Ich räume ein, dass es verwirrend ist, wenn ein zu lebenslanger Freiheitsstrafe Verurteilter nach 15 Jahren entlassen wird.
Das ändert allerdings nichts daran, dass der Begriff
lebenslänglich eindeutig definiert ist.
Ohne nun ins Detail gehen zu wollen - der geneigte Leser mag sich über den eingefügten Link selbst ein Bild machen -, gibt´s eben nach unserem Recht die Möglichkeit nach frühestens 15 Jahren zu prüfen, ob der Delinquent noch eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellt. Dies geschieht im Rahmen einer gutachterlichen Untersuchung, die eine Aussage darüber erfordert, ob davon ausgegangen werden kann, dass der Untersuchte in Zukunft nochmals Straftaten dieser Art begehen wird.
Dass es dabei zu Fehleinschätzungen kommt, beweisen gerade im Bereicht der Sexualdelikte Ereignisse in der Vergangenheit.
Im übrigen gibt bzw. gab es eine Reihe von zu lebenslanger Haftstrafe Verurteilter, die noch nicht einmal 15 Jahre absaßen, weil ihr Leben bereits vorher beendet war. Sie haben also ihre 'volle Strafe' verbüßt, sozusagen.
Ebenso gibt´s nicht wenige, die bereits 25 Jahre oder mehr ihrer Strafe - immer noch - verbüßen, weil eine vorzeitige Entlassung nach Auffassung der odes des Gutachters derzeit nicht verantwortet werden kann.
Doch das ist nicht nicht publikumswirksam genug. Meinhof allerdings schon, is' schließlich ein Politikum.