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ingohsv
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Hallo zusammen,
ich weiß das Thema wurde hier im Forum schon öfter besprochen, ich habe aber keine einheitlichen Aussagen gefunden.
Deshalb frage ich hier noch einmal explizit nach.
Wir haben unsere internationale Heiratsurkunde nach der Hochzeit vom OLG beglaubigen lassen und danach wurde sie von einem vereidigten Übersetzer ins thailändische übersetzt.
Dieses Dokument haben wir dann von der thailändischen Botschaft in Berlin beglaubigen lassen.
Nun ist es so das wir dieses Jahr nicht mehr nach Thailand kommen, was bedeutet, das meine Frau Ihren Nachnamen dieses Jahr auch nicht mehr in Bangkok ändern lassen kann. (Im Pass wurde er ja durch die thailändische Botschaft geändert)
Ich bin jetzt unsicher ob wir für die Änderung in Thailand noch Zeit haben oder ob das innerhalb von 6 Monaten nach der Beglaubigung durch die thailändische Botschaft zu erfolgen hat.
Kann mir hier jemand eine verbindlichen Auskunft geben?
Vielen Dank schon mal im Voraus!
Viele Grüße
Ingo
ich weiß das Thema wurde hier im Forum schon öfter besprochen, ich habe aber keine einheitlichen Aussagen gefunden.
Deshalb frage ich hier noch einmal explizit nach.
Wir haben unsere internationale Heiratsurkunde nach der Hochzeit vom OLG beglaubigen lassen und danach wurde sie von einem vereidigten Übersetzer ins thailändische übersetzt.
Dieses Dokument haben wir dann von der thailändischen Botschaft in Berlin beglaubigen lassen.
Nun ist es so das wir dieses Jahr nicht mehr nach Thailand kommen, was bedeutet, das meine Frau Ihren Nachnamen dieses Jahr auch nicht mehr in Bangkok ändern lassen kann. (Im Pass wurde er ja durch die thailändische Botschaft geändert)
Ich bin jetzt unsicher ob wir für die Änderung in Thailand noch Zeit haben oder ob das innerhalb von 6 Monaten nach der Beglaubigung durch die thailändische Botschaft zu erfolgen hat.
Kann mir hier jemand eine verbindlichen Auskunft geben?
Vielen Dank schon mal im Voraus!
Viele Grüße
Ingo