Hi, ich komme aus Deutschland und beabsichtige meine thailändische Freundin in Dänemark zu heiraten.
Ich habe aber leider noch ein paar Fragen, die mir noch nicht so ganz klar sind.
Ich habe gehört, das man in Dänemark eine Familienstandsbescheinigung (Aufenthaltsbescheinigung) vorlegen muß.
Diese wird wohl dort lieber gesehen, als eine Ledigkeitsbescheinigung... Doch wo bekommt meine Freundin so eine
Aufenthaltsbescheinigung her?
Habe gehört man bekommt sie vom Deutschen Einwohnermeldeamt.
Mir ist nur nicht klar, ob sie diese da wirklich problemlos bekommt, oder ob sie noch zusätliche Unterlagen wie
z.B. eine Ledigkeitsbescheinigung dazu vorlegen muß.
Bekommt meine Freundin beim zuständigen Einwohnermeldeamt in Deutschland auch eine Aufenthaltsbescheinigung
ausgestellt, wenn sie nur mit einem "Schengen" - Besuchsvisa für 90 Tage nach Deutschland eingereist ist?
Oder muß sie diese Famielinenstandsbescheinigung (Aufenthaltsbescheinigung) in ihrem Heimatland beantragen und
ausstellen lassen?
Braucht sie für die Heirat in Dänemark denn überhaupt eine Ledigkeitsbescheinigung, oder braucht sie diese
überhaupt nicht aus ihrem Heimatland mitzubringen,
oder braucht sie diese Ledigkeitsbescheinigung um sich in Deutschland so eine Aufenthaltsbescheinigung
austellen zu lassen?
Muß diese Ledigkeitsbescheinigung (falls für Dänemark benötigt, oder falls fürs Deutsche Einwohnermeldeamt
benötigt) dann noch legalisiert (beglaubigt) werden?
Müssen überhaupt Urkunden für die Dänischen Behörden legalisiert werden, oder geht das ohne?
Möchte nur auf Nummer Sicher gehen, nicht das wir etwas vergessen und dann alles noch nachbeantragen müssen,
das dauert ja... und gerade dieses Problem mit der Ledigkeitsbescheinigung und der Aufenthaltsbescheinigung ist
mir noch sehr unklar. Würde mich freuen, wenn mir da jemand weiterhelfen könnte :-)
Freue mich schon auf eine Antwort
