DisainaM" said:
....
diesen EU Aufenthaltstitel erhaelt ein Deutscher fuer seine th. Frau in bestimmten EU Laender ohne 5 Jahre Wartezeit.
Neee, die Aufenthaltsgenehmigung für seine Frau bekommt er wegen der EU-Freizügigkeitrichtlinien immer, auch in unbestimmten EU-Ländern (wozu die Schweiz nicht zählt!).
Nur für eine
Daueraufenthaltsgenehmigung bedarf es einer 5-jährigen Wartezeit in einem EU-Land.
Beispiel:
ein Deutscher lebt in Spanien.
Er beschafft sich die EU-Freizügigkeitsbescheinigung.
Dann zieht seine thailändische Frau zu ihm nach Spanien.
Wegen der EU-Freizügigkeitrichtlinien darf sie ohne Repressionen nachziehen.
Die Aufenthaltsgenehmigung wird automatisch auf sie übertragen.
Nach 5 Jahren Aufenthalt würde dem Mann und der Ehefrau eine Daueraufenthaltsgenehmigung ausgesprochen.
Ziehen sie schon vorher - nun als EU-Deutsche - nach Deutschland zurück, dürfen sie wegen der EU-Freizügigkeitrichtlinien problemlos in D verweilen und der thailändischen Ehefrau muss bei Vorliegen der genannten Rahmenbedingungen - siehe oben - nach 5 Jahren eine Daueraufenthaltsgenehmigung erteilt werden.
Für ganz wenige hat die EU dann doch ein Herz.
[highlight=yellow:fdb9403caf]Noch.[/highlight:fdb9403caf]
So ist es mir erklärt worden und für mich auch nachvollziehbar.
Und Quelle der Inländerdiskriminierung
