Da ich mich auch schon viele Jahre mit dem Thema Geldüberweisung befasse, schliesse ich mich an und schildere mal die Möglichkeiten, welche man hat, wenn man in der CH Einkommen bezieht (was aber nicht zwingend voraussetzt, dass man in der CH den Wohnsitz hat) und diese Transfers mittels E-Banking über CH Banken laufen lässt.
Der E-Banking Geldtransfer von der CH nach Thailand ist, wenn man das Gesamtpaket betrachtet, unabhängig von den Gebühren, überaus günstig. Es kommt einfach darauf an, zu welchen Gegebenheiten und welchem Zeitpunkt, von welcher Stelle aus und zu welchen Bedingungen man solche Transfers macht.
Krung Thai und Bangkok Bank nehmen zwischen 0.19% resp. 0.25% an Gebühren (mind. 200 THB, max. 500 THB). Sowas kann man beobachten, wenn man den E-Banking Geldtransfer auf „Kosten zu Lasten Überweisender“ stellt und anschliessend bei der CH Bank einen Nachforschungsauftrag für die Kostenaufteilung anfordert. Gewisse CH Banken machen das „Freihaus“, andere erheben Gebühren für den Nachforschungsauftrag im Ausland und andere wiederum machen das gar nicht.
Bei CH Universalbanken sind Auslandüberweisungen per E-Banking kostenfrei, sofern man zwischen 10K CHF und 25K CHF Vermögen / Rente etc. parkiert hat. Die eine CH Bank übernahm mal 50% der Kosten von der Bank im Ausland, sofern ein Gesamtvermögen von mind. 25K CHF vorhanden war (Stand 2013). Allerdings dauerte dort die Transferzeit ermüdende 3 Arbeitstage.
CH Universalbanken erheben keinen „willkürlichen“ Wechselkurs. Bei etlichen Banken bestimmt der Überweiser selbst, ob der jeweilige tagesaktuelle Wechselkurs vom Quell- oder Zielland verwendet wird. Wenn man grössere Beträge ausschliesslich bei gutem bis optimalem Wechselkurs CHF/THB versendet, kann man da selbst teils kräftig mitverdienen. Das ist jährlich mehrmals der Fall (dieses Jahr Mitte Jan. und Anfangs Mai), da der CHF gegenüber dem THB Kursschwankungen von +/- 4-5 THB/1 CHF verzeichnet. Der 5 Jahres Durchschnitt liegt aktuell bei 1/32.8.
Die UBS braucht für den Geldtransfer bloss noch 1-2 Std., was bereits das Niveau von Western Union erreicht. Gerade bei Wechselkursschwankungen ist ein solches Kriterium sehr wichtig.
Kommt dazu, dass man bei einem Banküberweisungstransfer CH-TH, gegen Vorweisen einer übersetzten und beglaubigten Unterstützungsverpflichtungserklärung zur Familienunterstützung (Unterstützungsbedürftige Personen), ausgestellt von der Gemeinde am Wohnsitz der Thai Familie, die Überweisungsbeträge von der Steuer absetzen kann. Die Unterstützungsverpflichtungserklärung muss nur einmal erstellt werden und kann jedes Jahr von neuem miteingereicht werden. Das gleiche gilt im Falle von Kindern der Thai Frau, welche in Thailand zur Schule / Uni gehen (Kinderbetreuung durch Drittpersonen). Das Steueramt verlangt nebst der Unterstützungsverpflichtungserklärung auch die Banküberweisungsbelege und die nötigen Ausweiskopien aus TH. In solchen Fällen müssen die zu überweisenden Beträge, eindeutig deklariert, auf dem Konto der Familie respektive des Kindes landen.
Fazit: Bei einem unteren, fünfstelligen, jährlichen CHF Überweisungsvolumen kann man, unter Berücksichtigung o.s. Kriterien, jährlich einen unteren sechsstelligen THB Reingewinn/Kalenderjahr (Steuerersparnis & Wechselkursgewinn) erwirtschaften. Da ist es am Ende eigentlich egal, ob man nun 200 THB oder 2000 THB an Bankgebühren hinblättern muss!