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berliner35
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Hallo @JT29,danke für die Einschätzung deines Vaters,aber schämst du dich nicht in so Darzustellen?
Also ich mit 73 Jahre komme hier mit Gesetzestexten,die du nicht lesen willst oder kannst,sind immerhin ca.340 Seiten.
Aber man hat ein Inhaltesverzeichnis zu den Ausführungen,einfach schauen unter Visaerteilung.
Alle Visas bei der Botschaft beantragen?
Geht nicht! Eine Ausländerin geht zur Botschaft und stellt den Antrag auf ein Heiratsvisum und die Botschaft erteilt es?
Das gleiche bei einem Visum für Familienzusammenführung?
Antragsteller ist immer der deutsche Ehepartner und kein anderer.Entscheidungen werden bei der ABH getroffen und nicht bei der Botschaft.
Der Passus der ABH,Genehmigung wird von der Botschaft erteilt
Bezieht sich auf Straftaten oder Illegaler Aufenthalt,also alle Revelanten Übertretungen von Visabestimmungen der Schengen Staaten,auf die nur die Botschaft zugriff hat über das AA.Bei einer Ablehnung durch die Botschaft,muß diese dem Antragsteller auf Antrag mitteilen welche Gründe vorliegen,damit er über ein Gericht seine beabsichtigte Heirat oder Familienzusammenführung einklagen kann.
Also ich mit 73 Jahre komme hier mit Gesetzestexten,die du nicht lesen willst oder kannst,sind immerhin ca.340 Seiten.
Aber man hat ein Inhaltesverzeichnis zu den Ausführungen,einfach schauen unter Visaerteilung.
Alle Visas bei der Botschaft beantragen?
Geht nicht! Eine Ausländerin geht zur Botschaft und stellt den Antrag auf ein Heiratsvisum und die Botschaft erteilt es?
Das gleiche bei einem Visum für Familienzusammenführung?
Antragsteller ist immer der deutsche Ehepartner und kein anderer.Entscheidungen werden bei der ABH getroffen und nicht bei der Botschaft.
Der Passus der ABH,Genehmigung wird von der Botschaft erteilt
Bezieht sich auf Straftaten oder Illegaler Aufenthalt,also alle Revelanten Übertretungen von Visabestimmungen der Schengen Staaten,auf die nur die Botschaft zugriff hat über das AA.Bei einer Ablehnung durch die Botschaft,muß diese dem Antragsteller auf Antrag mitteilen welche Gründe vorliegen,damit er über ein Gericht seine beabsichtigte Heirat oder Familienzusammenführung einklagen kann.


