Heirat in Österreich

Diskutiere Heirat in Österreich im Ehe & Familie Forum im Bereich Thailand Forum; :hilfe: Hallo Kollegen!Wie im ersten Betrag von mir angekündigt möchte ich heuer meine Mia ehelichen,wobei ich zu diesen Schritt natürlich eine...
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fralao

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:hilfe: Hallo Kollegen!Wie im ersten Betrag von mir angekündigt möchte ich heuer meine Mia ehelichen,wobei ich zu diesen Schritt natürlich eine Menge Fragen auf mich hereinstürzen.In erster Linie spreche ich natürlich meine Landsleute die gleiches getan habe um ihre Hilfe.
Was meine Freundin braucht liste ich auf,lasse mich aber bei Unkorrektheit besseres belehren. :nixweiss:
=>Ehefähigkeitszeugnis
=>Hausregister
=>Geburturkunde
Diese Dokumente müssen vom thailändischen Aussenministerium beglaubigt werden und anschließend von der österreichischen Botschaft überbeglaubigt werden.
Die überbeglaubigten Dokumente müssen in Österreich übersetzt werden.

weitere Unterlagen:
=>vollständig ausgefülltes Antragformular mit Foto
=>Pssport
=>Verpflichtungserklärung im Orginal
=>Passkopie des Einladers
=>Einkommensnachweis des Einladers
=>Krankenversicherung
=>Termin beim Standesamt

Fragen dazu.)
+ wie lange dauert die Beglaubigung vom thail.Aussenministerium(kann meine Zukünftige da allein hingehen?)
+ ist es richtig das die Beglaubigung in der österr.Botschaft überbeglaubigt werden muß(kommt mir komisch vor)
+ Überbeglaubigung->Übersetzung WO?
+ wieweit dürfen Einreisedatum und Standesamttermin auseinanderliegen/wie lange vorher darf sie vorher im Land sein?
+ wie lang ist die max.Aufenthaltzeit nach einer geglückten Heirat

+weiß irgendjemend Links zu diesen Themen :nixweiss:

Das waren für erste eine Menge Fragen,werde euch aber sicher noch mal mit diversen Fragen wie z.B.Ehevertrag belästigen müssen.
Bitte um eure Hilfe bzw.Erfahrung!
Gruss Fralao!!!
 
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Amras

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Willkommen im Nittaya, Fralao!

Ein wichtiges Dokument fehlt in deiner Liste: Das polizeiliche Führungszeugnis.
Nachdem wir verheiratet waren, sind wir wegen der Aufenthaltsbewilligung zur zuständigen Behörde, und dort wurde das Führungszeugnis verlangt.
Weil ich das vorher nicht wußte, wurde es zum teuersten aller Dokumente.

Das Führungszeugnis bekommt nur die betreffende Person selbst oder ein Bevollmächtigter.

Für diese Vollmacht mußten wir nach Wien in die thailändische Botschaft fahren (500 km), meine Frau mußte den Bevollmächtigten bekanntgeben (ihren Vater) und ihr wurden sogar die Fingerabdrücke abgenommen. Dann die Vollmacht per EMS nach Thailand.
Mein Schwiegervater fuhr mit dem Bus 12 Stunden nach Bangkok, das Führungszeugnis wurde aber nicht wie ich vorher im Nitty gelesen hatte, am selben Tag ausgestellt, sondern war am nächsten Tag abzuholen. So kam noch eine Übernachtung in Bangkok hinzu.
Mit der Rücksendung per EMS kam mich der ganze Scherz auf gut 300 Euro plus einen Urlaubstag für die Fahrt zur Botschaft.


Die Beglaubigungen im thail. Aussenministerium sind an einem Vormittag erledigt, deine Freundin kann alleine hingehen.

Die Beglaubigung des Aussenministeriums müssen dann in der österr. Botschaft überbeglaubigt werden.

Für die Übersetzung in Österreich brauchst du einen gerichtlich beeideten Übersetzer, meines Wissens gibt es nur einen in Österreich.

Dolmetscher

Die Übersetzungen mußten wir nicht mehr beglaubigen lassen.

Für die Heirat bekommt deine Freundin ein Visum für vier Monate, innerhalb dieser Zeit müsst ihr heiraten.

Die erste Aufenthaltsbewilligung wird auf ein Jahr befristet, wie es weitergeht kann ich dir Ende April mitteilen, dann müssen wir um die Verlängerung ansuchen.

Viel Glück euch beiden!

Gruß aus Innsbruck
Von Sa und Robert
 
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durban

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eferding
hallo
genaus wie amras geschrieben hat.
unbedingt das poliz. führungszeugniss vorher in bkk besorgen.
die überbeglaubigung der papiere auf der botschaft dauern jetzt bis zu drei tage.
vor drei jahren hatte ich noch glück, da gings an einem tag.
du musst aber dein standesamt fragen wo sie die papiere
übersetzt haben möchten.(das ist bei jedem sachbearbeiter anders) bei mir war es so dass nur das ehefähigkeitszeugniss in österr. übersetzt werden musste. (spart geld, da der österr. übersetzer um einiges mehr kostet. er gibt aber super auskünfte und kennt sich rechtlich wunderbar aus).

die niederlassungsbewilligung (so heisst das und nicht anders)
bekommst du für ein jahr, wird dann auf ein weiteres jahr verlängert und nach zwei jahren könnt ihr um den niederlassungsnachweis ansuchen.
der ist unbefristet gültig. (der ausweis muss aber alle 10 jahre verlängert bzw. neu gemacht werden, wie bei inländern der reisepass auch).

nochwas fällt mir ein. frage dein standesamt ob bei aufgebotsbestellung und hochzeit ein dolmetscher dabei sein muss.
denn dann musst du die kosten auch noch miteinkalkulieren.
lg
durban
 
Samuifreund

Samuifreund

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Stuttgart
fralao" said:
:hilfe: Hallo Kollegen!Wie im ersten Betrag von mir angekündigt möchte ich heuer meine Mia ehelichen,!!
Ich weiss ich bin kleinlich und ein Erbesenzähler ... ABER wieder mal will einer seine Mia ehelichen :O

Warum denn nochmal :nixweiss: Mia bedeutet Ehefrau ... also solltet Ihr doch schon verheiratet sein ??

Immer wieder lustig das man heiraten will aber nicht mal die einfachsten Begriffe bezüglich einer Beziehung auf Thai unterscheiden kann ....


Sorry für die Kritik die nicht zum Thema passt aber der Begriff Mia taucht hier immer wieder in unpassender Weise auf ...
 
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durban

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@samuifreund
schreiben um des schreibens willen ?? oder???
helfen konntest du ihm ja nicht, aber hauptsache was hinschreiben
um jemanden zu kritisieren.
"ollaweu s´mäu offen de d..."
lg
d
 
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Amras

Gast
durban" said:
nochwas fällt mir ein. frage dein standesamt ob bei aufgebotsbestellung und hochzeit ein dolmetscher dabei sein muss.
denn dann musst du die kosten auch noch miteinkalkulieren.
Das mit dem Dolmetscher habe ich glatt vergessen.

Bei unserer Hochzeit war allerdings eine gerichtlich beeidete Dolmetscherin für Englisch dabei.
Das Englisch meiner Mia ist zwar nicht besonders, aber sie hat einfach auf jede Frage mit yes geantwortet, das genügte dem Standesbeamten.

Gruß von Robert
 
Samuifreund

Samuifreund

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durban" said:
@samuifreund
schreiben um des schreibens willen ?? oder???
helfen konntest du ihm ja nicht, aber hauptsache was hinschreiben
um jemanden zu kritisieren.
"ollaweu s´mäu offen de d..."
lg
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Geholfen wurde doch schon.
Ich geb´ aber zu mich da ein wenig im Ton vergriffen zu haben. War schon spät und ein bisserl "mau" war man auch ;-D

Also SORRY !!!!!!! :flehan:
 
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fralao

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Schönen Dank an Amras und Durban für eure Tips.Habt mir sehr geholfen.Werde wahrscheinlich früher oder später noch mal mit Fragen an euch herantreten.Danke :bravo: :bravo:
Ebenfalls danke an Samuifreund für die Korrektur bzw.Erläuterung Mia.
PS:ist mir erst jetzt aufgefallen habe Pssport geschrieben-um gods wün! :super:
 
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geko

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bei Wien
@fralao

einige kurze antworten:

08.08.2005 meine kleine faehrt zur Legalization Division, Department of Consular Affairs,
Ministry of Foreign Affairs, 123 Caengwatthana Road,
LakSi/Bangkok, 10210
und lässt dort ihre Dokumente beglaubigen.

will sie die dokumente sofort beglaubigt haben, so kostet das stueck 800.- thb.
holt sie die beglaubigten dokument in 2 tagen ab, so kostet das stueck nur mehr 200.- thb.

10.08.2005 die dokumente um a 200.- geholt.
11.08.2005 zur oesterreichischen botschaft um die dokumente ueberbeglaubigen zu lassen.
ein stueck kostet 1.500.- thb. da sie nicht soviel geld dabei hatte und am 12. in th feiertag ist, dann samstag u sonntag und am 16. in oesterreich feiertag ist, am

16.08.2005 mit geld und dokumente wieder zur botschaft.
17.08.2005 die ueberbeglaubigten dokumente bekommen und per ems zu mir gesendet.

WICHTIG!
die botschaft verlangt das die ueberbeglaubigten dokumente in OESTERREICH uebersetzt werden, obwohl es den kieslow der in oesterreich anerkannt ist fast neben der botschaft gibt.

die ueberbeglaubigten dokumente laesst du dann beim Alexander Gyoeri, Kettenbrückeng. 20/2 1040 Wien uebersetzen.

KOPIE von meiner rechnung:
1x Obsorge 25,5
2x Hausregister a 21,9 43,8
1x Geburtsurkunde Tochter 30,8
1x Geburtsurkunde Freundin 29,8
1x Familienstandsbestätigung 32,7
6x Gesetzmäßige Beurkundung a 15 90
Zwischensumme: 252,6
20% Umsatzsteuer 50,52
Rechnungsbetrag 303,12

da geht es nicht nur um das maedchen, sondern auch ums kind. dadurch auch obsorge, 2x hausregister....

mit dem ganzen kram gehst du dann zum standsamt und machst einen hochzeitstermin.
der ist nicht laenger wie 6 monate gueltig. dh, du musst innerhalb den 6 monaten deine kleine da haben und heiraten (oder auch nicht)

deine freundin muss dann um ein VISUM D ansuchen. das ist dann ein nationales visum und wird in der botschaft nur fuer 4 monate ausgestellt.
heiratest du innerhalb die 4 monaten in oesterreich, so hast du anspruch auf visaverlaengerung (familienzusammenfuehrung) IN OESTERREICH ohne ausreisen zu muessen.
wird fuer ein jahr vergeben und dann in der regel fuer 10 jahre.

habe ich etwas vergessen?
ueber pn kannst meine telefonnummer haben und mir dann loecher in den bauch fragen.

viel glueck bei deinem vorhaben

geko
 
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durban

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eferding
hi
eigentlich ist es wurscht ob die botschaft sagt,
die dokumente müssen in österreich übersezt werden.
weil die sehen die dinger eh nimmer. wichtig ist was das
standesamt sagt. dort müssen die dokumente vorgelegt werden.
lg
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geko

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bei Wien
durban" said:
hi
eigentlich ist es wurscht ob die botschaft sagt,
die dokumente müssen in österreich übersezt werden.
weil die sehen die dinger eh nimmer. wichtig ist was das
standesamt sagt. dort müssen die dokumente vorgelegt werden.
lg
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@durban
FALSCH!
in oesterreich laeuft das so ab:
dokumente vom thaiministerium beglaubigen lassen, dann von der oesterreichischen botschaft ueberbeglaubigen lassen, das ganze in oesterreich uebersetzen lassen.
damit zum standesamt und sich einen heiratstermin geben lassen.

mit den ganzen dokumenten und heiratstermin muss das maedchen dann zur botschaft und kann um das visum D ansuchen, das ihr dann auch fuer 4 monate gewaehrt wird.
das ist ein nationales visum und koennte theoretisch fuer 6 monate ausgestellt werden.
die botschaft stellt aber nur ein 4 monate langes aus und damit basta.

das standesamt kann dir bei uns die heirat nicht verwehren wenn deine papiere und die papiere vom maedchen in ordnung sind.

ich habe das alles selbst durchexerziert und habe mit der botschft e-mail und telefonkontakt gehabt.

ist aber egal, denn am standesamt brauchst du die uebersetzten und beglaubigten papiere damit du einen heiratstermin bekommst.
diese papiere gehen dann wieder zurueck und damit gibt es das visum.

wenn sie unbedingt auf einen oesterreichischen uebersetzer bestehen, warum nicht?
ich will mir das leben nicht unbedingt schwerer machen, aber dafuer zu 100% das visum bekommen.

geko
 
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durban

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eferding
nun gut geko

scheinbar ist das jedesmal anders.
ich z.b. habe gar keinen termin vom standesamt bekommen.
weil es den nur gibt wenn du das aufgebot bestellst und das kann man
nur zu zweit, es sei denn du lässt deine frau eine vollmacht unterzeichnen etc.etc.
so war es, dass ich eine reservierung für einen heiratstermin
online machte und der genügte für das visum. und die dokumente meiner frau waren da noch nicht übersetzt als ich das visum bekam.
dann ging ich zum kiesow und machte die übersetztungen.
aber wie gesagt das standesamt sagt wo es langgeht und das ist jedesmal anders. ich brauchte z.b. auch keinen behörd. beeid. dolmetscher zur heirat, es genügte eine freundin von uns die thai spricht.
lg
durban
 
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geko

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bei Wien
durban" said:
nun gut geko
scheinbar ist das jedesmal anders.
lg
durban
da hast du zu 100% recht.

ich habe das im august 2005 durchgezogen.
da habe ich auch folgendes merkblatt via email von der botschaft bekommen:

Erfordernisse zur Visaerteilung für eine in Österreich beabsichtigte Heirat
1.) Ehefähigkeitszeugnis
2.) Hausregister
3.) Geburtsurkunde

Alle Originaldokumente, der/des zukünftigen Gattin/Gatten, müssen vom thailändischen Außenministerium beglaubigt sein. Diese müssen anschließend von der Botschaft überbeglaubigt werden.
Alle, von der Botschaft beglaubigten Unterlagen, müssen in Österreich übersetzt werden.

4.) Ein vollständig ausgefülltes Antragsformular mit eingeklebtem Passfoto neueren Datums
5.) Gültiger Reisepass
6.) Verpflichtungserklärung (gerichtlich od. notariell beglaubigt) im Original
7.) Passkopie des Einladers (relevante Seiten) + Meldezettel
8.) Einkommensnachweis des Einladers
9.) Krankenversicherung (Deckungssumme mindestens 30.000 Euro)
10.) Termin beim Standesamt


Die Botschaft behält sich vor, in einzelnen Fällen zusätzliche Unterlagen nachzufordern.
Antragsformulare, die nicht vollständig ausgefüllt sind, können nicht bearbeitet werden.

das habe ich von der botschft nach meiner 1. anfrage bekommen.
das habe ich auch dem standesbeamten gezeigt.
er hat gesagt das wir beide mindestens 2 wochen vor dem termin den er uns gab persoenlich erscheinen muessen da die zukuenftige ja noch unterschreiben muss.

wegen dem dolmetscher:
er fragte mich gleich in englisch ob sie gut englisch spricht.
wenn ja, das wird er bei der "unterschrift" feststellen, dann kann er uns auch in englischer sprache trauen. das muss er nicht, kann er aber.
ja, die trauzeugen muessen auch der englischen sprache maechtig sein.

er wuerde auch eine thai mit sehr guten deutschkenntnissen akzeptiern, die muss ihren reisepass mitnehmen und sich vor der trauung 5 minuten mit ihm unterhalten.
ich soll mir da aber sehr sicher sein, denn sonst faellt die trauung ins wasser.

es gibt halt immer wieder den passus "liegt im ermessen des beamten"

geko
 
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durban

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genau so ist es!
und sind ma froh das den ermässensspielraum gibt,
weil da ist schon viel zores erspart geblieben.
lg
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Roah

Roah

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Hallo Fralao!

Bin in etwa in der gleichen Situation wie du - derzeit warte ich auf die beglaubigten Papiere meiner Verlobten um dann erst zum Übersetzer und dann aufs Standesamt zu pilgern. Das mit dem poliozeilichen Führungszeugnis hatte ich nicht gewußt - erst wollte ich irrtümlicherweise gar nicht "Gleich" um Aufenthaltsbewilliung ansuchen sondern wieder retour nach Bangkok - und da kommt wieder Verwirrung auf bei mir - Denn: Ich habe irgendwo gelesen WENN EINE THAI HEIRATET MUSS SIE IHREN GEÄNDERTEN FAMILIENSTAND UND DIE NAMENSÄNDERUNG IN IHRER HEIMATBEHÖRDE BEKANNTGEBEN - UND ZWAR PERSÖNLICH!! Frage weißt du oder wissen die erfahrenen User bitte wie das gehen soll- Das Mädl sucht um Aufenthaltsbewilligung an gut -- bekommt sie wunderbar - aber sie darf (kann) ja nicht bleiben weil sie ja in der Heimatbehörde diese Dinge melden muss - oder verstehe ich das miss und sie kann das auch melden wenn sie halt "das nächste mal" zu Hause in Thailand ist ????

Noch ne Frage: Wenn um Aufenthaltsbewilligung angesucht wird und diese auch bewilligt wird darf das Mädl dann ausrreisen? z.B. wenn die Fete in Thailand steigt - und dann wieder einreisen als ob sie gar nicht weg gewesen wäre????

Hat wer nen Schimmer ??

Gruß Gerhard
 
Thema:

Heirat in Österreich

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