Heirat in Thailand/Ehegattennachzug

Diskutiere Heirat in Thailand/Ehegattennachzug im Ehe & Familie Forum im Bereich Thailand Forum; berliner35 schrieb: 3)Die Ausländerbehörde kann insbesondere in dringenden Fällen,IM FALL EINES ANSPRUCH AUF ERTEILUNG EINES AUFENTHALTSTITELS(...
wingman

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Natakwan
berliner35 schrieb:

3)Die Ausländerbehörde kann insbesondere in dringenden Fällen,IM FALL EINES ANSPRUCH AUF ERTEILUNG EINES AUFENTHALTSTITELS( Dieser Anspruch tritt in Kraft,bei einem Heiratsvisum und einem Ehegattennachzug und bei Kindernachzug).........der Visumerteilung VOR DER BEANTRAGUNG DES VISUMS BEI DER AUSLANDSVERTRETUNG zustimmen.(Vorabzustimmung)

Von dieser Vorabzustimmung wurde bei meinen beiden Adoptionen gebrauch gemacht. Aber trotzdem hätte im Fall des Falles sehr wohl die Botschaft das letzte Wort falls sich irgendwelche Ungereimtheiten ergeben sollten.
In meinen beiden Fällen wurde das Jugendamt, die AB und die Urkunden aus Rumänien mit einbezogen. Verpflichtungserklärung und und und.
Die Vorabzustimmung wird nicht einfach so la la erteilt.
Noch etwas dürfte für dich interessant sein.........es gibt quasi keinen Rechtsanspruch auf die Erteilung eines Visa.
Ich kann euch beiden nur empfehlen sich an die Spielregeln zu halten die wir alle durch haben.
Keine Seite verärgern weder AB noch die Botschaft. Beide brauchst du noch.

Member JT29 ist in den Abläufen durchaus bewandert, es gibt also keinen Grund ihn zu beleidigen.
 
strike

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Superior
Sailor" said:
.........
Wer aber wegen geringem Integrationsbedarf nicht zum Integrationskurs verpflichtet ist, davon war hier die Rede, kann ggf. wenn Plätze frei sind teilnehmen, zahlt aber den vollen Betrag von 2,20 € also 1320 € für die 600 Stunden.
Sailor,
das ist uns anders vermittelt worden.
Mein Frau KANN am Integrationskurs teilnehmen, MUSS es aber nicht.
Dennoch war von einer 1 Euro - Beteiligung die Rede.
Keine Ahnung was jetzt stimmt.

Gruss,
Strike
 
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berliner35

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Hallo @Nokgeo,kenne die ABH in Berlin.

Hallo @salär,Bin in Berlin zu meinem Bürgeramt gegangen und habe einen Antrag gestellt auf ein Heiratsvisum für meine thailändische Verlobte.
Habe dann einen Termin bei der ABH-Berlin bekommen,mit der Bitte folgende Unterlagen mitzubringen,Verdienstbescheinigung und Mietsvertrag.
Auf der ABH habe ich dann meine Verpflichtungserklärung unterschrieben,nach Belehrung durch den Sachbearbeiter,was alles auf mich zukommen könnte.Copie des Bescheides mitbekommen,das keine Einwände vorlägen,seitens der ABH.

In Thailand.

Meiner Verlobten wurde von der Botschaft schriftlich mitgeteilt,das Heiratsvisum liegt auf der Botschaft für sie Bereit.Dort mußte sie noch eine formlosen Antrag stellen,auf eine Visaerteilung und eine Krankenversicherung vorlegen für Deutschland.Visum wurde sofort in ihren Paß eingetragen.AI war noch nicht in Kraft.

Das ist heute noch so,jeder Deutsche kann über seine ABH ein Visum beantragen für Heirat,Ehegattennachzug und Kindernachzug.

Den Antrag zur Visaerteilung hatte ich vorher in Thailand schon ausgefüllt,sie mußte nur noch das Datum eintragen.

Zeitdauer der ganzen Sache vom Bürgeramt bis zur Visaerteilung,waren 3 Wochen.

Nur nachlesen in der Aufenthaltsverordnung unter §31.

Zu finden über www.berlin.de
Verwaltungsführer öffnen,Buchstabe "A"anklicken,
suchen nach Ausländerbehörde Berlin.
Rechts auf der Seite Aufenthaltverordnung öffnen
und unter §31 steht alles über die Beantragung eines Visums über die ABH.
 
tira

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berliner35" said:
...In Thailand.
Meiner Verlobten wurde von der Botschaft schriftlich mitgeteilt,das Heiratsvisum liegt auf der Botschaft für sie Bereit.Dort [highlight=yellow:d78e05f1ad]mußte sie noch eine formlosen Antrag stellen,auf eine Visaerteilung[/highlight:d78e05f1ad]....
ei was war das wohl :idea:

berliner35" said:
...Den Antrag zur Visaerteilung hatte ich vorher in Thailand schon ausgefüllt,....
haste gar net bemerkt in ihrem namen ausgefüllt :lachen:

träume weiter deinen traum :unbeteiligt:
:wai:
 
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begowal

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berliner,ich hab mir den § jetzt mehrmals durchgelesen und da steht nichts davon das die ein Visum erteilen :nixweiss:
Da steht....3) Die Ausländerbehörde kann insbesondere in dringenden Fällen, im Fall eines Anspruchs auf Erteilung eines Aufenthaltstitels, eines öffentlichen Interesses oder in den Fällen des § 18 oder § 19 des Aufenthaltsgesetzes der Visumerteilung vor der Beantragung des Visums bei der Auslandsvertretung zustimmen (Vorabzustimmung).
Also wieder der Begriff der Vorabzustimmung,was nichts anderes heisst als...ok wir haben hier in Deutschland alles schon geprüft,von unserer Seite aus gibt es keine Bedenken zur Erteilung des Visums....

Und wie du selbst schreibst musste deine Frau sehr wohl in TH zur Botschaft und den von dir ausgefüllten Visumantrag abgeben und wie du selbst schreibst hat sehr wohl diese Botschaft das nötige Visum in ihren Pass geklebt :bravo:
Und nun kannst du nochmal drüber nachdenken WER das Visum erteilt hat. Na kommste druff? :lachen:
 
Nokgeo

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Zitat Berliner35 # 90:
" Hallo @Nokgeo,kenne die ABH in Berlin."
_____Zitatende______

Nun..denke das Visa und Aufenthaltsangelegenheiten sogar international einheitlich geregelt werden.

Heisst:

für Visaangelegenheiten..man achte auf das Wort VISA,
sind die Auslandsvertretungen des Landes zuständig --> wo eingereist werden möchte, der Antragsteller einen entsprechenden Antrag, bei der zuständigen Stelle dort einreicht.

Bsp. ein Visa für TH. gibts AUSSERHALB von TH.
Ein Visa für die BRD, gibts ausserhalb der BRD.

Für Aufenthaltsangelegenheiten ( nach Einreise !! )..man achte auf das Wort AUFENTHALT, sind die Immigrationes des Einreiselandes zuständig.

Z.B.

In der BRD -->
die zuständige ALB --> Ausländerbehörde.

In TH. ---> das zuständige Immigrations Büro.

Eigentlich ganz einfach.
 
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Tramaico

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Bei keiner Auslaenderbehoerde kann ein Visum beantragt werden sondern lediglich eine Vorabzustimmung zu einem bei einer Auslandsvertretung zu stellenden Antrag, die dann das Visum erteilt, wenn sie selbst keine Bedenken hat. Genau der Prozess, den wir ja letzte Woche durchgefuehrt haben, wie in einem anderen Thread zu lesen ist.

Bei der Visumsuebernahme, nach FORMGERECHTER Antragsstellung, die von einer Kopie der Vorabzustimmung begleitet war, musste die Vorabzustimmung der deutschen ABH im Original vorgelegt werden, sonst haette DIE BOTSCHAFT das Visum nicht erteilt.

Es reicht nicht Gesetzentexte zu lesen und zu kennen, sondern das wichtigere ist, diese auch zu verstehen. Erwaehnte ja schon zweimal den Passus von Theorie und Praxis. :wink:
 
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zicki

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so heute war unser Glueckstag , wir haben in Bangkok (Bang Rak ) geheiratet und mein Frau hat auch das Ergebnis ihrer Deutschpruefung bekommen,, sie hat mit 82
Punkten die Pruefung auf Anhieb geschafft. Sie ist nun gluecklich . Jetzt dass Visum beantragt und dann gehts nach Hua Hin . Unsere Papiere waren alle in Ordnung , dank Kiesow , dann hatte ich Gelegenheit mit Frau Trirat zu sprechen , eine sehr freundliche Frau , die gesunde Ansichten hat.Und uns bei der Anmeldung zur Schule viel geholfen hatte . Naehers folgt , jetzt gehts erst mal zum feiern
bis bald Gruss Zick
 
Joerg_N

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Glückwunsch Zick und eine tolle Party

wir haben vor 7 Jahren in Banrak geheiratet - da gabs aaber noch kein A1
 
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Woper

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Hallo Zicki,

Glückwunsch, habe auch vor 6 Monaten in bang rak geheiratet.
Meine Frau hat zwischenzeitlich auch A1 bestanden und nach 7 Wochen Wartezeit jetzt das Visa bekommen. Nächste Woche ist sie endlich in D.
Habe auch Frau Trirat am Prüfungstag im GI kennen gelernt und kann mich deiner Meinung nur anschließen. Alle Email wurden immer umgehend von ihr beantwortet. :computer:
Wünsche noch schöne Tage in LOS. :-)
Gruß
Woper
 
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burt

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Woper" said:
... jetzt das Visa bekommen.
Hat auch Deine Frau ein Visum zur Eheschließung anstatt eines für den Ehegattennachzug bekommen?
Meine Frau hat nämlich diese Woche das Ehegattennachzugsvisum abgeholt und, oh Schreck, da steht drauf: "Gültig zur Eheschließung". Jetzt rätseln wir, was uns dann hier auf dem Ausländeramt erwartet :ohoh: ???
 
wingman

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Natakwan
tramaico schrieb :
Bei der Visumsuebernahme, nach FORMGERECHTER Antragsstellung, die von einer Kopie der Vorabzustimmung begleitet war, musste die Vorabzustimmung der deutschen ABH im Original vorgelegt werden, sonst haette DIE BOTSCHAFT das Visum nicht erteilt.


Bei meinen Adoptionen wurde mir die Vorabzustimmung jeweils in einem versiegelten Umschlag ausgehändigt. Mit dem mündlichen Hinweis das ein öffnen diese zur Ungültigkeit führt.
 
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Woper

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Hallo burt,
bei meiner Frau ist angegeben "nur gültig zur Familienzusammenführung".
Die MA der Botschaft sind eben auch nicht fehlerfrei. :nixweiss:
Ich glaube nicht, das die AB in dem Fall Probleme macht. Der Fehler ist ja offensichtlich und nachvollziehbar.
Deiner Frau kann man da sicher auch keinen Vorwurf machen, da der Antrag doch wohl den richtigen Grund enthielt und sie aufgrund der geringen Sprachkenntnisse den Unterschied nicht erkennen konnte.
Du bist ja erst nach erfolgter Einreise auf den Fehler aufmerksam geworden :gruebel:

Gruß
Woper
 
wingman

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Natakwan
Hallo Woper, die Angaben im Visum sind korrekt. Verheiratet seit ihr bereits, also geht es um (FZV= zwecks Familienzusammenführung) eben um jenes Visum.
 
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berliner35

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Hallo @burt,deine Frau muß umgehend zur Botschaft oder den Paß per Post mit Einschreiben an die Botschaft senden,Kosten muß die Botschaft tragen,unter der voraussetzung,das Visum wurde für einen Ehegattennachzug gestellt.
Deine Frau würde sonst mit einem falschen Visum in Deutschland einreisen,was sehr Fatal ist.Von der Grenzpolizei und der ABH in Deutschland würden erst mal falsche Angaben in dem Visaantrag unterstellt.
Schwierigkeiten kann es schon bei der Einreise geben,Nach eurer heirat hat deine Frau deinen Familienamen im Paß,im Heiratsvisum steht,"zur Heirat mit ..."also wieder euer Name.
 
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berliner35

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@wingman,wie kann man nur so eine Sch...e schreiben?
Ein Heiratsvisum Berechtig zur Eheschließung in Deutschland und muß mit einer Verpflichtungserklärung gekoppelt sein bis zu Eheschließung.
Ein Ehegattennachzug zu einem deutschen bedarf keinerlei Nachweise von Einkünften.

Ein Heiratsvisum ist nicht für den Ehegattennachzug,auch wen du es gerne so sehen möchtest.Also nochmal in Deutschland Heiraten um an den Aufenthaltstitel zu kommem?
 
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berliner35, bevor du andere so massiv angest solltes du mal selber nicht Bloedsinn schreiben.
Ein Heiratsvisum bedarf keiner Verpflichtungserklaerung.
Der Antragsteller kann genauso gut selbst genuegend Liquiditaet nachweisen. Wieso sollte das auch anders als bei einem Tourivisum sein?
 
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burt

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berliner35" said:
Von der Grenzpolizei und der ABH in Deutschland würden erst mal falsche Angaben in dem Visaantrag unterstellt
Stimmt. Im AuslG stehen dazu ziemlich üble Sachen. Und ich mache mich wegen Beihilfe zur illegalen Einreise strafbar.

berliner35" said:
Nach eurer heirat hat deine Frau deinen Familienamen im Paß
Das ist nicht das Problem. Damals hatte ein Botschaftsmitarbeiter meiner Frau empfohlen, mit der Namensänderung ein paar Monate zu warten. Fa. Kiesow hat bestätigt, dass das zulässig ist. Und bei der nächsten Reise nach Thailand kann sie dann mal auf´s Amphoe gehen und das alles nachholen. Neuer Pass, neue ID-Karte u.s.w.
 
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martinus

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Ich glaube, so langsam wirds Zeit, daß hier mal ein Wiki zum Thema entsteht.
Ist doch eine immer wiederkehrende Frage hier im Forum.

Nur so als Vorschlag.

Martin
 
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Tramaico

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Wie vom Berliner geschrieben, gibt es nur eine richtige Vorgehensweise, um saemtliche moegliche Probleme auszuklammern.

Neues Visum von der Botschaft mit dem Einreisegrund "FNZ" in den Pass einbringen lassen. Das neue wird einfach von der Botschaft als ungueltig markiert.

Eine persoenliche Vorsprache bei der Botschaft mit dem Pass an den Schaltern 8/9 empfiehlt sich.

Achtung: Grundsaetzlich ist das Visum bei Uebernahme immer dahingehend zu pruefen, dass alle Angaben richtig sind, um eben einer Situtation wie beschrieben vorzubeugen.
 
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