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Hauskauf Farang

Diskutiere Hauskauf Farang im Treffpunkt Forum im Bereich Thailand Forum; Hallo Leute, ich weiss, ich kann kein Eigentum erwerben. Möchte 2021 aber umziehen und im Raum Pattaya ( Jomtien,Bangsaray etc-.) mit meiner...
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mivh58

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Hallo Leute, ich weiss, ich kann kein Eigentum erwerben. Möchte 2021 aber umziehen und im Raum Pattaya ( Jomtien,Bangsaray etc-.) mit meiner thail. Frau leben.
Hat jemand Erfahrungen mit

1. Eigentum auf Ehefrau ( mit Wohnrecht) wird aber meines Wissens nicht mehr im Landamt eingetragen !!!???

2. Company Lösung 49 % ich und mind. 2 Thais mit 51 und Rückübertragungsvereinbarung

----- weiss jemand ob ein Ausländer mit der 2. Lösung schon Probleme hatte, möglicherweise wg. der rechtlich schon lange geführten Diskussion alles verloren hat. ( es gibt dazu von der thail. Regierung auch auch Stellungsnahmen wg. Unrechtmässigkeit, da Scheinverträge)

kann mir da jemand Licht ins Dunkel bringen. Danke
Michael
 
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MadMac

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Vergiss die Scheinfirmengeschichte. Das ging mal vor Jahren, die Schrauben werden aber immer mehr angezogen. Zudem machst Du Dich auch erpressbar.

Eigentum auf Deine Frau geht natuerlich. Du kannst Dir dann ein Usufruct eintragen lassen. Dafuer gibt es Standardformulare auf dem Land Office, machen sie vor Ort. Anwalt ist dazu nicht noetig, eher hinderlich, weil das Land Office rechtlichen Schwurbel oft nicht akzeptiert.

Besser waere es aber, einfach erstmal was zu mieten. Speziell im Seebad, wo vielleicht uebermorgen eine neue Karaokebude nebenan aufmacht. Dann zieht man eben weiter.
 
benni

benni

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Die Company Lösung war mal. Jetzt wird schon lange durchleuchtet. Stammlokal, ähm, Stammkapital stammend von allen Gesellschaftern, Art, Aktivitäten, Umsätze, Steuern etc ect etc

Warum der Frau misstrauen?
 
DisainaM

DisainaM

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vor 3 Jahren kam der DSI in alle thailändischen Anwaltsfirmen von Pattaya, und räumte die Aktenordner der "Ausländer Firmen" ab,

es gab diverse Verfahren,

die liefen so ab,

- der th. Anwalt bekennt sich schuldig,
- der ausländische Kunde bekennt sich schuldig und kommt auf die Blacklist(Einreiseverbot mind. 5 Jahre, auch wenn Thai Ehefrau mit Kind inTH warten)

könnte hier noch diverse Dinge zu den Verfahren loslassen, aber Du hast verstanden.

Seit dem,

...

gilt bei den Anwälten die Regel,

wer nix macht, kann keine Fehler machen.

Egal was Dir die Leute erzählen, was alles geht und was man eingetragen bekommt,
wo Du einen "Anspruch auf Eintragung" hast,
usw usw,

Das Department, das für die Eintragungen zuständig ist,
macht seinen eigenen Film,

alle 9 Wochen sind Beamte aus Bkk da, und machen alle möglichen Aktendeckel auf,
es geht nicht mehr drum, was Du angeblich alles alleine mit Deiner Frau hin kriegst,

sondern es geht darum, dass Dir bei einem solchen Versuch nicht soviele Federn rausgezupft werden,
das Du erstmal auf Wangeroge eine Kur brauchst.

Deswegen wirst Du Dir einen Anwalt nehmen,

aber nur darum, um persönlichen Kontakt und Ärger zu vermeiden.
Denk immer dran, alles, was der Anwalt Dir sagt, was Du machen sollst,
dafür haftest Du.
Wenn Du Dich auf ein persönliches Gespräch einlässt,
und Fragen, - wie ist das Geld nach Thailand eingeführt worden,
nicht ... vorbereitet ... beantwortest, sondern ins offene Messer und pitfalls rennst,
kannst Du die Folgen teilweise gar nicht absehen.

Lass mal einen der schlauen Köpfe barfuss, mit Ketten an Fuss und Händen, wegen so einen Unfug, wegen Verdacht auf Geldwäsche in die Zelle laufen, da willst Du nichts mit zutun haben.

Ein Anwalt wird Dich fragen - wielange verheiratet,
Wegen der Möglichkeiten, dass die Ehefrau ein eingetragenes Ususfruct kündigen kann, weil sie im Falle einer Scheidung es ihr nicht zugemutet werden kann,
mit ihrem Ex unter einem Dach zu leben.

Das ist nur ein Beispiel, von vielen, sehr vielen Dingen, die bedacht sein müssen.
 
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mivh58

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Danke für die Antwort. war im Dez. in Pattaya bei der ------ Group, zwecks Beratung. Dort sagte man mir dass das Nießbrauchrecht ( ich denke du meinst damit Usufruct) im Landamt nicht mehr eingetragen wird, und ein gutgläubiger Käufer dann das Haus rechtmässig kaufen kann. Wenn es eingetragen ist, geniesst der Eintrag wie hier in Dt. öffentlichen Glauben. Jeder der kauft muss Einsicht nehmen und es gegen sich gelten lassen. Immer mehr Landämter würden den Eintrag verweigern. Pattaya gehört dazu !!!.

bei der Comp. Lösung würde ein Inländer einen Mietvertrag abschliessen. Dies müsse auch jährlich per Steuererklärung nachgewiesen werden. Dann sei nichts dagegen einzuwenden.

Ich weiss bald nicht mehr was ich glauben soll. Sind dir konkrete Fälle bekannt. ?
 
DisainaM

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Danke für die Antwort. war im Dez. in Pattaya bei der ------ Group, zwecks Beratung. Dort sagte man mir dass das Nießbrauchrecht ( ich denke du meinst damit Usufruct) im Landamt nicht mehr eingetragen wird,

und ein gutgläubiger Käufer dann das Haus rechtmässig kaufen kann. Wenn es eingetragen ist, geniesst der Eintrag wie hier in Dt. öffentlichen Glauben. Jeder der kauft muss Einsicht nehmen und es gegen sich gelten lassen.

Immer mehr Landämter würden den Eintrag verweigern. Pattaya gehört dazu !!!.

bei der Comp. Lösung würde ein Inländer einen Mietvertrag abschliessen. Dies müsse auch jährlich per Steuererklärung nachgewiesen werden. Dann sei nichts dagegen einzuwenden.

Ich weiss bald nicht mehr was ich glauben soll. Sind dir konkrete Fälle bekannt. ?
Die T-G Group will noch ihre Firmenlösung an den Mann bringen,
weil sie dadurch am meisten verdienen kann,
jährliche Gebühren, jedes Jahr.

Das die einen Eintragungsversuch vom Ususfruct beim Land Department nicht wagen ... wundert mich nicht,
die wollen keinen Besuch bekommen.
 
benni

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wenn man dich loswerden möchte, ist das Ganze was du da herumforscht Makulatur. Total unsinnig.

Verstehe nicht warum solch ein Misstrauen der Frau gegenüber. Stirbt sie vor dir, bist du ein Jahr berechtigt das Land loszuwerden. Ausser in ihrem Testaments steht was anderes.
 
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MadMac

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Deswegen wirst Du Dir einen Anwalt nehmen,
Nein, im Gegenteil. Deswegen macht er alles mit Standardpapieren vom Landoffice. Hauseintrag auf die Frau und Usufruct auf ihn. Ohne auch nur einen Anwalt in die Naehe zu lassen.

Ein Usufruct wird eingetragen, wie gesagt ist das ein Standardvorgang mit Standardpapieren, 1 Seite, wird ausgedruckt, unterschrieben, und wird Teil der Landunterlagen.

Ausserdem nicht vergessen, jegliche Vertraege, die zwischen Partnern nach der Eheschliessung geschlossen werden, sind innerhalb eines Jahres einseitig kuendbar, also praktisch wertlos. So auch ein Usufruct. Macht nur Sinn, wenn die Frau vor Dir stirbt.
 
DisainaM

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Nein, im Gegenteil. Deswegen macht er alles mit Standardpapieren vom Landoffice. Hauseintrag auf die Frau und Usufruct auf ihn. Ohne auch nur einen Anwalt in die Naehe zu lassen.

Ein Usufruct wird eingetragen, wie gesagt ist das ein Standardvorgang mit Standardpapieren, 1 Seite, wird ausgedruckt, unterschrieben, und wird Teil der Landunterlagen.

Ausserdem nicht vergessen, jegliche Vertraege, die zwischen Partnern nach der Eheschliessung geschlossen werden, sind innerhalb eines Jahres einseitig kuendbar, also praktisch wertlos. So auch ein Usufruct. Macht nur Sinn, wenn die Frau vor Dir stirbt.

t Usufruct) im Landamt nicht mehr eingetragen wird

wir kennen doch den ganzen Mist hier vor Ort,

- Grundstück nicht auf den Ehepartner, sondern auf einen befreundeten Thai, der in Deutschland lebt,
und das Grundstück mit notariellen deutschen Vertrag an Dich verpfändet, mit Chanot Übergabe.

jetzt das Problem,
wenn das Landratsamt die Superficies rights nicht eintragen, erlischt das 30 jährige Landlease right und ist nicht,Teil der Erbmasse,
wenn man stirbt.
Andersrum gesagt, wenn die Ehefrau Eigentümer ist, und beim Tod der Ehefrau taucht ihr Bruder auf, mit einem privatrechtlichen Übertragungsvertrag,
dann kann er das Grundstück verwerten, wenn er den 30 jahre Leaseright Nutzer schlachten lässt,
denn mit dessen Tod erlischt der Sperrvermerk im Chanot, und das Land ist voll verwertbar.
30 Jahre Landlease

Hat der 30 Jahre Leaseright Nutzer aber die Superficies im Chanot drinnen, dann nutzt dem Bruder eine Schlachtung der Schwagers nichts,
weil der Sperrvermerk im Chanot bleibt, und auf die Erben des Schwagers übergehen.

Wenn Du nun mit einer Anwaltskanzlei, die wegen Staatsverträgen von Continental dauernd Verträge mit Staatshaftung des th. Staates bei Vertragsbruch zutun haben, und deswegen über hochrangige persönliche Kontakte verfügen,
und keine Angst vor Einschüchterungstechniken einiger Hardcore Beamte im Land Department haben,
wo ein Antrag auf Eintragung gleich mit einer Kopie einer Anfrage beim zuständigen Aufsichtsamt in Bangkok vorbereitet wird,

dann,

dann hättest Du ev. eine Chance,

aber alles, mit selbstversuchen,

Du kennst den Wind in Pattaya nicht,
und was hier zuletzt abgegangen war.

Selber versuchen, ... Du willst keine Probleme bekommen, das ist das Programm,
nicht, ob Du Geld sparst.
 
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MadMac

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Was versuchst Du denn hier durcheinanderzuschmeissen und zu verkomplizieren? Echt Anwalt mal wieder :).

Hauskauf auf den Namen der Frau. Kein Problem.

Usufruct (nicht Superficies, nicht Lease) auf Lebenszeit, nicht 30 Jahre, per Standardformular auf den Mann. Kein Problem.

Eintrag beider in das Chanod. Kein Problem.

Keine Verpfaendung. Kein Anwaltsgeschwurbel. Einfach einfach.
 
DisainaM

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ich schmeisse nichts durcheinander,
er war bei der Thai German Group,
und die wollten den Antrag, Ususfruct einzutragen,
nicht annehmen,
haben also freiwillig auf Kohle verzichtet,
weil sie erfahren haben,

es klappt in Pattaya nicht mehr,

die tragen das Ususfruct nicht ein.

Alle anderen Wege, was Du Anwaltsgeschwafele nennst,
drehen sich um Alternativen,

... wenn Ususfruct eintragen nicht geht, was kann man machen ...

aber bei Dir ist eben noch nicht angekommen, das Pattaya anders läuft.
 
alder

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Bist du misstrauisch dann miete.

Hast du das Geld über und es ist dir egal, ob du irgendwann das Haus vielleicht mal alleine und ohne Entschädigung räumen musst, dann kaufe.

Vergiss alle schwindligen Konstruktionen über Anwälte, Makler und sonstige Typen, die in Thailand nur dein bestes wollen.
 
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MadMac

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@Disi

Ich hab das ganz prinzipiell beschrieben, nicht bezueglich irgendwelcher lokalen Moechtegernmakler oder Rechtskonsulenten.

Kann mir aber durchaus vorstellen, dass das Pattaya Landoffice (und Andere) schwulstige (und teure) Anwaltsvertraege fuer ein Usufruct nicht eintraegen, weil sie nicht in der Lage sind, deren rechtliche Wirksamkeit zu pruefen.

Drum Standardpapier vom Landoffice auf Lebenszeit. Das ist keine Alternative, sondern eben der Standardweg.
 
DisainaM

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Die tragen die Frau dann alleine ein, und ihn beschwatzen sie, sich damit abzufinden,

genau das wird die Folge sein, wenn beide alleine hingehen.
 
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MadMac

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Wenn man weiss, was man will und braucht, dann sagt man das einfach. Ein Anwalt ist da eher ein Klotz am Bein. Sind wie gesagt Standardformulare, werden am Computer ausgefuellt, 1 Seite, ausgedruckt, unterschrieben und fertig. Glaube 60B Gebuehren fuer ein Usufruct.
 
DisainaM

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Bist du misstrauisch dann miete.

Hast du das Geld über und es ist dir egal, ob du irgendwann das Haus vielleicht mal alleine und ohne Entschädigung räumen musst, dann kaufe.

Vergiss alle schwindligen Konstruktionen über Anwälte, Makler und sonstige Typen, die in Thailand nur dein bestes wollen.

erkenne Dein Limit,

denn der Kernsatz heisst,

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.

Kennst Du th. Recht JA - NEIN,
willst Du einen seriösen Anwalt, dann lass ihn Dir von der deutschen Botschaft in Bkk empfehlen.

Die haben Prüfmuster,
- bei Condos eine DD Prüfung (Due Diligence)
- bei Häuser komplizierter

Hältst Du Dich für klüger als Fachleute -mach,
aber beschwer Dich später nicht,
für Deinen Körper gehst Du ja auch zum Facharzt und nicht zum Metzger.
 
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mivh58

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:confused: Ich danke allen für die engagierten Beiträge. Glaub ich bleib in Deutschland. 8-)

Was mir übrigens beim durchforsten des Immo-Marktes aufgefallen ist, das die meisten Objekte ( ab einer gewissen Preisklasse) den Besitzerstatus: Company, haben

Weiss jemand, ob es einfacher ist eine solche schon bestehende Company lim. zu übernehmen?
 
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Hauskauf Farang

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