raksiam
Senior Member
Die Frage die sich stellt ist wohl die. Werden den nun auslaendische Gerichtsurteile so schnell auch Einfluss in die thailaendische Gesetzgebung finden?
Bis jetzt wird in Thialand immer noch nach thailaendischen Gesetzen entschieden.
Ich habe jetzt noch Kopfschmerzen vom lesen. Hat mich mehrere Tage gekostet. Einfach mal schauen ob es den thailaendischen Civil Code nicht auch in Deutschland auf deutsch oder zumindest englisch zukaufen gibt.
Die fuer dich wichtigen Abschnitte sind im 5. Buch Abschnitt 1435 bis 1598 des thailaendischen Civil Code vorzufinden.
Es laeuft auch hier in Thailand immer auf das selbe heraus. Du bist als biologischer Vater fast rechtlos. Du darfst Unterhalt zahlen. Dieser Unterhalt kann sogar in Deutschland „gepfaendet“ werden.
Aber auch durch Zahlung von Kindesunterhalt hast du keinerlei gesetzlichen Anspruch auf Besuchsrecht.
Im Gegenzug kann deine Ex-Freundin aber jederzeit aufgrund deines Verhaltens Strafanzeige stellen.
Wer da nun was zuerst getan hat interessiert die thailaendische Polizei nicht. Du bedrohst thailaendische Staatsbuerger und das alleine zaehlt. Durch dein Verhalten besteht die moegliche Gefahr einer Entfuehrung eines thailaendischen Staastbuergers.
Die juristischen Moeglichkeiten gegen dich vorzugehen sind da sehr breit gefaechert. Das kann bis hin zu einen Einreiseverbot gehen.
Warum deine Ex da noch nicht aktiv wurde verstehe ich nicht. Kann mir das nur mit Unwissenheit von ihr erklaeren.
Falls du noch nicht bei einen guten Fachanwalt hier in Thailand warst dann rate ich dir dringend dich beraten zulassen. Aber der Anwalt muss wirklich gut sein also lasse dir einen Anwalt durch die thailaendische Anwaltskammer empfehlen.
Eine Erstberatung kostet auch hier in Thailand nicht die Welt und die Beratung verlaeuft bei einen guten Anwalt neutral ohne Versuche dich als Mandant zu gewinnen.
Vielleicht glaubst du zumindest einen Anwalt das du hier keine Chance hast und Gefahr laeufst erhebliche Schwierigkeiten mit den Behoerden zu bekommen.
Bis jetzt wird in Thialand immer noch nach thailaendischen Gesetzen entschieden.
Ich habe jetzt noch Kopfschmerzen vom lesen. Hat mich mehrere Tage gekostet. Einfach mal schauen ob es den thailaendischen Civil Code nicht auch in Deutschland auf deutsch oder zumindest englisch zukaufen gibt.
Die fuer dich wichtigen Abschnitte sind im 5. Buch Abschnitt 1435 bis 1598 des thailaendischen Civil Code vorzufinden.
Es laeuft auch hier in Thailand immer auf das selbe heraus. Du bist als biologischer Vater fast rechtlos. Du darfst Unterhalt zahlen. Dieser Unterhalt kann sogar in Deutschland „gepfaendet“ werden.
Aber auch durch Zahlung von Kindesunterhalt hast du keinerlei gesetzlichen Anspruch auf Besuchsrecht.
Im Gegenzug kann deine Ex-Freundin aber jederzeit aufgrund deines Verhaltens Strafanzeige stellen.
Wer da nun was zuerst getan hat interessiert die thailaendische Polizei nicht. Du bedrohst thailaendische Staatsbuerger und das alleine zaehlt. Durch dein Verhalten besteht die moegliche Gefahr einer Entfuehrung eines thailaendischen Staastbuergers.
Die juristischen Moeglichkeiten gegen dich vorzugehen sind da sehr breit gefaechert. Das kann bis hin zu einen Einreiseverbot gehen.
Warum deine Ex da noch nicht aktiv wurde verstehe ich nicht. Kann mir das nur mit Unwissenheit von ihr erklaeren.
Falls du noch nicht bei einen guten Fachanwalt hier in Thailand warst dann rate ich dir dringend dich beraten zulassen. Aber der Anwalt muss wirklich gut sein also lasse dir einen Anwalt durch die thailaendische Anwaltskammer empfehlen.
Eine Erstberatung kostet auch hier in Thailand nicht die Welt und die Beratung verlaeuft bei einen guten Anwalt neutral ohne Versuche dich als Mandant zu gewinnen.
Vielleicht glaubst du zumindest einen Anwalt das du hier keine Chance hast und Gefahr laeufst erhebliche Schwierigkeiten mit den Behoerden zu bekommen.



