T
Tramaico
Gast
Nun ja, die Stunde der Wahrheit bei einer Versicherung kommt immer dann, wenn es zu einem echten teuren Schadensfall kommt. Dann ist es meistens nicht mehr eine Sache ob und wie lange und wieviel Police man gezahlt hat sondern eben rein auf das Kleingedruckte.
Natuerlich kann man die Versicherungsgesellschaft immer verklagen aber nun ja, die Prozessmuehlen speziell bei Zivilangelegenheiten sind langsam und natuerlich hat eine Versicherungsgesellschaft auch eine speziallisierte Rechtsabteilung. Manchmal ist es fuer die schon hilfreich rein auf Zeit zu spielen, ehe man von der Justiz auf Kompensation verdonnert wird, speziell wenn es um sehr hohe Betraege geht.
Hier sehe ich persoenlich den groessten Knackepunkt. Man waehnt sich abgesichert und dann kommt die grosse Zeit der Erkenntnis, wenn das Kind wirklich im Brunnen liegt. Hatte man bei dem Unfall eventuell eine Mitschuld oder hat gar fahrlaessig gehandelt? In diesem Fall ist ein Versicherungsschutz leider ausgeschlossen, gemaess Paragraph 99 b, Absatz 3, Zeile 4. Es tut uns sehr sehr leid, aber...
Natuerlich kann man die Versicherungsgesellschaft immer verklagen aber nun ja, die Prozessmuehlen speziell bei Zivilangelegenheiten sind langsam und natuerlich hat eine Versicherungsgesellschaft auch eine speziallisierte Rechtsabteilung. Manchmal ist es fuer die schon hilfreich rein auf Zeit zu spielen, ehe man von der Justiz auf Kompensation verdonnert wird, speziell wenn es um sehr hohe Betraege geht.
Hier sehe ich persoenlich den groessten Knackepunkt. Man waehnt sich abgesichert und dann kommt die grosse Zeit der Erkenntnis, wenn das Kind wirklich im Brunnen liegt. Hatte man bei dem Unfall eventuell eine Mitschuld oder hat gar fahrlaessig gehandelt? In diesem Fall ist ein Versicherungsschutz leider ausgeschlossen, gemaess Paragraph 99 b, Absatz 3, Zeile 4. Es tut uns sehr sehr leid, aber...
