Half Thai - ID Karte

Diskutiere Half Thai - ID Karte im Behörden & Papiere Forum im Bereich Thailand Forum; Kurze Frage. Tochter eines Arbeitskollegen, Er deutsch, Mutter Thai, Tochter in Deutschland geboren aktuell 21 Jahre alt. Tochter steht im...
markobkk

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Kurze Frage.

Tochter eines Arbeitskollegen, Er deutsch, Mutter Thai, Tochter in Deutschland geboren aktuell 21 Jahre alt.

Tochter steht im blauen Hausbuch der Mutter hat aber ansonsten keinerlei Thai Papiere, keine Thai Geburtsurkunde, keine ID Karte etc. Tochter lebt seit 10 Jahren in Thailand.

Jetzt moechte Sie gern einen Thai Pass beantragen. Weiss jemand ob das unten den gegebenen Umstaenden moeglich ist (Mutter ist ja Thai, aber nach so langer Zeit?) und was fuer Papiere dafuer notwendig sind.

Danke im voraus
 
waltee

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hallo marokbkk

bei meinen zwei Söhnen ging das vor zwei Jahren ziemlich problemlos (in Bern, ohne Tabien Ban).

Hier die enstprechende Anleitung für Deutschland:
Royal Thai Consulate-General

Allerdings waren beide schon über 22 Jahre alt so dass sie nicht mehr zum Kriegsdienst aufgeboten wurden. :grin:

Genau dies scheint aber in DE ein Problem zu sein:
Kinder aus thailändisch-deutschen bzw. thailändisch-ausländischen Ehen können also parallel zur deutschen bzw. anderen Staatsbürgerschaft die thailändische Staatsbürgerschaft besitzen und zwar bis zur Vollendung ihres 20. Lebensjahres.
 
markobkk

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Danke schoen Waltee, ich geb das mal so weiter.

Die Nummer mit der Doppelstaatsbuergerschaft ueber 20 Jahre geht aber von den Thai's aus, nicht von Deutschland, richtig?
 
waltee

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Die Limite von 20 Jahren geht wohl eher von Deutschland aus, da die Schweiz keine Begrenzung bzgl. Alter kennt.

Bei meiner Heirat vor 34 Jahren verlor meine Frau die thailändische Staatsbürgerschaft. Inzwischen gab es eine Änderung so dass eine Doppelstaatsbürgerschaft möglich ist.

Sie muss auch nie beide Pässe vorzeigen sondern CH raus CH-Pass, TH rein TH-Pass (kein Visa) und umgekehrt. Bei Zwischenlandungen braucht sie jeweils den CH-Pass.
 
markobkk

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Noch eine Frage. Weisst Du ob es notwendig ist den Vorgang unbedingt ueber Deutschland zu starten, oder ob man auch hier in Thailand auf's Amt gehen kann. Waere ja irgendwie doof wenn die komplette Familie erst nach Frankfurt fliegen muesste um sich dort zu registrieren bevor es in Thailand weiter geht. Die sind ja alle seit Jahren in Bangkok.
 
waltee

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Da kann ich leider nichts dazu sagen weil andere Länder andere Sitten...

In CH war es möglich alles dort abzuwickeln: Dokumente, Übersetzungen, Antraben auf dem Konsulat, Unterschriften, Fotos etc.

Sie wollten auch so eine Karte welche bei Geburt im Spital meist erstellt wird, mit Gewicht, Grösse und Fussabdruck des Babys. Da ich die nicht hatte habe ich sie selber hergestellt und die gingen reibungslos durch.

z. B.:
 
ChangNoi

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ID und PASSPORT

...
Tochter steht im blauen Hausbuch der Mutter hat aber ansonsten keinerlei Thai Papiere, keine Thai Geburtsurkunde, keine ID Karte etc. Tochter lebt seit 10 Jahren in Thailand.
...
das widerspricht sich!

ein eintrag ins hausbuch kann nur mit geburtsurkunde oder-bescheinigung erfolgen. dort sollte auch die 13 stellige personenkennummer stehen. mit dem hausbuch sollte sie sowohl id als auch einen pass bekommen.

changnoi :wai:
 
MadMac

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Nein, das passiert. Wir haben auch unseren Namen nach Hochzeit geaendert, wurde im Pass und ID eingetragen, aber nicht im Register. Mussten damals zwecks Extension of Stay in die Pampa, wo sie es verschlampt hatten (Mahasarakham) und wo sie noch versuchen mit Blicken zu toeten :)
 
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Chak

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Noch eine Frage. Weisst Du ob es notwendig ist den Vorgang unbedingt ueber Deutschland zu starten, oder ob man auch hier in Thailand auf's Amt gehen kann. Waere ja irgendwie doof wenn die komplette Familie erst nach Frankfurt fliegen muesste um sich dort zu registrieren bevor es in Thailand weiter geht. Die sind ja alle seit Jahren in Bangkok.
Warum sollte das überhaupt über Deutschland laufen? Die leben in Thailand, wollen eine Thai ID, dann wäre doch das naheliegendste auf Ampür zu latschen und eine ID zu beantragen.

Ich meine bei Jini lief das auch so einfach, vielleicht schreibt die mal was dazu.
 
MadMac

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wenn es so ist, was hat sie noch fuer unterlagen (d geburtsurkunde, evtl. d pass) in th?

changnoi :wai:
Geht hier nur um Thailand. Die haben es einfach vertoeppt. Ist auch knapp 10 Jahre nicht aufgefallen, da wir in Singapore waren. Wurde dann aber zum Problem, da ich das Khor Ror 22 fuer Eheschliessung im Ausland fuer die Extension of Stay in Thailand brauchte. Normal koennen sie das egal wo aus dem Computer ziehen, dafuer muss es aber erstmal eingetragen worden sein. Und das ist nicht passiert.
 
markobkk

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das widerspricht sich!

ein eintrag ins hausbuch kann nur mit geburtsurkunde oder-bescheinigung erfolgen. dort sollte auch die 13 stellige personenkennummer stehen. mit dem hausbuch sollte sie sowohl id als auch einen pass bekommen.

changnoi :wai:
Ich dachte auch es wiederspricht sich, aber es ist in der Tat so das die Tochter im blauen Hausbuch steht, ansonsten aber keinerlei Thaipapiere hat. Keine Geburtsurkunde, keinen Pass, nichts. Nur die Mutter ist Thai.
 
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Bismark

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Aber eine deutsche Geburtsurkunde wird ja wohl existieren, in der die Mutter ausgewiesen ist. Uebersetzen, durch deutsche Botschaft beglaubigen, durch Aussenministerium ueberbeglaubigen. Nun Nachweis, dass die Mutter zum Zeitpukt der Geburt thailaendische Staatsbuergerin war, woraus sich eine thailaendische Staatsangehoerigkeit fuer die Tochter durch Geburt ableitet.

Eigenartig ist eher, auf welcher Basis sich die Tochter seit zehn Jahren in Thailand aufhaelt. Wenn sie mit einem deutschen Pass eingereist ist, haelt sie sich als Auslaenderin im Land auf und ist somit aufenthaltsgenehmigungspflichtig. Ist sie als Thailaenderin eingereist, dann benoetigt sie fuer jegliche Aktion innerhalb des Landes eine gueltige thailaendische ID-Karte und ein Hausbuch.

Da sie in einem thailaendischem Hausbuch eingetragen ist, muss auf ihrer Personalseite auch eine 13-stellige ID-Nummer ausgewiesen sein. In einem thailaendischen Bezirksamt koennten dann im Computersystem die Eintragungen unter dieser ID eingesehen werden. Danach Nachweis, das es sich bei der Antragsstellerin tatsaechlich um die im Hausbuch und im Computersystem ausgewiesene Person handelt und eine entsprechende ID-Karte kann ausgestellt werden, mit der wiederum ein thailaendischer Pass beantragt werden kann, da eine thailaendische Staatsangehoerigkeit auf der Basis Geburtsrecht existiert.
 
ChangNoi

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ich sehe 2 wege.

mit hausbuch, weitere thaipapiere (zeugnisse, etc.), mutter + vater, evtl. weitere die bezeugen das sie diese person ist zum bezirksamt.

oder

mit geburtsrkunde zur d botschaft. hilfe suchen. (normal muss ein solches dokument nicht aelter als 6 monate sein.) uebersetzen muss das auch jemand. normal macht das die th botschaft. gibt auch ein vordruck. danach anmelden im hausbuch. - da steht sie aber schon drin? - so gibt es die 13 stellige nummer und id und/oder pass.

changnoi :wai:
 
Socrates010160

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Aber eine deutsche Geburtsurkunde wird ja wohl existieren, in der die Mutter ausgewiesen ist. Uebersetzen, durch deutsche Botschaft beglaubigen, durch Aussenministerium ueberbeglaubigen. Nun Nachweis, dass die Mutter zum Zeitpukt der Geburt thailaendische Staatsbuergerin war, woraus sich eine thailaendische Staatsangehoerigkeit fuer die Tochter durch Geburt ableitet.

Eigenartig ist eher, auf welcher Basis sich die Tochter seit zehn Jahren in Thailand aufhaelt. Wenn sie mit einem deutschen Pass eingereist ist, haelt sie sich als Auslaenderin im Land auf und ist somit aufenthaltsgenehmigungspflichtig. Ist sie als Thailaenderin eingereist, dann benoetigt sie fuer jegliche Aktion innerhalb des Landes eine gueltige thailaendische ID-Karte und ein Hausbuch.

Da sie in einem thailaendischem Hausbuch eingetragen ist, muss auf ihrer Personalseite auch eine 13-stellige ID-Nummer ausgewiesen sein. In einem thailaendischen Bezirksamt koennten dann im Computersystem die Eintragungen unter dieser ID eingesehen werden. Danach Nachweis, das es sich bei der Antragsstellerin tatsaechlich um die im Hausbuch und im Computersystem ausgewiesene Person handelt und eine entsprechende ID-Karte kann ausgestellt werden, mit der wiederum ein thailaendischer Pass beantragt werden kann, da eine thailaendische Staatsangehoerigkeit auf der Basis Geburtsrecht existiert.
wieso wird Bismark für seinen Kennerbeitrag gesperrt ?? was`n hier schon wieder los ?
 
Loso

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wieso wird Bismark für seinen Kennerbeitrag gesperrt ?? was`n hier schon wieder los ?
Kommt, weil das Forum ab ungefähr IQ von 140 automatisch abregelt, damit sich die speziellen und die anderen nicht diskriminiert fühlen. Zugelassen ist höchstens eine Differenz zu den speziellen von 49, die wurde eindeutig überschritten.
Das hat auch sein zweiter Versuch unter anderem nick nach Langzeit-Sperre nicht verhehlen können.
 
W

Willi

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Lies dir mal folgendes, von dem sehr verehrten Member @Tramaico durch. Da steht alles drin.
Wenn ich Moderator waere in einem Forum
Nö Prof, da muss ich Dir wiedersprechen. Letztes Posting von Traimaico am 01.06.2007
Von Strike am 26.12.2012 und 26.11.2013
Warum ein Bismark gesperrt wurde steht da nicht drin.

Ihr solltet Euch trotzdem mal treffen. Ist ein ganz lieber Kerle, so wie Du auch. Hat Spass gemacht mit ihm. Nett geplaudert :super:
Frag mal Strike. Die kennen sich glaubig auch persönlich.

Aber warum Richard wegen seiner politischen Meinung hier gesperrt wurde ist doch um es mal etwas mildernd auszudrücken fürn A.r.s.c.h.
 
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