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weyon
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Hallo,
habe gestern Post von Ausländeramt zwecks Verlängerung Aufenthalterlaubnis meiner Frau bekommen. Darin steht er möchte einen Gehaltsnachweis. Laut Par. 28 AufenthG Satz 3 steht da aber nur "Soll erteilt werden", sprich soll unabhängig vom Einkommen gewährt werden. Und mit diesem "soll" begründet der Beamte den Gehaltsnachweis. Interessant ist wenn jemand arbeitslos ist oder Hartz4 bekommt.
Hatte jemand von euch "Erlebnisse" in der Richtung bzw. Wurde von jemanden bei euch deshalb die Aufenthaltserlaubnis verweigert?
habe gestern Post von Ausländeramt zwecks Verlängerung Aufenthalterlaubnis meiner Frau bekommen. Darin steht er möchte einen Gehaltsnachweis. Laut Par. 28 AufenthG Satz 3 steht da aber nur "Soll erteilt werden", sprich soll unabhängig vom Einkommen gewährt werden. Und mit diesem "soll" begründet der Beamte den Gehaltsnachweis. Interessant ist wenn jemand arbeitslos ist oder Hartz4 bekommt.
Hatte jemand von euch "Erlebnisse" in der Richtung bzw. Wurde von jemanden bei euch deshalb die Aufenthaltserlaubnis verweigert?