G
Gramol
Senior Member
Themenstarter
So, jetzt ist es auch schon soweit, mein erster eigener Beitrag. Ich hoffe, ich bin im richtigen Bereich und ich verletze nicht die Gefühle andersdenkender über die Maßen hinaus :-)Wie bereits in meiner kurzen Vorstellung dargestellt, habe ich mich dazu hinreißen lassen, meiner thailändischen Ex-Freundin, mit der ich "immerhin" drei Jahre zusammen war und die ich zu kennen glaubte, zum Ende unserer Beziehung für einen gefakten lebensrettenden und sie von der Leukämie heilenden Krankenhausauftenthalt in BKK einen sehr großen Geldbetrag zur Verfügung zu stellen.
Ich bin mir sehr sicher, dass sich auch viele der member bereits in ähnlichen Situationen befunden haben, seien es erforderliche Investitionen in Häuser, Grundstücke, Arztkosten oder diverse andere Verbindlichkeiten. Wie geht ihr normalerweise in diesen Fällen vor? Ich habe, trotz meiner geistigen Umnachtung, wenigstens einen wirksamen Darlehensvertrag mit meiner Ex abgeschlossen, der sie zur kurzfristigen ! Rückzahlung der erhaltenen Summe verpflichtet. Natürlich ist das Geld mittlerweile sicherlich auf ihrem Konto in Thailand, trotzdem handelt es sich um einen einklagbaren Anspruch, der im Ergebnis sicherlich ihre private Insolvenz zur Folge haben wird. Aber für Thailänderinnen, die einen dauerhaften Verbleib in Deutschland/ Europa planen, ist die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung sicherlich kein förderndes Element. :O Seid ihr in eigenen Fällen ähnlich verfahren? Was spricht dagegen, Zuwendungen ab einer bestimmten Größenordnung als Darlehen auszuzahlen, vor allem, weil der Mann als Darlehensgeber seinen Anspruch ja auch nicht geltend machen muss, das bedeutet, die Rückzahlung würde nur wie vorliegend in meinem Falle z.B. ( Betrug ) erwartet. Oder würde eine thailändische Partnerin bei einem solchen Vorschlag...an die Decke gehen? Ich möchte ausdrücklich nicht das Klischee von den thailändischen, Farang ausnehmenden Frauen penetrieren....sondern einfach mal sehen, ob andere ähnlich verfahren sind. Na dann...warte ich mal auf die Reaktionen...:-)
Ich bin mir sehr sicher, dass sich auch viele der member bereits in ähnlichen Situationen befunden haben, seien es erforderliche Investitionen in Häuser, Grundstücke, Arztkosten oder diverse andere Verbindlichkeiten. Wie geht ihr normalerweise in diesen Fällen vor? Ich habe, trotz meiner geistigen Umnachtung, wenigstens einen wirksamen Darlehensvertrag mit meiner Ex abgeschlossen, der sie zur kurzfristigen ! Rückzahlung der erhaltenen Summe verpflichtet. Natürlich ist das Geld mittlerweile sicherlich auf ihrem Konto in Thailand, trotzdem handelt es sich um einen einklagbaren Anspruch, der im Ergebnis sicherlich ihre private Insolvenz zur Folge haben wird. Aber für Thailänderinnen, die einen dauerhaften Verbleib in Deutschland/ Europa planen, ist die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung sicherlich kein förderndes Element. :O Seid ihr in eigenen Fällen ähnlich verfahren? Was spricht dagegen, Zuwendungen ab einer bestimmten Größenordnung als Darlehen auszuzahlen, vor allem, weil der Mann als Darlehensgeber seinen Anspruch ja auch nicht geltend machen muss, das bedeutet, die Rückzahlung würde nur wie vorliegend in meinem Falle z.B. ( Betrug ) erwartet. Oder würde eine thailändische Partnerin bei einem solchen Vorschlag...an die Decke gehen? Ich möchte ausdrücklich nicht das Klischee von den thailändischen, Farang ausnehmenden Frauen penetrieren....sondern einfach mal sehen, ob andere ähnlich verfahren sind. Na dann...warte ich mal auf die Reaktionen...:-)