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grossjährig

Diskutiere grossjährig im Ehe & Familie Forum im Bereich Thailand Forum; Hallo, heute haben wir vergeblich versucht, bei der thailändischen Botschaft in Berlin folgendes Problem zu lösen - leider vergeblich: Die...
B

Bukeo

Gast
Hallo,

heute haben wir vergeblich versucht, bei der thailändischen Botschaft in Berlin folgendes Problem zu lösen - leider vergeblich:

Die Tochter einer ehem. Landsmännin meiner Frau ist zur Zeit 19 Jahre alt. Sie kam als 12jährige zu ihrer Mutter nach Deutschland.
Vor ca. 4 Jahren gab es leider Streit mit der Mutter, diese schlug das Mädchen mit einer Säge und dadurch wurde ihr von Amts wegen das Sorgerecht entzogen. Seitdem hatte dann das Jugendamt Rosenheim das Sorgerecht bis zu ihrem 18. Geburtstag. An diesem Tag wurde sie natürlich gem. deutschen Gesetz - volljährig.
Nun steht der thail. Reisepaß zur Verlängerung an und meine Frau - die das Mädchen seit Jahren betreut und ihr bei Problemen behilflich ist (sie kann kein Thai schreiben, nur spechen) - rief heute die thail. Botschaft in Berlin an, um zu klären - wie das mit der Unterschrift des Sorgeberechtigten ist.
Die Botschaftsmitarbeiterin erklärte relativ trocken, dass das Mädchen unbedingt eine Unterschrift des Sorgebrechtigten benötigt, da sie ja nach thail. Recht noch nicht volljährig sei.
Das Jugendamt verweigert aber gem. deutschem Recht, diese Unterschrift - da das Mädchen ja hier wohnt und somit volljährig ist.

Also irgendwie fällt mir dazu nichts mehr ein, außer diesen Frust hier los zu werden :-(

Hatte jemand schon ein derartiges Problem?
Wenn ja, wie hat man das dann gelöst?
 
N

Nelson

Gast
Hallo Bukeo,

ich hatte zwar noch nie ein ähnliches Problem ( dürfte auch ziemlich selten sein ), würde das Problem aber ganz einfach angehen:

Bestätigung vom Jugendamt in Rosenheim erbitten, dass das Mädel nun volljährig ist ( Behördenstempel machen sich immer gut! ) und deshalb in "D" weder Vormund/Sorgerecht etc. existiert.

Und diese Bestätigung zusammen mit einem Brief an die Botschaft senden. Der Brief sollte natürlich von der Antragstellerin und nicht von irgendwelchen Hilfspersonen versandt werden.

Und was eine Botschaftsmitarbeiterin am Telefon erklärt...
...ist noch lange nicht "Gesetz"!

Gruß, Nelson
 
B

Bukeo

Gast
Nelson schrieb:
Bestätigung vom Jugendamt in Rosenheim erbitten, dass das Mädel nun volljährig ist ( Behördenstempel machen sich immer gut! ) und deshalb in "D" weder Vormund/Sorgerecht etc. existiert.
die Idee mit der Volljährigkeits-Bescheinigung ist gar nicht schlecht :bravo:

Wenn es nicht anders geht, werden wir dies mal versuchen.
Danke für den Tip....
 
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