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Niko
Gast
Hier die Hauptbedingungen für die Eheschließung von Ausländischen Staatsbürgern in Dänemark.
Information zwecks Eheschließung in Dänemark
Es besteht evtl. eine Möglichkeit, daß man in Dänemark bürgerlich getraut werden kann. Man sollte sich jedoch vorher bei der zuständigen Behörde erkundigen, ob eine in Dänemark geschlossene Ehe auch anerkannt wird (In Deutschland kein Problem). Für die endgültige Entscheidung, ob Ihr in Dänemark die Ehe eingehen können, benötigt das dänische Standesamt folgende Urkunden:
1. Geburtsurkunden für Braut und Bräutigam
(Falls diese nicht beschafft werden können, genügt die Vorlage des gültigen Reisepasses bei Ihrer Ankunft schickt niemals dem Standesamt den Paß zu!) Die Urkunden müssen in deutsch oder englisch abgefaßt sein oder mit einer anliegenden, autorisierten, deutschen Übersetzung versehen sein.
2. Aufenthaltsbescheinigungen
zur Vorlage beim Standesamt für Braut und Bräutigam.
Die Bescheinigungen werden von Eurem zuständigen Einwohnermeldeamt des Wohnortes ausgestellt und müssen eine Mitteilung enthalten, daß Ihr in Ihrer Stadt polizeilich gemeldet sind. Ebenfalls müssen Familienstand und Staatsbürgerschaft darin vermerkt sein. Die Bescheinigungen müssen neuesten Datums sein. (Eine Anmeldebestätigung wird nicht anerkannt).
3. Ledigkeitsbescheinigung oder Scheidungsurteil
Sollte einer von Euch vorher verheiratet gewesen sein, muß das vollständige Scheidungsurteil (versehen mit einem Vermerk des Gerichts, daß das Urteil rechtskräftig ist) beim Standesamt eingereicht werden, da es dem hiesigen Justizministerium zur Gutheißung vorgelegt werden muß. Hier ist mit einer Wartezeit von etwa 2-3 Wochen zu rechnen. Ist die Ehe durch Sterbefall aufgelöst, ist die Sterbeurkunde vorzulegen. In beiden Fällen ist desweiteren eine Bescheinigung des Nachlaßgerichts einzureichen, daß gegen eine Wiederverehelichung keine Bedenken bestehen. Falls Ihr diese Bescheinigung nicht bekommen können, so wird man beim hiesigen Justizministerium die Befreiung der Beibringung dieses Dokuments beantragen. Ledigkeitsbescheinigung,Scheidungsurteil, Sterbeurkunde und Bescheinigung vom Nachlaßgericht bitte ins Deutsche übersetzen lassen. Dokumente in englischer Fassung müssen nicht übersetzt werden.
Sowohl die Originaldokumente (oder beglaubigte Fotokopien derselben) als auch die Übersetzungen müssen beim Standesamt eingereicht werden. Die Übersetzungen müssen von einem vereidigten Dolmetscher vorgenommen sein.
Nachdem Ihr das Standesamt Euerer Wahl kontaktiert haben, werdet Ihr von dort Formulare erhalten, die ausgefüllt an das betreffende Standesamt zurückzusenden sind unter Beifügung der oben genannten Dokumente. Nach Erhalt der Dokumente wird das Standesamt untersuchen, ob die Möglichkeit besteht, in Dänemark die Ehe einzugehen, und das Standesamt wird Ihnen später darüber Mitteilung geben.
Falls Sie die Mitteilung erhalten, daß Sie in Dänemark bürgerlich getraut werden können, müssen Sie sich während der Bearbeitung Ihrer Urkunden, welches normalerweise 4-5 Tage dauert, in der Stadt aufhalten.
Ein Aufgebot ist nicht erforderlich und Trauzeugen können vom Standesamt normalerweise zur Verfügung gestellt werden.
Die Eheschließung ist in Deutschland rechtskräftig.
Sollte einer von Euch noch keine 18 Jahre alt sein, so erkundigen Euch bitte zuerst beim Standesamt, da eine Sondergenehmigung erforderlich ist.
Beachtet folgendes zu den Einreisebestimmungen für Dänemark:
Ihr müsst bei der Anmeldung einen Einreisestempel von der Grenzbehörde, wo Sie in den Schengenländer eingereist sind vorlegen, da die Thaifrau kein EU-Staatsbürger ist und nicht in einem Schengenerland gewöhnlich mit legaler Aufenthaltserlaubnis wohnhaft ist. Es ist Euere alleinige Verantwortung dass diese Voraussetzung erfüllt ist.
Für Ausländer (falls Thaifrauen die verheiratet sind mitkommen), die ihren festen Wohnsitz in Deutschland haben, bedeutet Dänemarks Beitritt zu Schengen, dass sie nach dem 25. März 2001 ohne separates Visum nach Dänemark einreisen und sich max. 90 Tage innerhalb eines Halbjahres, beginnend vom ersten Tag der Einreise, in Dänemark aufhalten können.
Eine Voraussetzung ist ein gültiger Reisepass mit einem Aufenthaltstitel der folgenden Arten:
-Aufenthaltserlaubnis für die Bundesrepublik Deutschland
-Aufenthaltserlaubnis für Angehörige eines Mitgliedstaates der EWG
-Aufenthaltsberechtigung für die Bundesrepublik Deutschland
-Aufenthaltsbewilligung für die Bundesrepublik Deutschland
-Aufenthaltsbefugnis für die Bundesrepublik Deutschland.
(Diese Titel gelten anstelle eines Visums nur dann, wenn sie in einem Pass bez. in Zusammenhang mit einem Pass als Blattvisa erteilt wurden, sie gelten nicht, wenn sie in einem Ausweisersatz als Inlandsdokument erteilt wurden.)
LEGALE EINREISE NACH DÄNEMARK (SEHR WICHTIG) ich empfehlen dringend, (bevor Ihr die Dokumente einreicht), sich bei dem nächstliegenden dänischen Konsulat in dem Land wo man Wohnt, zu erkundigen, wie man legal nach Dänemark Einreisen. (Ist oben zwar schon beschrieben, aber....)
Die Titel Aussetzung der Abschiebung (Duldung)" und Aufenthaltsgestattung für Asylbewerber" gelten nicht für die visumfreie Einreise nach Dänemark.
Haben Ihr zu den Einreisebestimmungen noch Fragen, wenden Euch bitte an:
Königlich Dänische Botschaft
10787 Berlin
Rauchstr. 1,
Postfach 301245,
10722 Berlin
Tel.: 030/50 50 20 00
Fax: 030/50 50 20 50
Email: beramb@um.dk
http://www.daenemark.org
Es ist eine Voraussetzung für die Einreise, dass der Reisende über ausreichende Mittel zur Bestreitung des Lebensunterhaltes sowohl für die Dauer des Aufenthalts als auch für die Rückreise in den Herkunftsstaat hat.
Solltet Ihr darüber hinaus weitere Fragen haben, setzen Euch einfach mit einem der nachstehenden Standesämter in Dänemark in Verbindung:
[hr:d549713d6a]
In der Nähe der Grenze
STANDESAMT TØNDER
Tønder Kommune
Kongevej 57
DK - 6270 Tønder
Tel. 0045 74 72 18 10
[hr:d549713d6a]
STANDESAMT HADERSLEV
Haderslev Kommune
Rådhuset
DK - 6100 Haderslev
Tel. 0045 74 22 23 24
[hr:d549713d6a]
STANDESAMT SØNDERBORG
Sønderborg Kommune
Rådhustorvet
DK - 6400 Sønderborg
Tel. 0045 74 42 93 00
[hr:d549713d6a]
STANDESAMT AABENRAA
Aabenraa Kommune
Storegade 30
DK - 6200 Aabenraa
Tel. 0045 74 62 12 00
[hr:d549713d6a]
Nicht Grenznah
STANDESAMT NYKØBING F
Nykøbing F Kommune
Dronningsgade 30
DK - 4800 Nykøbing F
Tel. 0045 54 84 60 00
[hr:d549713d6a]
STANDESAMT KOPENHAGEN
Bryllupskontoret
Rådhuset
DK - 1550 København V
Tel. 0045 33 66 33 66
[hr:d549713d6a]
Letzte Änderung: Niko am 14.04.02, 14:54
Information zwecks Eheschließung in Dänemark
Es besteht evtl. eine Möglichkeit, daß man in Dänemark bürgerlich getraut werden kann. Man sollte sich jedoch vorher bei der zuständigen Behörde erkundigen, ob eine in Dänemark geschlossene Ehe auch anerkannt wird (In Deutschland kein Problem). Für die endgültige Entscheidung, ob Ihr in Dänemark die Ehe eingehen können, benötigt das dänische Standesamt folgende Urkunden:
1. Geburtsurkunden für Braut und Bräutigam
(Falls diese nicht beschafft werden können, genügt die Vorlage des gültigen Reisepasses bei Ihrer Ankunft schickt niemals dem Standesamt den Paß zu!) Die Urkunden müssen in deutsch oder englisch abgefaßt sein oder mit einer anliegenden, autorisierten, deutschen Übersetzung versehen sein.
2. Aufenthaltsbescheinigungen
zur Vorlage beim Standesamt für Braut und Bräutigam.
Die Bescheinigungen werden von Eurem zuständigen Einwohnermeldeamt des Wohnortes ausgestellt und müssen eine Mitteilung enthalten, daß Ihr in Ihrer Stadt polizeilich gemeldet sind. Ebenfalls müssen Familienstand und Staatsbürgerschaft darin vermerkt sein. Die Bescheinigungen müssen neuesten Datums sein. (Eine Anmeldebestätigung wird nicht anerkannt).
3. Ledigkeitsbescheinigung oder Scheidungsurteil
Sollte einer von Euch vorher verheiratet gewesen sein, muß das vollständige Scheidungsurteil (versehen mit einem Vermerk des Gerichts, daß das Urteil rechtskräftig ist) beim Standesamt eingereicht werden, da es dem hiesigen Justizministerium zur Gutheißung vorgelegt werden muß. Hier ist mit einer Wartezeit von etwa 2-3 Wochen zu rechnen. Ist die Ehe durch Sterbefall aufgelöst, ist die Sterbeurkunde vorzulegen. In beiden Fällen ist desweiteren eine Bescheinigung des Nachlaßgerichts einzureichen, daß gegen eine Wiederverehelichung keine Bedenken bestehen. Falls Ihr diese Bescheinigung nicht bekommen können, so wird man beim hiesigen Justizministerium die Befreiung der Beibringung dieses Dokuments beantragen. Ledigkeitsbescheinigung,Scheidungsurteil, Sterbeurkunde und Bescheinigung vom Nachlaßgericht bitte ins Deutsche übersetzen lassen. Dokumente in englischer Fassung müssen nicht übersetzt werden.
Sowohl die Originaldokumente (oder beglaubigte Fotokopien derselben) als auch die Übersetzungen müssen beim Standesamt eingereicht werden. Die Übersetzungen müssen von einem vereidigten Dolmetscher vorgenommen sein.
Nachdem Ihr das Standesamt Euerer Wahl kontaktiert haben, werdet Ihr von dort Formulare erhalten, die ausgefüllt an das betreffende Standesamt zurückzusenden sind unter Beifügung der oben genannten Dokumente. Nach Erhalt der Dokumente wird das Standesamt untersuchen, ob die Möglichkeit besteht, in Dänemark die Ehe einzugehen, und das Standesamt wird Ihnen später darüber Mitteilung geben.
Falls Sie die Mitteilung erhalten, daß Sie in Dänemark bürgerlich getraut werden können, müssen Sie sich während der Bearbeitung Ihrer Urkunden, welches normalerweise 4-5 Tage dauert, in der Stadt aufhalten.
Ein Aufgebot ist nicht erforderlich und Trauzeugen können vom Standesamt normalerweise zur Verfügung gestellt werden.
Die Eheschließung ist in Deutschland rechtskräftig.
Sollte einer von Euch noch keine 18 Jahre alt sein, so erkundigen Euch bitte zuerst beim Standesamt, da eine Sondergenehmigung erforderlich ist.
Beachtet folgendes zu den Einreisebestimmungen für Dänemark:
Ihr müsst bei der Anmeldung einen Einreisestempel von der Grenzbehörde, wo Sie in den Schengenländer eingereist sind vorlegen, da die Thaifrau kein EU-Staatsbürger ist und nicht in einem Schengenerland gewöhnlich mit legaler Aufenthaltserlaubnis wohnhaft ist. Es ist Euere alleinige Verantwortung dass diese Voraussetzung erfüllt ist.
Für Ausländer (falls Thaifrauen die verheiratet sind mitkommen), die ihren festen Wohnsitz in Deutschland haben, bedeutet Dänemarks Beitritt zu Schengen, dass sie nach dem 25. März 2001 ohne separates Visum nach Dänemark einreisen und sich max. 90 Tage innerhalb eines Halbjahres, beginnend vom ersten Tag der Einreise, in Dänemark aufhalten können.
Eine Voraussetzung ist ein gültiger Reisepass mit einem Aufenthaltstitel der folgenden Arten:
-Aufenthaltserlaubnis für die Bundesrepublik Deutschland
-Aufenthaltserlaubnis für Angehörige eines Mitgliedstaates der EWG
-Aufenthaltsberechtigung für die Bundesrepublik Deutschland
-Aufenthaltsbewilligung für die Bundesrepublik Deutschland
-Aufenthaltsbefugnis für die Bundesrepublik Deutschland.
(Diese Titel gelten anstelle eines Visums nur dann, wenn sie in einem Pass bez. in Zusammenhang mit einem Pass als Blattvisa erteilt wurden, sie gelten nicht, wenn sie in einem Ausweisersatz als Inlandsdokument erteilt wurden.)
LEGALE EINREISE NACH DÄNEMARK (SEHR WICHTIG) ich empfehlen dringend, (bevor Ihr die Dokumente einreicht), sich bei dem nächstliegenden dänischen Konsulat in dem Land wo man Wohnt, zu erkundigen, wie man legal nach Dänemark Einreisen. (Ist oben zwar schon beschrieben, aber....)
Die Titel Aussetzung der Abschiebung (Duldung)" und Aufenthaltsgestattung für Asylbewerber" gelten nicht für die visumfreie Einreise nach Dänemark.
Haben Ihr zu den Einreisebestimmungen noch Fragen, wenden Euch bitte an:
Königlich Dänische Botschaft
10787 Berlin
Rauchstr. 1,
Postfach 301245,
10722 Berlin
Tel.: 030/50 50 20 00
Fax: 030/50 50 20 50
Email: beramb@um.dk
http://www.daenemark.org
Es ist eine Voraussetzung für die Einreise, dass der Reisende über ausreichende Mittel zur Bestreitung des Lebensunterhaltes sowohl für die Dauer des Aufenthalts als auch für die Rückreise in den Herkunftsstaat hat.
Solltet Ihr darüber hinaus weitere Fragen haben, setzen Euch einfach mit einem der nachstehenden Standesämter in Dänemark in Verbindung:
[hr:d549713d6a]
In der Nähe der Grenze
STANDESAMT TØNDER
Tønder Kommune
Kongevej 57
DK - 6270 Tønder
Tel. 0045 74 72 18 10
[hr:d549713d6a]
STANDESAMT HADERSLEV
Haderslev Kommune
Rådhuset
DK - 6100 Haderslev
Tel. 0045 74 22 23 24
[hr:d549713d6a]
STANDESAMT SØNDERBORG
Sønderborg Kommune
Rådhustorvet
DK - 6400 Sønderborg
Tel. 0045 74 42 93 00
[hr:d549713d6a]
STANDESAMT AABENRAA
Aabenraa Kommune
Storegade 30
DK - 6200 Aabenraa
Tel. 0045 74 62 12 00
[hr:d549713d6a]
Nicht Grenznah
STANDESAMT NYKØBING F
Nykøbing F Kommune
Dronningsgade 30
DK - 4800 Nykøbing F
Tel. 0045 54 84 60 00
[hr:d549713d6a]
STANDESAMT KOPENHAGEN
Bryllupskontoret
Rådhuset
DK - 1550 København V
Tel. 0045 33 66 33 66
[hr:d549713d6a]
Letzte Änderung: Niko am 14.04.02, 14:54