Heirat in Deutschland nach thailändischem Recht

Diskutiere Heirat in Deutschland nach thailändischem Recht im Ehe & Familie Forum im Bereich Thailand Forum; ...was bedeutet dies für mich :confused: Wir planen in Deutschland zu heiraten, ein notarieller Ehevertrag scheint vernünftig, u.a. sollen...
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Rolex

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...was bedeutet dies für mich :confused:

Wir planen in Deutschland zu heiraten, ein notarieller Ehevertrag scheint vernünftig,
u.a. sollen Gütertrennung, Versorgungsausgleich, Unterhaltsverzicht geregelt werden.

Seit dem 21.06.2012 können Ehegatten mittels Ehevertrag vereinbaren, nach welchem Recht ihre Ehe geschieden wird. Ein deutsches Gericht wird dann die Ehe nach thailändischem Recht scheiden, z.B. ohne Trennungsjahr.

Nun stellt sich für die Frage, was bedeutet eine Scheidung in Deutschland nach thailändischen Recht zudem?
Gibt es auch Auswirkungen auf notarielle Vereinbarungen zu Gütertrennung, Versorgungsausgleich, Unterhaltsverzicht - sind diese Vereinbarungen gar hinfällig...?
 
Socrates010160

Socrates010160

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Ob ein Ehevertrag Sinn macht, ist von vielen Faktoren abhängig. Was willst Du schützen ? Vorhandenes oder zukünftiges Vermögen ?

Versorgungsausgleich ist gesetzlich und kann nicht rechtsgültig ausgeschlossen werden. Unterhaltsverzicht ist im Trennungsjahr gesetzlich und kann nicht rechtsgültig ausgeschlossen werden. Für den Fall, dass nach Abschluss des Ehevertrages Kinder kommen, ist auch ein Unterhaltsverzicht rechtlich kaum haltbar.

Gütertrennung bringt Deine Frau in eine nachteilige Lage, wenn Du vor ihr verstirbst und Du weitere Erben hast, da ihr bei Zugewinngemeinschaft von Haus aus 50 % zusteht, bei Gütertrennung nur 25 %.

Ohne Details zu kennen, ist ein Rat nicht möglich.
 
J.O.

J.O.

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Udon Thani
...Seit dem 21.06.2012 können Ehegatten mittels Ehevertrag vereinbaren, nach welchem Recht ihre Ehe geschieden wird....

Das finde ich geil, falls es stimmt! Da kann man schon vor der Eheschließung bestimmen nach welchem Recht man geschieden wird?

Ich kenne es von früher nur so, dass nach dem Recht geschieden wird in dem man den letzten gemeinsamen Wohnsitz hatte. Gibt es das nicht mehr? Um dann auch nach deutschem Recht geschieden zu sein muss dieses von einem deutschen Gericht anerkannt werden. Der Versorgungsausgleich wäre dann vom deutschen Gericht sozusagen nachträglich zur Anerkennung der Scheidung vorgenommen worden.
 
alder

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Wir planen in Deutschland zu heiraten, ein notarieller Ehevertrag scheint vernünftig,
u.a. sollen Gütertrennung, Versorgungsausgleich, Unterhaltsverzicht geregelt werden.

?
Dann wirds ja dieses Jahr noch was mit der neuen Yacht für deinen Notar.:rolleyes:

Was willste denn noch alles absichern und ausschliessen? Gütertrennung ist wohl in den allermeisten Konstellationen Quatsch, wenn man nicht gerade in die Quandt-Familie einheiratet.
Ich stehe sowieso auf dem Standpunkt, dass 50% Zugewinn der Frau einfach zustehen. Das was du vorher hattest, bekommt sie sowieso nicht.

Versorgungsausgleich. Das kann tatsächlich zum Problem werden, an das niemand denkt, der noch keine 45 Jahre ist.

Wir konnten den Versorgungsausgleich (ca.150€) noch ausschliessen, der Richter hat dem gerade noch zugestimmt. Wenn jemand allerdings 20 Jahre verheiratet war, gutes Geld verdiente und die Frau nur als Hausfrau "beschäftigt", dann kannst du mal abhaken, dass irgendein Richter dem zustimmt. Es sei denn es wird eine adäquate Summe in Form einer Rentenversicherung für die Frau nachgewiesen.

Das ist ja auch irgendwie logisch, der Millionär wirft seine Frau nach 30 Jahren raus und der Steuerzahler darf die Grundsicherung übernehmen.

Trennungsunterhalt kann man sowieso nicht ausschliessen, also was soll das Ganze.

Ist die Ehezeit kürzer als 3 Jahre, gib's sowieso nur Wasser. Man hat also genügend Zeit um zu prüfen, ob man nicht einer Heiratsschwindlerin aufgesessen ist.:p

Ich hab gar nix gemacht, warum auch. Wenn ich abkratze soll meine Frau auch alles kriegen- die ganzen 3,50€

Sollten wir nach etlichen Jahren doch darauf kommen, dass es besser ist getrennt zu sein, zahle ich ihr freiwillig eine Summe x und biete ihr an, auf die Scheidung zu verzichten und besser die Witwenrente zu kassieren als die 153€ Rente aus dem Versorgungsausgleich mit 67.:rolleyes:

Naja, macht was ihr wollt....
 
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Rolex

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Ob ein Ehevertrag Sinn macht, ist von vielen Faktoren abhängig. Was willst Du schützen ? Vorhandenes oder zukünftiges Vermögen ?

Versorgungsausgleich ist gesetzlich und kann nicht rechtsgültig ausgeschlossen werden. Unterhaltsverzicht ist im Trennungsjahr gesetzlich und kann nicht rechtsgültig ausgeschlossen werden. Für den Fall, dass nach Abschluss des Ehevertrages Kinder kommen, ist auch ein Unterhaltsverzicht rechtlich kaum haltbar.

Gütertrennung bringt Deine Frau in eine nachteilige Lage, wenn Du vor ihr verstirbst und Du weitere Erben hast, da ihr bei Zugewinngemeinschaft von Haus aus 50 % zusteht, bei Gütertrennung nur 25 %.
Vorhandenes Vermögen und Zugewinn soll geschützt werden. Wir haben ein gemeinsames Kind, hierzu möchte ich das Sorgerecht nach einer möglichen Scheidung ebenso festlegen. Wenn wir schon beim Notar sind, dann wird eben auch der Versorgungsausgleich und der Unterhalt ausgeschlossen - was im Ernstfall rechtlich haltbar ist, das wird sich hoffentlich nie zeigen...

...es könnte jedoch nützlich sein, das wir beim Ehevertrag eine Scheidung nach thailändischem Recht festschreiben.

Gütertrennung: Die sinnvollste Regelung ist oft nicht die blanke Gütertrennung, sondern eine modifizierte Zugewinngemeinschaft. Mehrere Varianten sind denkbar. So können die Partner zum Beispiel vereinbaren, dass der Zugewinnausgleich nur für den Fall einer Scheidung entfallen soll. Stirbt einer der Eheleute, greifen wieder die gesetzlichen Regelungen und sichern dem überlebenden Partner seinen Steuervorteil.



Das finde ich geil, falls es stimmt! Da kann man schon vor der Eheschließung bestimmen nach welchem Recht man geschieden wird?

Ich kenne es von früher nur so, dass nach dem Recht geschieden wird in dem man den letzten gemeinsamen Wohnsitz hatte. Gibt es das nicht mehr? Um dann auch nach deutschem Recht geschieden zu sein muss dieses von einem deutschen Gericht anerkannt werden. Der Versorgungsausgleich wäre dann vom deutschen Gericht sozusagen nachträglich zur Anerkennung der Scheidung vorgenommen worden.
Bei internationalen Ehen kann mit einem Ehevertrag festlegt werden, welches Rechtssystem im Fall der Scheidung federführend ist. Grundlage hierfür ist seit dem 21.06.2012 die europäische Verordnung Nr. 1259/2010, die sogenannte ROM III Verordnung.


Was nun eine Scheidung nach thailändischem Recht durch das deutsche Gericht bedeutet, das war meine Frage
:confused:
 
michael59

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Sorgerechtsvereinbarungen für ein Kind sind in einem Ehevertrag nicht bindend- sie haben allerhöchstens Empfehlungscharakter.
 
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sombath

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wenn du hier richtig verheiratet sein willst , mußt du die Ehe hier eintragen lassen .
Damit hast du eine Ehe nach deutschem Recht geschlossen und die kann nur nach deutschem Recht geschieden werden .
Ich habe mich auch abgesichert , aber eine Frist von 5 Jahren gesetzt .
Nach diesen 5 Jahren werden haben wir gesetzlichen Güterstand und die Absicherung ist ausgelaufen .

Sombath
 
J.O.

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... welches Rechtssystem im Fall der Scheidung federführend ist. Grundlage hierfür ist seit dem 21.06.2012 die europäische Verordnung Nr. 1259/2010, die sogenannte ROM III Verordnung.


Rom III kannst Du m.E. knicken weil Thailand weder Mitglied der EU, noch Teilnehmer am Rom III Vertrag ist.
 
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wenn du hier richtig verheiratet sein willst , mußt du die Ehe hier eintragen lassen .
Damit hast du eine Ehe nach deutschem Recht geschlossen und die kann nur nach deutschem Recht geschieden werden .
Das stimmt so nicht. Es kommt nach wie vor auf den letzten gemeinsamen Wohnsitz an. Beispielsweise kann die Ehe in Deutschland oder sonst wo auf der Welt geschlossen worden sein und wenn wir den letzten gemeinsamen Wohnsitz in Thailand hatten kann die Ehe nach thailändischem Recht geschieden werden. Hat man mehrere gemeinsame Letzte Wohnsitze dann kann sich der der die Scheidung einreicht aussuchen was für ein Land und damit Recht er/sie will. Siehe Boris Becker in den USA.

Dass die Scheidung in Deutschland der Bestätigung bedarf um auch in Deutschland rechtskräftig zu werden ist was ganz anderes. Da geht es dann nur noch um nach deutschem Recht unverzichtbare Ansprüche wie wiederum nur beispielsweise den Versorgungsausgleich.
 
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Chak

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Was willste denn noch alles absichern und ausschliessen? Gütertrennung ist wohl in den allermeisten Konstellationen Quatsch, wenn man nicht gerade in die Quandt-Familie einheiratet.
Ich stehe sowieso auf dem Standpunkt, dass 50% Zugewinn der Frau einfach zustehen. Das was du vorher hattest, bekommt sie sowieso nicht.
Diese Einstellung kann bei Selbständigen existenzbedrohend sein, deswegen empfehle ich immer zumindest das Unternehmen aus dem Zugewinnausgleich zu nehmen (modifzierter Zugewinnausgleich).
 
Yogi

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Sollten wir nach etlichen Jahren doch darauf kommen, dass es besser ist getrennt zu sein, zahle ich ihr freiwillig eine Summe x und biete ihr an, auf die Scheidung zu verzichten und besser die Witwenrente zu kassieren als die 153€ Rente aus dem Versorgungsausgleich mit 67.:rolleyes:

Naja, macht was ihr wollt....
Ich bin jemand, der deinem ganzem Beitrag, mit einem Schmunzeln zustimmt.
Vor allem der letzte Absatz zeugt von Weisheit.:super:
 
Socrates010160

Socrates010160

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...

Gütertrennung: ...So können die Partner zum Beispiel vereinbaren, dass der Zugewinnausgleich nur für den Fall einer Scheidung entfallen soll.
ich bin kein Jurist... zweifle aber dass das wirklich legal ist.... und mit einem guten Anwalt sollte diese Fassung in einem Ehevertrag keinen Bestand vor Gericht haben.... vor allem, wenn ein Kind da ist und die Frau nicht arbeiten konnte, da sie sich um Haushalt und Kind gekümmert hat....

Eheverträge waren in der Nachbetrachtung immer ein Ärgernis während der Ehe, da es dann hieß: mir gehört hier eh nichts...

Lass den Mist mit Ehevertrag... lege fest, was jedem von Euch vor der Ehe gehört hat und beteilige sie am Zugewinn... und Nutznießer wird Euer Kind.

einzige Ausnahme: wenn Du eine eigene Firma hast... dann siehe Chak.

Sorgerecht ist nur in einem besonderen Fall einem Elternteil zuzusprechen... (Alkohol, Gewalt usw.) Du kannst zwar das Sorgerecht jetzt schon regeln... aber im Fall der Scheidung kann das jeder Anwalt vor Gericht als Zwang zur Eheschließung darstellen...

Wenn Deine Frau eine Frau zum Heiraten ist, solltest Du nichts von all dem benötigen... ist sie es nicht, dann solltest Du sie nicht heiraten.
 
socky7

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Wir planen in Deutschland zu heiraten, ein notarieller Ehevertrag scheint vernünftig,
u.a. sollen Gütertrennung, Versorgungsausgleich, Unterhaltsverzicht geregelt werden.
Ein Ehevertrag kann m.E. auch ohne teuren Notar geschlossen werden, wenn keine Immobilien vorhanden sind.
Insofern könnte man den Ehevertrag nach bestimmten Beispielen in der neueren Fachliteratur selbst entwerfen.
Ich hatte vor zehn Jahren ein ausführliches Beispiel gefunden nach dem Muster :
"Reicher, älterer Professor heiratet arme ausländische Studentin"

Ein Ehevertrag sollte moderat verfasst sein, damit auch der objektive Beobachter - wie z.B. ein Familiengericht - den Ehevertrag nicht aushebelt.
Ich habe einen Prozess beobachtet, in dem in der zweiten Instanz beim Landgericht die Vorsitzende Richterin * zu der jungen Ausländerin sagte:
"Das Geld kann ihre Familie in ihrem Heimatland sicher gut gebrauchen !" und brummte dem geschiedenen deutschen Ehemann nach nur fünf Jahren Ehe - entgegen der Vereinbarung im Ehevertrag - eine stattliche Abfindung auf, obgleich die Ausländerin kein Kind hatte und in Deutschland einen auskömmlich bezahlten Vollzeitjob hatte.

Viel wichtiger noch als ein Ehevertrag ist eine einvernehmliche Scheidung nach der Trennung mit nur einem gemeinsamen Rechtsanwalt. Das spart Kosten und Ärger !

(* vermutlich eine grüne Richterin, getarnt unter einer schwarzen Robe)
8-)
 
J.O.

J.O.

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Wenn jeder wüsste, das ist die Richtige oder das ist die Falsche, dann wäre ein Ehevertrag sowieso Schwachsinn. Aber bekanntlich weiß man(n) das meistens nicht. Darum werden auch so viele Ehen wieder geschieden. Übrigens, könnte es sich ja auch der weibliche Part mal überlegen und zum Schluss kommen mit so einem Riesen-A. nicht länger verheiratet sein zu wollen. Im allgemeinen hat der liebe Gott denen auch ein Hirn gegeben.

Richtig ist aber zweifellos, dass ein Ehevertrag keinen einseitig benachteiligen darf. Tut er das wird ein Richter im Scheidungsfall diesen ziemlich rasch als Altpapier entsorgen. Für solche Fälle wäre vielleicht auch ein Arbeitsvertrag sinniger, von mir aus auch als Putzfrau als ein Ehevertrag. Denn wer heiratet denn sonst schon seine Putze nur weil er sie hin und wieder auch noch v-ögelt?

Abgesehen davon kann ein Ehevertrag auch für Nichtselbständige Sinn machen. Beispielsweise wenn Kinder aus anderen Beziehungen noch da sind und ein mögliches Erbe zu verteilen wäre. Es muss also nicht immer nur um Scheidungsfolgen und Kosten gehen.
 
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JT29

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Ein Ehevertrag ist für die Wenigsten sinnvoll, dazu einfach zu Eurem Notar gehen und ein paar Euros in Hand nehmen für eine ausführliche Beratung, den Gang zum Anwalt kann man sich sparen.
Wichtig ist nur, den Vertrag mal alle paar Schaltjahre wieder auf Aktualität prüfen zu lassen und ggf. der Rechtsprechung anzupassen (was auch wieder Kosten verursacht). Was vor 10 Jahren problemlos vertraglich machbar war, wird heute zerpflückt. Aber wie schon geschrieben, ein Vertrag macht nur in ganz wenigen Konstellationen Sinn, dort ist er aber auch tatsächlich notwendig.
 
Thema:

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