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Heirat in Dänemark

Diskutiere Heirat in Dänemark im Ehe & Familie Forum im Bereich Thailand Forum; Hier die Hauptbedingungen für die Eheschließung von Ausländischen Staatsbürgern in Dänemark. Information zwecks Eheschließung in Dänemark Es...
N

Niko

Gast
Hier die Hauptbedingungen für die Eheschließung von Ausländischen Staatsbürgern in Dänemark.


Information zwecks Eheschließung in Dänemark

Es besteht evtl. eine Möglichkeit, daß man in Dänemark bürgerlich getraut werden kann. Man sollte sich jedoch vorher bei der zuständigen Behörde erkundigen, ob eine in Dänemark geschlossene Ehe auch anerkannt wird (In Deutschland kein Problem). Für die endgültige Entscheidung, ob Ihr in Dänemark die Ehe eingehen können, benötigt das dänische Standesamt folgende Urkunden:

1. Geburtsurkunden für Braut und Bräutigam

(Falls diese nicht beschafft werden können, genügt die Vorlage des gültigen Reisepasses bei Ihrer Ankunft – schickt niemals dem Standesamt den Paß zu!) Die Urkunden müssen in deutsch oder englisch abgefaßt sein oder mit einer anliegenden, autorisierten, deutschen Übersetzung versehen sein.

2. Aufenthaltsbescheinigungen
zur Vorlage beim Standesamt für Braut und Bräutigam.
Die Bescheinigungen werden von Eurem zuständigen Einwohnermeldeamt des Wohnortes ausgestellt und müssen eine Mitteilung enthalten, daß Ihr in Ihrer Stadt polizeilich gemeldet sind. Ebenfalls müssen Familienstand und Staatsbürgerschaft darin vermerkt sein. Die Bescheinigungen müssen neuesten Datums sein. (Eine Anmeldebestätigung wird nicht anerkannt).

3. Ledigkeitsbescheinigung oder Scheidungsurteil
Sollte einer von Euch vorher verheiratet gewesen sein, muß das vollständige Scheidungsurteil (versehen mit einem Vermerk des Gerichts, daß das Urteil rechtskräftig ist) beim Standesamt eingereicht werden, da es dem hiesigen Justizministerium zur Gutheißung vorgelegt werden muß. Hier ist mit einer Wartezeit von etwa 2-3 Wochen zu rechnen. Ist die Ehe durch Sterbefall aufgelöst, ist die Sterbeurkunde vorzulegen. In beiden Fällen ist desweiteren eine Bescheinigung des Nachlaßgerichts einzureichen, daß gegen eine Wiederverehelichung keine Bedenken bestehen. Falls Ihr diese Bescheinigung nicht bekommen können, so wird man beim hiesigen Justizministerium die Befreiung der Beibringung dieses Dokuments beantragen. Ledigkeitsbescheinigung,Scheidungsurteil, Sterbeurkunde und Bescheinigung vom Nachlaßgericht bitte ins Deutsche übersetzen lassen. Dokumente in englischer Fassung müssen nicht übersetzt werden.
Sowohl die Originaldokumente (oder beglaubigte Fotokopien derselben) als auch die Übersetzungen müssen beim Standesamt eingereicht werden. Die Übersetzungen müssen von einem vereidigten Dolmetscher vorgenommen sein.

Nachdem Ihr das Standesamt Euerer Wahl kontaktiert haben, werdet Ihr von dort Formulare erhalten, die ausgefüllt an das betreffende Standesamt zurückzusenden sind unter Beifügung der oben genannten Dokumente. Nach Erhalt der Dokumente wird das Standesamt untersuchen, ob die Möglichkeit besteht, in Dänemark die Ehe einzugehen, und das Standesamt wird Ihnen später darüber Mitteilung geben.

Falls Sie die Mitteilung erhalten, daß Sie in Dänemark bürgerlich getraut werden können, müssen Sie sich während der Bearbeitung Ihrer Urkunden, welches normalerweise 4-5 Tage dauert, in der Stadt aufhalten.

Ein Aufgebot ist nicht erforderlich und Trauzeugen können vom Standesamt normalerweise zur Verfügung gestellt werden.
Die Eheschließung ist in Deutschland rechtskräftig.

Sollte einer von Euch noch keine 18 Jahre alt sein, so erkundigen Euch bitte zuerst beim Standesamt, da eine Sondergenehmigung erforderlich ist.

Beachtet folgendes zu den Einreisebestimmungen für Dänemark:

Ihr müsst bei der Anmeldung einen Einreisestempel von der Grenzbehörde, wo Sie in den Schengenländer eingereist sind vorlegen, da die Thaifrau kein EU-Staatsbürger ist und nicht in einem Schengenerland gewöhnlich mit legaler Aufenthaltserlaubnis wohnhaft ist. Es ist Euere alleinige Verantwortung dass diese Voraussetzung erfüllt ist.
Für Ausländer (falls Thaifrauen die verheiratet sind mitkommen), die ihren festen Wohnsitz in Deutschland haben, bedeutet Dänemarks Beitritt zu Schengen, dass sie nach dem 25. März 2001 ohne separates Visum nach Dänemark einreisen und sich max. 90 Tage innerhalb eines Halbjahres, beginnend vom ersten Tag der Einreise, in Dänemark aufhalten können.
Eine Voraussetzung ist ein gültiger Reisepass mit einem Aufenthaltstitel der folgenden Arten:
-Aufenthaltserlaubnis für die Bundesrepublik Deutschland
-Aufenthaltserlaubnis für Angehörige eines Mitgliedstaates der EWG
-Aufenthaltsberechtigung für die Bundesrepublik Deutschland
-Aufenthaltsbewilligung für die Bundesrepublik Deutschland
-Aufenthaltsbefugnis für die Bundesrepublik Deutschland.
(Diese Titel gelten anstelle eines Visums nur dann, wenn sie in einem Pass bez. in Zusammenhang mit einem Pass als Blattvisa erteilt wurden, sie gelten nicht, wenn sie in einem Ausweisersatz als Inlandsdokument erteilt wurden.)

LEGALE EINREISE NACH DÄNEMARK (SEHR WICHTIG) ich empfehlen dringend, (bevor Ihr die Dokumente einreicht), sich bei dem nächstliegenden dänischen Konsulat in dem Land wo man Wohnt, zu erkundigen, wie man legal nach Dänemark Einreisen. (Ist oben zwar schon beschrieben, aber....)


Die Titel „Aussetzung der Abschiebung (Duldung)" und „Aufenthaltsgestattung für Asylbewerber" gelten nicht für die visumfreie Einreise nach Dänemark.

Haben Ihr zu den Einreisebestimmungen noch Fragen, wenden Euch bitte an:

Königlich Dänische Botschaft
10787 Berlin
Rauchstr. 1,
Postfach 301245,
10722 Berlin
Tel.: 030/50 50 20 00
Fax: 030/50 50 20 50
Email: beramb@um.dk
http://www.daenemark.org


Es ist eine Voraussetzung für die Einreise, dass der Reisende über ausreichende Mittel zur Bestreitung des Lebensunterhaltes sowohl für die Dauer des Aufenthalts als auch für die Rückreise in den Herkunftsstaat hat.


Solltet Ihr darüber hinaus weitere Fragen haben, setzen Euch einfach mit einem der nachstehenden Standesämter in Dänemark in Verbindung:
[hr:d549713d6a]
In der Nähe der Grenze

STANDESAMT TØNDER
Tønder Kommune
Kongevej 57
DK - 6270 Tønder
Tel. 0045 74 72 18 10
[hr:d549713d6a]

STANDESAMT HADERSLEV
Haderslev Kommune
Rådhuset
DK - 6100 Haderslev
Tel. 0045 74 22 23 24
[hr:d549713d6a]

STANDESAMT SØNDERBORG
Sønderborg Kommune
Rådhustorvet
DK - 6400 Sønderborg
Tel. 0045 74 42 93 00
[hr:d549713d6a]

STANDESAMT AABENRAA
Aabenraa Kommune
Storegade 30
DK - 6200 Aabenraa
Tel. 0045 74 62 12 00
[hr:d549713d6a]
Nicht Grenznah

STANDESAMT NYKØBING F
Nykøbing F Kommune
Dronningsgade 30
DK - 4800 Nykøbing F
Tel. 0045 54 84 60 00
[hr:d549713d6a]

STANDESAMT KOPENHAGEN
Bryllupskontoret
Rådhuset
DK - 1550 København V
Tel. 0045 33 66 33 66
[hr:d549713d6a]





Letzte Änderung: Niko am 14.04.02, 14:54
 
DisainaM

DisainaM

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vom hohen Norden komm ich her ...





B O V
http://www.bov.dk/tysk/default.asp

Direkt hinter Flensburg






Betr.: Auskünfte über Eheschliessungen in Bov, 6330 Padborg, Dänemark.

Alle ausländische Trauungen finden vorläufig hier bei uns Montags und Donnerstags statt. Wenn Sie Montag heiraten wollen, müssen Sie Freitag Morgen vor der Trauung um 9.00 Uhr ins Rathaus kommen. Wollen Sie aber lieber Donnerstag heiraten, müssen Sie Montag vor der Trauung zwischen 09.00 und 12.00 Uhr ins Rathaus kommen.

Erforderlich für eine Trauung ist eine genaue und deutlich ausgefüllte Eheerklärung, die Sie von uns erhalten wenn Sie hier her kommen.

NEU!!! Ab den 1. August 2001, müssen Sie die untengenannten Unterlagen erstmal an uns schicken/faxen (in Kopien) bevor Sie hier her kommen. Nachdem alle Unterlagen bei uns vorhanden sind und auch bei uns geprüft worden sind, können Sie einen Heiratstermin bei uns bekomme.

Das Standesamt ist an folgenden Tagen geschlossen:

09. Februar - 17. Februar 2002
28. März - 02. April 2002
08. April - 12. April 2002
26. April 2002
01. Mai, 9. Mai und 20. Mai 2002
05. Juni 2002
01. Juli - 09. August 2002
20. Dezember 2002 - 02. Januar 2003.

Als Anlagen benötigen wir Geburtsurkunden, und wenn Sie in Deutschland wohnen benötigen wir auch eine Aufenthaltsbescheinigung wo u.a. Wohnort, Adresse, Staatsangehörigkeit und Familienstand hervorgeht (gilt auch für deutsche Staatsbürger). Die Aufenthaltsbescheinigung können Sie vom Einwohnermeldeamt Ihres Wohnortes erhalten. Die Bescheinigung darf aber nicht älter sein als 2 Monate.

Personen die nicht in Deutschland wohnen, müssen bei deren Botschaft oder Einwohnemeldeamt um eine Eidesstattliche Erklärung bitten, wo auch u.a. Wohnort, Adresse, Staatsangehörigkeit und Familienstand hervorgehen. Diese Erklärung darf auch nicht älter sein als 2 Monate.

Militärpersonen, die in Deutschland nicht gemeldet sind, zeigen uns bei der Ankunft ihre ID-Karte, und anstatt der Aufenthaltsbescheinigung eine Militärgenehmigung vom Commander (Affidavit), mit der Erlaubnis nach Dänemark zu kommen, und bestätigung des Familienstandes.

Für Staatsangehörige einiger Länder verlangt Dänemark ein Einreisevisum. Da Dänemark aber ab den 25. März 2001 Mitglied des Schengenabkommens geworden ist, haben sich die Bedingungen für Visum ein wenig geändert. Fragen Sie aber bei einem dänischem Konsulat in dem Land nach, wo Sie sich gerade befinden, oder rufen Sie bei uns an.

Scheidungsurteile die rechtskräftig sind und Sterbeurkunden müssen erst von einer höheren dänischen Behörde anerkannt werden. Bitte schicken Sie die Scheidungsurteile / Sterbeurkunden zur Begläubigung an folgender Adresse: Sønderjyllands Statsamt, H. P. Hansens Gade 42, 6200 Aabenraa, Dänemark. Die Sachbeabeitung dauert ungefähr eine Woche.

Die amerikanischen Scheidungsurteile müssen mit dem Vermerk versehen sein, dass keine Berufung eingelegt wurde, und dass die Geschiedenen frei sind, wieder zu heiraten.

Alle Scheidungsurteile, die ausserhalb Europas ( ausgenommen U.S.A., Canada, New Zealand und Australien ) ausgesprochen wurden, müssen ausserdem im Original, und mit der Legalisierung des Ausenministeriums des Landes und der dortigen dänischen Botschaft, eingereicht werden. Als Ausnahme gilt für thailändische Urteile die Begläubigung der dänischen Botschaft in Bangkok. Haben Sie aber Fragen, können Sie sich an das Sønderjyllands Statsamt in Aabenraa wenden. Telefon nr. 0045-74313131.

Sind Sie nicht volljährig (in Dänemark ist man mit 18 Jahren volljährig), muss vom Sønderjyllands Statsamt eine Sondererlaubnis vorlegen. Sie können Information beim Sønderjyllands Statsamt anfordern. Bei Namensänderung, die nicht durch Eheschliessung erfolgt ist, müssen Sie Namensänderungsbescheinigung mitnehmen.

Alle Papiere müssen in entweder dänisch, deutsch oder englisch sein.

Gem. § 13. Abs. 3 im dänischen Trauungsgesetz kostet die Trauung 500,00 D.Kr. Sie müssen uns die Gebühr am Tag der Trauung in dänischen Kronen bezahlen.

Für die Trauung werden 2 Trauzeugen benötigt. Wenn Sie aber keine Trauzeugen dabei haben, stellt das Rathaus die Zeugen zur verfügung.

In Bov müssen Sie drei Übernachtungen haben, die in unserer Gemeinde stattfinden muss. Als Beweisaufnahme benötigen wir Kopie der Quittiung vom Hotel. Wegen Übernachtungsmöglichkeiten, können Sie das Fremdenverkehrsbüro in Kruså unter die Nummer 0045-74672171 telephonisch erreichen.

Sollten Sie noch Fragen haben, können Sie mich telephonisch am Dienstag und Mittwoch zwischen 9.00 und 14.00 Uhr erreichen (tlf. 0045-73675500), oder via e-mail: Susanne Lage
 
P

pipe

Gast
Hmm also ich komme gerade eben aus Dänemark bin 3 stunden nun hier und habe mich für in 10 tagen zur Hochzeit in Seeland Nykobing 10:15 AM angemeldet.

Was die wollten war Reisepass geburtsurkunde (übersetzt) und einen
4 Tägigen Aufenthalt in ihrer Komune (stadt).
Dazu kommen noch 80 Euro Standesamtgebühr.

Mehr wollten die nicht.
 
Jinjok

Jinjok

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@Pipe
Was will man mehr?
:-)

Dann habt ihr sogar noch 3 Tage um Falster unsicher zu machen, bis nach Kopenhagen ists ja mit dem Auto auch nicht so weit. Und wie Natong mal berichtete gibt es im Viertel hinter dem Hauptbahnhof eine Menge Thais.
mfg jinjok
 
M

MenM

Gast
@ Pipe
So zu sehen gehts es voran ! Congratulations !
Wenn du schon in DK bist und Kopenhagen besuchst solltest
du dich unbedingt mal NYHAVN antun, sehr romantisch und lebendig !

@ Niko und Disainam;
Bin beeindruckt von euren infos ! Nicht das ich es noch
brauche aber diesen thread koennen sich spaeter noch vielen
mal anschauen um zu wissen wie es geht !!

mfg
8)
 
T

Tramaico

Gast
Zusaetzlicher Hinweis fuer alle die es interessiert: Eine Eheschliessung in einem Drittland auf Basis eines Schengen-Visums und ohne ein vom deutschen Standesamt ausgestellten Ehefaehigkeitszeugnis ist NICHT im Sinne des deutschen Gesetzgebers.

Auch in Thailand wurde gelegentlich noch die Moeglichkeit von manchen Bezirksaemtern geboten, ohne Ehefaehigkeitszeugnis und der entsprechenden Konsularbescheinigung heiraten zu koennen. Hier legt aber mittlerweile die Botschaft dahingehend einen Riegel vor, dass beim Legalisierungsantrag der thailaendischen Heiratsurkunde eine Kopie der Konsularbescheinigung mit vorgelegt werden muss. Bei Abholung der Konsularbescheinigung wird eine Kopie von der ausgebenden Stelle (Konsularstelle der Botschaft) extra mit diesem Hinweis ausgehaendigt.

Einziger Grund dafuer in Daenemark zu heiraten: Einer oder beide der Ehepartner ist/sind Daene(n). Alles andere ist halbseiden und die Tage sind sicherlich gezaehlt, dass sich das Land der Wikinger auch den allgemein gueltigen Regularien anpassen muss. Der deutsche Gesetzgebers, sieht vor, dass zur Eheschliessung mit einem Auslaender eine vorherige Dokumentenpruefung und auf dieser Basis dann ein Ehefaehigkeitszeugnis ausgestellt wird.

Eine Entscheidung in Familiensachen (z. B. Heirat/Scheidung) im Ausland bedarf in der Regel einer Anerkennung der zustaendigen deutschen Landesjustizverwaltung, um auch in Deutschland Gueltigkeit zu erlangen. Manche Behoerden gehen sogar mittlerweile soweit, grundsaetzlich noch nicht einmal mehr Heimatstaatentscheidungen zu tolerieren, sondern verlangen immer eine Anerkennung durch deutsche Institutionen. Im Extremfall kann es dann dazu kommen, dass Familienstaende landesmaessig unterschiedlich sind und dieses kann soviel Kopfschmerzen ausloesen, dass nicht einmal eine ganze Packung Aspirin ausreicht diese zu korrigieren und dass die Beibringung eines Ehefaehigkeitzeugnisses dagegen wie ein Sonntagsspaziergang anmutet.

Zusaetzlicher Hinweis fuer alle die es interessiert: Eine Eheschliessung in einem Drittland auf Basis eines Schengen-Visums und ohne ein vom deutschen Standesamt ausgestellten Ehefaehigkeitszeugnis ist NICHT im Sinne des deutschen Gesetzgebers.

Auch in Thailand wurde gelegentlich noch die Moeglichkeit von manchen Bezirksaemtern geboten, ohne Ehefaehigkeitszeugnis und der entsprechenden Konsularbescheinigung heiraten zu koennen. Hier legt aber mittlerweile die Botschaft dahingehend einen Riegel vor, dass beim Legalisierungsantrag der thailaendischen Heiratsurkunde eine Kopie der Konsularbescheinigung mit vorgelegt werden muss. Bei Abholung der Konsularbescheinigung wird eine Kopie von der ausgebenden Stelle (Konsularstelle der Botschaft) extra mit diesem Hinweis ausgehaendigt.

Einziger Grund dafuer in Daenemark zu heiraten: Einer oder beide der Ehepartner ist/sind Daene(n). Alles andere ist halbseiden und die Tage sind sicherlich gezaehlt, dass sich das Land der Wikinger auch den allgemein gueltigen Regularien anpassen muss. Der deutsche Gesetzgebers, sieht vor, dass zur Eheschliessung mit einem Auslaender eine vorherige Dokumentenpruefung und auf dieser Basis dann ein Ehefaehigkeitszeugnis ausgestellt wird.

Eine Entscheidung in Familiensachen (z. B. Heirat/Scheidung) im Ausland bedarf in der Regel einer Anerkennung der zustaendigen deutschen Landesjustizverwaltung, um auch in Deutschland Gueltigkeit zu erlangen. Manche Behoerden gehen sogar mittlerweile soweit, grundsaetzlich noch nicht einmal mehr Heimatstaatentscheidungen zu tolerieren, sondern verlangen immer eine Anerkennung durch deutsche Institutionen. Im Extremfall kann es dann dazu kommen, dass Familienstaende landesmaessig unterschiedlich sind und dieses kann soviel Kopfschmerzen ausloesen, dass nicht einmal eine ganze Packung Aspirin ausreicht diese zu korrigieren und dass die Beibringung eines Ehefaehigkeitzeugnisses dagegen wie ein Sonntagsspaziergang anmutet.

Doch wie war die Geschichte mit dem Glueck und dem Schmied. Muss jeder selber wissen, was er macht.

Hier noch ein interessanter Link zu dieser Thematik:

http://www.thaiadvokat.de/heiratdaenemark.htm

Doch wie war die Geschichte mit dem Glueck und dem Schmied. Muss jeder selber wissen, was er macht.

Viel Glueck und viele Gruesse,
Richard :wink:
 
O

Olli

Gast
moin Richard :wink:

irgendwie ist dein Posting doppelt in sich :???:

Alles andere ist halbseiden
Dem stimme ich nicht so zu. es kann auch eine günstige Variante sein für Deutsch-Thai Beziehungen die bereits in Deutschland verheiratet waren. So ist es in Dänemark nicht notwendig die Urkunden neu zu legaliesieren lassen falls diese älter als 6 Monate sind. Dies spart Zeit und Geld. Es reicht ein rechtskräftiges Scheidungsurteil, gültiges Visum, Geburtsurkunde und Haushaltsbescheinigung aus.
Es braucht auch die registrierte Ehe in Thailand nicht vorher umgeändert werden. Dies kann nach erfolgter Hochzeit erfolgen.

Gruß Olli
 
T

Tramaico

Gast
Moin Olli,

ja, gerade weil es so vermeindlich einfach ist und Abkuerzungen erlaubt, ist die ganze Sache mit Vorsicht zu geniessen. Daenemark schwimmt mit seiner Politik eigentlich gegen den Strom und ist bei der Ehefaehigkeitspruefung nachlaessig, was dann sogar zu einer Bigamie fuehren kann (ein Fall ist mir persoenlich bekannt).

Mir ist es offen gesagt egal, wenn man nicht auf einen gutgemeinten Rat hoert. Kann sogar geschaeftsmaessig positiv sein, wenn jemand gegen gute Bezahlung ein im Brunnen liegendes Kind rausfischen darf ;-D Moechte nur vermeiden das manch Einer aus reiner Unwissenheit und Gutglaeubigkeit ins Fettnaepfchen tappt.

Der gute Rat, letztmalig, weil ich bereits Fransen an den Lippen habe ist, "Daenemark ist fuer die Daenen zumindest wenn es ums Heiraten geht und zwar ohne wenn und aber".

Der ausschliessliche Ansprechpartner fuer Personen mit deutscher Nationalitaet ist.... das DEUTSCHE Standesamt, entweder um eine Eheschliessung hier anzumelden oder aber um ein Ehefaehigkeitszeugnis zwecks Heirat im Deutschland zu beantragen. Erscheint alles auf dem ersten Blick kompliziert und langwirig aber mit guter Planung und Organisation ist alles halb so schlimm und es besteht niemals fuer den braven Staatsbuerger ein Grund ueber noerdliche Gewaesser in den deutschen Ehehafen einzusegeln. Beim Marathonlauf darf man ja auch nicht einfach den Bus nehmen, auch wenn man dadurch weniger schwer atmend am Ziel ankommt.

Habe heute morgen einen Anruf von der Deutschen Botschaft bekommen, dass ein Visa zu Heiratszwecken jetzt erteilt werden koenne, nachdem es am 02.12.05 beantragt wurde. Ist ein OLG bzw. eine Auslaenderbehoerde weniger kooperativ, dann wird sie sicherlich auch keine daenische Heiratsurkunde mit freudigem Laechlen empfangen, sondern alles beamtenmoegliche tuen, um den abkuerzenden Jungverheirateten letztendlich doch noch ein paar Brocken in den Weg zu legen.

Mit vielen Gruessen,
Richard :wink:
 
P

Peter65

Gast
@Tramaico

eine in Dänemark rechtsgültig geschlossene Ehe ist auch in Deutschland rechtskräftig!!
Alles andere ist falsch.
Natürlich, sollte die Ehe unter falschen Voraussetzungen geschlossen worden sein (z.B. die von Dir genannte Bigamie), ist sie es natürlich nicht.
Grüsse,
Peter
 
phimax

phimax

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vor'm Monitor
Heiraten in Dänemark kann man nur empfehlen...
...es trug/trägt u.a. dazu beim, das die Rückkehrwilligkeit stärker geprüft wird.

Also, nicht heulen wenn´s deswegen kein Visum gab,
sondern bei denen bedanken, die ihren Anteil daran haben.
 
K

KraphPhom

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Was manche so alles unternehmen um eine gehorsame Frau ehelichen zu können, hätte ich nicht für möglich gehalten.
 
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Calau

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Als ich mein zuständiges Standesamt aufsuchte, um nach den benötigten Unterlagen für eine Heirat mit meiner thailändischen Verlobten zu fragen, wurde mir auf meinen Einwand "Das sind ja ganz schön viele Papiere, die wir brauchen" hin gesagt: "Dann heiraten sie doch in Dänemark, da brauchen sie weniger Papiere."
Jetzt weiss ich nicht, was ich denken soll. Einige warnen vor einer Heirat in DK, andere haben es gemacht, mir wurde es vom hiesigen Standesamt sogar empfohlen. Irgendwo liegt hier wohl einiges im Argen.


Gruß
Claus


P.S.: Um etwaigen Warnungen vorzubeugen, wir haben nicht vor in DK zu heiraten, unsere Papiere liegen zur Zeit auf der deutschen Botschaft zur Legalisation.
 
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JT29

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Toskana Deutschlands
dschai roon" schrieb:
Was manche so alles unternehmen um eine gehorsame Frau ehelichen zu können, hätte ich nicht für möglich gehalten.
Na ja, Du wirst es vielleicht bei deiner ersten Reise nach Phuket erleben dürfen, was den Reiz ausmacht - verabschiede Dich aber von dem Klischee der unterwürfigen und gehorsamen Frau -> die haben auch ihren Kopf und das ist auch gut so.

Es soll keiner Glauben, dass eine Ehe mit einer Thai so einfach wäre. Dies erfordert immer eine immense Geduld und vor allem ein Geben und Nehmen auf BEIDEN Seiten.

Die schnelle Heirat in DK halte ich auch für problematisch; letztendlich kann dies mehr Kopfzerbrechen und größeren Papierkrieg im Nachhinein erfordern, als über den normalen deutschen Weg.

Im Übrigen habe ich die Erfahrung bei den Behörden gemacht, dass wo ein Wille ist, auch ein Weg zu finden ist aber auch nur mit dem Hintergrund wie man in den Wald hineinruft, so schallt es wieder zurück.

Die Agentur ist ja recht und gut, nur sind die Infos so nicht ganz auf dem neuesten Stand. Allerdings kann man diese Hochzeit eigentlich auch selbst organisieren, so groß ist der Aufwand nicht.

Und damit komme ich wieder zum Zitat zurück. Irgendwie habe ich den Eindruck, dass einige Zeitgenossen sich nicht der Tragweite einer Heirat und die darausresultierenden höheren Verwaltungsanforderungen bewusst sind, anders kann ich es mit nicht erklären, dass viele auf den Zug mit den Visaschergen/Agenturen aufspringen, anstatt selbst einmal sich mit der Materie vertraut zu machen, nur um schnell seine Angebetene in DE zu haben. Sicherlich gibt es immer das eine oder andere Problem, nur was ich auf Thaiparties ab und zu hören muss, da stellt es mir schon der Kamm (vielleicht sind wir ja auch bei den falschen Festen ;-D ).

Juergen
 
J

JT29

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Toskana Deutschlands
@Calau

"Das sind ja ganz schön viele Papiere, die wir brauchen"

Nun, relativ gesehen schon, aber immer noch wesentlich einfacher als in gewissen anderen Ländern, wo erstmal ein Vertrauensanwalt der Botschaft eingeschaltet wird ... etc.

In meiner Ausbildung durfte ich ein paar Wochen auf ein Standesamt, da lag eine 6cm fette Akte im Archiv: Heirat einer Deutschen mit einem Mann aus Bangladesch. Zitat des Amtsleiters: Je mehr Stempel, desto unglaubwürdiger wird es ;-D

Oder aber die andere Geschichte mit einem Deutschen der in Senegal bei einem Stamm mit seiner Holden über das Feuer gesprungen ist - und damit nach Landesritus rechtlich verheiratet war - dummerweise war aber seine Scheidung noch nicht durch und damit wurde es ein Fall für den Staatsanwalt (Er musste sich zuerst im Senegal wieder scheiden lassen, und konnte dann nach seiner deutschen Scheidung wieder über das Feuer springen - die Staatsanwaltschaft hat mit Zahlung einer Geldbuße das Verfahren letztlich eingestellt).

Juergen
 
R

ray

Gast
Servus,

Zitat: "Dann heiraten sie doch in Dänemark, da brauchen sie weniger Papiere."

...so eine Äußerung ist meiner Ansicht nach schlicht gesagt eine Unverschämdheit von einem Standesbeamten. Noch dazu, wenn man darüber nachdenkt, von wem der eigentlich "alimentiert" wird!

Das hat zu mir auch einer gesagt vor 18 Jahren. Noch dazu hat der mir vorher eine falsche Beratung gegeben. Ich habe eine Dienstaufsichtsbeschwerde gemacht. Das nützt zwar auch nicht viel bei Beamten, da sich die gegenseitig immer die Stange halten, aber falsch kann es auch nicht sein, wenn die merken, dass man sich nicht alles gefallen lässt.

Gruß Ray
 
A

antibes

Gast
heirat in dänemark kann ich empfehlen. :frech: wir haben vor über 2 jahren in nyborg geheiratet. vorher hatten wir einen termin in einem deutschen standesamt, der uns aber irritierte. die standesbeamtin in dänemark war total nett. als wir nach der heirat wieder ins deutsche ausländeramt gingen, war die nicht besonders angetan, aber sehr fair. unser heiratsurkunde wurde der rechtsabteilung der gemeinde zugestellt. nach ca. einer woche wurde die ehe anerkannt. meine frau flog nochmals mit einer notariellen kopie unserer heiratsurkunde nach thailand und kam vier monate mit gültigem aufenthaltstitel zurück. die vorarbeit meiner frau für sämtliche formulare war vorbildlich. (ist ja auch eher die ausnahme). das war alles 2003, vielleicht hat sich inzwischen einiges verändert.
 
J

Joerg_N

Gast
ich versteh den Sinn von in Dänemark heiraten immer noch nicht

ich finde unsere Weise am einfachsten,
Standesamtlich in BKK, danach kann die Frau gleich

die id-Card aendern und den Reisepass

fand es so am besten.
 
B

Bukeo

Gast
Eine Eheschliessung in einem Drittland auf Basis eines Schengen-Visums und ohne ein vom deutschen Standesamt ausgestellten Ehefaehigkeitszeugnis ist NICHT im Sinne des deutschen Gesetzgebers.
das mag sein, nur gibt es eben dazu ein bayr. OLG-Urteil, das eine Heirat in Dänemark anzuerkennen ist, nachdem Bayern die Anerkennung bei einem Neuvermählten abgelehnt hat.
 
L

Lille

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:zorn: und wegen solchen phantasten ist es fast unmöglich geworden ein besuchervisa zu bekommen. vielen dank auch im namen aller deren visa abgelehnt wurde. :zorn:



lille
 
Thema:

Heirat in Dänemark

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