Hallo liebe Forums-Gemeinde,
es gibt zwar dieses Thema schon öfter jedoch sind diese bereits etwas älter.
Gibt es jemanden der ggf. erst vor kurzem in Bangkok geheiratet hat und mir bzgl. Erfahrungen, Kontakte, Reihenfolge der Unterlagen.... etwas behilflich sein kann?
Ich habe mich schon etwas eingelesen, allerdings je mehr ich lese umso unterschiedliche Infos bekomme ich.
Hier mal als Einstieg wenn diejenigen in Thailand heiraten wollen,
Konsularbescheinigung Eheschließungen auswärtiges Amt
Zur Eheschließung benötigen Sie eine
von der Botschaft ausgestellte Konsularbescheinigung. Der thailändische Standesbeamte ist verpflichtet, diese Bescheinigung vor der Eheschließung zu verlangen. Die Botschaft stellt diese Bescheinigung zweisprachig (auf deutsch und auf thailändisch) aus.
Für die Ausstellung der Konsularbescheinigung benötigt die Botschaft:
Die oben angeführten Unterlagen können zur Vorbereitung der Konsular Bescheinigung zunächst per E-Mail (
rk-130@bangk.diplo.de) an die Botschaft gesandt werden. Die Bearbeitungszeit für die Ausstellung durch die Botschaft liegt derzeit bei 10 Arbeitstagen nach persönlichem Einreichen der Unterlagen an der Botschaft ODER vorheriger Übersendung der Unterlagen per E-Mail. Entscheidend ist der Zeitpunkt des Eingangs der Unterlagen in der Botschaft.
Eingangsbestätigungen werden nicht erteilt. Der/die deutsche Verlobte wird unaufgefordert per E-Mail informiert, wann die Konsular Bescheinigung zur Abholung an der Botschaft bereit liegt.
Sie können eine eventuell benötigte thailändische Übersetzung Ihres deutschen Reisepass dem zuständigen thailändischen Standesamt schon vorab vorlegen. Welche Dokumente vom thailändischen Standesamt von Ihnen und von Ihrer/m Verlobten benötigt werden, klären Sie am besten ebenfalls schon im Vorhinein mit dem thailändischen Standesamt. Des Weiteren können Sie die thailändische Übersetzung Ihres deutschen Reisepass gerne zusammen mit den benötigten Unterlagen an die Deutsche Botschaft schicken, um auf diese Weise eine einheitliche Übersetzung des Namens zu ermöglichen.
Bei Abholung der Konsularbescheinigung ist die
persönliche Vorsprache des/der deutschen Verlobten
an der Botschaft Bangkok zur Beglaubigung seiner/ihrer Unterschrift erforderlich.
Des Weiteren sind bei Abholung der Konsular Bescheinigung
das Ehefähigkeitszeugnis im Original und die Reisepässe beider Verlobten im Original (oder in von einer amtlichen deutschen Stelle beglaubigten Fotokopie) bei der Botschaft vorzulegen.
Die Gebühr für die Ausstellung der Konsular Bescheinigung beträgt derzeit in der Regel insgesamt 81,94 Euro (34,07 Euro je Bescheinigung, 15,52 Euro für die schriftliche Übersetzung sowie 24,59 Euro für die Fertigung und Beglaubigung eines Schriftstücks; für die mündliche Übersetzung wird je nach Zeitaufwand durchschnittlich eine Gebühr von 7,76 Euro fällig). Die Gebühr ist bei Abholung der Konsular Bescheinigung in bar in THB zum tagesaktuellen Wechselkurs der Botschaft zu begleichen.
Falls die Verlobten bereits ein gemeinsames Kind haben, das in Thailand geboren wurde, wird gebeten, die thailändische Geburtsurkunde vorzulegen, damit die thailändische Schreibweise des/der deutschen Verlobten übernommen werden kann.
Die Konsular Bescheinigung bedarf zusätzlich der „Überbeglaubigung“ durch das thailändische Außenministerium in Bangkok, da sie sonst von den thailändischen Standesbeamten nicht anerkannt wird. Die Einholung dieses Überbeglaubigungsvermerks kann nicht von der Botschaft übernommen werden.