Massi
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Vorsicht gaaaaaaaannzzzz vorsichtigmoin,
..... bin noch vor ca. 4 wo, mit dem bus durch non ding daeng gekommen, bin ich jetzt auch ein freund des irren klaus?![]()
Vorsicht gaaaaaaaannzzzz vorsichtigmoin,
..... bin noch vor ca. 4 wo, mit dem bus durch non ding daeng gekommen, bin ich jetzt auch ein freund des irren klaus?![]()
wenn du jeden Vater das Erziehungsrecht absprechen wolltest die schon mehr oder weniger Intensiv Sexseiten angesehen haben (Mann müsste ja auch mal früher Pornohefte, Kinofilme, Video, CD´s ... mit einschließen, so gäbe es nur noch wenige Väter. Gleiches gilt für den Besuch eines Bordells.Es ist besser dass so ein Vater nicht existiert - dieser Vater treibt sich auf Sexseiten rum - und auch im Rotlichmilieu in Patayja - auf so einen Vater kann das Kind ruhig verzichten.
Das Kindeswohl steht im Vordergrund genau -- darum eben kein Kontakt zu diesem "Vater" der ja keiner ist - nur biologisch aber das sind ja viele.
das ist deine persönliche Meinung, die allerdings jenseits von Gut und Böse ist. Nur ein Vater als Bezugsperson? Wieso? Du gehörst doch auch nicht mehr zu den Jugendlichen. Dann beschäftige dich mal ein bisschen mit der Regelung von Erbfolge auch in Deutschen Landen.Ein Kind kann nicht mit 2 Vätern aufwachsen das ist Unsinn - da eine Bezugsperson akzeptiert wird - Vaterfigur - aber nicht mehrere dies würde zu einem seelischen Zerwürfnis führen.
Auch wieder so ein Elternegoist. Um wen geht es? Eltern oder Kind?Begreifen Sie doch endlich dass man mit Ihnen nicht reden will - man will Ruhe haben vor Ihnen - und das ist durchaus verständlich.
Wenn ich richtig lese lebt die Kindesmutter in Thailand und der biologische Vater in Österreich - es geht ja um das Besuchs RECHT hier - wie Sie vielleicht wissen gibt es nicht automatisch ein Besuchs RECHT - dies muss geregelt werden - Gericht - es wird hier immer zum Wohle des Kindes entschieden werden - und was ist das Wohl des Kindes??@ RAR Kindesentzug ist doch kein Kavaliersdelikt. Der "Erzeuger" hat sich von der Frau aus guten Gründen (Doppelspiel etc.) getrennt. Lesen Sie doch die Vorgeschichte!
PS: Betrachten Sie sich mit Ihren Äußerungen als einen Österreicher, auf den man stolz sein sollte?
Eventuell sind Sie ein Spion des Herrn Klaus -- oder Sie sind es selbst -- huchmoin,
..... bin noch vor ca. 4 wo, mit dem bus durch non ding daeng gekommen, bin ich jetzt auch ein freund des irren klaus?![]()
Sag ich doch gar nicht, aber er muss an einer Stelle ansetzen. Wenn mylaw einen klaren Kopf haette, dann koennte er die Dinge Schritt fuer Schritt angehen anstelle gegen irgendwelche angebliche "Irre" ohne Ende und deren Windraeder anzulaufen. Dazu muss man kein (Hobby-) Psychologe sein.Woher weisst du, dass nur er gestört ist? Lieber Mad Mac! Wenn meine Ex den Kontakt zu meiner Tochter unterbunden hätte, dann wäre ich auch auf Barrikaden. Sicherlich anders als mylaw. Ich würde mir nie den Vorwurf einhalten kein Interesse an meiner Tochter gehabt zu haben.
moin,Woher weisst du, dass nur er gestört ist? Lieber Mad Mac! Wenn meine Ex den Kontakt zu meiner Tochter unterbunden hätte, dann wäre ich auch auf Barrikaden......

wie sang einst Dylan so schön: The times they are a-changingmoin,
..... war bis vor wenigen jahren hier in d noch ne ganz einfache geschichte.
kindsmutter läßt sich von einem psychater attestieren, der weitere kontakt zum vater störe die entwicklung und gesundheit des kindes. mit der vorlage beim zuständigen jugendamt, bekamste amtlich bestätigt, dass ein kontakt zum kinde, zu unterlassen iss.
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Die Geschichte glaubst auch nur Du.kindsmutter läßt sich von einem psychater attestieren, der weitere kontakt zum vater störe die entwicklung und gesundheit des kindes. mit der vorlage beim zuständigen jugendamt, bekamste amtlich bestätigt, dass ein kontakt zum kinde, zu unterlassen iss.
Da liegst du falsch. Wenn du über Besuchsrecht und dem Kindeswohlprinzip im rechtlichen Sinn etwas wissen würdest und du dein Rechtverständnis nicht nur von Satzbau her ableitest. Denn "Kindeswohl" ist nur eine Umschreibung und grobzusammenfassung der Thematik. Es umfaßt unter anderem auch das Recht und die Pflicht auf Umgang. Man sollte es nicht glauben, es sind schon welche auf Umgang von ihren Kindern in Vertretung (Jugendamt/Mutter) verklagt wurden.Wenn ich richtig lese lebt die Kindesmutter in Thailand und der biologische Vater in Österreich - es geht ja um das Besuchs RECHT hier - wie Sie vielleicht wissen gibt es nicht automatisch ein Besuchs RECHT - dies muss geregelt werden - Gericht - es wird hier immer zum Wohle des Kindes entschieden werden - und was ist das Wohl des Kindes??
Ein biologischer Vater der ein oder zweimal im Jahr auftaucht - der Mann ist ja nicht fähig es zu schaffen vorort zu leben - also was da das Wohl des Kindes sein soll wenn es von einem fremden Mann ein oder zweimal im Jahr besucht wird ist mir schleierhaft.
Vor Jahren hatten wir auch nen Kaiser. Es bringt gar nichts hier aktuell zu diskutieren und auf die Zustände von vor Jahren hinzuweisen. Klar war es so, daß es rechtlich für den Mann schwer durchzusetzten war und die Frauen allerlei perfide Gegenmittel hatten dies auszuhebeln um sich nächträglich an dem Mann zu rächen. (zum wohle des Kindes) Aber das hat sich mittlerweile auch auf rechtlicher Ebene sehr geändert. Nur weiß die Allgemeinheit nicht viel darüber und viele Frauen, angestachelt durch privaten Austausch oder Foren/Blogs mit bewährten alten Rezepten wägen sich mit ihrer Opfer-Abo-Rolle in trügerischer Sicherheit.moin,
..... war bis vor wenigen jahren hier in d noch ne ganz einfache geschichte.
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Tja dann müßte ja der gute mylaw vorort sein -- oder dauernd hin und her fliegen - doch das wird er nicht hinbekommen.Da liegst du falsch. Wenn du über Besuchsrecht und dem Kindeswohlprinzip im rechtlichen Sinn etwas wissen würdest und du dein Rechtverständnis nicht nur von Satzbau her ableitest. Denn "Kindeswohl" ist nur eine Umschreibung und grobzusammenfassung der Thematik. Es umfaßt unter anderem auch das Recht und die Pflicht auf Umgang. Man sollte es nicht glauben, es sind schon welche auf Umgang von ihren Kindern in Vertretung (Jugendamt/Mutter) verklagt wurden.
Ach! Und nur weil er 10000 km weiter weg wohnt, hat er nicht das Recht sein Kind zu sehen? Echt unglaublich was hier für Lebensweisheiten kommen.Tja dann müßte ja der gute mylaw vorort sein -- oder dauernd hin und her fliegen - doch das wird er nicht hinbekommen.
mylaw Du überschätzt den Bekanntenkreis des angeblich "irren" Klaus. Diesbezüglich hast Du ja schon einen - wie man in Österreich salopp sagt - "Verfolger".Danke erstmal für die Adressen! Ob die dann wirklich weiterhelfen wird sich rausstelllen.
Ich war bei 3 Verschiedenen Anwälten,....! Das war entweder ne ehrliche Meinung oder der Mann war ein bekannter vom Irren Klaus!
........ vorarlberg vielleicht -- das kenne ich nicht so - wgsd.
muss man auch nicht gesehen haben...
Sie waren noch nie im Vorarlberg ?

So ungewöhnlich ist das gar nicht. Bekannt geworden auch durch ein Grundsatzurteil wo ein sozial bedürftiger Vater sein Kind nur einmal im Jahr wegen der Entfernung sehen kann und selbst dies kein Hinderungsgrund war das Umgangsrecht auszuüben.Tja dann müßte ja der gute mylaw vorort sein -- oder dauernd hin und her fliegen - doch das wird er nicht hinbekommen.
ahh,Die Geschichte glaubst auch nur Du.

hmm,.....Vor Jahren hatten wir auch nen Kaiser. Es bringt gar nichts hier aktuell zu diskutieren und auf die Zustände von vor Jahren hinzuweisen. Klar war es so, daß es rechtlich für den Mann schwer durchzusetzten war und die Frauen allerlei perfide Gegenmittel hatten dies auszuhebeln um sich nächträglich an dem Mann zu rächen. (zum wohle des Kindes)......
