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Gehaltsnachweis Verlängerung Aufenthaltserlaubnis

Diskutiere Gehaltsnachweis Verlängerung Aufenthaltserlaubnis im Ehe & Familie Forum im Bereich Thailand Forum; Hallo, habe gestern Post von Ausländeramt zwecks Verlängerung Aufenthalterlaubnis meiner Frau bekommen. Darin steht er möchte einen...
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weyon

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Hallo,
habe gestern Post von Ausländeramt zwecks Verlängerung Aufenthalterlaubnis meiner Frau bekommen. Darin steht er möchte einen Gehaltsnachweis. Laut Par. 28 AufenthG Satz 3 steht da aber nur "Soll erteilt werden", sprich soll unabhängig vom Einkommen gewährt werden. Und mit diesem "soll" begründet der Beamte den Gehaltsnachweis. Interessant ist wenn jemand arbeitslos ist oder Hartz4 bekommt.

Hatte jemand von euch "Erlebnisse" in der Richtung bzw. Wurde von jemanden bei euch deshalb die Aufenthaltserlaubnis verweigert?
 
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Willi

Gast
Um eine Niederlassungserlaubnis (NE) zu bekommen muß die Frau sich selbständig versorgen können. Wenn Sie dies nicht kann z.B. abhängig von Hartz IV oder anderen Sozialleistungen ist bekommt sie nur eine Verlängerung ihres Aufenthaltstitels um 1 Jahr.
Mehr ist da nicht.
 
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michael59

Gast
der Familienunterhalt muss gesichert sein damit die Behörde über einen längeren Zeitraum die Erlaubnis erteilt. Sonst wird kürzer erteilt. Wenn das Antragsblatt blau ist, dann ist es der Antrag auf eine Niederlassungserlaubnis, dafür darf kein Sozialhilfe- oder ALG2 Bezug erfolgen.
 
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weyon

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Danke, aber meine Frage bezog sich nur auf AE nicht auf NE.

Die grundsätzliche Frage war, darf die ALB beim verlängern der AE Gehaltsnachweise von dem Ehemann (deutsch) verlangen, obwohl in Paragr. 28 Aufenth sagt, dass die AE unabhängig davon erteilt werden soll. Was wäre bei Arbeitslosigkeit des Ehemannes, kein Gehalt, Konsequenz müsste sein keine AE für die Frau, sprich sie wird ausgewiesen. Und da die Ehe unterem besonderem Schutz steht ist das sehr unwahrscheinlich. Wenn das unwahrscheinlich ist, ist der Gehaltsnachweis nur eine weitere Schikane.

Daher die Frage ob der Beamte den Gehaltsnachweis überhaupt verlangen darf?!
 
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michael59

Gast
Die dürfen zum Nachweis eurer Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaft eine Reihe von Nachweisen fordern.
Und wenn ich meine Ruhe haben möchte und nicht jedes Jahr oder noch kürzer da wieder hintraben will- liefere ich denen das was sie möchten.
Das kann dann auch in der Regel dazu führen- das nach 3 Jahren die NLE erteilt wird und man dann seine Ruhe hat.
 
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sombath

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Die ALB kann nur etwas schikanieren .
Eine ausländische Frau , die mit einem Deutschen verheiratet ist , kann nicht ausgewiesen werden .
Zumindest nicht , wenn der Ehemann Sozialleistungen bezieht .

Sombath



Danke, aber meine Frage bezog sich nur auf AE nicht auf NE.

Die grundsätzliche Frage war, darf die ALB beim verlängern der AE Gehaltsnachweise von dem Ehemann (deutsch) verlangen, obwohl in Paragr. 28 Aufenth sagt, dass die AE unabhängig davon erteilt werden soll. Was wäre bei Arbeitslosigkeit des Ehemannes, kein Gehalt, Konsequenz müsste sein keine AE für die Frau, sprich sie wird ausgewiesen. Und da die Ehe unterem besonderem Schutz steht ist das sehr unwahrscheinlich. Wenn das unwahrscheinlich ist, ist der Gehaltsnachweis nur eine weitere Schikane.

Daher die Frage ob der Beamte den Gehaltsnachweis überhaupt verlangen darf?!
 
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michael59

Gast
Nun ein Verlängerung um 6 Monate und das mehrmals hintereinander- weil irgendetwas nicht passt, die etwas wollten und ich ihnen dumm gekommen bis, da habe ich den Hauptgewinn gezogen.
 
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wanderer2011

Gast
Eine ausländische Frau , die mit einem Deutschen verheiratet ist , kann nicht ausgewiesen werden .
Zumindest nicht , wenn der Ehemann Sozialleistungen bezieht .
Sombath
Absolut korrekt. Die Ausländerbehörde darf demnach den Antrag auf Verlängerung der AE nicht ablehnen.

Wanderer
 
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michael59

Gast
oh ja- die Verlängerungsgebühren werden fällig, da sollte es man sich schon überlegen ob man die Einkommensnachweise als Familie vorlegen möchte. Es gibt überhaupt keinen Grund das nicht zu tun. Selbst wenn man Sozialleistungen bezieht wird lediglich die nur eine AE erteilt um die es hier ja auch geht. Wenn alles stimmt wird gleich beim ersten Antrag schon für 3 Jahre erteilt und danach dann die NE.

Bei so kurzen Abständen muss man nicht immer ein neues Foto mitbringen- aber die Fingerprints sind jedes mal fällig.
Man kann sich natürlich beschweren und darauf hoffen das die ALB weil sie einen nicht mehr sehen will und entsprechend 2 oder 3 Jahre verlängert. Aber einen Grund warum nur so kurz verlängert wird findet sich immer.
 
wingman

wingman

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Natakwan
bei meiner frau wird die ae noch immer jeweils um 2 jahre verlängert. das war auch so, als ich noch im alg 2 bezug war.
inzwischen weis ich auch folgendes........sollte ich versterben wird meine frau auch nicht ausgewiesen. ihr wird zunächst eine weitere ae erteilt für ein jahr. da sie dann im witwenrentenbezug sein dürfte, müsste sie auch weiterhin kaum angst haben.
 
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wanderer2011

Gast
Fakt ist:
Der ausländischen Ehefrau eines deutschen Staatsbürgers steht eine AE von mindestens je 1 Jahr zu, unabhängig was, ob und wie viel der deutsche Ehemann verdient. Nach 3 Jahren Aufenthalt in der BRD MUSS die Ausländerbehörde der ausländischen Ehefrau sogar eine 3 jährige AE anbieten.

Das Einkommen vom Ehemann, bzw das Familieneinkommen (Die Grundsicherung muss gewährleistet sein) wird erst bei Beantragung einer NE geprüft und kann im Falle von Harz IV abgelehnt werden. Selbst bei Ablehnung darf die ausländische Ehefrau nicht ausgewiesen werden, sondern erhält (nach Beantragung) eine Verlängerung der AE.

Wanderer
 
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michael59

Gast
Die müssen Garnichts- weder eine AE anbieten noch 1 Jahr verlängern.

AE mit H4 gibt es nicht.
Eine Begründung warum nur 6 Monate findet sich immer.

Ich rate dazu pragmatisch vorzugehen. Was habe ich davon eine gewünschte Unterlage nicht beizubringen?

Bei Wingmann sollte jetzt das Familieneinkommen gesichert sein und der Integrationskurs wenigstens mit A2 abgeschlossen sein würde ich mal fragen wie es mit einer AE aussieht. Hat deine Frau einen Job? Wegen der WR- das Mindestalter schon erreicht?
 
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sombath

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Hallo wigman ,
warum hat deine Frau noch keine NE , oder seid ihr noch keine 3 Jahre verheiratet ?
Meine Frau hat jetzt nach 3 Jahren ihre NE .
Nach unserer Rückkehr aus Th. im März 14 werden wir den deutschen Paß beantragen .
Selbst der Mensch auf der ALB hat uns die Beantragung des deutschen Paßes empfohlen .
Ich bin Rentner , meine Frau hat kein Einkommen .
An Weihnachten 2016 ist für meine Frau die große Bescherung , dann ist sie 45 + 5 Monate
und erfüllt die Bedingung für die große Witwenrente .

Sombath




bei meiner frau wird die ae noch immer jeweils um 2 jahre verlängert. das war auch so, als ich noch im alg 2 bezug war.
inzwischen weis ich auch folgendes........sollte ich versterben wird meine frau auch nicht ausgewiesen. ihr wird zunächst eine weitere ae erteilt für ein jahr. da sie dann im witwenrentenbezug sein dürfte, müsste sie auch weiterhin kaum angst haben.
 
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wanderer2011

Gast
Die müssen Garnichts- weder eine AE anbieten noch 1 Jahr verlängern.
AE mit H4 gibt es nicht.
Eine Begründung warum nur 6 Monate findet sich immer.
3x inkorrekte Aussagen.

Nochmal. Eine ausländische Frau die mit einem deutschen Staatsbürger verheiratet ist, und die Ehe fortbesteht hat ein Recht auf eine AE (Aufenthaltserlaubnis) in der BRD. Das Einkommen des Ehemann, sowie ihr eigenes spielt keine Rolle.
Die Ausländerbehörde MUSS der ausländischen Ehefrau eines deutschen Staatsbürger sogar nach Ablauf von 3 Jahren Aufenthalt in der BRD ein AE von 3 Jahren anbieten.
Das Einkommen spielt erst dann eine Rolle wenn die ausländische Ehefrau eine NE (Niederlassungserlaubnis) beantragt.

So weit zum geltenden Recht.

Wanderer
 
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sombath

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Grundsätzlich hast du recht , jedoch
die AB kann innerhalb der ersten 3 Jahren auch jedesmal 1 Jahr machen .
Weiß ich ganz genau .

Sombath



3x inkorrekte Aussagen.

Nochmal. Eine ausländische Frau die mit einem deutschen Staatsbürger verheiratet ist, und die Ehe fortbesteht hat ein Recht auf eine AE (Aufenthaltserlaubnis) in der BRD. Das Einkommen des Ehemann, sowie ihr eigenes spielt keine Rolle.
Die Ausländerbehörde MUSS der ausländischen Ehefrau eines deutschen Staatsbürger sogar nach Ablauf von 3 Jahren Aufenthalt in der BRD ein AE von 3 Jahren anbieten.
Das Einkommen spielt erst dann eine Rolle wenn die ausländische Ehefrau eine NE (Niederlassungserlaubnis) beantragt.

So weit zum geltenden Recht.

Wanderer
 
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michael59

Gast
Durch die Zitate habe ich gemerkt, das ich beim Schreiben AE mit NE verwechselt habe.

Ich habe letzte Woche eine Ausländerin zur ALB begleitet- sie musste im Antrag auf die NE Unterschreiben das weder sie noch ihr Mann Sozialleistungen (ALG 2 /Sozialhilfe) beziehen. Sie ist schon 5 Jahre in D. Familieneinkommen muss für NE (Niederlassungserlaubnis) gesichert sein. Er wurden die Einkommensnachweise dieses Jahres und die Steuerbescheinigung 2012 vorgelegt. Vorher 3 mal 1 Jahr und dann 2 Jahre AE.

Natürlich steht einer mit einem Deutschen verheirateten Frau eine AE zu. Bei Sozialhilfe bekommt sie die oft nur für ein Jahr. Soll ihr auch egal sein- die neue Karte kostet sie dann nichts. Nochmals es reicht das der Verdacht besteht- die Ehe ist nicht auf Dauer angelegt- das muss auch niemandem so mitgeteilt werden- um eine kurze Gültigkeitsdauer zu begründen. Das ist für den Antragsteller auch zumutbar- wenn nach einem Jahr die Situation noch genau so ist wird ja verlängert. Bei SH/ALG2 hat das Amt die Möglichkeit gemeinsam mit dem Sozialhilfeträger zu überlegen welche Massnahmen dem Zuwanderer helfen aus dem Leistungsbezug herauszukommen.
 
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wanderer2011

Gast
Familieneinkommen muss für NE (Niederlassungserlaubnis) gesichert sein. Er wurden die Einkommensnachweise dieses Jahres und die Steuerbescheinigung 2012 vorgelegt. Vorher 3 mal 1 Jahr und dann 2 Jahre AE..
Völlig korrekter Ablauf. Wobei anzumerken wäre das die ausländische Ehefrau bereits nach 3 Jahren hätte lt. deutschen Recht eine NE beantragen können.

Natürlich steht einer mit einem Deutschen verheirateten Frau eine AE zu. Bei Sozialhilfe bekommt sie die oft nur für ein Jahr. Soll ihr auch egal sein- die neue Karte kostet sie dann nichts.
Nochmals, bei Beantragung/Verlängerung der AE wird das Einkommen durch die AB nicht abgefragt. Nach geltenden Recht spielt das Einkommen bei dieser Art von Aufenthaltserlaubnis keine Rolle.

Nochmals es reicht das der Verdacht besteht- die Ehe ist nicht auf Dauer angelegt-
I.d.R wird (innerhalb der ersten 3 Jahre) der deutsche Ehemann bei Beantragung/Verländerung der AE ein Formular unterschreiben, in dem er gegenüber der AB versichert das zur Zeit der Beantragung die eheliche Gemeinschaft besteht und es keine Trennung geplant ist. Nach geltenden Recht wäre mit der Unterschrift unter dem Formular die Sache wasserdicht.

Wanderer
 
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michael59

Gast
Unsere ALB fragt das ab- wer will es ihr auch verbieten. Integration heisst eben nicht Integration in die Zuschusssozialsysteme. Sollte so sein wird eben gemeinsam mit der enzsprechenden Zahlstelle Druck gemacht. Und das völlig zu recht!

Und nochmals : wo steht das die ALB die NE nach 3 Jahren erteilen muss?? Sie kann das natürlich beantragen- keine Frage.
 
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Gehaltsnachweis Verlängerung Aufenthaltserlaubnis

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