Re: Heirat in D: Visumsbeantragung möglich erst nach ok vom
Wenn ich mich richtig erinnere war das bei uns so:
Zustaendige Auslaenderbehoerde (am Erstwohnsitz) wollte
erst Zustimmung des OLG.
Zustaendiges OLG (am Zweitwohnsitz, der extra zum Zwecke
der Heirat gegruendet wurde) wollte etwas vom zustaendigen
Konsulat in Frankfurt (Ledigkeitsbescheinigung wenn ich
mich recht erinnere). Die kann aber erst nach Einreise
ausgestellt werden.
Loesung war die, dass das Standesamt am Zweitwohnsitz
so etwas wie eine Bescheinigung ueber die Anmeldung
zur Eheschliessung ausstellte, die die Auslaenderbehoerde
zaehneknirschend akzeptierte.
Wenn die das nicht gemacht haette, dann haette das OLG
ueber den Antrag trotzdem entscheiden muessen und bei
Nachweis der Unbeibringbarkeit der Konsulatsbescheinigung
trotzdem die Zustimmung geben muessen wegen Grundgesetz.
Die Heirat waere aber beinahe trotzdem gescheitert,
zumindest zum geplanten Termin: Ich hatte mir schon
mal beim 1. Wohnsitz eine Ledigkeitsbescheinigung besorgt,
allerdings war die zu alt (zum Heiraten nur eine Woche
gueltig). Ich bin also drei Tage vorher quer durch Deutschland
vom 2. Wohnsitz zum 1. Wohnsitz gefahren um mir eine
neue Ledigkeitsbescheinigung zu besorgen.
Dort angekommen, behauptete man einfach, dass man diese
heute nicht ausstellen koenne, da die Datenleitung vom
Sitz der Verbandsgemeinde zur Kreisbehoerde heute nicht
funktionieren wuerde, wo der Nachweis meiner Ledigkeit auf
der Festplatte ruhen wuerde. Keine Ahnung ob die mich mal
wieder aergern wollten (hatte ja vorsichthalber schon
ein anderes Standesamt gewaehlt nachdem das am
1. Wohnsitz negative Bemerkungen ueber meine geplante Heirat
dort gab und man absolut nicht hilfsbereit war), ob
die unfaehig waren ihren Computer zu bedienen oder
ob es tatsaechlich Probleme gab. Ich schlug also
vor mir eine Bescheinigung ueber die Unmoeglichkeit
der Ausstellung einer Ledigkeitsbescheinigung am heutigen Tage
zu geben. Das wurde allerdings abgelehnt. Ich schrie
Amtspflichtverletzung und bin ins Buero des Chefs der
Verbandsgemeindeverwaltung gerannt. Der war natuerlich
wuetend; ich ezaehlte von den Straftaten der Untergebenenen
und sagte ich gehe erst aus seinem Buero wenn ich die
verlange Bescheingung haette. Er sprach vom Hausfriedensbruch,
ich von gerechtfertigter Notwehr zur Abwehr von
Straftatsbestaenden der Behoerde. Also einigten wir uns
das er nun die Polizei ruft, die alles zu Protokoll nimmt
und ich damit ein amtliches Dokument in den Haenden habe.
Nachdem die 10 Minuten spaeter immer noch nicht da
war (der Weg vom Kreissitz zur Gemeinde ist etwas weit)
und es dem Verbandsgemeindechef mit mir langweilig wurde
entschied er sich seine Untegebenen zu beauftragen mir die
Bescheinigung ueber die Unmoeglichkeit der Ausstellung einer
Ledigkeitsbescheinigung am heutigen Tage ausszustellen.
Damit war dann mein Standesamt zufrieden.
Der ganz Quatsch dient ja nur dazu der Bigamie zu begegnen.
Eine Unterschrift dass man ledig ist taete es doch
vollkommen. Denn die Probleme, denen man damit vorbeugen
will entstehen durch die heute ueblichen haeufigen
Scheidungen und Wiederverheiratungen und Nichtehen
mit Kindern doch sowieso.