutschland. Meine Pension ist auch leicht erhöht.
Meine Meinung hierzu:waanjai" schrieb:Zumindest wäre dies der Standardfall, wenn die Eheschließung in Thailand von Deutschland aus eingeleitet wird, was ja oftmals der Fall ist.
Wohnst Du aber bereits in Thailand, dann wäre die Beibringung eines dt. EFZ für eine standesamtliche Eheschließung nach thailändischem Recht wohl ein bißchen viel verlangt. Auch eine solche Heirat in Thailand bedarf natürlich der Anerkennung in Deutschland nach der Heirat. Und dann wird halt nachträglich geprüft, ob irgendwelche Ehehindernisse nach deutschem Recht der Eheschließung im Wege lagen oder nicht. Dauert halt länger. Ist aber erforderlich, um die Rechtsfolgen einer Eheschließung für die im deutschen Rechtsraum agierenden Behörden herzustellen. :-)
Alle entsprechenden Quellen, die ich bisher gesehen habe, sagen übereinstimmend aus, daß für eine deutsch-thailändische Heirat in Thailand eine Konsularbescheinigung der Deutschen Botschaft und hierfür ein Ehefähigkeitszeugnis eines deutschen Standesamts notwendig sind, z. B.
http://www.german-embassy.or.th/de/informationen/service/ehe.html
http://www.baanthai.com/ratgeber/heirat.asp
Nirgendwo ist von Ausnahmen für Deutsche mit Wohnsitz in Thailand die Rede. Ich selbst hatte bei meiner Heirat (Amphoe Bangrak)einen Wohnsitz in Thailand und habe dennoch eine Konsularbescheinigung gebraucht.
Wenn man genug bezahlt, geht es sicherlich auch ohne diese Dokumente. Wenn man noch mehr bezahlt, geht es wahrscheinlich auch ohne Ehepartner ;-D
Bei einer späteren Verwendung der Heiratsurkunde bei deutschen Behörden (z. B. Antrag auf FZF-Visum, Aufenthaltserlaubnis, Geburt eines Kindes, etc.,etc.) kann die Ehe noch einmal materiell geprüft werden (muß aber nicht). Wenn vorher ein Ehefähigkeitszeugnis vorlag, kann man dieser Prüfung gelassen entgegensehen, denn alles notwendige wurde dabei schon vorab geprüft. Ansonsten können sich auf einmal Probleme ergeben bis hin zur Ungültigkeit der Ehe aus deutscher Sicht. Und dabei spielt überhaupt keine Rolle, ob die Ehe aus thailändischer Sicht gültig ist oder nicht.
Mal als Beispiel:
Die thailändische Ehefrau war schon mal verheiratet und hat sich - wie das in Thailand üblich ist - einvernehmlich beim Amphoe scheiden lassen. Die deutschen Behörden erkennen so eine Scheidung nicht an, ergo ist die Frau noch in erster Ehe verheiratet, ergo ist die zweite Ehe ungültig. Für die thailändischen Behörden ist die Scheidung o.k. und die zweite Ehe gültig.
Und das dann wieder geradezubiegen, kann sehr zeitaufwendig sein.
Und währenddessen gibt es kein FZF-Visum, etc. Von den Kosten gar ncoht zu reden. Wenn jemand dieses Risiko eingehen will, o.k., aber ich würde es niemandem raten!
Abu