Gibt es ein Besuchsrecht für den biologischen Vater in Thailand?

Diskutiere Gibt es ein Besuchsrecht für den biologischen Vater in Thailand? im Ehe & Familie Forum im Bereich Thailand Forum; Ich hoffe doch das ich mit 65 nicht am Stock gehe! So schnell wirds doch nicht gehn! So eine Situation erwarte ich vielleicht mit 85!
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mylaw

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Ich hoffe doch das ich mit 65 nicht am Stock gehe! So schnell wirds doch nicht gehn! So eine Situation erwarte ich vielleicht mit 85!
 
Ban Bagau

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@mylaw

Neues Urteil zur Vaterschaftsanerkennung. Wieder einmal mehr eine möglichkeit für die Mütter ihren eigenen Intressen unter dem Vorwand des angeblichen Kindswohl durchzusetzten, um sich an dem leiblichen Vater zu rächen und ihn ihrer Wilkür auszusetzten. Bin zwar nicht betroffen, aber halte die Urteile für ein Schritt in die falsche Richtung und eine weitere Möglichkeit so manchen Betroffenen zur tickenden Zeitbombe zu machen. Denn gerade Todesfälle in Verbindung zu Sorgerechtsangelegenheiten gab es gerade in der jüngsten Vergangenheit, nicht gerade wenige.
Weiterhin halte ich diese Urteile gerade vor der aktuellen Debatte zur "Babyklappe" wo immer wieder auf die im Grundgesetz verankerten Regelung zum allgemeine Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG) umfaßt, auch das Recht auf Kenntnis der eigenen Abstammung hingewiesen wird. Gerade in diesen Zusammenhang nicht nicht für Bestandswürdig.

Gericht weist Klagen leiblicher Väter ab

Leibliche Väter haben nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) nicht in jedem Fall Anspruch auf rechtliche Anerkennung der Vaterschaft.

Der Straßburger Gerichtshof wies am Donnerstag zwei Klagen von Männern aus Deutschland ab, die als Vater anerkannt werden wollten. Nach deutschem Recht kann der biologische Vater die Vaterschaft nicht einklagen, wenn zwischen dem offiziellen Vater und dem Kind eine «sozial-familiäre Beziehung» besteht.
Die deutsche Regelung verletze weder das Menschenrecht auf Achtung des Privat- und Familienlebens noch verstoße sie gegen das Diskriminierungsverbot, entschied der EGMR. Die Mitgliedstaaten der Menschenrechtskonvention - darunter auch Deutschland - hätten in solchen Fällen einen weiten Beurteilungsspielraum. Der Gesetzgeber habe sich entschieden, dem bestehenden Familienverband zwischen dem Kind und seinem rechtlichen Vater Vorrang zu geben gegenüber der Beziehung zum leiblichen Vater (Beschwerdenummer 45071/09 und 23338/09).
Der EGMR hatte zuletzt in mehreren Entscheidungen die Position leiblicher Väter gestärkt, wenn es um das Recht auf Umgang ging - also darum, die Kinder zu sehen und eine Beziehung zu ihnen aufzubauen. Die nun entschiedenen Klagen hätten jedoch ein weitreichenderes Ziel gehabt, so der Gerichtshof: «Sie waren auf ihre vollständige Anerkennung als rechtlicher Vater des jeweiligen Kindes ausgerichtet und somit darauf, die Vaterschaft des existierenden rechtlichen Vaters anzufechten.»
Die Konventionsstaaten seien zwar verpflichtet, den Umgang des leiblichen Vaters mit dem Kind zu ermöglichen, wenn dies im Interesse des Kindeswohls liege, so der EGMR. «Daraus folgt aber nicht notwendigerweise eine Verpflichtung (...), biologischen Vätern die Möglichkeit einzuräumen, den Status des rechtlichen Vaters anzufechten.»

Im ersten Fall hatte der in Berlin lebende Kläger ein halbes Jahr lang eine Beziehung zu einer Frau, die mit einem anderen Mann zusammenlebte. Ein paar Monate später bekam die Frau eine Tochter. Ihr Freund, mit dem sie zusammenlebte, erkannte die Vaterschaft an. Das Mädchen wächst bei den beiden auf. Der heute 41-Jährige zog vor Gericht. Ein Gutachter stellte fest, dass er der leibliche Vater ist. Doch die deutschen Richter wiesen die Klage ab: Es bestehe eine sozial-familiäre Beziehung zwischen dem rechtlichen Vater und dem Kind. Äußere Störungen sollten im Interesse des Kindes vermieden werden.

Im zweiten Fall hatte ein ebenfalls 41 Jahre alter Mann aus Willich in Nordrhein-Westfalen geklagt. Er war mit der Mutter des Kindes verheiratet, vier Monate nach der Scheidung bekam sie eine Tochter. Mehr als ein Jahr später erklärte sich ihr neuer Partner offiziell zum Vater des Kindes; kurz darauf heirateten die beiden. Auch hier lehnten die deutschen Gerichte die Klage ab. Da das Kind einen rechtlichen Vater habe, habe der Kläger auch kein Recht auf Feststellung seiner Vaterschaft durch einen Gentest.
Das Urteil des EGMR ist noch nicht rechtskräftig. Die Kläger können innerhalb von drei Monaten die Verweisung an die Große Kammer des EGMR beantragen.
Arcor das Newsportal
 
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woody

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....
Nach meiner Meinung legt ein wirklicher Mann, und nur dies kann ein echter Vater sein, seine Prioritaeten auf die Pflichten gegenueber seiner Familie und nicht auf seine Rechte. Sein eigenes Wohlergehen ist von untergeordneter Relevanz, waehrend sein absolutes Augenmerk auf dem Wohl seiner Schuetzlinge liegt. Ergo, biologischer oder rechtlicher Vater papperlapapp, und es gilt ausschliesslich zu definieren, wer tatsaechlich FUERSORGENDER Vater ist und nur dieser Person sollte dann Rechte eingeraeumt werden....
So sehe ich das auch, dem ist eigentlich nichts hinzuzufuegen.
 
Ban Bagau

Ban Bagau

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Bei einem durch einem Geschlechtsakt entstandenen Kind erfordert es sich meines wissens grundsätzlich um die anwesenheit eines Mannes und einer Frau.
Ein biologischer Vater ist er damit schon. Jedenfalls nach der Definition fürs Gesetz. Solange es um Unterhalts- und Alimentationsansprüche geht.
Der Knackpunkt ist, daß die rechtliche Regelung für das klassische Familienmodell wie im Beispiel der beiden Kläger zeigt, nicht mehr allgemeingültig und in immer größerer Anzahl nicht mehr anzuwenden ist und um zu vertretbaren Alternativen gesucht werden muß.
Die von dir geschilderten Väter und persönlichen Bindungsbeziehungen zwischen Vater und Kind auf emotionaler Seite durch Arrangement und Fürsorge sind erstrebenswert. Aber können nur entstehen wenn auch die Möglichkeiten gegeben werden diese auszuüben.
In den vorliegenden Beispielen der beiden Kläger belegt und ich nehme mal an, Hauptantrieb für jeden der sich um die Vaterschaftsfestellung bemüht oder gar dafür den Schritt vor Gericht wagt, sowie bei Erfolg den nachfolgenden Alimentenzahlungen, ist es jenen fern gelegen nach dem beschwerlichen Weg der Vaterschaftsfestllung mit dem Papier in der Hand und der Gewißheit sich zurückzuziehen und statt Fürsorge für das Kind, es sich selbst zu überlassen. Ich würde jedenfalls keinen Sinn, Zweck und Antrieb zu diesen Schritten sehen. Zumal ja dann dadurch auch noch die Alimentenforderung ins Haus stehen. Auch aus finanzieller Sicht gesehen, ist das anstreben einer solchen Klage schon ein gewisser Einsatz von nöten. Denn durch Prozeßkostenhilfe wird die Klage nicht gestützt.
Jemand, der wie von dir geschildert, sich seiner Vaterschaft und den Pflichten der Fürsorge entziehen möchte wird schön die Klappe halten und sich freuen das keine Forderungen auf ihn zukommen und es jemand anderes für ihn übernommen hat.
Das Paradoxon daran ist, (jedenfalls zu deinem Vorwurf) sollange dem einklagenden vermeintliche Vater nicht das Recht auf eine Vaterschaftsfestellung eingeräumt wird, kann dieser sich auch nicht um eine umfassende Fürsorge für das Kind, rein rechtlich bemühen. Er hat somit auch kein Recht auf Umgang mit dem Kind. (Der Gesetzgeber fungiert damit zum Mittelsmann des gesetzlich regelmentierten Kindesentzugs.)
Eine Sorgeberechtigung oder Anteil kann auch dem "Vater/Partner" mit dem die Mutter zusammenlebt zugesprochen werden, auch wenn er nicht der rechtliche oder biologische Vater nach einer Vaterschaftsfestellung ist. (Vorausgesetzt, die Mutter erachtet dies als zweckdienlich. Sonst bleibt es ja zu 100% Prozent bei ihr.)[HR][/HR]Der Urteilsbegründung zufolge kann die Mutter quasi denjenigen, mit dem sie gerade zusammen ist/lebt und wenn dieser dazu bereit ist, diesen zum Vater erklären. (Kenne einige dieser Fälle die sich im zuge erster Verliebtheit und vieler Schauergeschichten der Mutter über ihren Ex-Partner, leichtsinniger Weise dazu übereden lassen haben. Einige sind inzwischen wieder von denen getrennt und bereuen diesen unumkehrbaren Schritt zutiefst. Mit dem Ergebnis, das sie wissen daß dies nicht ihr Kind ist, aber dafür zahlen müssen und sich nun gar nicht mehr darum kümmern. Weil so recht mit diesem Wissen über Distanz keine emotionale Bindung mehr aufkommen will. Ebenso mit dessen anhängiger Familienintegrität zur Verwandschaft wie Großeltern usw.)
Eine solche Willkürregelung fördert den Mißbrauch durch die Mutter und um eventuelle Fehden zu Lasten des Kindes gegenüber des ehemaligen Partners auszutragen.
Zumindest im ersteren vorliegenden Fall ist durch ein Gutachten schon erwiesen das der Kläger der Biolologische Vater ist, das Kind aus einem Untreueverhältnis der Mutter mit dem Kläger stammt. Auf die persönlichen Gegebenheiten und ob sie ihren immernoch Lebenspartner und jetzigen "rechtlichen Vater" überhaupt vor der Vaterschaftsanerkennung darüber aufgeklärt hat, das dies Kind aus einem Unteueverhältnis mit dem Kläger stammt, wurde nicht weiter ausgeführt. Aber zeigt das Wahrheitsangabenrisiko.
Die Frage wäre, ob auf die "Achtung des Privat und Familienlebens" oder ob das Kindwohl und die Wahrnehmung des im Grundgesetz verankerten Rechts auf Kenntnis der eigenen Abstammung, worauf ja vordergründig immer gepocht wird, Vorrang hätten.


@Tramaico

Auf Umstände, Gepflogenheiten und Praktiken in Thailand kann nicht diesbezüglich nicht eingehen, da ich die gesetzlichen Regelungen und die gehandhabten Praktiken und ob kulturelle Einflüsse Unterschiede machen, in vergleichbaren Fällen nicht kenne bzw. mich nicht eingehender mit beschäftigt habe.

Unabhängig von jeglicher rechtlichen Regelung entscheidet am Ende das Kind zu welchem der Väter oder welcher oder beide der Väter eine emotionale Bindung aufgebaut hat/haben und was sollte dem entgegenstehen, das dem Kind seine genetische Herkunft zweifelsfrei dargelegt wird, unabhängig der Persönlichkeitsentwicklung des involvierten Personenkreises.
 
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Franky53

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na hoffentlich trifft dem Mylaw nicht der Schlag ,wenn er das liest ,aber der will jetz eh nach Mexiko.
 
Micha

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Yogi

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na hoffentlich trifft dem Mylaw nicht der Schlag ,wenn er das liest ,aber der will jetz eh nach Mexiko.
Ich befürchte auch, dass mal wieder ein ausgedehnter Tobsuchtsanfall von unserem mylaw ausgelöst wird.
 
mylaw

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Ich kenne das Urteil schon. Bei mir liegt der Fall jedoch anders: Meine Tochter wuchs die ersten 3 Lebensjahre mit MIR als Vater auf, mehrere Videos in verschiedenen Altersstufen, wo sie mich mit"Papa" anspricht, belegen das!
Selbst wenn ein Jahr für ein Kind ein Langer Zeitraum ist und es schnell vergisst, so weiss sie jedoch im Unterbewusstsein das etwas nicht stimmt, sie wird ihr Leben lang auf der suche sein und innerlich unruhig sein.
Was Bitte soll da zum "wohle des Kindes" sein?
Man muss sich meinen Fall ungefähr so vorstellen, wie wenn mein Kind entführt wurde, ich weiss zwar wo ungefähr es sich befindet, finde es aber nicht mehr! Das schlägt stark auf mein persönliches wohlbefinden, auch wenn manche das nicht verstehen(wollen) Das ist doch alles nicht normal!! Und das ganze nur weil sich der Psychophat einbildet ein Kind haben zu müssen und weil er weiss das ihre Mutter eine Geldgierige Bestie ist und er sie so für seine zwecke ausnützt.
 
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franky_23

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Das ist doch alles nicht normal!! Und das ganze nur weil sich der Psychophat einbildet ein Kind haben zu müssen und weil er weiss das ihre Mutter eine Geldgierige Bestie ist und er sie so für seine zwecke ausnützt.
solange du kaum in der Lage bist, deine Abneigung gegenüber den Menschen die für das Kind wichtig sind zu verbergen, solstellt sich die Frage, ob ein regelmäßiger Umgang mit dem Kind zu seinem Vorteil wäre.

Du kennst ja die Sitaution. Das Ganze musst du vor Gerichten in Thailand klären.
 
mylaw

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solange du kaum in der Lage bist, deine Abneigung gegenüber den Menschen die für das Kind wichtig sind zu verbergen, solstellt sich die Frage, ob ein regelmäßiger Umgang mit dem Kind zu seinem Vorteil wäre.

Du kennst ja die Sitaution. Das Ganze musst du vor Gerichten in Thailand klären.
Das Klären vor einem Thai-Gericht bringt so nichts! Das zögert sich dann Jahrelang raus-wie von den Arschlöchern beabsichtigt, bei der Urteilsverkündung ist dann sowieso alles zu spät.
Sowas gehört SOFORT bei Gericht geklärt, hingehen -verhandlung, Urteil, ohne unnötigen aufschub.
Warum sollte ich meine Abneigung gegenüber Arschlöchern verbergen? Es weiss doch sowieso jeder das sie von der übelsten sorte sind.
Meinem Kind gegenüber werde ich natürlich nie erwähnen wie ich über ihre Mutter und ihren Zahltrottel denke, es würde nix bringen und ihr nur Schaden, was ich auf keinen Fall möchte.
Da es ja meine Tochter ist wird sie auch so schlau genug sein selbst rauszufinden was für üble Menschen die beiden sind.
So wie ich die Kindesmutter inzwischen kenne wird sie ihn sowieso früher oder später "entsorgen", genau dann wenn nix mehr zu holen ist oder ein noch grösserer Trottel auftaucht, was in ihrem Alter jedoch nicht mehr einfach sein dürfte-sie is ja inzwischen auch schon 40, da fängt es bei den meisten Thaifrauen an das man sie nicht mehr herzeigen kann-ausser in der Geisterbahn vielleicht!
 
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franky_23

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Es weiss doch sowieso jeder das sie von der übelsten sorte sind.
Meinem Kind gegenüber werde ich natürlich nie erwähnen wie ich über ihre Mutter und ihren Zahltrottel denke, es würde nix bringen und ihr nur Schaden, was ich auf keinen Fall möchte.
Du nimmst es aber sicher auch niemanden Uebel, wenn er deine Selbsteinschaetzung nicht teilt, oder?
 
tira

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Was hast du als Rechtsgelehrter jetzt unternommen?
hmm,

....... sprechblasen produziert und die verwehen im wind ähh verschwinden im www :playfull:
 
waanjai_2

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Udon Thani
Koennte man diesen thread nicht einfach einmal schließen? Oder ist die Ausgangsfrage immer noch nicht beantwortet?
 
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Spoony

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Hallo mylaw,

alle Beiträge habe ich hier gelesen
und bin sehr berührt, ich kann Dich ganz gut verstehen,
sie ist Deine Tochter und man nimmt sie Dir weg.

Ich habe ähnliches erlebt und bin daran zerbrochen,
ein glücklicher Mensch war ich, voller Zuversicht und Selbstvertrauen,
heute bin ich ein Wrack,
weil ich auch über viele Jahre gegen Winmühlen gekämpft
und am Schluss nichts erreicht habe.

Ich wünsche Dir, dass Du nicht zerbrichst!

Vielleicht bist Du aber auch auf dem Weg dahin...
deshalb schreibe ich Dir hier,
weil ich mitfühlen kann
und ähnlich veranlagt war wie Du es bist.

Glaube mir... Deine Kraft wird schwinden,
Dein Hass wird größer werden
und vielleicht machst Du Dummheiten,
die Du nicht mehr gut machen kannst.
Vielleicht begibst Du Dich auch in Gefahren
und wirst noch ganz andere Probleme bekommen.

Ganz bestimmt wünsche ich Dir,
dass Du aufwachst und erkennst,
dass Du "so" nichts erreichen kannst.

Deine Kleine wird groß werden, ohne Dich,
das musst Du so hinnehmen.

Wenn es so sein soll,
dann wird sie früher oder später nach Dir fragen
und Dich finden
vielleicht sogar die Kindsmutter zur Vernunft kommen
und einen Kontakt zulassen.

Du solltest darauf vertrauen
und Dich nun um Dein Seelenwohl,
Deine Zukunft und Dein Leben kümmern.

Es hat nichts mit "Aufgeben" zu tun,
aber mit Erkenntnis, zu erkennen, dass Du Dich chancenlos kaputt machst
und damit niemandem geholfen ist.

Komme wieder zu Kräften und vertraue dem Universum.

„Das Universum gebe mir die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die ich nicht ändern kann, den Mut, Dinge zu ändern, die ich ändern kann, und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.”

Alles Gute für Dich und Deine Tochter
 
mylaw

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Die Anfangsfrage ist erst beantwortet an dem Tag wo sich alles aufklärt und ich meine Tochter endlich wieder sehe, bis dahin müsst ihr euch noch gedulden.
 
mylaw

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Hallo mylaw,

alle Beiträge habe ich hier gelesen
und bin sehr berührt, ich kann Dich ganz gut verstehen,
sie ist Deine Tochter und man nimmt sie Dir weg.

Ich habe ähnliches erlebt und bin daran zerbrochen,
ein glücklicher Mensch war ich, voller Zuversicht und Selbstvertrauen,
heute bin ich ein Wrack,
weil ich auch über viele Jahre gegen Winmühlen gekämpft
und am Schluss nichts erreicht habe.

Ich wünsche Dir, dass Du nicht zerbrichst!

Vielleicht bist Du aber auch auf dem Weg dahin...
deshalb schreibe ich Dir hier,
weil ich mitfühlen kann
und ähnlich veranlagt war wie Du es bist.

Glaube mir... Deine Kraft wird schwinden,
Dein Hass wird größer werden
und vielleicht machst Du Dummheiten,
die Du nicht mehr gut machen kannst.
Vielleicht begibst Du Dich auch in Gefahren
und wirst noch ganz andere Probleme bekommen.

Ganz bestimmt wünsche ich Dir,
dass Du aufwachst und erkennst,
dass Du "so" nichts erreichen kannst.

Deine Kleine wird groß werden, ohne Dich,
das musst Du so hinnehmen.

Wenn es so sein soll,
dann wird sie früher oder später nach Dir fragen
und Dich finden
vielleicht sogar die Kindsmutter zur Vernunft kommen
und einen Kontakt zulassen.

Du solltest darauf vertrauen
und Dich nun um Dein Seelenwohl,
Deine Zukunft und Dein Leben kümmern.

Es hat nichts mit "Aufgeben" zu tun,
aber mit Erkenntnis, zu erkennen, dass Du Dich chancenlos kaputt machst
und damit niemandem geholfen ist.

Komme wieder zu Kräften und vertraue dem Universum.

„Das Universum gebe mir die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die ich nicht ändern kann, den Mut, Dinge zu ändern, die ich ändern kann, und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.”

Alles Gute für Dich und Deine Tochter
Danke für deine netten Zeilen, es gibt ja doch einige Leute die die Proplematik verstehen, im Gegnsatz zu einigen anderen hier deren Schadenfreude man ja direkt rauslesen kann!
Tut mir leid für dich das du ein ähnliches schicksal erleidet hast!

Mein Kind bedeutet alles für mich, ich denk nichtmal dran nichts zu unternehmen, es ist alles nur eine Zeitfrage.
Gericht in Thailand bringt nichts!
Ich denk mir selbst eine Lösung aus.
Das ist mein Lebensinhalt!
Ferner geht es noch darum das ich rausgefunden habe warum die Alte so spinnt auf mich: der Kinderdieb hat Ihr bewusst unwahrheiten über mich erzählt, sie hats geglaubt-ohne rücksprache mit mir ob das überhaupt wahr ist!!
Sowas kann ich mir natürlich auf gar keinen Fall gefallen lassen, auch nicht die ständigen Frechheiten von ihm mir gegenüber. Ich muss ihm mal seine Grenzen aufzeigen, ich hab keine Lust mich von so einer Witzfigur blöd anmachen zu lassen, von den ständigen Morddrohungen von ihm gegen mich mal ganz abgesehn.
Nur damit das ich meine Tochter wieder sehe ist der Fall für mich nicht erledigt-seit der verarsche mit dem Flug gehts auch noch um etwas anderes !!!!
Nebenbei hab ich auch noch ein Grundstück mit ihr zusammen gekauft-wegen Grundstückspekulation, gehört doch auch noch geklärt was nun damit ist,
ich gehe ja nicht für das Gesindel arbeiten auch noch!
Einer aussprache weicht sie aus, wohl wissend das sie dabei nur verlieren kann, ihre an den Haaren herbeigezogenen Argumente sind da im Nu zerpflückt, sie will wohl ihr Gesicht nicht verlieren.
Ich werde das alles nie hinnehmen, da ich es ändern kann und werde-ich hab ihnen das vom Anfang an gesagt und es wird auch so sein-egal wann, sie werden alles bereuen was sie angestellt haben und ihren Fehler einsehen müssen.
Mein Leben ist zerstört worden -ich weiss bis heut nicht was los ist, das einzige wie es mir mitgeteilt wurde war der Satz " was willst den noch", ich wusste zuerst nichtmal was gemeint war.
Die brauchen ja nicht glauben das sich ihre Vorhangsweise für sie auszahlen wird!!!
Keine Aufgabe-niemals!!! Bis zu Ende!!

Früher dachte ich noch das ich hier im Forum jemand finde der in Thailand in der nähe lebt und hinfahren kann und vermitteln kann-leider hat niemand zeit dazu.
Es wurde mir aber schon mal Angeboten das jemand neutral vermittelt, doch die beiden negieren jede Möglichkeit auf ein gutes Ende der Angelegenheit.
Im guten hab ich alle Möglichkeiten ausgeschöpft.....
 
mylaw

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hmm,

....... sprechblasen produziert und die verwehen im wind ähh verschwinden im www :playfull:
Warum macht jemand Witze über so eine traurige Angelegenheit?
Ich hab schon viele Tage und eine Menge Geld verbraten-rausgekommen is noch nicht viel ausser der erkenntniss das der Gerichtsweg mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit nix bringt(ausser dem Anwalt) und nur dazu dient das die beiden Zeit gewinnen. Man muss sich dann überlegen ob man mit den 500 000 THB die der Prozess kosten würde, nicht etwas effektiveres unternehm,en könnte!
 
Yogi

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Danke für deine netten Zeilen, es gibt ja doch einige Leute die die Proplematik verstehen, im Gegnsatz zu einigen anderen hier deren Schadenfreude man ja direkt rauslesen kann!
Tut mir leid für dich das du ein ähnliches schicksal erleidet hast!
mylaw, ich kann es gar nicht anders sagen, du bist ein Idiot.
Spoony sagt dir eigentlich nichts anderes und du denkst er unterstützt dich? Er hat dir doch klar signalisiert, dass du auf Immer und Ewig der Verlierer sein wirst. Er ist selbst an seinen Umständen fast zerbrochen.
Vom allerersten Post, hat dir das Nittaya zwar Verständnis entgegen gebracht, aber deine Erfolgsaussichten gegen Null eingeschätzt.
Du meinst, wir machen das nur weil wir dich nicht leiden können? Dafür hast du in deinem Forenleben selbst gesorgt.

Hier noch etwas von deinem vermeintlichen Fürsprecher.
Ganz bestimmt wünsche ich Dir,
dass Du aufwachst und erkennst,
dass Du "so" nichts erreichen kannst.
Hast du das wenigstens begriffen?
 
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