Chris61" schrieb:
Na ja, es steht in dem DÄNISCHEN Dokument. Was muss ich noch dem deutschen Standesamt zur Anerkennung und der thailändischen Botschaft vorlegen?
Okay, dann beschreibe ich Dir jetzt mal den klassischen Weg zur Registrierung der Ehe (und damit des Namens) aus "Thaisicht". Ich denke einen Teil davon habt ihr bereits erledigt (seid froh!

), der Vollständigkeit halber und auch für andere Leute sei hier aber das ganze Prozedere beschrieben:
Namensänderung
Zur
Namensänderung im Reisepass muss zuerst die Heiratsurkunde (oder Internationale Heiratsurkunde, bitte kein Familienbuch, das wird in Thailand nicht anerkannt) beglaubigt und bei der thailändischen Botschaft (Berlin) oder dem Generalkonsulat (Frankfurt/Main) vorgelegt werden; erst dann kann der Antrag auf Namensänderung bearbeitet werden.
Nach einem internationalen Abkommen müssen amtliche Dokumente des Heimatlandes zur Verwendung im Ausland zusätzlich beglaubigt (die Echtheit der Unterschrift des Standesbeamten und die Echtheit des Dienstsiegels) werden. Dänische Heiratsurkunden müssen gesondert beglaubigt werden,
dazu ein kleiner Exkurs:
Legalisierung der Dänischen Heiratsurkunde
Die Heiratsurkunde muss zunächst vom Innen- und Außenministerium Dänemarks sowie der thailändischen Botschaft in Kopenhagen beglaubigt werden.
(Exkurs Ende

)
Die thailändische Botschaft (Berlin) oder das Generalkonsulat (Frankfurt/Main) kann die Namensänderung nach der Eheschließung im Reisepass nur eintragen, wenn es sich
nicht um einen E-Pass handelt! Kann eine Namensänderung im Pass vorgenommen werden, sind 3 EUR Bearbeitungsgebühr für die Eintragung zu entrichten.
Abgesehen von der Änderung des Namens im alten Pass
muss zudem die
Namensänderung im thailändischen Hausregister und im
Personalausweis vorgenommen werden!
Hierbei sind folgende Punkte zu beachten:
Die in Dänemark ausreichend beglaubigte Heiratsurkunde (siehe oben) muss von einem
vereidigten Übersetzer in die thailändische Sprache übersetzt werden. Anschließend wird die übersetzte Heiratsurkunde von der thailändischen Botschaft (Berlin) oder dem Generalkonsulat (Frankfurt/Main) beglaubigt.
Für die
Beglaubigung wird Folgendes benötigt:
- die ausreichend überbeglaubigte Heiratsurkunde,
- die Übersetzung im Original
- je eine Kopie der Dokumente
Die Gebühr hierfür beträgt 30 Euro. Es ist sinnvoll einen frankierten und adressierten Rückumschlag (3,49 Euro per
Einschreiben) beizufügen.
Die bereits beglaubigten Dokumente sind für immer gültig.
Die weiteren Schritte in Thailand:
Die übersetzte und beglaubigte Heiratsurkunde wird beim
Thailändischen Außenministerium, Abteilung für konsularische Angelegenheiten in der Chaengwattanastrasse in Bangkok auf ihre Echtheit überprüft. Hierzu ist die Vorlage des Personalausweises oder des Reisepasses des Ehemannes
erforderlich. (Falls man dort nicht persönlich erscheinen
kann, sollte vorab eine Vollmacht in der thailändischen
Botschaft beantragt werden.)
Danach kann die
Namensänderung im thailändischen Hausregister (Tabien baan, geht auch per Vollmacht) vorgenommen werden und ein
neuer Personalausweis (nur persönlich) durch das jeweilige Einwohnermeldeamt (Amphoe) in Thailand vorgenommen werden.
Et voila - der Behördenmarathon ist beendet.

Ganz wichtig, immer nachsehen, ob die Namen richtig geschrieben werden/wurden und bei Fehlern gleich reklamieren (Fehler passieren nunmal, sind aber sehr ärgerlich!) - das erspart eine Menge Frustration!!!
Wenn noch Fragen sind, einfach fragen.
Wie man eine Vollmacht beantragt oder sowas, kann ich auch gerne noch mal aufführen.
Chris61" schrieb:
Die Auskünfte des hamburger Standesamtes sind leider etwas verwirrend.
Was sagt denn das Standesamt?
Denn das hier aufgeführte war jetzt wirklich nur die Thaiseite.
Nicht entmutigen lassen.
Das haben schon ganz andere geschafft.
