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Gold Tauschen/Zoll

Diskutiere Gold Tauschen/Zoll im Treffpunkt Forum im Bereich Thailand Forum; Hallo meine Frau hat mehrere Armbänder a 1B Gold die schon alt sind und aus TH sind die über einige Jahre so immer mitgebracht wurden (jedes Stück...
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Bang444

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Hallo
meine Frau hat mehrere Armbänder a 1B Gold die schon alt sind und aus TH sind die über einige Jahre so immer mitgebracht wurden (jedes Stück aber unter der Freigrenze von 430€) so jetzt möchte sie diese Tauschen in TH zu einer Kette 5 B
wie ist das mit dem Zoll die Goldsachen einzeln sind ja Zollfrei gewesen aber wenn daraus eine große wird wie verhält es sich dann .
Sie kann ja schlecht sagen das waren mal 5 Zollfreie Goldstücke die jetzt zu einer Kette geworden sind.

Gruß und noch Schöne Feiertage
 
S

sombath

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Na , dann wünsche ich dir viel Vergnügen !
Habe zu einem ähnlichen Fall vor 3 - 4 Jahren schon einen Beitrag geschrieben .
Beim Zoll habe ich mir das richtige Verhalten schriftlich eingeholt ,
habe die alte Kette fotografiert , ein Formular ausgefüllt und damit zum Flughafen München .
Die Zollbeamten waren dann ratlos .
Mein Ratschlag , schreibe an den Deutschen Zoll , schildere den Fall u. lasse dich beraten .
Wichtig ! Die schriftliche Antwort vom Zoll unbedingt zur Ausreise beim Zoll vorlegen !



Hallo
meine Frau hat mehrere Armbänder a 1B Gold die schon alt sind und aus TH sind die über einige Jahre so immer mitgebracht wurden (jedes Stück aber unter der Freigrenze von 430€) so jetzt möchte sie diese Tauschen in TH zu einer Kette 5 B
wie ist das mit dem Zoll die Goldsachen einzeln sind ja Zollfrei gewesen aber wenn daraus eine große wird wie verhält es sich dann .
Sie kann ja schlecht sagen das waren mal 5 Zollfreie Goldstücke die jetzt zu einer Kette geworden sind.

Gruß und noch Schöne Feiertage
 
C

crazygreg44

Gast
fotografieren und wichtig - wiegen!

Vor Antritt des Flugs beim Zollamt am Airport zur Ausfuhr und Wiedereinfuhr anmelden. Gegen Ende des links zu den Zollvorschitften steht ja, dass man denselben Wert wieder rückeinführen darf. Das Thai-Gold muss gewogen werden. Als Grund zum Export- und Re-Import gibt man an, dass der Schmuck umgearbeitet werden soll.

Ich schliesse mich dem Rat an, bei der Zollanmeldung am Airport (und nicht am Heimatort) anzufragen, weil diese ja täglich mit diesen Fragen beschätigt sind.

Man konnte schon immer ein oder mehrere Schmuckstücke zur REPARATUR bzw zum UMARBEITEN exportieren und wieder nach Deutschland re-importieren, wenn gewisse Vorgaben des Zolls bei diesem Vorgang erfüllt sind.

es handelt sich bei Eurem Anliegen um Anmeldung als "Rückware"

ansonsten mal kurz hier reinlesen:

Zoll online - Persönliche Gebrauchs- und Wertgegenstände
 
P

peter1

Gast
ja schoen anmelden beim zoll zum tageswert z.b. heute euro 34.54 gr x 76.22 gr x 0.965 =euro 2540....dann duerft ihr noch barmittel von euro 7460 mitnehmen bis euro 10.000 gesamtwert erreicht sind.

mfg
peter1
 
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crazygreg44

Gast
ja schoen anmelden beim zoll zum tageswert z.b. heute euro 34.54 gr x 76.22 gr x 0.965 =euro 2540....dann duerft ihr noch barmittel von euro 7460 mitnehmen bis euro 10.000 gesamtwert erreicht sind.

mfg
peter1
"ihr" bezieht sich auf zwei Personen. . . . sie dürfen also das Doppelte dessen mitnehmen.

In der Zollerklärung ist glaube ich ein Spalte für den Fall dass Schmuck exportiert und re-importiert wird

Das wird gewerblich im grossen Stil gemacht. . . . die Grosshändler deklarieren beschädigten Schmuck bei der Ausfuhr und dürfen denselben Wert nochmal zollfrei einführen. Wie das bei Privatpersonen abläuft weiß ich allerdings nicht mit Sicherheit
 
P

peter1

Gast
pro person, wobei debit-karten, schmuck , uhren nach der neuen richtlinie zum wert euro 10.000 gezaehlt werden.

mfg
peter1
 
C

crazygreg44

Gast
Goldschmuck mitnehmen und wieder zurückbringen:

Rückwaren

Das Reisegepäck, das Sie mit in den Urlaub genommen haben, können Sie bei Ihrer Rückreise auch wieder einfuhrabgabenfrei zurückbringen. Zollrechtlich werden solche Waren als "Rückwaren" bezeichnet.
BeispielNehmen Sie ein teures Fahrrad mit in Ihren Urlaub, so können Sie dieses Fahrrad auf Ihrer Rückreise einfuhrabgabenfrei wieder in die EU mitbringen. Haben Sie sich jedoch während Ihres Urlaubs in einem Drittland ein gleichwertiges Fahrrad gekauft, müssen Sie bei Ihrer Wiedereinreise in die EU Einfuhrabgaben zahlen, sofern die Reisefreigrenze überschritten ist.

Bei der Mitnahme von wertvollen persönlichen Gegenständen (z.B. Sportgeräte, Kameraausrüstung, Computer, Schmuck) empfiehlt es sich zur Vermeidung von Zweifeln über die Herkunft der Gegenstände und einer damit verbundenen Abgabenerhebung bei der Rückreise, einen Nachweis vorzulegen.


Dazu sollten Sie sich vor der Ausreise bei der Zollstelle einen sogenannten "Nämlichkeitsnachweis" (= Nachweis, dass der nämliche wertvolle persönliche Gegenstand zurückgebracht wird) ausstellen lassen.
Als Nämlichkeitsnachweis dient das Auskunftsblatt INF 3 für Rückwaren (Formular 0329 - nur im Vordruckhandel erhältlich) oder die Vereinfachte Nämlichkeitsbescheinigung im Reiseverkehr (Formular 0330 - nur für die Wiedereinreise nach Deutschland). Das Auskunftsblatt INF 3 oder die Vereinfachte Nämlichkeitsbescheinigung im Reiseverkehr wird vor der Ausreise bei jeder Zollstelle unter Vorführung der Waren ausgestellt.




Sie sollten die Gegenstände so genau beschreiben, dass eine Identifizierung bei der Rückreise problemlos möglich ist.
Hilfreich sind hierfür auch beispielsweise Fotos von Schmuck, Angabe des Modells und der Seriennummer von technischen Geräten. Alternativ können Sie bei Ihrer Wiedereinreise auch den ursprünglichen Kaufbeleg oder Schriftverkehr als Nachweis vorlegen, wenn der betroffene Gegenstand dort ausreichend bezeichnet ist und belegt, dass die Waren in der EU erworben wurden.
HinweisBei Flugreisen müssen Sie sich also um den Nämlichkeitsnachweis kümmern, bevor Sie Ihr Gepäck aufgeben. Nach der Gepäckaufgabe kann Ihnen kein Nämlichkeitsnachweis mehr ausgestellt werden.
 
C

crazygreg44

Gast
Bitte beachten Sie!Edelmetalle und Edelsteine sind keine Barmittel, sondern müssen als Ware angemeldet werden.


Anzeigepflichtige gleichgestellte Zahlungsmittel


Als gleichgestellte Zahlungsmittel gelten

  • Sparbücher,
  • elektronisches Geld sowie
  • Edelmetalle und Edelsteine (roh oder geschliffen), wie z.B.
    • Platin, Gold oder Silber
    • Diamant, Rubin, Saphir oder Smaragd.
Bitte beachten Sie!

Schmuck und sonstige Waren aus Edelmetallen bzw. Edelsteinen gelten nicht als gleichgestellte Zahlungsmittel und sind daher nicht anzeigepflichtig.


Mündliche Anzeigepflicht von gleichgestellten Zahlungsmitteln

Jede Person, die mit gleichgestellten Zahlungsmitteln im Gesamtwert von 10.000 Euro oder mehr aus der EU einreist, muss diesen Betrag auf Befragen der Zollbediensteten mündlich anzeigen.
Bitte beachten Sie!Im Rahmen der Kontrolle sind Sie verpflichtet, Angaben zu deren Herkunft, den wirtschaftlich Berechtigten und dem Verwendungszweck gegenüber den Kontrollpersonen zu machen und ggf. Unterlagen vorzulegen - auch wenn Sie die Wertgrenze von 10.000 Euro bei mitgeführten Barmitteln bzw. gleichgestellten Zahlungsmitteln nicht überschreiten.


 
C

crazygreg44

Gast
Anhang anzeigen 30414


Hier mal die Formulare für die Deklaration.

das ist das falsche Formular . . . es bezieht sich auf "Barmittel"

Edelmetalle und Schmuck aus Edelmetallen müssen als WARE deklariert werden

oben in Post Nr. 8 habe ich das nun in BLAUER FARBE unterlegt


sie will das Gold umgearbeitet wieder nach Deutschland zurückbringen, also handelt es sich um RÜCKWARE
 
P

peter1

Gast
die zollbeamten in d sind unheimlich begeistert, wenn jemand bei vorlage das formular ausgefuellt eventuell noch eine listenaufstellung beifuegt, dann geht das zack, zack am flughafenschalter.

mfgpeter1
 
P

peter1

Gast
edelmetalle in muenzform mit gueltiger denomination eines landes z.b 500 yuan panda gelten als barmittel.
in thailand werden die als legal tender customs tariff no7118900 zollfrei eingefuehrt

mfg
peter1
 
C

crazygreg44

Gast
ja schoen anmelden beim zoll zum tageswert z.b. heute euro 34.54 gr x 76.22 gr x 0.965 =euro 2540....dann duerft ihr noch barmittel von euro 7460 mitnehmen bis euro 10.000 gesamtwert erreicht sind.

mfg
peter1
das ist leider im Falle des Fragestellers nicht das richtige Vorgehen !

Es handelt sich bei Ihrem 5 Baht-Gewicht Thaigold um WARE, welche exportiert und danach umgearbeitet re-importiert werden soll. Das ist sogenannte "RÜCKWARE" und KEIN Barmittel oder Zahlungsmittel!
 
C

crazygreg44

Gast
edelmetalle in muenzform mit gueltiger denomination eines landes z.b 500 yuan panda gelten als barmittel.
in thailand werden die als legal tender customs tariff no7118900 zollfrei eingefuehrt

mfg
peter1

Für MÜNZEN gelten andere Bestimmungen als für Edelmetalle und Edelmetallschmuck, welche auch auf den Seiten des Zolls erklärt werden.
 
C

crazygreg44

Gast
die zollbeamten in d sind unheimlich begeistert, wenn jemand bei vorlage das formular ausgefuellt eventuell noch eine listenaufstellung beifuegt, dann geht das zack, zack am flughafenschalter.

mfgpeter1
aus diesem Grund war ja mein Schmuckgrösshändler auch immer sehr frühzeitig am Airport :D Die Zollanmeldung ist VOR der Schranke
 
C

crazygreg44

Gast
. . und falls jetzt beim Fragesteller eine berechtigte Frage aufkommt:

JA . . . der Zoll am Airport hat eine WAAGE und kann Deine Gewichtsangaben in Deinem ausgefüllten Formular von 5 Baht Thai-Gewicht überprüfen und bestätigen !!!
 
P

peter1

Gast
@crazygreg44 haengt davon ab wann der op nach thailand fliegt, denn 2018 wird alles neu definiert, es gibt dazu einen artikel bei der epochtimes.

mfgpeter1
 
C

crazygreg44

Gast
. .dann ist er ja gut beraten, beim Zoll anzufragen


Es schadet nichts wenn er den Begriff "Rückware" kennt und erklären kann, dass 5 Baht Goldgewicht (5 x 15,2 Gramm) zu einer neuen Kette umgebaut und danach re-importiert werden sollen

es freut die Menschen beim Zoll immer, wenn man seine Hausaufgaben gemacht hat
 
P

peter1

Gast
@crazygreg44

als ich 2013 meine muenzsammlung ausfuehrte , waren numismatische stuecke z.b. 100 lire 1882 fuer den deutschen zoll ohne bedeutung.

mfgpeter1
 
C

crazygreg44

Gast
@crazygreg44

als ich 2013 meine muenzsammlung ausfuehrte , waren numismatische stuecke z.b. 100 lire 1882 fuer den deutschen zoll ohne bedeutung.

mfgpeter1

das sind sie heute für den Zoll wenn Du sie nach D zurück bringst, wahrscheinlich auch noch . . ohne Bedeutung

Edelmetalle in Münzform gelten als WARE und nicht als Barmittel werden als Ware deklariert und sind bis zu einem gewissen Wert zollfrei . . müsste doch auf den Seiten des Zoll online nachzulesen sein

AUSFÜHREN durftest Du schon alles mögliche an WAREN . . nur beim EINFÜHREN wollen sie aber gerne den Wert kennenlernen.

Natürlich war dem deutschen Zoll Deine numistmatische Sammlung bei der AUSREISE scheissegal.

Da wäre mein Augenmerk eher bei der EINFUHR nach Thailand gelegen, also bei der Handhabung Deines Schatzes durch den thailändischen Zoll. Und bei DENEN weiß man ja nie was Ihnen als nächstes einfällt
 
Thema:

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