Getrenntleben- und Ehegattenunterhalt

Diskutiere Getrenntleben- und Ehegattenunterhalt im Ehe & Familie Forum im Bereich Thailand Forum; Wieso hat sie keine Kohle sondern nur Coupons? Was ist mit Erziehungsgeld, Kindergeld, Kindes-Unterhaltsvorschuß, (Trennung-) Unterhalt, eventuell...
Ban Bagau

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...Von ihrem Mann hat sie noch keinen Cent gesehen, auch für die gemeinsame Tochter (19 Monate) nicht. Bis jetzt hat sie nur ein paar Euro als Coupons bekommen. .... Sie ist aber wegen ihrer geringen Sprachkenntnisse völlig hilflos, ich hoffe nur, das die Leute, die sie betreuen, das richtig machen. Aber es gibt offenbar eine engagiert Dame bei der Thai-Botschaft in Berlin, die sich um solche Fälle kümmert.

Mal sehen, wie das ausgeht, er muß natürlich Trennungsunterhalt zahlen, ist aber selbständig mit einer freien Autowerkstatt, da kann man sich arm rechnen, auch wenn man ein großes Haus und ein Boot in Italien hat...
Wieso hat sie keine Kohle sondern nur Coupons? Was ist mit Erziehungsgeld, Kindergeld, Kindes-Unterhaltsvorschuß, (Trennung-) Unterhalt, eventuell Sozialhilfe/Hartz IV? Wer bezahlt die Krankenkasse für sie und das Kind?
Nur beantragt muß es werden. Vieles wird erst ab Antragstellung gezahlt.
 
franki

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Wieso hat sie keine Kohle sondern nur Coupons? Was ist mit Erziehungsgeld, Kindergeld, Kindes-Unterhaltsvorschuß, (Trennung-) Unterhalt, eventuell Sozialhilfe/Hartz IV? Wer bezahlt die Krankenkasse für sie und das Kind?
Nur beantragt muß es werden. Vieles wird erst ab Antragstellung gezahlt.
Ist schon klar, ich hoffe für sie, das das alles beantragt ist/wird von den Leuten, die sie betreuen. Ich hatte angeboten, mir die Papiere anzuschauen um zu sehen wie das läuft, aber sie sagte mir, das sie selbst gar nichts in der Hand hat. Das braucht sicher auch Zeit, jetzt ist sie 6 Wochen dort. Nach ihrer Aussage hat sie bisher nur 100 Euro in Coupons bekommen, nicht viel für Essen und Windeln für das Baby.
 
Knut_0815

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Wieso sucht sie sich nicht auch einen Anwalt? Der macht es richtig und es geht auf Prozeßkostenhilfe...
 
franki

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Sie hat schon eine Anwältin, vermittelt durch die Dame von der Thai-Botschaft.
 
Ban Bagau

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... Nach ihrer Aussage hat sie bisher nur 100 Euro in Coupons bekommen, nicht viel für Essen und Windeln für das Baby.
Sie soll aufs zuständige Jugendamt stiefeln. Den Fall und die Verhältnisse erklären. Die werden fürs erste die erforderlichen Sofortmaßnahmen ergreifen bzw. behilflich sein damit sie sich und das Kind versorgen kann. Ohne die Wartedauer des Voranwaltlichen Schriftverkehrs.

Coupons bei Leistungsbezieher sagen mir nur eines.
Rechtlich ist es bei der Ausgabe von Gutscheinen folgermaßen: Lebensmittelgutscheine dürfen nur nach den §§ 23(2) und 31(3) SGB II ausgegeben werden. Nur bei nachgewiesenem unwirtschaftlichen Verhalten und bei Sanktionen ab 30 Prozent. Sonst nicht! (Keas, 07.03.2009)
Irgend etwas ist da noch unstimmig.
Nur etwa 100 Euro in Coupons sind auch bei oben genannten Voraussetzungen zu wenig. Die können maximal eine Vorschußleistung für eine in bearbeitung befindliche Antragsbearbeitung von Grundsicherungsleistungen sein.
Sie sollte sich auf jeden Fall an die örtlichen Hilfeeinrichtungen (Jugendamt/Sozialamt) wenden und nicht nur einer "engagierten Dame" aus der thailändischen Botschaft in Berlin überlassen dies aus der Ferne zu regeln.
 
Yogi

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Sorry, aber ich halte die Geschichte wie sie hier vorgetragen wurde, für nicht stimmig.

100 Euro in Coupons für 6 Wochen, das mit Hilfe einer Anwältin, das stinkt doch zum Himmel.
 
franki

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@Ban Bagau und Yogi: ich gebe euch Recht, mir kommt das (100 Euro in Coupons) auch wenig vor. Es ist ziemlich schwer, von ihr genauere Infos zu bekommen, wegen der Sprachprobleme und das Deutsch meiner Frau ist auch nicht gut genug, um genauere Infos was Behörden angeht zu bekommen. Wie gesagt, ich hatte angeboten, mir den Schriftverkehr anzuschauen, aber sie sagte mir, das sie nichts hat, das (und auch Reisepass etc.) haben alles ihre Betreuerinnen (was mir schon komisch vorkommt). Mich hat die Betreuerin mal angerufen und gebeten, nach einer geeigneten Wohnung in Dresden zu schauen, das habe ich auch (über das Internet) gemacht und 5 Vorschläge ausgedruckt und dorthin gesendet. Die Betreuerin ist von der "Volkssolidarität", ich weiß nicht, ob es die auch in den alten Bundesländern gibt, die kümmern sich normalerweise eher um alte Menschen. Ein paar Zuwendungen, meist in Naturalien, hat sie neben den 100 Euro noch von einer anderen Freundin und von uns erhalten, ihre Thai-Cousine (die in Heidelberg lebt und die ich auf der Hochzeit getroffen hatte) hat 50 Euro geschickt und ich habe auch 50 Euro gespendet, sonst könnte sie mit den Coupons für sich und das kleine Mädchen kaum auskommen. Als wir da waren, konnte ich ihr auch zeigen, wie man Geld am ATM abhebt (die Cousine hat die 50 Euro überwiesen).

Als sie bei dem Mann raus ist war sie erst ganz allein und hilflos, konnte niemanden ansprechen. Meine Frau hat die 110 angerufen, aber die erklärte sich für jemanden in Thüringen nicht für zuständig. Dann hat sie das Handy einer zufällig vorbei kommenden Frau gegeben und die hat mit meiner Frau gesprochen und sie konnte der deutschen Frau wohl klarmachen, das sie Hilfe braucht und hat dann die Polizei gerufen die sie ins Frauenhaus gebracht hat.
 
Yogi

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@Ban Bagau und Yogi: ich gebe euch Recht, mir kommt das (100 Euro in Coupons) auch wenig vor. Es ist ziemlich schwer, von ihr genauere Infos zu bekommen, wegen der .................
Mir kommt es so vor, als ob die Frau schlecht, eher gar nicht beraten wird.
Ohne jetzt ein klares Bild vor Augen zu haben, würde ich mich mal informieren, wer denn im Normalfall für so eine Situation verantwortlich, im Sinne von Hilfe staatlicherseits, ist.

"Volkssolidarität" kein Schimmer, aber Pass abgeben, geht ja mal gar nicht, da sie verpflichtet ist sich jederzeit auszuweisen.
 
michael59

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In Frauenhäuser klappt das schon- da muss keine verhungern und für das Kind wird auch gesorgt. Träger kann auch die VS sein.
 
franki

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Ich kann mir schon vorstellen, das so eine Bürokratie einige Zeit braucht, bis das Geld fliesst, habe aber selbst keine Erfahrungen, noch nie im Leben Sozialleistungen beantragt... Ich vermute, sie brauchen den Pass eben, um solche Dinge für sie zu beantragen. Als wir da waren, rief auch die Frau von der Botschaft an, hat lange mit ihr gesprochen, es ging um das Kind, am 1.8. wird wohl entschieden, ob sie das Kind behalten und damit in Deutschland bleiben darf. Der Mann setzt offenbar auch falsche Behauptungen in die Welt, hat erklärt, sie wolle nach Thailand zurück, bis sie das richtig stellen konnte, hat auch gedauert, man muß immer bedenken, Niveau A1 und dort in dem Kreis sind sie auf so was nicht eingestellt.
 
Ban Bagau

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Mir kommt es so vor, als ob die Frau schlecht, eher gar nicht beraten wird.
Ohne jetzt ein klares Bild vor Augen zu haben, würde ich mich mal informieren, wer denn im Normalfall für so eine Situation verantwortlich, im Sinne von Hilfe staatlicherseits, ist.
Dito.

"Volkssolidarität" kein Schimmer, aber Pass abgeben, geht ja mal gar nicht, da sie verpflichtet ist sich jederzeit auszuweisen.
Wer hat den Paß? Wer hat sich autorisiert diesen einzubehalten? Der Paß sollte von demjenigen an die Paßinhaberin schnellstens herausgegeben werden. Auch in seinem Intresse. Sonst droht der Vorwurf des Dokumentendiebstahl und Freiheitsberaubung da sie sich ohne diesen wegen der Mitführungspflicht bzw. der Ausweisungspflicht sowie darin enthaltenden Informationen über ihren Aufenhaltsstatus nicht mehr frei bewegen kann.
Die Hinterlegung ist für keinerlei Antragstellung bzw. Hilfeersuchen jedweder amtlicher Stelle notwendig.
 
hoko

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Soziale Einrichtungen stellen doch eine/n Dolmetscher/in für solche Angelegenheiten, oder nicht? Das scheint doch wirklich dringend, grad wenn auch auch Kind im Spiel ist. Gibt's denn da keine Freundin/Bekannte die übersetzen kann :confused:
 
alder

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Bleedsinn, das alles.

Hier handelt es sich offenbar wieder mal um rührseelige Halbwahrheiten, die besonders gerne von Thais in die Welt gesetzt werden.

Denn es findet sich ja immer wieder ein Farang, der das 1:1 abnimmt.
 
franki

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@Alder: Blödsinn ist das nicht, auch wenn ich aufgrund der Sprachprobleme nicht für jedes Detail, z.B. ob sie wirklich den Paß abgegeben hat, die Hand ins Feuer legen kann.
 
franki

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Für alle, die es interessiert: wie ich hörte, hat sich ihre Lage mittlerweile verbessert, sie bekommt jetzt ca. 400 Euro Unterstützung pro Monat. Das Problem ist eben die erste Zeit, wenn der Antrag noch nicht abgearbeitet ist - sicher nicht nur bei ihr.

Es gab eine Anhörung beim Jugendamt, sie darf das Kind behalten, aber der Mann darf es 2 mal pro Woche sehen, deshalb kann sie wohl erstmal nicht nach Dresden ziehen. Außerdem konnte sie noch mal mit Begleitung in das Haus des Mannes ein paar Sachen holen, sie hatte ja nicht mal Sachen zum Wechseln mit.
 
Ban Bagau

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Für alle, die es interessiert: wie ich hörte, hat sich ihre Lage mittlerweile verbessert, sie bekommt jetzt ca. 400 Euro Unterstützung pro Monat. Das Problem ist eben die erste Zeit, wenn der Antrag noch nicht abgearbeitet ist - sicher nicht nur bei ihr.

Es gab eine Anhörung beim Jugendamt, sie darf das Kind behalten, aber der Mann darf es 2 mal pro Woche sehen, deshalb kann sie wohl erstmal nicht nach Dresden ziehen. Außerdem konnte sie noch mal mit Begleitung in das Haus des Mannes ein paar Sachen holen, sie hatte ja nicht mal Sachen zum Wechseln mit.
Wieso das denn? Sie hat doch freie Ortswahl.
Sie kann überall hin ziehen. Wenn er das Besuchsrecht wahrnehmen will, muß eine wöchentliche, zweiwöchendliche Wochenend, Wechselwochenend oder sonst wie was für eine Regelung getroffen werden, die er mit seinen Job und Freizeit vereinbaren kann.
Von sonstwo in der Ost-Thüringische Provinz nach Dresden ist ja auch nicht aus der Welt. Andere fahren quer durch die Bundesrepublik oder bis nach Thailand um ihre Kinder zu sehen.
Die Vereinbarung beim Jugendamt verstehe ich in zusammenhang mit der im letzten Satz genannten Regelung, daß sie nur in Begleitung ihre restlichen Sachen aus dem Haus sicherstellen kann, nicht.
Wenn soviel Konfliktpotenzial vorliegt, wie soll dann eine ordentliche eigenständige selbstverantwortliche Umgangsregelung durchgeführt werden. Wenn zwischen beiden Parteien solche diskrepanzen herrschen. Ärger ist da schon vorprogrammiert und wird wohl über kurz oder lang auf eine Gerichtlich geregelte Umgangsregelung sowie einer Regelung und zuweisung des Aufenthaltsbestimmungsrechts an eine der beiden Parteien hinauslaufen.
 
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Chak

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Wieso das denn? Sie hat doch freie Ortswahl.
Sie kann überall hin ziehen. Wenn er das Besuchsrecht wahrnehmen will, muß eine wöchentliche, zweiwöchendliche Wochenend, Wechselwochenend oder sonst wie was für eine Regelung getroffen werden, die er mit seinen Job und Freizeit vereinbaren kann.
Von sonstwo in der Ost-Thüringische Provinz nach Dresden ist ja auch nicht aus der Welt. Andere fahren quer durch die Bundesrepublik oder bis nach Thailand um ihre Kinder zu sehen.
Eben, ich kenne einen Fall, da hat der Vater auch Besuchsrecht, darf aber jedes Mal nach Warschau fliegen um seine Kinder zu sehen.
 
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Wieso das denn? Sie hat doch freie Ortswahl. ...
Eigentlich hätte ich auch gedacht, das es so ist. Heute habe ich nun deswegen mit der Betreuerin von ihr telefoniert. Sie hat mir erklärt, das der Mann einem Umzug zustimmen müsse, da die beiden das gemeinsame Sorgerecht haben, was er nicht tut. Sie könnte umziehen, aber nicht mit dem Kind. Und ohne das Kind verfällt ihre Aufenthaltsgenehmigung und sie muß zurück nach Thailand. Endgültig geklärt wird das erst mit der Scheidung, das kann aber noch ein Jahr dauern.
 
Ban Bagau

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Sorry.
Quatsch was die Betreuerin sagt. Was würde sie sagen wenn ihr in einer anderen Stadt eine Arbeit angeboten wird und deswegen dort hinziehen müßte. Ablehnen und weiter von der Stütze leben weil beide das gemeinsame Sorgerecht haben? Gib so`n Argument mal auf den Arbeits-/Grundsichungsamt ab.
Im übrigen das Aufenthaltsbestimmungsrecht, Besuchsrecht ua. wird unabhängig von einer Scheidung verhandelt bzw. geregelt und ist an keinen Zeitpunkt gebunden. Einzig mit der Maßgabe, das es zu keinem Nachteil des Kindes kommen darf. ..und das ist der Zeitpunkt, wann/wenn in der Angelegenheit Handlungsbedarf besteht. Im übrigen kann man sowas, auch im Einvernehmen außergerichtlich bzw. in Gegenwart eines Anwalts, der die getroffenen Vereinbarungen in Form zu Papier bringt, machen. Ist dies nicht möglich, muß eine gerichtliche Verfügung mit entsprechenden Antrag beim Gericht gestellt werden.
Bei unverheirateten Paaren die sich trennen, geht das auch ohne Scheidung.

...und ohne Kind bzw. wenn das Kind nicht bei ihr leben sollte, verfällt auch ihre Aufenthaltsgenehmigung nicht. Da daß Kind ein Recht auf beide Elternteile hat. Sollange keine Verfehlungen zum Nachteil des Kindes aktenkundig sind.
 
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Getrenntleben- und Ehegattenunterhalt

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