mylaw
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Themenstarter
Ich hoffe doch das ich mit 65 nicht am Stock gehe! So schnell wirds doch nicht gehn! So eine Situation erwarte ich vielleicht mit 85!
Gericht weist Klagen leiblicher Väter ab
Leibliche Väter haben nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) nicht in jedem Fall Anspruch auf rechtliche Anerkennung der Vaterschaft.
Der Straßburger Gerichtshof wies am Donnerstag zwei Klagen von Männern aus Deutschland ab, die als Vater anerkannt werden wollten. Nach deutschem Recht kann der biologische Vater die Vaterschaft nicht einklagen, wenn zwischen dem offiziellen Vater und dem Kind eine «sozial-familiäre Beziehung» besteht.
Die deutsche Regelung verletze weder das Menschenrecht auf Achtung des Privat- und Familienlebens noch verstoße sie gegen das Diskriminierungsverbot, entschied der EGMR. Die Mitgliedstaaten der Menschenrechtskonvention - darunter auch Deutschland - hätten in solchen Fällen einen weiten Beurteilungsspielraum. Der Gesetzgeber habe sich entschieden, dem bestehenden Familienverband zwischen dem Kind und seinem rechtlichen Vater Vorrang zu geben gegenüber der Beziehung zum leiblichen Vater (Beschwerdenummer 45071/09 und 23338/09).
Der EGMR hatte zuletzt in mehreren Entscheidungen die Position leiblicher Väter gestärkt, wenn es um das Recht auf Umgang ging - also darum, die Kinder zu sehen und eine Beziehung zu ihnen aufzubauen. Die nun entschiedenen Klagen hätten jedoch ein weitreichenderes Ziel gehabt, so der Gerichtshof: «Sie waren auf ihre vollständige Anerkennung als rechtlicher Vater des jeweiligen Kindes ausgerichtet und somit darauf, die Vaterschaft des existierenden rechtlichen Vaters anzufechten.»
Die Konventionsstaaten seien zwar verpflichtet, den Umgang des leiblichen Vaters mit dem Kind zu ermöglichen, wenn dies im Interesse des Kindeswohls liege, so der EGMR. «Daraus folgt aber nicht notwendigerweise eine Verpflichtung (...), biologischen Vätern die Möglichkeit einzuräumen, den Status des rechtlichen Vaters anzufechten.»
Im ersten Fall hatte der in Berlin lebende Kläger ein halbes Jahr lang eine Beziehung zu einer Frau, die mit einem anderen Mann zusammenlebte. Ein paar Monate später bekam die Frau eine Tochter. Ihr Freund, mit dem sie zusammenlebte, erkannte die Vaterschaft an. Das Mädchen wächst bei den beiden auf. Der heute 41-Jährige zog vor Gericht. Ein Gutachter stellte fest, dass er der leibliche Vater ist. Doch die deutschen Richter wiesen die Klage ab: Es bestehe eine sozial-familiäre Beziehung zwischen dem rechtlichen Vater und dem Kind. Äußere Störungen sollten im Interesse des Kindes vermieden werden.
Im zweiten Fall hatte ein ebenfalls 41 Jahre alter Mann aus Willich in Nordrhein-Westfalen geklagt. Er war mit der Mutter des Kindes verheiratet, vier Monate nach der Scheidung bekam sie eine Tochter. Mehr als ein Jahr später erklärte sich ihr neuer Partner offiziell zum Vater des Kindes; kurz darauf heirateten die beiden. Auch hier lehnten die deutschen Gerichte die Klage ab. Da das Kind einen rechtlichen Vater habe, habe der Kläger auch kein Recht auf Feststellung seiner Vaterschaft durch einen Gentest.
Das Urteil des EGMR ist noch nicht rechtskräftig. Die Kläger können innerhalb von drei Monaten die Verweisung an die Große Kammer des EGMR beantragen.
Arcor das Newsportal
So sehe ich das auch, dem ist eigentlich nichts hinzuzufuegen.....
Nach meiner Meinung legt ein wirklicher Mann, und nur dies kann ein echter Vater sein, seine Prioritaeten auf die Pflichten gegenueber seiner Familie und nicht auf seine Rechte. Sein eigenes Wohlergehen ist von untergeordneter Relevanz, waehrend sein absolutes Augenmerk auf dem Wohl seiner Schuetzlinge liegt. Ergo, biologischer oder rechtlicher Vater papperlapapp, und es gilt ausschliesslich zu definieren, wer tatsaechlich FUERSORGENDER Vater ist und nur dieser Person sollte dann Rechte eingeraeumt werden....
Ich befürchte auch, dass mal wieder ein ausgedehnter Tobsuchtsanfall von unserem mylaw ausgelöst wird.na hoffentlich trifft dem Mylaw nicht der Schlag ,wenn er das liest ,aber der will jetz eh nach Mexiko.
solange du kaum in der Lage bist, deine Abneigung gegenüber den Menschen die für das Kind wichtig sind zu verbergen, solstellt sich die Frage, ob ein regelmäßiger Umgang mit dem Kind zu seinem Vorteil wäre.Das ist doch alles nicht normal!! Und das ganze nur weil sich der Psychophat einbildet ein Kind haben zu müssen und weil er weiss das ihre Mutter eine Geldgierige Bestie ist und er sie so für seine zwecke ausnützt.
Das Klären vor einem Thai-Gericht bringt so nichts! Das zögert sich dann Jahrelang raus-wie von den Arschlöchern beabsichtigt, bei der Urteilsverkündung ist dann sowieso alles zu spät.solange du kaum in der Lage bist, deine Abneigung gegenüber den Menschen die für das Kind wichtig sind zu verbergen, solstellt sich die Frage, ob ein regelmäßiger Umgang mit dem Kind zu seinem Vorteil wäre.
Du kennst ja die Sitaution. Das Ganze musst du vor Gerichten in Thailand klären.
Du nimmst es aber sicher auch niemanden Uebel, wenn er deine Selbsteinschaetzung nicht teilt, oder?Es weiss doch sowieso jeder das sie von der übelsten sorte sind.
Meinem Kind gegenüber werde ich natürlich nie erwähnen wie ich über ihre Mutter und ihren Zahltrottel denke, es würde nix bringen und ihr nur Schaden, was ich auf keinen Fall möchte.
Was hast du als Rechtsgelehrter jetzt unternommen?Sowas gehört SOFORT bei Gericht geklärt, hingehen -verhandlung, Urteil, ohne unnötigen aufschub.
hmm,Was hast du als Rechtsgelehrter jetzt unternommen?

Genau so empfinde ich dass, seit er den Thread eröffnet hat.hmm,
....... sprechblasen produziert und die verwehen im wind ähh verschwinden im www![]()

Danke für deine netten Zeilen, es gibt ja doch einige Leute die die Proplematik verstehen, im Gegnsatz zu einigen anderen hier deren Schadenfreude man ja direkt rauslesen kann!Hallo mylaw,
alle Beiträge habe ich hier gelesen
und bin sehr berührt, ich kann Dich ganz gut verstehen,
sie ist Deine Tochter und man nimmt sie Dir weg.
Ich habe ähnliches erlebt und bin daran zerbrochen,
ein glücklicher Mensch war ich, voller Zuversicht und Selbstvertrauen,
heute bin ich ein Wrack,
weil ich auch über viele Jahre gegen Winmühlen gekämpft
und am Schluss nichts erreicht habe.
Ich wünsche Dir, dass Du nicht zerbrichst!
Vielleicht bist Du aber auch auf dem Weg dahin...
deshalb schreibe ich Dir hier,
weil ich mitfühlen kann
und ähnlich veranlagt war wie Du es bist.
Glaube mir... Deine Kraft wird schwinden,
Dein Hass wird größer werden
und vielleicht machst Du Dummheiten,
die Du nicht mehr gut machen kannst.
Vielleicht begibst Du Dich auch in Gefahren
und wirst noch ganz andere Probleme bekommen.
Ganz bestimmt wünsche ich Dir,
dass Du aufwachst und erkennst,
dass Du "so" nichts erreichen kannst.
Deine Kleine wird groß werden, ohne Dich,
das musst Du so hinnehmen.
Wenn es so sein soll,
dann wird sie früher oder später nach Dir fragen
und Dich finden
vielleicht sogar die Kindsmutter zur Vernunft kommen
und einen Kontakt zulassen.
Du solltest darauf vertrauen
und Dich nun um Dein Seelenwohl,
Deine Zukunft und Dein Leben kümmern.
Es hat nichts mit "Aufgeben" zu tun,
aber mit Erkenntnis, zu erkennen, dass Du Dich chancenlos kaputt machst
und damit niemandem geholfen ist.
Komme wieder zu Kräften und vertraue dem Universum.
„Das Universum gebe mir die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die ich nicht ändern kann, den Mut, Dinge zu ändern, die ich ändern kann, und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.”
Alles Gute für Dich und Deine Tochter
Warum macht jemand Witze über so eine traurige Angelegenheit?hmm,
....... sprechblasen produziert und die verwehen im wind ähh verschwinden im www![]()
mylaw, ich kann es gar nicht anders sagen, du bist ein Idiot.Danke für deine netten Zeilen, es gibt ja doch einige Leute die die Proplematik verstehen, im Gegnsatz zu einigen anderen hier deren Schadenfreude man ja direkt rauslesen kann!
Tut mir leid für dich das du ein ähnliches schicksal erleidet hast!
Hast du das wenigstens begriffen?Ganz bestimmt wünsche ich Dir,
dass Du aufwachst und erkennst,
dass Du "so" nichts erreichen kannst.