Das kann sich jetzt so oder so entwickeln... entweder der neue Eigentümer legt mir einen neuen, inakzeptablen Vertrag vor, den ich nicht unterschreiben werde... dann wird er mir gegen Abfindung kündigen... oder
er macht nichts und wartet darauf, dass ich selbst kündige...und das werde ich nach 34 Jahren nicht tun... dazu habe ich hier zu viel investiert, um es für lau ab zu geben.
Dann heißt es warten bis das Rentenalter eintritt, denn dann kommt er um die Abfindung nicht herum...
Mit Esso gab es ein Agreement, dass ich mit 61 gehen kann... mit Abfindung.
Bei Echo, so heißt der neue Eigentümer von Esso, gilt dieses Agreement nicht (mehr).
Also nochmal für Doofe, Du hast einen Pachtvertrag mit Esso der bestimmte Rechte und Pflichten beinhaltet, Esso ist also Dein Vertragspartner und damit Ansprechpartner auf Erfüllung der Verträge. Der neue Eigentümer übernimmt die Verträge wie sie sind und damit auch die Pachtverhältnisse so wie sie sind. Alles andere wäre nicht rechtens, bzw ein Deal zwischen Esso und dem Nachfolger der jedoch auf Deine Ansprüche gegen Esso keinen Einfluß hat. Der neue Pächter kann Dir zwar neue Verträge vorlegen, aber die musst du nicht akzeptieren, für Dich gelten weiterhin die Ansprüche gegen Esso, Deinem Vertragspartner.
Das sogenannte Gentleman Agreement auf die Zahlung einer Summe bei Ablauf des Pachtvertrages ist entweder schriftlich fixiert oder aber nichts wert, so sieht die Sache aus mein cleverer Tankstellenfreak und Konzernlenker.
Welche Art von Arbeitsverträgen Du als Pächter mit Deinem Personal schließt, insbesondere die Dauer des Arbeitsverhältnisses und die Höhe des vereinbarten Gehalts, ist allein Deine Sache und braucht den Verpächter (Esso und Nachfolger) nicht zu interressieren.
So ähnlich ist das auch mit Deinen Thailandträumereien. Dinge ändern sich und für dauerhafte Liebe gibt es keine Verträge oder Garantien, wenn die äußerst lukrativen Geldquellen für Deinen Engel ausgeschöpft sind könnte die Liebe zu Dir eventuell deutlich abkühlen.