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Grundbesitz in Thailand

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Otto-Nongkhai

Otto-Nongkhai

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Grundbesitz in Thailand

In der Vergangenheit verloren Thais automatisch die Rechte an ihrem Landbesitz ,wenn sie einen Ausländer nach thailändischen Recht heirateten .
Das war einer der Hauptgründe ,warum soviele thai/ausländischen Paare ihre Eheschliessung in Thailand nicht registrieren liessen .

Seitdem die neue Verfassung allen Thais das Recht auf Landbesitz garantiert ,wird diese Recht auch auf die ,mit Ausländern verheirateten Thais zuerkannt
Es wird auch auf Kinder aus solch einer Ehe ausgeweitet ,sofern sie die thailändische Stattsbürgerschaft besitzen.

Das Recht Land zu besitzen gilt nur für den thailändischen Ehepartner

Es kann nicht auf den ausländischen Ehepartner übertragen werden ,
auch nicht in dem Fall einer Scheidung ,oder Erbschaft .

Wenn der Thai den Landkauf mit seinem Geld finanziert hat wird der Landkauf sofort von den Behörden registriert .

Kommt das Geld vom ausländischen Partner ,muß dieser auf der Behörde ein Dokument unterschreiben ,das er damit einverstanden ist ,das im Fall einer Scheidung das Land dem Thai Partner gehört.

Ist das nicht Erpressung ?
So kann man auch Gleichberechtigung und Fremdenfreundlichkeit zeigen .

Gruss Otto
 
K

Kankau

Gast
ich verstehe nicht ganz, daß die Namensänderungen nach Heirat
im Reisepass der Frau
(hier in Deutschland bei der Thailändischen Botschaft eingetragen)
nicht bis nach Thailand "weitergegeben" werden.

Eigentlich könnten die thailändischen Behörden doch durchaus
Kenntnis von zB: deutsch-thai Ehen haben.
 
Otto-Nongkhai

Otto-Nongkhai

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Hallo Kankau !
Erst einmal HERZLICH WILLKOMMEN IM FORUM .

Zu deiner Frage ,eigentlich ja ,aber zum Glueck laufen die Behoerdenwege der Thais und der Deutschen noch etwas anders .
Aber Thailand holt auf ,nimmt sich auslaendische Experten
( siehe Geldwaesche )
Und es wird die Zeit kommen ,dann ist Thailand so perfekt und genauso ein pinngeliger Beamtenstaat mit 1000 unnoetigen Gesetze und Verordnungen wie Deutschland .
Hoffen wir ,das noch viele Steine im Getriebe sind .

Gruss Otto

Letzte Änderung: Isanfreund am 12.08.02, 22:07
 
DisainaM

DisainaM

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Es stimmt schon, das die geschilderte Situation bei Betroffenden keine Gegenliebe findet, aber wie sehe es aus, wenn dies nicht so wäre.

In Polen ist es zur Zeit nicht möglich, für Deutsche Grundbesitz zu erwerben.
Dennoch haben schon viele Deutsche über einen polnischen Strohmann 100KM von Berlin entfernt, umfangreiche Grundbesitzungen erworben.

Die Folge, eine antideutsche Stimmung hat sich breit gemacht, weil die Grundstückspreise explodieren.

In Thailand haben auch viele Deutsche Grundbesitz erworben, der nicht der Ehefrau gehört, sondern einem Strohmann. Eine gleichzeitige Beleihung des Grundstückes des 'Strohmannes' durch einen weiteren Thai, als auch eine Überweisung der Miete in vorraus für die nächsten 10 Jahre, runden das Konzept ab.

Die häufigsten Fragen sind :

Was macht man im Scheidungsfall, wenn die Familie die Tochter zu Inkorrektheit zwingt ?


Wie kann man sich bei einem Strohmann absichern, das er das Grundstück nicht verkaufen kann ?

Hier wird das Grundstück über den Verkaufswert belastet.
 
Otto-Nongkhai

Otto-Nongkhai

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Hallo Dauwing !
Es ist richtig ,das sich die Thais vor den Ausverkauf ihres Landes fürschten .
aber es lassen sich immer Kompromisse schließen .

Es ist untragbar ,wenn man in Thailan mehr als 10 Jahre mit Imigrant Buch lebt ,Frau und Kind hat ,
und das Haus ,für das man gezahlt hat ,nicht als Eigentum angerechnet bekommt .
Ich stehe zwar im Hausregister ,aber nur als Mieter .

Du kannst Grund und Boden 2 x fuer 30 Jahre von deiner Frau pachten ,aber das ist auch keine Sicherheit ,genauso wie der Strohmann .
Wenn Thai Behörden dich schassen wollen ,finden die immer einen Weg .

Kinder sind erbberechtigt ,aber in unserer modernen Zeit kann man sich auch nicht auf Kinder verlassen .

Wenn sie mal ihren alten Vater "ensorgen" wollen ,was soll man da machen .

Ich schlage der Thai Regierung folgendes vor :

Man sollte einem Farang ,der mit Thai Familie mehr als 10 Jahre ununterbrochen in Thailand lebt mit Imigrant Status
( das sind nicht viele )

1 Rai Grundstück als Eigentum geben mit der Auflage ,
das bei einem eventuellen Verkauf kein Gewinn erzielt werden darf .
Das ist nur billig und gerecht

meint Otto


Letzte Änderung: Isanfreund am 12.08.02, 22:57
 
K

Kheldour

Gast
Hallo Otto,

meinst Du denn, daß die Thailändische Regierung in "nächster" Zukunft die Gesetzgebung so oder ähnlich lockern wird?

Denn ich spiele durchaus mit dem Gedanken Grund zu erwerben und dort ein Haus zu bauen, allerdings habe ich keine Lust, daß ich dann ggf. irgendwann in die Röhre schaue :(
 
sunnyboy

sunnyboy

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Hallo Jörg, ich bin zwar nicht Otto, solange sich der gute Taksin, in Thailand das sagen hat, wirst du keine Chance haben (thai rak thai).
Gruß Sunnyboy
 
K

Kheldour

Gast
na ja, wie gesagt, ich habe ja auch noch viel Zeit. Bis dahin werde ich die Dinge beobachten und es wird noch viel Wasser den Rhein runter fliessen.... ;)
 
Otto-Nongkhai

Otto-Nongkhai

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Hallo Joerg !

Wer auch nur das Thema ,Grundbesitz fuer Farangs auf die Tagesordnung setzt ,der wird hier gekillt .
Die Buschtrommel ruft und jeder Thai ,bis in die kleinste TV-Huette weis ja ,
das wir Farangs nur Thailand aufkaufen, und die Thais als Sklaven halten wollen.

Aber es geht doch auch !
Wer 20 Millionen (?) Bath ins Land bringt ,darf unter Auflagen 1 Rai in Naehe seiner Investition haben .

Es ist wieder mal Typisch ,bei Geld werden Alle schwach ,
aber fuers Familienleben hat keiner etwas uebrig .
Das gilt ueberall auf der Welt
 
K

Kheldour

Gast
tja, leider gibt meine Portokasse die 20Mio Baht nicht her...:lol:

also bleibt nur das Lottospielen, andererseits, vieleicht ist bis zum 6er mit Zusatzzahl ja auch die Gesetzgebung geändert :nono:

Sehen wir uns im September?
 
Mang-gon-Jai R.I.P.

Mang-gon-Jai R.I.P.

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@Kheldur
Derzeit (es ist denkbar, dass sich hier bald einiges ändern wird) ist es für einen Farang nahezu unmöglich Grundbesitz in Thailand zu erwerben.
Es geht ausschließlich über den Namen eines thailändischen Staatsangehörigen. Also ist es deine Frau/Freundin, die Haus und Grund besitzt. Das Ganze geht dann solange gut, wie ihr euch gut versteht. Wenn nicht, bist du der Dumme.


Gruß

Mang-gon Jai
 
O

onnut

Gast
wadee grosser feuerspucker,
glaube schon das unser haus auf meinen namen eingetragen ist,allerdings gehört das land meiner stieftochter.
bin mir aber nicht sicher!werde das klären.
onnut
 
Nokgeo

Nokgeo

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Ottoo...wie nu..

<<Ich stehe zwar im Hausregister ,aber nur als Mieter . <<

Darüber hatten wir beide doch eine angeregte Diskussion...und du schriebst..
das ein farang NIEMALS in das Hausregister kommen kann.

Bin da jetzt etwas perplex. Erklärungsbedarf.... Habe ich das falsch in Erinnerung ? gruss.
 
Otto-Nongkhai

Otto-Nongkhai

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Irgendwo im Outback!
Der Eigenteumer steht im Kopf des Hausregisters ,
alle anderen Personen ,auch mein Thai Sohn ,laufen als Mieter .
Jeder Thai ,der in ein Haus einzieht ,sollte in diesem Hausregister eingetragen sein .
Aber aus Bequemlichkeit und weil ja jeder schon im Hausregister seiner Eltern eingetragen ist ,macht sich kein Thai die Muehe ,
diese Vorschrift zu beachten.
Farangs duerfen nur ins Hausregister eingetragen werden ,wenn sie einen Imigranten Status ( nicht ein Imigrant Visa ) haben .
Das wissen aber auch nur die wenigsten und ich musste einige Teekassen fuellen um dieses Info zu erhalten.
 
D

Didel

Gast
Schön für die die es schon hinter sich haben.
Bei mir und meiner Frau soll es nächstes Jahr
soweit sein. Bin mal gespannt was da noch so alles
auf uns zukommt beim Land und Hauskauf.
:ohoh:

Gruß Didel
 
O

onnut

Gast
wadee didel,
nimm dir was zu lesen mit!
viel "SPASS"
onnut
 
Otto-Nongkhai

Otto-Nongkhai

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Hallo Didel !
Da brauchst du starke Nerven und eine gut gefuellte Kasse zum Auffuellen so einiger Teekassen .
Ich wuensche dir Hals und Beinbruch !
 
D

Didel

Gast
Na denn,
das sind ja so richtig aufmunternde Worte.

Werde dann schon mal anfangen für die Extras zu sparen :lol:

Nun denn, is ja noch ein bisserl Zeit.

Gruß Didel
 
Nokgeo

Nokgeo

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Aha Otto...so war das. gruss.
 
K

KLAUS

Gast
Hi,
eine mogliche Variante waere , sich im Grundpapier ein lebenslanges WOHNRECHT eintragen zu lassen, hat hier in CM 75 Baht Gebuehr gekostet, fuer die Zeugen, diese Eintragung bestaetigt haben.
das waere zu klaeren, ob das immer, also grundsaetzlich oder nur in Ausnahmen geht.
In diesem Falle handelte es sich um einen Schweizer, der (noch) nicht mit seiner Zukuendtigen verheirastet war, das passiert gerade in der Schweiz, aber aus ganz anderen Gruenden, die mit Haus/Landbesitz/kauf nichts zu tun haben...
Gruss
Klaus
 
Thema:

Grundbesitz in Thailand

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