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vel2000
Junior Member
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Hallo zusammen,
ich habe mittlerweile das Ehefähigkeitszeugnis in DE erhalte und beabsichtige nun dieses, zwecks Ausstellung einer Konsularbescheinigung, schon mal vorab per Mail an die deutsche Botschaft BKK zu schicken.
So weit so klar.
Nachdem ich dann später die "Konsularbescheinigung" erhalten habe, soll diese wohl beim "Thai Außenministerium", Chaeng Wattana Road, "überbeglaubigt" werden.
Ist diese Überbeglaubigung auch vonnöten, wenn man in Bang Rak heiratet, oder nur bei Heirat in anderen Standesämtern.
Da gehen die Meinungen teilweise auseinander.
Wenn nötig, wird die Überbeglaubigung sofort ausgestellt, oder muss man zweimal hin, bzw. ist zuschicken an Thai Adresse möglich?
Thanks im voraus.
ich habe mittlerweile das Ehefähigkeitszeugnis in DE erhalte und beabsichtige nun dieses, zwecks Ausstellung einer Konsularbescheinigung, schon mal vorab per Mail an die deutsche Botschaft BKK zu schicken.
So weit so klar.
Nachdem ich dann später die "Konsularbescheinigung" erhalten habe, soll diese wohl beim "Thai Außenministerium", Chaeng Wattana Road, "überbeglaubigt" werden.
Ist diese Überbeglaubigung auch vonnöten, wenn man in Bang Rak heiratet, oder nur bei Heirat in anderen Standesämtern.
Da gehen die Meinungen teilweise auseinander.
Wenn nötig, wird die Überbeglaubigung sofort ausgestellt, oder muss man zweimal hin, bzw. ist zuschicken an Thai Adresse möglich?
Thanks im voraus.