B
Bukeo
Gast
Hallo,
heute haben wir vergeblich versucht, bei der thailändischen Botschaft in Berlin folgendes Problem zu lösen - leider vergeblich:
Die Tochter einer ehem. Landsmännin meiner Frau ist zur Zeit 19 Jahre alt. Sie kam als 12jährige zu ihrer Mutter nach Deutschland.
Vor ca. 4 Jahren gab es leider Streit mit der Mutter, diese schlug das Mädchen mit einer Säge und dadurch wurde ihr von Amts wegen das Sorgerecht entzogen. Seitdem hatte dann das Jugendamt Rosenheim das Sorgerecht bis zu ihrem 18. Geburtstag. An diesem Tag wurde sie natürlich gem. deutschen Gesetz - volljährig.
Nun steht der thail. Reisepaß zur Verlängerung an und meine Frau - die das Mädchen seit Jahren betreut und ihr bei Problemen behilflich ist (sie kann kein Thai schreiben, nur spechen) - rief heute die thail. Botschaft in Berlin an, um zu klären - wie das mit der Unterschrift des Sorgeberechtigten ist.
Die Botschaftsmitarbeiterin erklärte relativ trocken, dass das Mädchen unbedingt eine Unterschrift des Sorgebrechtigten benötigt, da sie ja nach thail. Recht noch nicht volljährig sei.
Das Jugendamt verweigert aber gem. deutschem Recht, diese Unterschrift - da das Mädchen ja hier wohnt und somit volljährig ist.
Also irgendwie fällt mir dazu nichts mehr ein, außer diesen Frust hier los zu werden :-(
Hatte jemand schon ein derartiges Problem?
Wenn ja, wie hat man das dann gelöst?
heute haben wir vergeblich versucht, bei der thailändischen Botschaft in Berlin folgendes Problem zu lösen - leider vergeblich:
Die Tochter einer ehem. Landsmännin meiner Frau ist zur Zeit 19 Jahre alt. Sie kam als 12jährige zu ihrer Mutter nach Deutschland.
Vor ca. 4 Jahren gab es leider Streit mit der Mutter, diese schlug das Mädchen mit einer Säge und dadurch wurde ihr von Amts wegen das Sorgerecht entzogen. Seitdem hatte dann das Jugendamt Rosenheim das Sorgerecht bis zu ihrem 18. Geburtstag. An diesem Tag wurde sie natürlich gem. deutschen Gesetz - volljährig.
Nun steht der thail. Reisepaß zur Verlängerung an und meine Frau - die das Mädchen seit Jahren betreut und ihr bei Problemen behilflich ist (sie kann kein Thai schreiben, nur spechen) - rief heute die thail. Botschaft in Berlin an, um zu klären - wie das mit der Unterschrift des Sorgeberechtigten ist.
Die Botschaftsmitarbeiterin erklärte relativ trocken, dass das Mädchen unbedingt eine Unterschrift des Sorgebrechtigten benötigt, da sie ja nach thail. Recht noch nicht volljährig sei.
Das Jugendamt verweigert aber gem. deutschem Recht, diese Unterschrift - da das Mädchen ja hier wohnt und somit volljährig ist.
Also irgendwie fällt mir dazu nichts mehr ein, außer diesen Frust hier los zu werden :-(
Hatte jemand schon ein derartiges Problem?
Wenn ja, wie hat man das dann gelöst?