Vor Paar Tagen holte ich mein Non Immigrant Visum O in Frankfurt ab, jetzt habe ich 3 Monate Zeit für die Einreise.
Eine nette Dame vom Konsulat hat mir folgende information per Mail zugestellt:
Sehr geehrte Damen und Herren,
Personen, die mit einem Thailändischen Staatsbürger verheiratet sind, haben Möglichkeit eine Sondergenehmigung zur Einreise nach Thailand zu beantragen. Falls Sie kein gültiges Visum oder Re-Entry Permit haben, müssen Sie ein Visum beantragen, bevor Sie sich für die Ausstellung von CoE (Certificate of Entry) registrieren. Bitte senden Sie uns die folgenden Unterlagen vorab
per Post an das Königlich Thailändische Generalkonsulat. Alternativ können Sie die Unterlagen nach einer Terminvereinbarung persönlich bei uns abgeben. Die Bearbeitungzeit dauert ca. 2-3 Wochen. Wir werden Termin mit Ihnen vereinbaren, wann Sie Ihren Pass abholen koennen.
Erforderliche Unterlagen für Vissaantrag
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Vollständig ausgefüllter
Visaantrag: die genaue Adresse von mind. einer Unterkunft (genaue Angabe von Hausnummer, Straße, PLZ und Ort) sowie ein Bürge bzw. eine Kontaktperson in Deutschland müssen unbedingt angegeben werden)
Reisepass im Original und Kopie der ersten Seite
1 Passbild
Kopie der Heiratsurkunde
Kopie vom Reisepass des thailändischen Ehegatten/der thailändischen Ehegattin mit Unterschrift
Kopie finanzieller Nachweise (z.B. Verdienstabrechnung)
Kopie des Mietvertrags in Thailand oder eine Einladung von dem Bürgen in Thailand oder Kopie des thailändischen Hausregisters
Visagebühr 70,00€
Die Konsularbeamten können zusätzliche Unterlagen anfordern.
*** Bürger folgender Länder müssen zusätzlich auf
die Anforderung beachten:
Afghanistan, Ägypten, Algerien, Äquatorialguinea, Bangladesh, China, Ghana, Guinea, Indien, Iran, Irak, Jemen, Kamerun, Demokratische Republik Kongo, Republik Kongo, Libanon, Liberia, Libyen, Nepal, Nigeria, Nordkorea, Pakistan, Palästina, Sao Tome & Principe, Sierra Leone, Somalia, Sudan, Syrien, Sri Lanka, Zentralafrikanische Republik **
Fall Sie ein gutiges Visum oder Re-Entry Permit bereits haben, koennen Sie sich für die Ausstellung von CoE (Certificate of Entry) bei der Website
http://coethailand.mfa.go.th des Ministeriums für Auswertige Angelegenheiten des Koenigreichs Thailand registrieren lassen. Sie koennen dem Registrierungsprozess in folgendnem VDO folgen.
https://m.youtube.com/watch?d=n&feature=youtu.be&fbclid=IwAR0igXG11cz2FfX3mREKohOQllNFBlV_TQg3j2PxWaieSCqezWaLVAMeIeM&v=1c1dNaXv0mM
Dazu benoetigen Sie die folgenden Unterlagen:
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Kopie der ersten Seite des Reisepasses
Kopie des Visums und des Re-Entry-Permits für Thailand. Falls Sie kein gültges visum oder Re-Entry Permit haben, müssen Sie ein Visum auch beantragen.
Auslandskrankenversicherungsnachweis, der alle medizinischen Behandlungskosten von mindesten 100,000 USD abdeckt, einschließlich der medizinischen Behandlungskosten für COVID-19. Auslandskrankenversicherungsnachweis muss in englischer Sprache abgefasst sein und explizit eine Deckungssumme von mindestens 100.000 USD bescheinigt werden.
Vollständig ausgefüllter Declaration Form, in dem Antragsteller zustimmt, dass er sich 14 Tage lang unter Quarantäne in eine alternative staatlich vorgesehene Quarantäneunterkunft auf eigene Kosten stellen muss.
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Kopie der Flugbestätigung nur von
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Emirates
Etihad
Qatar Airways.
Lufthansa (LH772) ab 17.10.2020
TG923 ab 6.11.2020
Austrian Airlines (OS025)
Swiss Air (LX180)
EVA Air (BR211)
Singapore Airlines (SQ976)
**Das COVID Test und das Fit to Fly Zertifikat (Beide in English) müssen vor dem Abflug 72 Stunden durchgeführt werden. (Die 72 Std. zählen für den Test nicht für die Bekanntgabe des Ergebnisses).
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Gesundheitszertifikat (Health Certificate), das COVID-19 negativ bescheinigt. Das muss in englischer Sprache abgefasst sein. Das darf nicht älter als 72 Stunden vor dem Abflug sein.
„Fit-to-Fly“ oder Flugtauglichkeitsbescheinigung vom Hausarzt. Die muss in englischer Sprache abgefasst sein. Sie darf nicht älter als 72 Stunden vor dem Abflug sein.
Krankenversicherungnachweis von Hansa Merkur ohne Stempel und 3 Unterschriften, Lebenslauf auf englisch, Polizeilichesführungszeugnis und Atest vom Arzt wurde nicht verlangt , obwohl es auf Seiten der Botschaft so steht.
Ein wartender vor dem Konsulat erzählte, dass man von ihm eine Krankenversicherung mit den besagten Stempel und Unterschriften verlangte, scheinbar jeder Mitarbeiter kocht ein eigenes Süpchen.