A
Armin
Gast
Habe schon rumgestöbert, doch kein passendes Thema gefunden.
Ich möchte nächstes Jahr mit meiner Frau D. besuchen.
1991 hatte ich schon recht viel Palaver mit der Botschaft und musste alle möglichen Unterlagen beibringen (Bankbücher, Geschäftsunterlagen und...)
Dazu muss ich allerdings sagen, dass ich das Antragsformular auch etwas zynisch beantwortet hatte: - wer ist die einladende Partei? ich, - aus welchen Mitteln wird die Reise bestritten? Bargeld usw. (stimmte allerdings alles)
1696 zum 80zigsten Geburtstag meiner Mutter gleiches Theater. Diesmal hatte ich alle Unterlagen dabei und wir wollten auch gleich am nächsten Tag fliegen – eh nur 14 Tage.
Ich habe da ein wenig Krach geschlagen und vom Chef bekam ich (meine Frau) dann auch ein Visum für Mult Einreisen, für 1 Jahr gültig, fünf Minuten später.
Dieses Visum trägt jedoch den Vermerk: Gilt nicht für Familienzusammenführung.
Was heißt das, oder bedeutet das für uns?
Wir sind seit 14 Jahren verheiratet in Thailand und bei der Botschaft gemeldet. Mir sagte damals der Konsularbeamte, dass diese Ehe auch gleichzeitig in D. gemeldet ist.
Ich möchte nächstes Jahr mit meiner Frau D. besuchen.
1991 hatte ich schon recht viel Palaver mit der Botschaft und musste alle möglichen Unterlagen beibringen (Bankbücher, Geschäftsunterlagen und...)
Dazu muss ich allerdings sagen, dass ich das Antragsformular auch etwas zynisch beantwortet hatte: - wer ist die einladende Partei? ich, - aus welchen Mitteln wird die Reise bestritten? Bargeld usw. (stimmte allerdings alles)
1696 zum 80zigsten Geburtstag meiner Mutter gleiches Theater. Diesmal hatte ich alle Unterlagen dabei und wir wollten auch gleich am nächsten Tag fliegen – eh nur 14 Tage.
Ich habe da ein wenig Krach geschlagen und vom Chef bekam ich (meine Frau) dann auch ein Visum für Mult Einreisen, für 1 Jahr gültig, fünf Minuten später.
Dieses Visum trägt jedoch den Vermerk: Gilt nicht für Familienzusammenführung.
Was heißt das, oder bedeutet das für uns?
Wir sind seit 14 Jahren verheiratet in Thailand und bei der Botschaft gemeldet. Mir sagte damals der Konsularbeamte, dass diese Ehe auch gleichzeitig in D. gemeldet ist.