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Gleicher Name nach Heirat in DK

Diskutiere Gleicher Name nach Heirat in DK im Behörden & Papiere Forum im Bereich Thailand Forum; Moin miteinander, meine Frau und ich haben letztes Jahr in Dänemark geheiratet. So langsam nervt aber der Zustand, dass wir unterschiedliche...
C

Chris61

Gast
Moin miteinander,

meine Frau und ich haben letztes Jahr in Dänemark geheiratet. So langsam nervt aber der Zustand, dass wir unterschiedliche Nachnamen tragen. Sie ist bereit meinen Namen anzunehmen, was auch in dem dänischen Heiratsdokument steht.

Inzwischen haben wir die dänische Heiratsurkunde durch die verschiedenen dänischen Instanzen beglaubigen lassen.

Was ist nun noch an Aktivitäten nötig bzw. welche weiteren Papiere werden gebraucht? Die Auskünfte des hamburger Standesamtes sind leider etwas verwirrend. Wer hat schon eigene Erfahrungen gemacht?

Vielen Dank

:wink: Chris
 
A

Ampudjini

Gast
Hallo Chris,

Chris61" schrieb:
So langsam nervt aber der Zustand, dass wir unterschiedliche Nachnamen tragen. Sie ist bereit meinen Namen anzunehmen, was auch in dem dänischen Heiratsdokument steht.
Verstehe nicht ganz...

Wenns in der Heiratsurkunde schon steht, warum ist der Name dann nicht geändert?
Was genau steht denn in dem Heiratsdokument?

Ist die Heirat in Thailand schon registriert?

:wink:
 
Nokgeo

Nokgeo

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Frage an Ampudjini:

Seit ner Weile lässt sich ja der Familienname, nach Heirat
aus thl. Sicht, wählen.

Beispiel: die Thaifrau behält ihren Mädchennamen..

Bei ihrer nächsten Passausstellung, wegen Passablauf,
würde der Pass wieder auf den Mädchennamen ausgestellt.

Die deutsche Ausländerbehörde dort dann den neuen
Aufenthaltsstatus Sticker einkleben.

Vorraussetzung:
Thai war schonmal verheiratet, wegen Miss und Misses.( Status bei erstmaliger Passantragstellung )

Somit bräuchte in TH. nix an Personaldokumenten geä. werden.
(ID card, tabien baan )

Mach ich da einen Denkfehler?
 
A

Ampudjini

Gast
Nokgeo" schrieb:
Mach ich da einen Denkfehler?
Nö, klingt schlüssig.
(frage mich nur gerade, ob man bei einer Mrs irgendwie unterscheidet zwischen geschieden/verwitwet/etc.)

Jetzt aber zurück zum Thema des Threadstarters. ;-)
 
Nokgeo

Nokgeo

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" Jetzt aber zurück zum Thema des Threadstarters. "

Ja selbstverständlich.

Ps. aus meinem Post dürfte sich ergeben, das Frau, also kein Fräulein, sich einiges " ersparen " kann, wenn sie den richtigen Namen wählt..( sicher hier im Forum schon längst bekannt )gruss.
 
C

Chris61

Gast
Na ja, es steht in dem DÄNISCHEN Dokument. Was muss ich noch dem deutschen Standesamt zur Anerkennung und der thailändischen Botschaft vorlegen?

Nein, die Heirat ist in Thailand noch nicht registriert. So wie ich die Botschaft verstanden habe, muss die Heirat erstmal in D eingetragen sein. Anerkannt ist sie schon - zumindest steuerlich (ist ja auch nicht unwichtig :-) ).

Chris
 
K

Kali

Gast
Chris61" schrieb:
Na ja, es steht in dem DÄNISCHEN Dokument. Was muss ich noch dem deutschen Standesamt zur Anerkennung und der thailändischen Botschaft vorlegen?[...]
Was hat deine Frau hier in D für einen Aufenhaltstatus ?

Normalerweise muss lediglich zunächst die in Dänemark geschlossen Ehe hier anerkannt werden (zust. Standesamt)
 
A

Ampudjini

Gast
Chris61" schrieb:
Na ja, es steht in dem DÄNISCHEN Dokument. Was muss ich noch dem deutschen Standesamt zur Anerkennung und der thailändischen Botschaft vorlegen?
Okay, dann beschreibe ich Dir jetzt mal den klassischen Weg zur Registrierung der Ehe (und damit des Namens) aus "Thaisicht". Ich denke einen Teil davon habt ihr bereits erledigt (seid froh! ;-)), der Vollständigkeit halber und auch für andere Leute sei hier aber das ganze Prozedere beschrieben:

Namensänderung
Zur Namensänderung im Reisepass muss zuerst die Heiratsurkunde (oder Internationale Heiratsurkunde, bitte kein Familienbuch, das wird in Thailand nicht anerkannt) beglaubigt und bei der thailändischen Botschaft (Berlin) oder dem Generalkonsulat (Frankfurt/Main) vorgelegt werden; erst dann kann der Antrag auf Namensänderung bearbeitet werden.
Nach einem internationalen Abkommen müssen amtliche Dokumente des Heimatlandes zur Verwendung im Ausland zusätzlich beglaubigt (die Echtheit der Unterschrift des Standesbeamten und die Echtheit des Dienstsiegels) werden. Dänische Heiratsurkunden müssen gesondert beglaubigt werden,

dazu ein kleiner Exkurs:
Legalisierung der Dänischen Heiratsurkunde
Die Heiratsurkunde muss zunächst vom Innen- und Außenministerium Dänemarks sowie der thailändischen Botschaft in Kopenhagen beglaubigt werden.
(Exkurs Ende ;-))


Die thailändische Botschaft (Berlin) oder das Generalkonsulat (Frankfurt/Main) kann die Namensänderung nach der Eheschließung im Reisepass nur eintragen, wenn es sich nicht um einen E-Pass handelt! Kann eine Namensänderung im Pass vorgenommen werden, sind 3 EUR Bearbeitungsgebühr für die Eintragung zu entrichten.

Abgesehen von der Änderung des Namens im alten Pass muss zudem die Namensänderung im thailändischen Hausregister und im Personalausweis vorgenommen werden!
Hierbei sind folgende Punkte zu beachten:

Die in Dänemark ausreichend beglaubigte Heiratsurkunde (siehe oben) muss von einem vereidigten Übersetzer in die thailändische Sprache übersetzt werden. Anschließend wird die übersetzte Heiratsurkunde von der thailändischen Botschaft (Berlin) oder dem Generalkonsulat (Frankfurt/Main) beglaubigt.

Für die Beglaubigung wird Folgendes benötigt:
- die ausreichend überbeglaubigte Heiratsurkunde,
- die Übersetzung im Original
- je eine Kopie der Dokumente
Die Gebühr hierfür beträgt 30 Euro. Es ist sinnvoll einen frankierten und adressierten Rückumschlag (3,49 Euro per
Einschreiben) beizufügen.

Die bereits beglaubigten Dokumente sind für immer gültig.

Die weiteren Schritte in Thailand:
Die übersetzte und beglaubigte Heiratsurkunde wird beim Thailändischen Außenministerium, Abteilung für konsularische Angelegenheiten in der Chaengwattanastrasse in Bangkok auf ihre Echtheit überprüft. Hierzu ist die Vorlage des Personalausweises oder des Reisepasses des Ehemannes
erforderlich. (Falls man dort nicht persönlich erscheinen
kann, sollte vorab eine Vollmacht in der thailändischen
Botschaft beantragt werden.)

Danach kann die Namensänderung im thailändischen Hausregister (Tabien baan, geht auch per Vollmacht) vorgenommen werden und ein neuer Personalausweis (nur persönlich) durch das jeweilige Einwohnermeldeamt (Amphoe) in Thailand vorgenommen werden.


Et voila - der Behördenmarathon ist beendet. :rolleyes:
Ganz wichtig, immer nachsehen, ob die Namen richtig geschrieben werden/wurden und bei Fehlern gleich reklamieren (Fehler passieren nunmal, sind aber sehr ärgerlich!) - das erspart eine Menge Frustration!!!

Wenn noch Fragen sind, einfach fragen.
Wie man eine Vollmacht beantragt oder sowas, kann ich auch gerne noch mal aufführen.


Chris61" schrieb:
Die Auskünfte des hamburger Standesamtes sind leider etwas verwirrend.
Was sagt denn das Standesamt?
Denn das hier aufgeführte war jetzt wirklich nur die Thaiseite.

Nicht entmutigen lassen.
Das haben schon ganz andere geschafft.

:wink:
 
J

Joerg_N

Gast
Chris61" schrieb:
Danke :super: Da steht uns ja noch etwas bevor... :fertig:

Chris
Jo - leider für euch,

aber gerade wegen solcher Dinge verstehe ich die Leute nicht die nicht in Thailand oder Deutschland geheiratet haben und nach Dänemark auswichen , ich fand es sehr angenehm mit der standesamtlichen Heirat in Thailand,
meine Frau konnte gleich id--card und reisepass auf neuen Namen aendern - und es gab dann in D-Land nie das kleinste Problem auf irgend einem Amt.

Gruss
Joerg
 
C

Chris61

Gast
@Joerg

Unsere Entscheidung zu heiraten kam relativ spontan bei ihrem letzten Besuch. Beim deutschen Standesamt händigte man mir eine endlose Liste aus, was meine (damalige) Zukünftige an Dokumenten braucht. Das war uns einfach zuviel Stress und Zeitaufwand.

Mit Dänemark war es völlig unkompliziert. Da suche ich mir dann doch lieber jetzt ganz in Ruhe die Dokumente zusammen. Uns drängt ja keiner, da es "nur" um den gemeinsamen Nachnamen geht.

Chris
 
lufthans

lufthans

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:gruebel:
versteh ich nicht?!
wir haben auch in DK geheireatet, Sie ist mit Ihrem Namen und ich bin mit meinem Namen wieder nach Deutschland gefahren.
Bei uns zum Standesamt und um ein Familienbuch gebeten.
Die Beamtin hatte gefragt, welchen Namen wir führen wollen. Fertig war die Sache. Familienbuch 60€, zur Botschaft gefahren
40€ für den Stempel im Pass und nochmalige Legalisierung beim Amt in Kopenhagen, dass der Stempel vom Bürgermeister in DK auch echt ist. achja 200DK.
 
A

Ampudjini

Gast
Hallo Lufthans,

is doch gut, wenn es bei Euch bisher so gut lief.

Ich hake trotzdem mal nach
lufthans" schrieb:
wir haben auch in DK geheireatet, [...]Die Beamtin hatte gefragt, welchen Namen wir führen wollen. Fertig war die Sache.
Welchen Namen führt Deine Frau denn?
[ ] Mädchennamen
[ ] Namen des Mannes
[ ] Doppelnamen

lufthans" schrieb:
Familienbuch 60€, zur Botschaft gefahren 40€ für den Stempel im Pass und nochmalige Legalisierung beim Amt in Kopenhagen, dass der Stempel vom Bürgermeister in DK auch echt ist.
Welche Botschaft ist hier gemeint? Für was für einen Stempel mussten die 40 EUR bei der Botschaft bezahlt werden?

Wie lange gilt der Pass Deiner Frau noch?
Die (nicht mehr ganz) neuen E-Pässe werden nur noch auf Grund der Thailändischen Dokumente ID-Card (Personalausweis) oder Tabien Baan (Hausregister) ausgestellt. Das bedeutet: wenn der dort eingetragene Name nicht mit dem aktuellen Familiennamen übereinstimmt, kann auch ein neuer Pass nur auf den (falschen) alten Namen ausgestellt werden. Wenn die Namen nicht gleichlautend sind, kann das Probleme mit der Aufenthaltsgenehmigung geben.
Die einzige Abhilfe: Namen in Thailand ändern lassen! Wie das geht und was für Schritte davor bei einer in Dänemark erfolgten Eheschließung zusätzlich noch notwendig sind, wurde bereits weiter vorne in diesem Thread erklärt.

Die oben aufgeführten Bedingungen gelten übrigens schon seit 1.August 2005.


Wenn noch Fragen sind, bitte melden!
:wink:
 
lufthans

lufthans

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moin Ampudjini,
zu deinen Fragen:
1: wir führen jetzt meinen Namen. Sie hat ihren Namen abgelegt.
2: für den Stempel, der eingestempelt wird, dass Sie jetzt mit
Mr. ... verheiratet ist und das die Ehe in Dänemark mit Datum geschlossen wurde.
3: der Pass wurde erst letztes JAhr erneuert.
 
A

Ampudjini

Gast
Versteh zwar noch nicht ganz warum, aber dann scheint ja alles klar zu sein. ;-)
Man muss auch keine Probleme herbeireden, wenn es keine gibt.

Alles Gute weiterhin.
:wink:
 
Thema:

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