Heirat in Thailand/Ehegattennachzug

Diskutiere Heirat in Thailand/Ehegattennachzug im Ehe & Familie Forum im Bereich Thailand Forum; @burt,das mit Thailand zum Amphö gehen könnt ihr euch sparen. Ihr könnt mit dem Paß und der Heiratsurkunde in Deutschland zu der Thaibotschaft...
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berliner35

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@burt,das mit Thailand zum Amphö gehen könnt ihr euch sparen.

Ihr könnt mit dem Paß und der Heiratsurkunde in Deutschland zu der Thaibotschaft oder dem Generalkonsulat gehen oder per Post übersenden per Einschreiben mit Rückantwort.

Da bekommt deine Frau einen Stempel in den Paß,mit den Hinweis,:Nach der Heirat ist der Familienname ------
Wurde bei meiner Frau in Deutschland in ihrem Paß auch so Vermerkt.

Neuer Paß wird auch über die Botschaft Erteilt,mit neuen Familiennamen.
 
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Tramaico

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berliner35" said:
Da bekommt deine Frau einen Stempel in den Paß,mit den Hinweis,:Nach der Heirat ist der Familienname ------
Wurde bei meiner Frau in Deutschland in ihrem Paß auch so Vermerkt.
Mit dem neuen E-Pass leider nicht mehr moeglich.

Bei Aenderungen, egal welcher Art, keine manuellen Eintragungen mehr wie frueher, sondern nur noch Ausstellung eine neuen Passes, da ja die Sondereintragungen nicht maschinenlesbar sind. :wink:
 
wingman

wingman

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Natakwan
wir haben letztes jahr in bangkok gleich den neuen pass beantragt. wie member tramaico bereits erwähnte sind manuelle ergänzungen nicht mehr möglich.
kurioserweise durfte meine frau ihren "alten" kurz zuvor erst erstellten pass behalten, er wurde nicht eingezogen oder ungültig gemacht.
 
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berliner35

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Extranjero" said:
berliner35, bevor du andere so massiv angest solltes du mal selber nicht Bloedsinn schreiben.
Ein Heiratsvisum bedarf keiner Verpflichtungserklaerung.
Der Antragsteller kann genauso gut selbst genuegend Liquiditaet nachweisen. Wieso sollte das auch anders als bei einem Tourivisum sein?
Du bringst hier 2 Visaarten ins Spiel,die nichts miteinander zu tun haben.
Ein Heirats,Ehegattennachzug,Kindernachzugsvisa wird von der ABH in Deutschland erteilt,Gültig nur für Deutschland,Visaart"D",da an diesem Visum die spätere Aufenthaltserlaubnis geknüpft ist.
Ein Tourist,oder Besuchsvisum wird nur von der Botschaft erteilt und ist ein Schegenvisum,ohne Mitarbeit der ABH in Deutschland.
Eine Verpflichtungerklärung ist Nötig,für die Einreise in Deutschland mit der Visumart "D".Oder hat eine Braut,Ehegattin oder Kinder in Deutschland einen Geldvorrat für seinen Lebensunterhalt?
 
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Woper

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Hallo wingman,
habe mich unverständlich ausgedrückt. Die fehlerhafte Visaeintragung bezog sich auf das Visa von Burt´s Frau.
Der Visaeintrag meiner Frau ist korrekt.
Das weiß ich aber nur, weil meine Frau den Eintrag gescannt und mir gemailt hat.
Sie selbst kann aufgrund der unzureichenden Sprachkenntnisse
einen Fehler gar nicht erkennen.
Dies würde ich auch der Frau von Burt unterstellen.
Die Aussage von Berliner35, das Visa für Ehegattennachzug wird von der ABH erteilt ist falsch. Visa werden nur von der Botschaft erteilt.

Gruß
Woper
 
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[quote="berliner35",p="727778]Oder hat eine Braut,Ehegattin oder Kinder in Deutschland einen Geldvorrat für seinen Lebensunterhalt?[/quote]
Warum sollte eine Braut, wie du es ausdrueckst keinee ausreichenden Mittel haben?
Ich wuerde sagen, das ist international eher der Normalfall.
Ausser hier im Forum natuerlich. Da werden nur arme Schlucker geheiratet. Wenns froh macht. ;-D
 
wingman

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Natakwan
Berliner35 schrieb:
Ein Heirats,Ehegattennachzug,Kindernachzugsvisa wird von der ABH in Deutschland erteilt,Gültig nur für Deutschland,Visaart"D",da an diesem Visum die spätere Aufenthaltserlaubnis geknüpft ist.
Ein Tourist,oder Besuchsvisum wird nur von der Botschaft erteilt und ist ein Schegenvisum,ohne Mitarbeit der ABH in Deutschland.
Eine Verpflichtungerklärung ist Nötig,für die Einreise in Deutschland mit der Visumart "D".

Noch einmal: Visa werden von der Auslandsvertetung (Botschaft ) erteilt. Die ABH prüft die Gegebenheiten in Deutschland und erteilt nach positiver Prüfung seinerseits das OK. Trotzdem könnte die Botschaft noch ihrerseits bei Zweifeln das OK versagen.
Visa zur Familienzusammenführung (wenn beide bereits verheiratet sind) bedürfen keiner Verpflichtungserklärung.
Für das Heiratsvisum dagegen ja weil noch nicht verheiratet.
 
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JT29

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@wingman

Weisst Du wingman, der Berliner beantragt seine Visum immer bei seiner AB, wir sind ja so bescheuert und beantragen diese bei den Auslandsvbertretungen :rolleyes:

Im Übrigen macht eine VE bei einem Ehegattennachzug gar keinen Sinn mehr und wird auch nicht verlangt. VE ist nur notwendig, wenn der Antragsteller nicht über genügt Finanzmittel verfügt.
 
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burt

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wingman" said:
Visa zur Familienzusammenführung (wenn beide bereits verheiratet sind) bedürfen keiner Verpflichtungserklärung.
Allerdings wurde ich dann hier in D von der Ausländerbehörde eingeladen, und ich musste persönlich erscheinen. Einkommensnachweis abliefern und Erklärung über eventuelle Schulden und Unterhaltsverpflichtungen unterschreiben. Mietvertrag war wiederum nicht nötig.


wingman" said:
Für das Heiratsvisum dagegen ja weil noch nicht verheiratet.
Theoretisch ja. Wie gesagt, meine Frau hat jetzt ein Heiratsvisum bekommen obwohl schon verheiratet.
 
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zicki

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@burt
hast recht , den reisepass kann lt.kiesow die ehefrau auch nach einem jahr in thailand umschreiben lassen . ich muss morgen noch mal ins buero kiesow , da frage ich extra noch mal .
bis morgen gruss zick
 
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franky_23

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burt" said:
wingman" said:
Visa zur Familienzusammenführung (wenn beide bereits verheiratet sind) bedürfen keiner Verpflichtungserklärung.
Allerdings wurde ich dann hier in D von der Ausländerbehörde eingeladen, und ich musste persönlich erscheinen. Einkommensnachweis abliefern und Erklärung über eventuelle Schulden und Unterhaltsverpflichtungen unterschreiben. Mietvertrag war wiederum nicht nötig.


wingman" said:
Für das Heiratsvisum dagegen ja weil noch nicht verheiratet.
Theoretisch ja. Wie gesagt, meine Frau hat jetzt ein Heiratsvisum bekommen obwohl schon verheiratet.
Heiratsvisum??? oder Familienzusammenführungsvisum? Letzteres wäre plausibel. Ist dies nicht sogar das gleiche Antragsformular?
 
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burt

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franky_23" said:
Heiratsvisum??? oder Familienzusammenführungsvisum?
Das ist ja das Seltsame. Meiner Frau wurde gleich stutzig und hat nachgehakt. Antwort am Schalter 8: "In Ihrem Falle müssen Sie nach D einreisen und dort nocheinmal heiraten."
Bei Antragstellung wurde ausdrücklich die übersetzte und legalisierte Heiratsurkunde verlangt und auch einbehalten. Verwechslung des Tatbestandes ist also ausgeschlossen. Kiesow/Schottstätt haben für uns das Antragsformular ausgefüllt. Auch das dürfte also nicht das Problem gewesen sein.

franky_23" said:
Ist dies nicht sogar das gleiche Antragsformular?
Genau. Anscheinend werden alle 90-Tage-Visa mit diesem Formular beantragt (das FZV ist ja auch zunächst ein 90-Tage-Visum-D).
Ich weiss immer noch nicht, ob es ein "Ehegattennachzugsvisum" gibt, oder sind Ehegattennachzug und Kindesnachzug juristisch das selbe und wird allgemein "Familienzusammenführungsvisum" genannt?
 
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franky_23

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burt" said:
franky_23" said:
Bei Antragstellung wurde ausdrücklich die übersetzte und legalisierte Heiratsurkunde verlangt und auch einbehalten. Verwechslung des Tatbestandes ist also ausgeschlossen. Kiesow/Schottstätt haben für uns das Antragsformular ausgefüllt. Auch das dürfte also nicht das Problem gewesen sein.
was meinten die dann zu dem Joke der Botschaft ihr müsstet nochmals in D heiraten, wäre ja nur relevant wenn ihr nur buddh. geheiratet hättet.


Ich weiss immer noch nicht, ob es ein "Ehegattennachzugsvisum" gibt, oder sind Ehegattennachzug und Kindesnachzug juristisch das selbe und wird allgemein "Familienzusammenführungsvisum" genannt?
http://www.bangkok.diplo.de/Vertret...en/Visa90Tage/Visa__ueber__90Tage__seite.html

schau dir die Punkte 4 ff an dann ist dies das gleiche Visum nur ein unterschiedlicher REchtsgrund für die Gewährung

4

Familienzusammenführung nach erfolgter Eheschließung: Nachweis deutscher Sprachkenntnisse (s. Merkblatt Sprachnachweis), Heiratsurkunde*
5

Familiennachzug von Kindern: Geburtsurkunde der Kinder *
Nachweis des Sorgerechts *

6

Bei beabsichtigter Eheschließung in Deutschland:
Vorlage aller für die Eheschließung erforderlichen Unterlagen (s. Merkblatt Eheschließung ); Nachweis deutscher Sprachkenntnisse (s. Merkblatt Sprachnachweis)
7

Bei beabsichtigter Aufnahme einer gleichgeschlechtlichen, eingetragenen Lebenspartnerschaft:
Geburtsurkunde, Ledigkeitsbescheinigung, Meldebescheinigung, eventuell Vorlage eines notariell beurkundeten Partnerschaftsvertrages *,Sprachnachweis
 
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Tramaico

Gast
zicki" said:
@burt
hast recht , den reisepass kann lt.kiesow die ehefrau auch nach einem jahr in thailand umschreiben lassen . ich muss morgen noch mal ins buero kiesow , da frage ich extra noch mal .
bis morgen gruss zick
Achtung, dieses haengt wiederum ganz von der zustaendigen AB ab. Hatten einen Fall, dass die AB nach der Eheschliessung erst einmal nur 3 Monate Aufenthaltsgenehmigung gab. Mit dem Hinweis, dass ein neuer Pass mit dem Ehenamen beantragt werden solle, dann wuerde es erst einen laengerfristigen Aufenthaltstitel geben. :wink:
 
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Farang777

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Gabriel" said:
Habe die Frage nun auch der Botschaft Bangkok gestellt: Kann ich ohne Nachweis meiner Einkommensverhältnisse (also ohne Verpflichtungserklärung), meine Frau nach Deutschland holen? Hier die Antwort der Botschaft:

"Für einen Visumantrag bedarf es immer eines Finanzierungsnachweises. Das gilt auch für das Familiennachzugsvisum. Kann [[highlight=yellow:9bdc19c002]Ihre Verlobte [/highlight:9bdc19c002]anderweitig
nicht glaubhaft darlegen, dass ihr Lebensunterhalt in Deutschland gesichert ist, raten wir Ihnen eine Verpflichtungserklärung mit einzureichen."



Aber wenn ihr lediglich verlobt seit, handelt es sich doch auch noch nicht um eine "Familienzusammenführung", dazu müsstet ihr doch verheiratet sein, oder nicht?
 
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franky_23

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Farang.

Sowohl das Visum für die Verlobte als auch für eine Ehefrau sind im Prinzip gleiche Visas, nur der Antragsgrund ist verschieden.

Wäre mir neu, wenn eine verheiratete Frau für ein FZV einen Finanzierungsnachweis bräuchte.

Für das FZV - Grund Heirat in D (Fianceevisum) - wird ein Finanzierungsnachweis benötigt.
 
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Tramaico

Gast
Beides sind D-Visa. Die Botschaft fordert fuer die Antragsstellung keine Verpflichtungserklaerung ein, da der Antrag ja grundsaetzlich eine Einwilligung zur Visumserteilung bedarf.

Somit vertritt die Botschaft, dass die finanzielle Leistungsfaehigkeit in Deutschland zu pruefen ist. Ist diese nicht gegeben, dann keine Einwilligung zur Visumserteilung oder besondere Auflagen, die erst erfuellt werden muessen, an die die Einwilligung geknuepft ist.

Grundsaetzlich muss eine Verpflichtungserklaerung bei der AB abgegeben werden, wenn ein D-Visum Antrag zum Zwecke der Eheschliessung eingegangen ist, da in diesem Fall zwischen den betroffenen Personen noch keine rechtlich verpflichtende Verbindung besteht.

Bei einem D-Visum zum Zwecke der Familienzusammenfuehrung von Eheleuten bestehen die ABs meist nicht auf den Abschluss einer Verpflichtungserklaerung, da eben bereits eine rechtlich legitime Bindung besteht. Manche ABs fordern aber trotzdem den Abschluss ein. Warum? :nixweiss: Entweder das System nicht verstanden oder eben die Euro 25 Gebuehren sind zu verlockend.

Im Falle eines D-Visum zur Familienzusammenfuehrung mit einem Kind wird grundsaetzlich auf eine Verpflichtungserklaerung bestanden. Anscheinend soll sichergestellt werden, dass die finanziellen Mittel und der Wohnraum auch tatsaechlich ausreichend ist, um fuer das Kind Fuersorge tragen zu koennen. :wink:
 
paulsson

paulsson

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Wuppertal/Phrom Khiri
Wir haben vorige Woche einen neuen Reisepass in BKK beantragt.Dauert 3 Tage bei Abholung im Amt.Soll er
zum Wohnort geschickt werden dauert es 7 Tage.Moped und
Autoführerschein wurden um 5 Jahre verlängert.Normal sind
3 Jahre meine Frau sagte zu den Zuständigen sie wüsste nicht
wann sie wieder zurück nach Thailand kommt.Und Zack 5 Jahre
verlängert.ID-Card auf der zuständigen Amphoe je nach Andrang ca. 1 Stunde.

Zur Familienzusammenführung wird oft noch bei der Verpflichtungserklärung bei Nachzug von Kindern eine
zusätzliche Krankenversicherung gefordert.Ich mit meinem
Einladungsschreiben vom Vorgespräch von der AB zur Krankenversicherung getigert und die Sachbearbeiterin gebittet Handschriftlich mit Stempel zu bestätigen das
meine Frau und mein Stiefkind mit der Ankunft in Deutschland
bei meiner Krankenversicherung mitversichert sind.
Wurde von der AB akzeptiert.
Also bei der unserer AB sind die Leute sehr nett und
verständnisvoll.
 
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roelfle

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wang samor/isaan
meine frau hat vor 2 tagen,mit hilfe von kiesow,ihre vollständigen papiere bei der deutschen botschaft in bangkok abgegeben.
am nächsten tag war meine zuständige ausländerbehörde informiert.
heute habe ich meine papiere auf der ausländerbehörde abgegeben und der freundliche beamte versicherte mir,das seine zustimmung,zum visum heute noch nach bangkok geschickt wird (per email).
ich denke,das mein schatz anfang nächster woche ihr visum hat.
dann noch einen flug besorgen und sie ist endlich hier.
obwohl der ganze papierkram sehr zeitaufwendig und nervig war,sind wir stets,egal auf welchem amt,freundlich und kompetent behandelt worden.
oft macht halt der ton die musik und ein nicht zu lautes auftreten.
die sachbearbeiterin auf meiner ausländerbehörde war schon ein paar mal in thailand und hat sich für den kommenden winter gleich ein paar tips von mir geholt.
vielleicht gings deshalb so schnell!?
 
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