gescheiterte Ehe?

Diskutiere gescheiterte Ehe? im Ehe & Familie Forum im Bereich Thailand Forum; Damit viele der hier tippselnden Prolls noch mehr eingeschüchtert sind und deshalb wieder "ausfällig" werden! Nöööööööööööööö! ;-D Uppssssss...
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Thai2009

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Damit viele der hier tippselnden Prolls noch mehr eingeschüchtert sind und deshalb wieder "ausfällig" werden! Nöööööööööööööö! ;-D Uppssssss, jetzt gehör ich auch zu den Extremisten hier, so ein Sch.....; wollte ja eigentlich als Gutmensch hier auftreten. Aber nochmal, so viele Trantüten wie hier hab ich noch nirgendwo erlebt. Eine bessere zeitweise Abwechslung kann ich mir gar nicht vorstellen. Dagegen ist ja sogar die Cindy aus Marzahn zum Gähnen langweilig! :wink:
 
strike

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Thai2009" said:
... viele der hier tippselnden Prolls ...
Woran machst Du denn diese Einordnung fest?
Gibt es dafür untrügliche Indikatoren?
 
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Thai2009

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strike" said:
Thai2009" said:
... viele der hier tippselnden Prolls ...
Woran machst Du denn diese Einordnung fest?
Gibt es dafür untrügliche Indikatoren?
Mehr als genug! :lol:

Aber vielleicht ist es mit der Begrifflichkeit "Lumpenproletariat" besser beschrieben.

Das kann ma ja googeln und da wir dann auch selbst der 0815 Proll von hier fündig! :-)
 
strike

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Thai2009" said:
Aber vielleicht ist es mit der Begrifflichkeit "Lumpenproletariat" besser beschrieben.
Wie hoch ist den der von Dir geschätzte Anteil des "Lumpenproletariat" in diesem Forum?
Und wie bezeichnst bzw. klassifizierst Du dann den Rest?
 
DisainaM

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tim082" said:
Seit 3 monaten ist meine Frau nun in der Schweiz.
Ich habe damals alles in Deutschland aufgegeben nur damit wir zusammen sein können.
Für die Schweiz gilt die EheVO-II der Europäischen Union nicht. Nach Art. 59 des schweizerischen Bundesgesetzes über das Internationale Privatrecht (IPRG) sind Schweizer Gerichte international zuständig, wenn der Beklagte seinen Wohnsitz in der Schweiz hat, oder der Kläger, der in der Schweiz wohnhaft ist, Schweizer ist oder der Kläger sich seit mindestens einem Jahr in der Schweiz aufhält.
nachem sie zur Umgehung des A1 Test in die Schweiz gekommen ist, und damit nie einen deutschen Wohnsitz beantragt hatte,
liegt bei einer beabsichtigten Scheidung schweizer Recht vor.

Ist der Partner mit der Scheidung einverstanden, ist eine einvernehmliche Scheidung moeglich,
wenn nicht, nur das Klageverfahren des Mannes, wenn er als Deutscher mindestens 1 Jahr in der Schweiz gemeldet ist.

Wer sich nicht scheiden lassen will, kann auf einer Trennungzeit von maximal 2 Jahren beharren.

Das schweizer Verfahren ist mit dem aktuellen deutschen Verfahren kaum zu vergleichen, und schuetzt die Frau erheblich mehr, als in Deutschland.

ein gemeinsamer Termin bei einer Beratung
http://www.scheidungsberatung.ch/
ist zu empfehlen,

ansonsten bleibt nur der gemeinsame Flug nach Thailand,
doch auch beim th. Scheidungsrecht ohne Ehevertrag ist der Mann auf ein wohlwollendes agreement mit der Frau angewiesen, um durch einen finanziellen deal aus der Ehe heraus zu kommen.
 
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franky_23

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DisainaM" said:
tim082" said:
Seit 3 monaten ist meine Frau nun in der Schweiz.
Ich habe damals alles in Deutschland aufgegeben nur damit wir zusammen sein können.
Für die Schweiz gilt die EheVO-II der Europäischen Union nicht. Nach Art. 59 des schweizerischen Bundesgesetzes über das Internationale Privatrecht (IPRG) sind Schweizer Gerichte international zuständig, wenn der Beklagte seinen Wohnsitz in der Schweiz hat, oder der Kläger, der in der Schweiz wohnhaft ist, Schweizer ist oder der Kläger sich seit mindestens einem Jahr in der Schweiz aufhält.
nachem sie zur Umgehung des A1 Test in die Schweiz gekommen ist, und damit nie einen deutschen Wohnsitz beantragt hatte,
liegt bei einer beabsichtigten Scheidung schweizer Recht vor.

Ist der Partner mit der Scheidung einverstanden, ist eine einvernehmliche Scheidung moeglich,
wenn nicht, nur das Klageverfahren des Mannes, wenn er als Deutscher mindestens 1 Jahr in der Schweiz gemeldet ist.

Wer sich nicht scheiden lassen will, kann auf einer Trennungzeit von maximal 2 Jahren beharren.

Das schweizer Verfahren ist mit dem aktuellen deutschen Verfahren kaum zu vergleichen, und schuetzt die Frau erheblich mehr, als in Deutschland.

ein gemeinsamer Termin bei einer Beratung
http://www.scheidungsberatung.ch/
ist zu empfehlen,

ansonsten bleibt nur der gemeinsame Flug nach Thailand,
doch auch beim th. Scheidungsrecht ohne Ehevertrag ist der Mann auf ein wohlwollendes agreement mit der Frau angewiesen, um durch einen finanziellen deal aus der Ehe heraus zu kommen.
Wäre da nicht so sicher ob CH Recht greift, denn die Heirat war vermutlich vor der Übersiedlung in die CH. Wie du selbst schriebst ... der dt. mind. 1 Jahr in der Schweiz gemeldet ist. ...

dies könnte man auch durch eine Verlegung des Wohnsitzes nach D umgehen.


Wenn die Frau tatsächlich keine Kinder bekommen kann und dies verschwieg und dies irgendwie belegbar ist, dann könnte dies auch ein Annulierungsgrund sein. Thais haben auch die Zugewinngemeinschaft. Wenn dann aber wg. der hohen Kosten ein neg. Zugewinn entstand, dann wäre dies ja auch von beiden zu tragen.
 
DisainaM

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ohne A1 Test kann das Visum zur Familienzusammenfuehrung nicht von Deutschland gestellt worden sein,
und die Frau wird in Deutschland nie gemeldet worden sein,
damit keine Zustaendigkeit fuer deutsches Recht, sondern schweizer Recht.

Sie wird ja auch nur einen schweizer Aufenthaltstitel haben,
und keinen EU Aufenthaltstitel, schon gar keinen deutschen Titel.
 
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franky_23

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DisainaM" said:
ohne A1 Test kann das Visum zur Familienzusammenfuehrung nicht von Deutschland gestellt worden sein,
und die Frau wird in Deutschland nie gemeldet worden sein,
damit keine Zustaendigkeit fuer deutsches Recht, sondern schweizer Recht.

Sie wird ja auch nur einen schweizer Aufenthaltstitel haben,
und keinen EU Aufenthaltstitel, schon gar keinen deutschen Titel.
Wieso schließt du Thailändisches Recht aus? nachdem aber die gute in CH lebt gibt es ja die Option nach D überzusiedeln.

Wenn die Scheidung in Thailand erfolgt und der Mann nach D zurückübersiedelt und dann nach 1 Jahr einfach in D die anerkennung beantragt?
 
DisainaM

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Scheidung in Thailand ja, wenn Zustaendigkeit besteht, was fuer den Mann bedeutet, er muss sich in Thailand anmelden, also einen Wohnsitz nehmen und zuerst die ganze Behoerdenlauferei erledigen, bevor er ueberhaupt dran denken kann, sich dort scheiden zu lassen.

Ummelden nach Deutschland wird Probleme bringen, nicht wegen der offenkundigen Umgehung des A1 Testes, sondern weil es um die Entscheidung des Auslaenderamtes geht, ob sie es akzeptieren, den schweizer Aufenthaltstitel so einfach umzuschreiben, in einen deutschen, also Pruefung, ob Zuzugsvorraussetzungen vorliegen.

Auch das Scheidungsverfahren wird nicht ganz ohne,
wir kennen ja diese Faelle, von
-meine ist anders-
nach der Heirat im Bett soll sich die Frau als kompletter Blindgaenger herausgestellt haben,
und der Mann will eine Blitzscheidung.

weil die Gefahr besteht, dass die Ummeldung vom Scheidungsgericht als Umgehung der schweizerischen Schutzvorschriften in der Stellung der Frau gesehen wird.
 
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franky_23

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DisainaM" said:
Ummelden nach Deutschland wird Probleme bringen, nicht wegen der offenkundigen Umgehung des A1 Testes, sondern weil es um die Entscheidung des Auslaenderamtes geht, ob sie es akzeptieren, den schweizer Aufenthaltstitel so einfach umzuschreiben, in einen deutschen, also Pruefung, ob Zuzugsvorraussetzungen vorliegen.
Die CH Zuständigkeit wegzubekommen dürfte relativ einfach sein.

Sie darf ja vermutlich mit dem nationalen visum ähnlich wie mit einem Schengenvisum innerhalb der Mitglieder reisen, so wäre es innerhalb der EU.

Dann reist nach D meldest dich in CH ab, meldest dich in D mit Schengentitel an, was du in einigen Bundesländern sogar musst.

Fliegst mit der Frau nach Th. sie bleibt bei den Eltern. In D wird sie abgemeldet spätestens am Ende von Schengengültigkeit.

Schon war der letzte Wohnsitz nich in CH.

Weiss nicht ob der Aufenthaltstitel in der CH in der Schweiz auch entfällt. Zumindest muss ja 2 Trennungszeit in D 1 Jahr abgewartet werden, bis dahin muss ja nun niemand mehr in CH leben.

Bin auch überfragt wie die CH reagiert wenn der EU Partner sagt ich verlasse CH, ob dann überhaupt ein eigenständiges Aufenthaltsrecht für die Thai-Frau besteht.
 
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Thai2009

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strike" said:
Thai2009" said:
Aber vielleicht ist es mit der Begrifflichkeit "Lumpenproletariat" besser beschrieben.
Wie hoch ist den der von Dir geschätzte Anteil des "Lumpenproletariat" in diesem Forum?
Und wie bezeichnst bzw. klassifizierst Du dann den Rest?
Nach intensivem Studium der Beiträge 40%.

Und der Rest, eigentlich ganz nette arme Irre, so wie ich! :aetsch:
 
DisainaM

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Da die Schweiz nicht in der EU ist, wird sie keinen EU Aufenthaltstitel bekommen haben, sondern nur einen schweizer Titel, mit dem sie zwar nach Deutschland reisen kann,
Fraae ist aber, ob sie in Deutschland angemeldet werden kann,
oder ob das Auslaenderamt auf ein Visum zur Familienzusammenfuehrung besteht,
und von ihr erwartet, den A1 in der Schweiz zuerst zu bestehen.
 
phimax

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Thai2009" said:
Nach intensivem Studium der Beiträge 40%.
Und der Rest, eigentlich ganz nette arme Irre, so wie ich! :aetsch:
Deine Meinung sei dir unbenommen.
Möchte dich aber bitten, sie für dich zu behalten.
Nicht das jemand auf die Idee kommt, du fühltest dich hier im Forum unwohl... ;-D
 
Silom

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DisainaM" said:
Da die Schweiz nicht in der EU ist, wird sie keinen EU Aufenthaltstitel bekommen haben, sondern nur einen schweizer Titel, mit dem sie zwar nach Deutschland reisen kann,...
Soviel mir bekannt ist, gibt es keinen EU-Aufenthaltstitel, sondern ein Schengener Visa. Sind die Eidgenossen nicht ein Teil dieses Abkommen?
 
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Silom" said:
Soviel mir bekannt ist, gibt es keinen EU-Aufenthaltstitel, sondern ein Schengener Visa. Sind die Eidgenossen nicht ein Teil dieses Abkommen?
So etwas ähnliches allerdings schon.
Siehe § 4a Gesetz über die allgemeine Freizügigkeit von Unionsbürgern (Freizügigkeitsgesetz/EU - FreizügG/EU).
Nach Ablauf von 5 Jahren hat man dann automatisch ein Daueraufenthaltsrecht.
Quelle
Das Thema "Partner eines EU-Bürgers" und damit automatische Gültigkeit der EU-Freizügigkeit auch für diesen geht in diesem Fall bestimmt nicht.
Dazu hätte er eben in ein EU-Land ziehen müssen ;-)
 
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Thai2009

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phimax" said:
Thai2009" said:
Nach intensivem Studium der Beiträge 40%.
Und der Rest, eigentlich ganz nette arme Irre, so wie ich! :aetsch:
Deine Meinung sei dir unbenommen.
Möchte dich aber bitten, sie für dich zu behalten.
Nicht das jemand auf die Idee kommt, du fühltest dich hier im Forum unwohl... ;-D
Wird dieses Forum nicht in ganz anderer Weise zum Austausch von Standpunkten ge(miss)braucht!? Und warum ist es deshalb nicht auch meine für meinen Standpunkt geeignet? War das jetzt der freundliche Wink mit dem Zaunpfahl doch besser das Weite zu suchen? Lieber Phimax, ich hätte mir gewünscht, dass eure Heiligkeit bei ganz anderen Beiträgen eingeschritten wärt, als bei meinem kleinen Seitenhieb, gegen die ganzen Blender, Besserwisser, Lebenskünstler, Sozialmillionäre, Rechtsbeuger und Politextremisten hier. etc. etc. :computer: Sollte ich aber nicht erwünscht sein, so steht einer Sperrung meines Accounts durch die werte Moderation nichts entgegen! Nur zu. :wink:
 
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Hey Thai2009,

sei nicht eingeschnappt - der Phimax hat doch sogar noch einen Smillie gesetzt.

Gruss aus Hamburg
Jörg
 
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Silom" said:
DisainaM" said:
Da die Schweiz nicht in der EU ist, wird sie keinen EU Aufenthaltstitel bekommen haben, sondern nur einen schweizer Titel, mit dem sie zwar nach Deutschland reisen kann,...
Soviel mir bekannt ist, gibt es keinen EU-Aufenthaltstitel, sondern ein Schengener Visa. Sind die Eidgenossen nicht ein Teil dieses Abkommen?
nein, das Schengenvisa ist nur ein Besuchervisa,
nach einer Ehe bekommt die Frau eine Aufenhaltsberechtigung.

Wer als Deutscher in der EU lebt, kann fuer seine Frau auch EU Aufenthaltstitel verschaffen.

Es gibt

Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG
Diese Erlaubnis ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel. Sie berechtigt zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit und ist zeitlich und räumlich unbeschränkt.

Mit diesem Aufenthaltstitel erlangen Sie die Rechtsstellung eines langfristig Aufenthaltsberechtigten Die Erteilung der Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG ist nach fünfjährigem rechtmäßigem Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland möglich, wenn weitere Voraussetzungen wie ein gesicherter Lebensunterhalt , ausreichende Kenntnisse u.a. vorliegen.
http://www.muenchen.de/Rathaus/kvr/ausland/daueregundne/262876/index.html

diesen EU Aufenthaltstitel erhaelt ein Deutscher fuer seine th. Frau in bestimmten EU Laender ohne 5 Jahre Wartezeit.
 
phimax

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Thai2009" said:
War das jetzt der freundliche Wink mit dem Zaunpfahl [...]
Lieber Phimax, ich hätte mir gewünscht...
Klar war das ein Wink, allerdings keiner um zu gehen.

Unmögliches wird meist sofort erledigt, Wunder dauern etwas länger :wink:

P.S. Jo Jörg, ich habe sogar den Smilie in meiner Quote stehen lassen :cool:
 
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Thai2009

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phimax" said:
Thai2009" said:
War das jetzt der freundliche Wink mit dem Zaunpfahl [...]
Lieber Phimax, ich hätte mir gewünscht...
Klar war das ein Wink, allerdings keiner um zu gehen.

Unmögliches wird meist sofort erledigt, Wunder dauern etwas länger :wink:

P.S. Jo Jörg, ich habe sogar den Smilie in meiner Quote stehen lassen :cool:

Na dann..... :lol: :wink:
 
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gescheiterte Ehe?

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