
Otto-Nongkhai
Senior Member
Themenstarter
Grundbesitz in Thailand
In der Vergangenheit verloren Thais automatisch die Rechte an ihrem Landbesitz ,wenn sie einen Ausländer nach thailändischen Recht heirateten .
Das war einer der Hauptgründe ,warum soviele thai/ausländischen Paare ihre Eheschliessung in Thailand nicht registrieren liessen .
Seitdem die neue Verfassung allen Thais das Recht auf Landbesitz garantiert ,wird diese Recht auch auf die ,mit Ausländern verheirateten Thais zuerkannt
Es wird auch auf Kinder aus solch einer Ehe ausgeweitet ,sofern sie die thailändische Stattsbürgerschaft besitzen.
Das Recht Land zu besitzen gilt nur für den thailändischen Ehepartner
Es kann nicht auf den ausländischen Ehepartner übertragen werden ,
auch nicht in dem Fall einer Scheidung ,oder Erbschaft .
Wenn der Thai den Landkauf mit seinem Geld finanziert hat wird der Landkauf sofort von den Behörden registriert .
Kommt das Geld vom ausländischen Partner ,muß dieser auf der Behörde ein Dokument unterschreiben ,das er damit einverstanden ist ,das im Fall einer Scheidung das Land dem Thai Partner gehört.
Ist das nicht Erpressung ?
So kann man auch Gleichberechtigung und Fremdenfreundlichkeit zeigen .
Gruss Otto
In der Vergangenheit verloren Thais automatisch die Rechte an ihrem Landbesitz ,wenn sie einen Ausländer nach thailändischen Recht heirateten .
Das war einer der Hauptgründe ,warum soviele thai/ausländischen Paare ihre Eheschliessung in Thailand nicht registrieren liessen .
Seitdem die neue Verfassung allen Thais das Recht auf Landbesitz garantiert ,wird diese Recht auch auf die ,mit Ausländern verheirateten Thais zuerkannt
Es wird auch auf Kinder aus solch einer Ehe ausgeweitet ,sofern sie die thailändische Stattsbürgerschaft besitzen.
Das Recht Land zu besitzen gilt nur für den thailändischen Ehepartner
Es kann nicht auf den ausländischen Ehepartner übertragen werden ,
auch nicht in dem Fall einer Scheidung ,oder Erbschaft .
Wenn der Thai den Landkauf mit seinem Geld finanziert hat wird der Landkauf sofort von den Behörden registriert .
Kommt das Geld vom ausländischen Partner ,muß dieser auf der Behörde ein Dokument unterschreiben ,das er damit einverstanden ist ,das im Fall einer Scheidung das Land dem Thai Partner gehört.
Ist das nicht Erpressung ?
So kann man auch Gleichberechtigung und Fremdenfreundlichkeit zeigen .
Gruss Otto