gescheiterte Ehe?

Diskutiere gescheiterte Ehe? im Ehe & Familie Forum im Bereich Thailand Forum; Wieder eines dieser Streitthemen :-) Soviel ich weiss erlaubt diese AE, einen Besuch in Länder des Schengener Abkommens. Also theoretisch könnte...
Silom

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DisainaM" said:
...nein, das Schengenvisa ist nur ein Besuchervisa,
nach einer Ehe bekommt die Frau eine Aufenhaltsberechtigung...
Wieder eines dieser Streitthemen :-)

Soviel ich weiss erlaubt diese AE, einen Besuch in Länder des Schengener Abkommens.
Also theoretisch könnte er von der Schweiz problemlos nach Deutschland mit seiner Frau fahren.
 
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Thai2009

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Silom" said:
DisainaM" said:
...nein, das Schengenvisa ist nur ein Besuchervisa,
nach einer Ehe bekommt die Frau eine Aufenhaltsberechtigung...
Wieder eines dieser Streitthemen :-)

Soviel ich weiss erlaubt diese AE, einen Besuch in Länder des Schengener Abkommens.
Also theoretisch könnte er von der Schweiz problemlos nach Deutschland mit seiner Frau fahren.
Richtig! Genauso hat mir die AB das auch mal erklärt!
 
strike

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DisainaM" said:
....
diesen EU Aufenthaltstitel erhaelt ein Deutscher fuer seine th. Frau in bestimmten EU Laender ohne 5 Jahre Wartezeit.
Neee, die Aufenthaltsgenehmigung für seine Frau bekommt er wegen der EU-Freizügigkeitrichtlinien immer, auch in unbestimmten EU-Ländern (wozu die Schweiz nicht zählt!).
Nur für eine Daueraufenthaltsgenehmigung bedarf es einer 5-jährigen Wartezeit in einem EU-Land.
Beispiel:
ein Deutscher lebt in Spanien.
Er beschafft sich die EU-Freizügigkeitsbescheinigung.
Dann zieht seine thailändische Frau zu ihm nach Spanien.
Wegen der EU-Freizügigkeitrichtlinien darf sie ohne Repressionen nachziehen.
Die Aufenthaltsgenehmigung wird automatisch auf sie übertragen.
Nach 5 Jahren Aufenthalt würde dem Mann und der Ehefrau eine Daueraufenthaltsgenehmigung ausgesprochen.
Ziehen sie schon vorher - nun als EU-Deutsche - nach Deutschland zurück, dürfen sie wegen der EU-Freizügigkeitrichtlinien problemlos in D verweilen und der thailändischen Ehefrau muss bei Vorliegen der genannten Rahmenbedingungen - siehe oben - nach 5 Jahren eine Daueraufenthaltsgenehmigung erteilt werden.
Für ganz wenige hat die EU dann doch ein Herz.
[highlight=yellow:fdb9403caf]Noch.[/highlight:fdb9403caf]


So ist es mir erklärt worden und für mich auch nachvollziehbar.
Und Quelle der Inländerdiskriminierung ;-)
 
Silom

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Nun mal 'ne Frage meinerseits.
Meine Partnerin ist bereits Inhaberin eines Aufenthaltstitel in Deutschland.
Angenommen ich würde sie heiraten, käme u.U. eine Heirat in DK in Betracht.
Gäbe es anschliessend Probleme bei der Eheanerkennung in D?
 
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antibes

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Ich habe nicht den ganzen Thread gelesen.
Loslassen können ist eine gute Lösung.
 
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franky_23

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Silom" said:
Nun mal 'ne Frage meinerseits.
Meine Partnerin ist bereits Inhaberin eines Aufenthaltstitel in Deutschland.
Angenommen ich würde sie heiraten, käme u.U. eine Heirat in DK in Betracht.
Gäbe es anschliessend Probleme bei der Eheanerkennung in D?
Wieso denn das? durch eine Heirat wird eine bestehende AE doch nicht ungültig. Anders bei der Wiedereinreise mit einem Schengenvisum, da wird von Gerichten ein anderer Zweck für die Einreise angenommen (unterstellt)

Wenn die Urkunde mit einer Apostille versehen ist, dann ist sie anzuerkennen. Und DK ist diese Haager Konvention zur gegenseitigen Anerkennung der Urkunden beigetreten.

Denke da die AE schon da ist, wurden die Urkunden ja schon einmal überprüft.

Die Anerkennung der Heiratsurkunde macht ja das Standesamt.

Aufenthaltsrechtliche Fragen macht die ALB.

Die Frage stellt sich ob es Sinn macht in DK zu heiraten wenn bereits ein AE vorhanden ist. denn das EFZ/Anmeldung zur Heirat wird vermutlich einfach ausgestellt, da ihr beide vermutlich am gleichen Standesamt gemeldet seid. Vermutlich benötigt ihr dann eine Ledigkeitsbescheinigung von der Botschaft oder dem Generalkonsulat anstelle von den beiden Ledigkeitsbescheinigungen aus Thailand. Schau mal bei deinem zuständigen OLG nach und frag mal ob die dann beides - von der Thai Botschaft und von den Thaibehörden - wollen. Die Standesämter fordern es teilweise ohne dass es notwendig ist,


Die Geburturkunde dürfte ja legalisiert sein.

Somit ist der Behördenaufwand bei einer Heirat in D vermutlich nicht allzu problematisch.
 
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@Silom

Es ist ja immer sehr nebulös, was mein Vorposter als so loslässt ... :lachen:

Wenn deine Partnerin eine AE hat, dann ist sie mit einem legalen Aufenthaltstitel in DE. Aus diesem Titel heraus könnt ihr problemlos heiraten - egal ob in DE oder DK.

So haben wir das damals auch gemacht; es ändert sich anschließend lediglich die Rechtsgrundlage für die AE

Aufenthaltsrechtlich völlig unproblematisch; standesrechtlich müsst ihr das Abwägen, was am Ende weniger Probleme/Aufwand bereitet (und damit meine ich auch die spätere Registrierung in TH)

:wink:
 
strike

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JT29" said:
Es ist ja immer sehr nebulös, was mein Vorposter als so loslässt ...
Und ich dachte schon, dass läge am Wetter.

:lachen:

Manches ist dann doch viel einfacher als vermutet, geahnt, gemutmasst.
Selbstredend beinhaltet der Aufenthaltstitel auch das Recht in D zu heiraten.
Natürlich nur bei Vorliegen aller in D geltenden Voraussetzungen.
Aber das ist nichts neues und kann auch einfacher als von meinem Vorvorposter erklärt werden .....
 
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franky_23

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JT29" said:
@Silom

Es ist ja immer sehr nebulös, was mein Vorposter als so loslässt ... :lachen:

Wenn deine Partnerin eine AE hat, dann ist sie mit einem legalen Aufenthaltstitel in DE. Aus diesem Titel heraus könnt ihr problemlos heiraten - egal ob in DE oder DK.

So haben wir das damals auch gemacht; es ändert sich anschließend lediglich die Rechtsgrundlage für die AE

Aufenthaltsrechtlich völlig unproblematisch; standesrechtlich müsst ihr das Abwägen, was am Ende weniger Probleme/Aufwand bereitet (und damit meine ich auch die spätere Registrierung in TH)

:wink:
wenn du das angeblich gemacht hast, dann wüsstest du auch, dass da sogar detailiert die unterschiedlichen Anforderungen beschrieben sind.

Aus deinen Informationen ist ausser bereits erwähnten allgemeinem Aussagen nichts substantielles enthalten.

Wieso sollte sich die Rechtsgrundlage ändern? Du kannst sie evt. ändern lassen, muss ist dies aber nicht.
 
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Willi

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Silom" said:
Meine Partnerin ist bereits Inhaberin eines Aufenthaltstitel in Deutschland.
Angenommen ich würde sie heiraten,
Wenn Du schon in so einer glücklichen Lage bist @Silom,dann würde ich am besten garnicht heiraten!
Schau mal oben auf diesen Thread Titel.Viele Member hier bemängeln den Zustand,das sie Ihre Verlobte gleich heiraten müssen,damit sie eine Chance haben mit Ihr in D zu leben.
Also geniesse Deine/Eure Situation.

Willi :wink:
 
tira

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antibes" said:
Ich habe nicht den ganzen Thread gelesen.
Loslassen können ist eine gute Lösung.
moin,

er lebt noch, welcome back :wink:

:wai:
 
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antibes

Gast
Servus Tira,
die Anzahl der netten Willkommensgrüße ist lang. Gefällt mir. :super:
Übrigens das Scheitern einer Ehe kann sehr positive Auswirkungen haben, auch mit Thaifrauen. Nachdem sich der Groll gelegt hat und die Gegenseite ebenfalls Respekt erweist hat man in der Ex-Partnerin oft einen guten Freund.

Also nix erzwingen, besonders wenn ich die ersten Beiträge des Threadstarters lesen.
 
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Simone

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Ich hab jetzt nicht alles gelesen, aber meine Meinung ist wie bei vielen hier: Setz deine Frau in den Flieger (alleine) und schick sie zurück. Wenn deine Frau dich lieben würde, würde sie alles tun um hier glücklich zu sein. Ich würde zum anwalt gehen und die Ehe anulieren lassen. Zumal du getäuscht wurdest. Dass sie keine Kinder bekommen kann hat sie dir ja erst nach der Eheschließung erzählt, wenn ich das richtig verstanden habe. Es tut bestimmt sehr weh, aber die Zeit heilt Wunden. Das überstehst du schon. Es tut mir echt leid für dich.
 
Grumpy

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STUTTGART
Sailor" said:
Simone" said:
Ich würde zum anwalt gehen und die Ehe anulieren lassen.
Sorry, aber zumindest im Deutschen Recht gibt es keine Annullierung der Ehe.

...soweit ich weiss geht das bei bestimmten Voraussetzungen schon....
 
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franky_23

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Sailor" said:
Simone" said:
Ich würde zum anwalt gehen und die Ehe anulieren lassen.
Sorry, aber zumindest im Deutschen Recht gibt es keine Annullierung der Ehe.
gibt es schon, ist aber schwierig. Bei Drohung, arglister Täuschung, .... geht es.

Die Frage wird sein, wenn es belegbar ist, dass vorher über gemeinsamen eigenen Kinderwunsch Einigkeit bestand, ob dies vom Gericht als arglistige Täuschung gewertet wird, oder ob man sagt, Kinderwunsch könnte auch in Form von Adoption erfolgen.

Dies ist nicht ohne. Aber eine Scheidung in Thailand dürfte die schnellste und einfachste Option sein.
 
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voicestream

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back to GER
Sailor" said:
Sorry, aber zumindest im Deutschen Recht gibt es keine Annullierung der Ehe.
Stimmt so nicht. Ich kenne einen Fall wo die Ehe wegen Taeuschung annulliert worden ist. Das ganze ist zwar schon 10 Jahre her und hat nix mit einer/einem Thai zu tun.

§ 1314
Aufhebungsgründe(1) Eine Ehe kann aufgehoben werden, wenn sie entgegen den Vorschriften der §§ 1303, 1304, 1306, 1307, 1311 geschlossen worden ist.

(2) Eine Ehe kann ferner aufgehoben werden, wenn

1. ein Ehegatte sich bei der Eheschließung im Zustand der Bewusstlosigkeit oder vorübergehender Störung der Geistestätigkeit befand;
2. ein Ehegatte bei der Eheschließung nicht gewusst hat, dass es sich um eine Eheschließung handelt;
3. ein Ehegatte zur Eingehung der Ehe durch arglistige Täuschung über solche Umstände bestimmt worden ist, die ihn bei Kenntnis der Sachlage und bei richtiger Würdigung des Wesens der Ehe von der Eingehung der Ehe abgehalten hätten; dies gilt nicht, wenn die Täuschung Vermögensverhältnisse betrifft oder von einem Dritten ohne Wissen des anderen Ehegatten verübt worden ist;
4. ein Ehegatte zur Eingehung der Ehe widerrechtlich durch Drohung bestimmt worden ist;
5. beide Ehegatten sich bei der Eheschließung darüber einig waren, dass sie keine Verpflichtung gemäß § 1353 Abs. 1 begründen wollen.
 
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franky_23

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Eine der bekanntesten Annullierungen war ja Bohlen- Poth (geb. Feldbusch). Dumm dass dem Dieter da die Hand ausrutschte.
 
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JT29

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Toskana Deutschlands
franky_23" said:
Aus deinen Informationen ist ausser bereits erwähnten allgemeinem Aussagen nichts substantielles enthalten.

Wieso sollte sich die Rechtsgrundlage ändern? Du kannst sie evt. ändern lassen, muss ist dies aber nicht.
Wenn man ein Stöckchen wirft ... ;-D

Es sind genau die Infos, die er braucht, alles andere von Dir ist erstmal Schmuck am Nachthemd.


Denke da die AE schon da ist, wurden die Urkunden ja schon einmal überprüft.
Das kommt halt immer darauf an. Soweit ich mich erinnere hat Silom vor x Jahren mal in DK geheiratet, ist geschieden und hat doch hier vor einiger Zeit angefragt wie der Familiennachzug bei seiner kleinen Tochter läuft. Also gehe ich davon aus, dass die Mutter auf Grundlage der Personensorge eine AE hat (und keine NE)

Und wenn er nun das "voreheliche Unzuchtsverhältnis" legalisiert, sprich heiratet, dann ändert sich zwangsläuftig die Rechtsgrundlage von Personensorge zu verheiratet mit einem Deutschen.


da ihr beide vermutlich am gleichen Standesamt gemeldet seid.
Das wäre nur der Fall, wenn die Dame hier in DE mal geheiratet hätte oder aber nach einer Heirat in TH hier ein "Familienbuch" (jetzt Eheregister) angelegt wurde, ansonsten ist da nichts registriert.


Die Standesämter fordern es teilweise ohne dass es notwendig ist
Das ist deine Meinung, dass es (augenscheinlich) nicht notwedig ist. Aber ein Standesbeamter wird sich bei den individuellen Fällen schon mal den einen oder anderen zusätzlichen Nachweis geben lassen, auch wenn das von einem OLG für die Befreiung explizit nicht gefordert wird.
 
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franky_23

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[quote="JT29",p="825692]

Denke da die AE schon da ist, wurden die Urkunden ja schon einmal überprüft.
Das kommt halt immer darauf an. Soweit ich mich erinnere hat Silom vor x Jahren mal in DK geheiratet, ist geschieden und hat doch hier vor einiger Zeit angefragt wie der Familiennachzug bei seiner kleinen Tochter läuft. Also gehe ich davon aus, dass die Mutter auf Grundlage der Personensorge eine AE hat (und keine NE)
[/quote]

dann machst schon wieder hypothetische Annahmen :gruebel:


Und wenn er nun das "voreheliche Unzuchtsverhältnis" legalisiert, sprich heiratet, dann ändert sich zwangsläuftig die Rechtsgrundlage von Personensorge zu verheiratet mit einem Deutschen.
kann auf Antrag geändert werden aber nicht automatisch. Bei einer Verlängerung kann dann auch im Sinne von Ehegattennachzug verlängert werden.
Die aktuelle AE ist gültig und könnte bei Bedarf auch das nächste mal auf dieser Grundlage ohne Nachweis der Heirat verlängert werden.


da ihr beide vermutlich am gleichen Standesamt gemeldet seid.
Das wäre nur der Fall, wenn die Dame hier in DE mal geheiratet hätte oder aber nach einer Heirat in TH hier ein "Familienbuch" (jetzt Eheregister) angelegt wurde, ansonsten ist da nichts registriert.
was hat dies mit der Meldung zu tun? Dann hat der Standesbeamte vor Ort die Wohnortbescheinigung und diese muss dann nicht von Thailand besorgt werden.

Die Standesämter fordern es teilweise ohne dass es notwendig ist
Das ist deine Meinung, dass es (augenscheinlich) nicht notwedig ist. Aber ein Standesbeamter wird sich bei den individuellen Fällen schon mal den einen oder anderen zusätzlichen Nachweis geben lassen, auch wenn das von einem OLG für die Befreiung explizit nicht gefordert wird.
[/quote]

nicht nur meine Meinung, sondern Realität. Bei der Überprüfung der Vorgehensweise stellte der Standesbeamte dann selbst fest, dass selbst in seinen Unterlagen dies nicht gefordert werden würde. Auch Standesbeamte haben wg. limitierter Kompetenz teilweise keinen Überblick und nehmen halt einen alten Laufzettel her. Ob der für den Fall nun so richtig passt oder nicht. ???? Teilweise nicht.

Wenn die Frau im Rahmen der Personensorge in D ist, müsste die Geburtsurkunde zur Identitätsfeststellung bereits legalisiert sein, oder? Die orginal Geburtsurkunde muss nicht erneut legalisiert werden.
 
Thema:

gescheiterte Ehe?

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