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Grundbesitz in Thailand

Diskutiere Grundbesitz in Thailand im Treffpunkt Forum im Bereich Thailand Forum; Hi otto, was Du schreibst , ist durchaus richtig, nur, ich wuerde sagen, das sind Einzelfaelle, ich habe ja da seinerzeit auch ein wenig Aerger...
K

KLAUS

Gast
Hi otto, was Du schreibst , ist durchaus richtig, nur, ich wuerde sagen, das sind Einzelfaelle, ich habe ja da seinerzeit auch ein wenig Aerger gehabt mit der Kaution, aber einen guten Weg gefunden, ohne rechtsprechung oder polizei, klarzukommen, dein Beispiel mit dem Deutschen, der deutsches Mietrecht bei der Polizei einfordern wollte ist ein gutes beispiel, wie Falangs mit ihrer realitaet umgehen, bzw. NICHT umgehen koennen...
Ivh denke aber lasndesweit gibt es mehr als genug Angebote wo man ordentlich, langfristig mieten kann.
Auch gibt es oerdentliche vermieter, die das gut handhaben und gerecht, es sind halt mmer die wenigen Einzelfaelle, wo man sich dran messen moechte, aufpassen, um das Richtige zu finden muss man allemale und fuer die eissten , die langfristig in TH wohnen wollen, ist mieten die beste Altrnative.
Wir wissen ja nun, das der "Landkauf/besitz, auch so seine Tuecken hat...:-)
Es gibt zwei Moeglichkeiten sich einzumieten, entweder mit ordentlichem Mietvertrag, oder eben ohne, beides hat fuer beide
gewisse Vorteile und nachteile....:-)
Es kommt halt auf die gemeinschaft an, die sich da zusammenfindet, Der deutsche, den Du da beschrieben hast:-), dem wuerde selbst ich nichts vermieten!
Insgesamt gibt es in ganz Thailand gute Plaetze, wo man ausreichend mieten kann.
Hier in chiangmai ist es nicht anders, genug Codo,s und Haeuser aller Griessen stehen leer und warten auf vermietung, nicht alle sind geeignet, aber finden kann man immer was....:-)
Uebriegens habe ich persoenlich die Erfahrung gemacht(in Pattaya) dass da, wo Auslaender im "Geschaedt" sind, Uebervorteilung und Betrug am groessten sind...
Das liegt wohl in der natur der Dinge...LOL:-)
Gruss Klaus
 
M

MichaelNoi

Gast
@ All

Ich möchte dieses Thema nochmal aufgreifen,

da mir noch einiges nicht ganz klar ist.



1. Stimmt folgende Behauptung im Eingangsposting von Isaanfreund:



In der Vergangenheit verloren Thais automatisch die Rechte an ihrem Landbesitz ,wenn sie einen Ausländer nach thailändischen Recht heirateten .

Das war einer der Hauptgründe ,warum soviele thai/ausländischen Paare ihre Eheschliessung in Thailand nicht registrieren liessen .

Seitdem die neue Verfassung allen Thais das Recht auf Landbesitz garantiert ,wird diese Recht auch auf die ,mit Ausländern verheirateten Thais zuerkannt

Es wird auch auf Kinder aus solch einer Ehe ausgeweitet ,sofern sie die thailändische Stattsbürgerschaft besitzen.




Gibt es zu dieser Behauptung zuverlässige Quellen ???



Wenn oben gesagtes stimmt, dann wäre ein Grundstückskauf nur dann nicht möglich, wenn die thailändische Ehefrau die deutsche Staatsbürgerschaft annimmt.



2.Wenn ich nun sicherheitshalber die Ehe in Thailand nicht anmelde:



Wie ist es dann, wenn die thailändische ID-Card abläuft.

Die müßte ja im Heimatamphö neu ausgestellt werden.

Wird dafür auch der thailändische Reisepass ( in dem die Namensänderung aufgrund der Heirat vermerkt ist ) benötigt,

oder kann man sich problemlos wieder eine neue ID-Card mit Mädchennamen ( unverheiratet ) der Frau holen.



Wie ist es wenn der Reisepass ausläuft ? Gibt es da evtl. Probleme ?


Hier wurde das Thema auch schon angeschnitten und hier war auch keine passende Antwort zu finden.



M & N



Letzte Änderung: MichaelNoi am 25.09.02, 11:14
 
W

woody

Gast
Hallo MichaelNoi

Meine Frau lebt seit 26 Jahren in Deutschland und hat bei der Eheschliessung meinen Nachnahmen angenommen. Der neue Familiennahme wurde damals durch die Th-Botschaft unter Vorlage der Heiratsurkunde in den Reisepass eingetragen. Meine Frau hat die Eheschliessung in Th bis dato nicht registrieren lassen.
In Ihrem Heimat-Amphoe hat sie mehrfach ihre ID-Card erneuert und einen TambienBaan (Hausregisterauszug) angefordert, dort ist jeweils noch der Mädchenname registriert.
Bei der letzten Passverlängerung, Anfang des Jahres, wurde erstmals von der Th-Botschaft, eine ID-Card oder Hausregister mit dem gemeinsamen Namen verlangt, der Anforderung konnte meine Frau nicht nachkommen, dass war der Botschaft natürlich auch klar.
Der Pass wurde, schliesslich verlängert mit der Auflage, beim nächsten Thailandbesuch die Ehe zu registieren.

Bis zur Reform, durch die Chuan-Regierung, war es so, wie es Otto beschrieben hat, für eine mit einem Ausländer im Ausland lebende Thailänderin, nicht möglich Grundbesitz zu erwerben oder zu erben.
Diese diskriminierende Regelung wurde i.d.R. umgangen, in dem von der Ausländerehe nichts gemeldet wurde. Das war aber, mit sehr hohem Risiko verbunden und nur für nervenstarke, risikobereite Leute zu empfehlen.
Nach der Gesetzesänderung ist es, der im Ausland lebenden Thailänderin unter Verwendung ihres FarangNamens nun möglich, Grundbesitz legal zu erwerben.
Stell dir mal vor, was einige Leute jetzt für einen 'Akt' vor sich haben, wenn sie einen Grundbesitz auf den gesetzlichen Namen ändern wollen(müssen).


Letzte Änderung: woody am 25.09.02, 16:34
 
heini

heini

Senior Member
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Kummerland
hallo michael,
habe mal mit einer thaianwältin über das problem gesprochen,
vor der gesetzesänderung.....!
also land was der familie der frau gehört, kann auf den namen der
frau transferiert werden....... ggf. kann man ja nen umweg machen!?;)
gruss heini
 
K

KLAUS

Gast
Hi Michael,
es gibt nun ein Gesetz gueltig seit dem 01.04. 1999, welches eindeutig regelt, wer wann, unter welchen Umstaenden, Land erwerben kann.
Dieses Gesetz ist sicher in der offiziellen Staatspresse, (hier ist es wohl ein koenigliches Erlassblatt) veroeffentlicht, ob es eine englischsprachige Uebersetzung gibt und wo diese zu erwerben ist, kann ich mir nur denken...sicher in den grossen Bookstores.

Jede Thailanederin, welche mit einem Auslaender verheiratet ist, kann sowohl bereits besitzendes Land behalten und problemlos auf ihren neuen(Falang)-Familiennamen umschreiben.
Bei Neuerwerb nach Heirat, muss sie erklaeren, dass sie das Land aus eigenem Einkommen erworben hat und nicht aus dem Vermeogen des Gatten, was aber bereits problemlos geregelt ist, der Ehemann muss mit zum Landamt und das Eigentumsrecht der Ehefrau bestaetigen indem er eine Verzichtserklaerung unterschreibt, das ist alles...:-)
Es gibt KEINEN Grund mehr, die Registrierung einer Ehe mit einem Auslaender nicht vorzunehmen, ob es andere Gruende geben kann(ausser Landbesitz betreffend) entzieht sich derzeit meiner Kenntnis.
Selbst, wenn eine Ehefrau nach Eheschliessung (mit Falang) Land erbt aus Familienbesitz, ist das KEIN Problem!
Ich hoffe, das hilft ein wenig...:-)
Beste Gruesse
Klaus
 
G

GernotPanida

Gast
@Klaus

Und wie sieht das bei Thais mit einem "ausländischen" Pass aus ?

mit freundlichem Gruss,
Gernot
 
O

onnut

Gast
wadee gernot,
ich denke das diese wie farang behandelt werden.
eigentlich klar,oder?
onnut
 
K

KLAUS

Gast
Hi,
ein/e Thai ist man solange, wie man die TH-Staatsbuergerschaft besitzt, gibt man diese ab, und ist nun z.B> Deutsche/r, dann ist man eben kein Thai mehr...:-) so einfach ist das...LOL:-)
aber im ernst,
sobald die thailaendische Staatsbeurgerschaft abgelegt ist, hat man auch keine Thairechte mehr, unabhaengig davon, ob man das zum Zeitpunkt des Wechsels gleich meldet oder nicht, gibt man die Thaibuergerschaft ab, ist man also Auslaender....:-)
..nix mit Landbesitz...
...dafuer hat man ja dann z.B. die vollen rechte eines Deutschen Schweizers oder wie immer...:-)
Gruss Klaus
Die Beibehaltung beider Staatsbuergerschaften will ich hier wegen der Rechtslage nicht diskutieren...:-)
 
Wittayu

Wittayu

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Glashütten im Taunus
Eine Änderung des Familiennamens nach Eheschließung mit einem Ausländer in einer Grundbesitzurkunde (Chanot) ist problemslos in ein paar Minuten erledigt und kostet keine 50 Baht. Benötigt wird nur eine entsprechende Bestätigung der Namensänderung vom Bezirksamt (Amphoe).

Gruß,
Wittayu
 
M

MichaelNoi

Gast
Vielen Dank für euere Antworten,
das hilft uns weiter :-)
Das mit dem Land/ Hauskauf ist noch lange nicht spruchreif ( Jakras Insel ist eh schon weg ), aber zumindest können wir dann beim nächsten Thailandaufenthalt ihre ID Card ändern lassen.
M & N
 
Wittayu

Wittayu

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Glashütten im Taunus
....und das wird Dich auch einige Nerven kosten, Michael.

Gruß,
Wittayu
 
M

MichaelNoi

Gast
Guten Morgen Wittayu,
was wird uns denn da wieder erwarten ???
Hast du schlechte Erfahrungen in dieser Hinsicht ?
Bin schon gespannt !
 
Wittayu

Wittayu

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Glashütten im Taunus
M

MichaelNoi

Gast
Danke Witti,
manchmal sieht man den Wald vor lauter Bäumen nicht :lol:
Nach Lummerland geht es wohl irgendwann nächstes Jahr...
Viele Grüße
M & N
 
A

aa-dschai-dam

Gast
Mich würde das mit dem "Project" mal interessieren.
Kann mir dazu vielleicht jemand ein paar genauere Auskünfte geben?

Ich habe zwar schon gesehen, daß es so Neubausiedlungen mit Ein-oder Zweifamilienhäuser und Security gibt, aber wie sieht das rechtlich aus?

Wer ist da als Eigentümer im Chanod eingetragen?

Wie hoch sind die Umlagen bzw. sind die von Klaus genannten 3300 Baht/Jahr über den Daumen gepeilt auch für andere Projecte anwendbar?

Besitzt hier sogar einer so ein Project und kann konkrete Angaben über die Kosten bzw. laufende Kosten machen?

Vielen Dank im voraus für Eure Antworten
 
A

aa-dschai-dam

Gast
Ich möchte noch eins los werden.

Ich teile nämlich nicht die Ansicht mancher Forumsteilnehmer ein Haus als "Entwicklungshilfe", die man abschreiben sollte, zu betrachten.

Ein einigermaßen solides Haus, wie es unseren Vorstellungen entpricht, sollte selbst in Thailand so ca. 25.000-50.000 Euro kosten. Ich kenne eure Einkommensverhältnisse nicht, aber ich muß mich da schon ganz schön für krumm legen, um solch eine Summe zusammenzusparen und deswegen möchte ich solch eine Summe nicht so ohne weiteres unter "Erfahrung" abbuchen.

Man kennt so einige Stories von den Liebeskaspern.
Warum soll man sich außer dem seelischen Schmerz noch den finanziellen Schmerz antun?

Deshalb finde ich, daß man vosorgen muß.
Auch die Frau sollte dafür Verständnis haben.
Vertrauen hin Vertrauen her. Ich möchte niemanden übervorteilen möchte aber selbst auch nicht übervorteilt werden.
Es gibt genug Beispiele hier in Deutschland, wo alles mit Liebe begann und im Haß endete.

Mich wundert, daß es bei all den Farang/Thai-Beziehungen noch keine für beide Seiten einvernehmliche Lösung gefunden wurde.


Was haltet ihr von folgender Lösung?
Das Haus wird auf den Namen der Frau eingetragen und ich erhalte im Gegenzug einen Schuldschein über den Kaufpreis des Hauses.
Falls man rausfliegt. Zückt man den Schuldschein.

Ach, noch etwas:
Für mich ist es schon ein Unterschied, ob ich zur Miete wohne oder ein eigenes Haus habe.
Von einem Condo halte ich auch nichts, weil man nicht weiß, wer da noch alles wohnt oder wohnen wird. Kenn ich schon zu genüge aus Deutschland und die Thais sollen da noch wesentlich rücksichtsloser sein als die deutschen Mitbewohner.
Deshalb ein eigenes Haus. Möglichst freistehend.
Wenn man mietet läuft man Gefahr, wenn man schön alles hergerichtet hat, daß man auf einmal gekündigt wird, keine Umbaumaßnahmen ohne Einwilligung des Vermieters treffen kann bzw., wenn man z.B. ein neues Bad installiert die Kosten nicht mehr zurückbekommt.
Bei einem eigenen Haus würde dieses eher eine Wertsteigerung erfahren und man wäre deshalb eher für solch eine Investition bereit.
 
M

MenM

Gast
Wie schon vorher gesagt sind wir Project-erfahren ;)
Es kommt drauf an welches project du auswaehlst um ueber die
laufenden kosten berichten zu koennen.
Wenn du schon weisst WO du was kaufen willst muesst du halt
die Projects in der naehe anfahren und im office mal vorbeischauen
was noch zu verkaufen ist.
ABER es gibt gute, bessere und weniger gute projects.
Muesst halt mal schauen wie das project "lauft"
Vor ort kannste auch gleich fragen was die laufenden kosten sind,
u.a. fuer security, abfall, strassenreinigung, gruenpflege,clubhouse vorhanden ? swimmingpool ? usw

Chanod : wenn du das haus gleich zahlt bekommt deine frau das chanood auf ihr name, wenn finanzierung (wie auch immer) behalt der bank das chanod bis der kredit abezahlt ist.

Das mit der schuldschein kannste gleich vergessen, was da auch unterschrieben wird, es hat nuer der wert des papier wo draug geschrieben wird, du wird nie einen baht sehen.

wenn du noch weitere fragen hast, nuer zu !
MFG
8-)
 
C

CNX

Gast
Hallo,

das mit dem Schuldschein wäre eine Überlegung wert. Muß man aber erstmal die Rechtslage klären. Wer will schon in TH einen Prozess gegen seine "EX" führen.

Wir haben das anders gelöst:

Gekauft auf den Namen meiner Frau und gleichzeitig auf unsere beiden Kinder, je zur Hälfte, vererbt.

Gruss
CNX
 
O

onnut

Gast
wadee tuk khon,
nicht als schuldschein!
auf dem chanod kann eine "hypothek" eingetragen werden.
am besten auf eine summe, die den wert des hauses um ein mehrfaches übersteigt.
onnut
 
K

Kubo

Gast
Hypothek ist gut, aber was ist, wenn es zu einem Streit zwischen Thai und Farang kommt ?

Der/die Thai sagt dann, der ganze Schuldschein und Hypothekenkram wurde nur von dem bösen Farang ausgeheckt, um die weisen Anordnungen der Thaibehörden trickreich zu umgehen, in denen es heißt, daß ein Farang kein Landeigentümer werden darf.

In Wirklichkeit habe man überhaupt keine Hypothek vom Falang erhalten und auch keine Miete/Pacht. Der Farang solle doch auch mal die entsprechenden Überweisungsquittungen dem Gericht vorlegen.
Zur Eintragung der Hypothek sei es nur gekommen, weil der böse Farang auf dieser üblen Behördentäuschung ultimativ bestanden habe, als er dem Thai-Familienoberhaupt das "Milchgeld" für die Überlassung der lieben Tochter zur Heirat geben sollte.

Die Reaktion der Thaibehörden möchte ich mal sehen...
Schätze der Falang kann froh sein, wenn er schnell genug aus dem Knast kommt :O und das Land endlich "erleichtert" (..auch um sein Geld..) verlassen :undweg: kann.
 
Thema:

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