B
Bogie
Senior Member
Re: Handyverbot beim Autofahren verstösst gegen die Menschen
Wenn etwas als "schwachsinnig" zu bezeichnen wäre, dann aus singulären Ereignissen allgemeine Regeln herleiten zu wollen.
Gegenbeispiel: Einem Bekannten fuhr jemand von links in die Seite, und er konnte sich nur durch einen Sprung auf den rechten Sitz retten - weil er nicht angeschnallt war.
Wenn etwas als "schwachsinnig" zu bezeichnen wäre, dann aus singulären Ereignissen allgemeine Regeln herleiten zu wollen.
Gegenbeispiel: Einem Bekannten fuhr jemand von links in die Seite, und er konnte sich nur durch einen Sprung auf den rechten Sitz retten - weil er nicht angeschnallt war.