franky_23" said:
ist es nicht so, dass bei einem Altersunterschied > 20 Jahre eine Versorgungsehe angenommen wird. Denke zumindest bei Versorgungsansprüchen.
Oder meint ihr, dass die Frau aufgrund der Kindererziehungszeiten dadurch einen eigenständigen Rentenanspruch erwirbt?
Kommen wir deshalb wirklich zurueck auf das Ausgangsproblem:
Grosser Altersunterschied. Vielleicht kann man sich darauf einigen, dass bis auf weiteres man hier einen Unterschied von mindestens 25 Jahren anzusetzen haette. Also den Abstand einer Generation.
Diesen Mindestabstand hatte ich immer vor Augen, wenn ich mir den 60+ Mann mit der 25-jaehrigen so vorstellte. Unterstellen wir einmal den quantitativ bedeutenderen Fall, dass der Mann nicht Beamter, sondern Angestellter ist/war.
Was die heute 25-jaehrige an Witwenrente bei Eintritt des Todesfalls - sagen wir 15 Jahre spaeter - erhaelt, regelt Sozialgesetzbuch VI: § 46SGBVI SGB VI - Witwenrente und Witwerrente
"(2) Witwen oder Witwer, die nicht wieder geheiratet haben, haben nach dem Tod des versicherten Ehegatten, der die allgemeine Wartezeit erfüllt hat, Anspruch auf
große Witwenrente oder große Witwerrente, wenn sie
1. ein eigenes Kind oder ein Kind des versicherten Ehegatten, das das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, erziehen,
2. das 47. Lebensjahr vollendet haben oder
3. erwerbsgemindert sind."
http://www.juraforum.de/gesetze/SGB VI/46SGBVI/46SGBVI_SGB VI_witwenrente_und_witwerrente.html
Verstirbt der heute 60-jaehrige in 15 Jahren im Alter von 75, dann kann die heute 25-jaehrige nur hoffen, dass es noch zur Zeugung eines gemeinsamen Kindes gekommen ist. Denn andernfalls sieht es sehr schlecht aus. Denn die ehemals junge Frau ist dann gerade 40 und eben nicht 47.
Sie wuerde - wenn sie nicht erwerbsgemindert ist - gerade mal fuer 2 Jahre die sog. kleine Witwenrente beziehen.
Eine Liberalisierung dieser Grenzen fuer die Grosse Witwenrente steht nicht zu erwarten. U.a. auch durch das Faktum, welches im Jahre 2006 so beschrieben wurde:
"Mit rund 35 Mrd. Euro verschlingt die Hinterbliebenenversorgung derzeit ein Fünftel der Rentenausgaben, ohne dass dafür eigene Beiträge gezahlt würden. Anspruch auf eine „große Witwenrente“ haben Hinterbliebene ab 45 Jahren selbst dann, wenn sie keine Kinder haben. Sie erhalten 55 bis 60 Prozent der Rente des Verstorbenen. Eigene Einnahmen werden nur zu einem kleinen Teil angerechnet. Zudem gibt es einen Freibetrag von knapp 700 Euro."
Dies ist fuer mich die zweite Inkarnation von Egoismus bei den deutsch-thailaendischen Ehen, in denen die Maenner ueber 60 und die thail. Frauen mal gerade 25 sind. Es ist die Versorgungsluecke im Todesfall. Ich habe schon mit solchen Ehemaennern hier in Thailand gesprochen. Deren jungen Frauen hat man weisgemacht, sie waeren nach deren Tod durch die dt. Rentenversicherung abgesichert, braeuchten deshalb keine eigene Zusatzversorgung. Woher auch das Geld fuer eine solche Zusatzversorgung fuer die Frau nehmen?
Wenn die nur wuessten, dass sie sich von dem alten Sack unbedingt noch ein Kind machen lassen muessten - und sei es durch kuenstl. Befruchtung. Und dass zudem auch noch nicht mal sofort bei Eheschliessung, sondern erst in der Zeitspanne, in der sie mindestens 29 Jahre alt sind.
So koennen diese alten Saecke dann geniessen und gleichzeitig schweigen. Die fehlende finanzielle Absicherung der zu jungen Ehefrau stellt sich ja erst nach seinem Tode heraus, wenn er schon in der Wat-Mauer liegt.