Sehe ich genauso.
Die Sitte als Privatperson den eigenen Namen einem erst mal unbekannten Anrufer entgegen zu schmettern, scheint es nur in D zu geben.
Hast Du was zu verbergen? Dein Name steht doch auch an Deinem Klingelschild und Briefkasten???
Weil das Nennen des eigenen Namens das Gespräch schon mal verkürzt:
- Hallo
- Guten Tag, mein Name ist .... Spreche ich mit Herrn...?/ Hi, hier ist Stefan (bla bla bla)
- Ja/Ich kenne keinen Stefan
- Ich rufe an weil...
Die Punkte 2 und 3 kann man sich schon mal sparen.
Und jeder, der an meinem Haus vorbei fährt sieht meinen Namen - und ich weiß nicht seinen. Na und.
Ja, so ist es.....
Na wart mal ab, bis das Vollmuellen anfaengt Chris, wird nicht lange dauern. Geht hier nicht um normale Gespraeche, sondern eben um Spamcalls. Da sagt man hallo und dann faengt irgendeine Schleife an loszulaufen. Auflegen, fertig. Denen muss ich nicht noch meinen Namen preisgeben, dass ich dann beim naechsten Mal mit diesem angeredet werde und laenger dranbleibe.
Bei nicht vorher schriftlich genehmigten Werbeanrufen droht eine Strafe bis 50.000,00 und mehr------->
Werbeanrufe: Eine Strafe kann teuer werden - Wirtschaft - Stuttgarter Zeitung
Noch schlimmer sind die Werbefuzzis, die, nachdem ich mich mit Namen gemeldet habe, erstmal fragen: "Spreche ich mit Herrn Chak"?
Wobei die ja eher selten bis zu mir durchkommen.
s.o. Am schnellsten legen sie auf, wenn Du fragst: "Wer hat Ihnen erlaubt, mich anzurufen? Bitte geben Sie mir Ihren Namen, Ihren Auftraggeber mit Anschrift und Tel.-Nr. und meine Einverständniserklärung, mich telefonisch belästigen zu dürfen." Wupp, weg sind sie........---->
Verbraucherschutz: Höhere Strafen bei dubiosen Werbeanrufen
Zitat:
Berlin Gegen dubiose Geschäftsmethoden im Internet und am Telefon gelten jetzt schärfere Regeln zum Schutz der Verbraucher. Bei unerlaubten Werbeanrufen steigt das Bußgeld für unseriöse Anbieter von 50 000 Euro auf bis zu 300 000 Euro, wie ein am Mittwoch in Kraft getretenes Gesetzespaket festlegt. Gewinnspielverträge, von denen am Telefon die Rede ist, werden nur wirksam, wenn sie in Textform – also per Brief, Fax oder Mail – abgeschlossen werden. Eingedämmt werden sollen auch überteuerte Massenabmahnungen privater Internetnutzer.
Die strengeren Regeln zur Telefonwerbung greifen nun auch, wenn automatische Anrufmaschinen eingesetzt werden. Als Ordnungswidrigkeit gilt, wenn Bürger ohne ausdrückliche Einwilligung zu Werbezwecken angerufen werden. Die
Bundesnetzagentur stellte bisher häufig Verstöße mit „nicht rechtskonformen Generaleinwilligungen“ fest. Dabei kauften Unternehmen solche Einwilligungen bei Datenhändlern zusammen mit Adressdaten, die sie für Anrufe verwenden.
Einen Riegel vorschieben soll das Gesetzespaket auch umstrittenen Zahlungsaufforderungen, die Rechtsanwälte an private Internetnutzer verschicken. Für eine erste Abmahnung wegen illegalen Herunterladens von Bildern oder Musik aus dem Internet dürfen sie nun in der Regel maximal 147,56 Euro berechnen. Bisher werden häufig mehrere hundert Euro verlangt. Bürger können künftig nicht mehr an einem beliebigen Gericht verklagt werden, sondern nur noch an ihrem Wohnsitz.
Teil des Gesetzespakets, für das der Bundesrat am 20. September den Weg frei gemacht hat, sind auch Regelungen zum besseren Schutz vor undurchsichtigen Inkasso-Forderungen. Diese treten aber erst zum 1. November 2014 in Kraft. Bußgeld-Höchstsätze für Verstöße werden dann von 5000 auf 50 000 Euro angehoben. Die Branche soll strenger beaufsichtigt werden.