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gefestigter aufenthaltsstatus

Diskutiere gefestigter aufenthaltsstatus im Ehe & Familie Forum im Bereich Thailand Forum; hallo. erst mal herzlichen glückwunsch zu dem klasse forum hier. habe für meine frage auch schon mal hier gesucht aber bin nicht fündig geworden...
H

hwalf

Gast
hallo.

erst mal herzlichen glückwunsch zu dem klasse forum hier.
habe für meine frage auch schon mal hier gesucht aber bin nicht fündig geworden (vielleicht auch falsche syntax genommen)

meine frage lautet: gibt es irgendwie eine mindestdauer, die eine ehe haben muss, um einem partenr einen gefestigten aufenthaltsstatus zu ermöglichen?

vielen dank im voraus.
 
R

Rene

Gast
Auf welches Land bezieht sich denn Deine Frage, D, A oder CH?

René
 
S

Samuifreund

Gast
In Deutschhland sind das tatsächlich 3 Jahre.
Bei der Verlängerung des Visums muss der Ehemann mit unterschreiben das die Ehe bzw. der gemeinsame Hausstand noch besteht und dann gibt's ein "unbefristet" . . .
Jetzt hab' ich aber selbst mal 'ne Frage dazu. Ich kenne jemand die ist seit mehr als 3 Jahren verheiratet, wohnt mit dem Mann zusammen und hat dennoch wieder nur ein befristetes Visum für weitere 3 Jahre erhalten . . . kann sich das jemand erklären warum es hier Abweichungen gibt ?
 
T

Tel

Gast
hwalf" schrieb:
meine frage lautet: gibt es irgendwie eine mindestdauer, die eine ehe haben muss, um einem partenr einen gefestigten aufenthaltsstatus zu ermöglichen?
:???: unter 'gefestigtem Aufenthaltsstatus' versteht man m. E. jede Aufenthaltserlaubnis bzw. -berechtigung. Die hat deine Frau sowieso. Oder meinst du eigenständiges Aufenthaltsrecht? Das gibt's nach 2 Jahren, natürlich nur bis Ablauf der Befristung.
 
T

Tel

Gast
Samuifreund" schrieb:
Jetzt hab' ich aber selbst mal 'ne Frage dazu. Ich kenne jemand die ist seit mehr als 3 Jahren verheiratet, wohnt mit dem Mann zusammen und hat dennoch wieder nur ein befristetes Visum für weitere 3 Jahre erhalten . . . kann sich das jemand erklären warum es hier Abweichungen gibt ?
Frau Hausfrau, Ehemann lebt von Stütze.
 
C

Chak2

Gast
Tel" schrieb:
Samuifreund" schrieb:
Jetzt hab' ich aber selbst mal 'ne Frage dazu. Ich kenne jemand die ist seit mehr als 3 Jahren verheiratet, wohnt mit dem Mann zusammen und hat dennoch wieder nur ein befristetes Visum für weitere 3 Jahre erhalten . . . kann sich das jemand erklären warum es hier Abweichungen gibt ?
Frau Hausfrau, Ehemann lebt von Stütze.
Oder keine ausreichenden Deutschkenntnisse.

Noch einmal zur Klarstellung: Beim ersten Antrag gibt es, wenn man Glück hat, drei Jahre Aufenthaltsgenehmigung für die Ehefrau. Nach zwei Jahren hat sie allerdings bereits ein eigenständiges Aufenthaltsrecht (früher auch drei Jahre).
 
S

Samuifreund

Gast
Mmh...keine ausreichenden Deutschkenntnisse könnte in dem Fall eher sein.
Ist das echt ein Kriterium obwohl man verheiratet ist und zusammen lebt ? :nixweiss:
 
Dieter1

Dieter1

Senior Member
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Hallo samuifreund,

in D ist es ein sehr wichtiges Kriterium, dass man verheiratet ist. Nachdem was ich weiss geht ohne Heirat nur Einladung für drei Monate, dann muss sie für drei Monate zurück nach TH und kann nach drei Monaten dort wieder für drei Monate eingeladen werden. Daneben gibts noch Möglichkeiten wie Aufenthalt in D zum Zweck die Sprache zu lernen.

Gruss Dieter
 
C

Chak2

Gast
Samuifreund" schrieb:
Mmh...keine ausreichenden Deutschkenntnisse könnte in dem Fall eher sein.
Ist das echt ein Kriterium obwohl man verheiratet ist und zusammen lebt ? :nixweiss:
Ja, das ist in der Tat ein Kriterium wobei diese Kenntnisse nicht in einem regelrechten Test abgefragt werden, sondern es ausreicht, wenn die Ehefrau in der Lage ist bei Antragstellung die Fragen des Scahbearbeiters der Ausländerbehörde zu beantworten, zumindest ist das in Hamburg so.
 
U

UweFFM

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Frankfurt
Neben einer Ehe gibts noch die lieben Kinder.
Wenn ein solches von einem deutschen Mann vorhanden ist, dann hat dieses Kind ja ein eigenständiges Recht (ist ja deutsch) und benötigt ja jemanden (Mutter) zum Erziehen, oder? Gruß Uwe
 
C

Conny Cha

Gast
Als ich den Sachbearbeiter vom Ausländeramt in Karlsruhe fragte, ob nach drei Jahren die Aufenthaltsgenehmigung nur dann unbefristet verlängert wird, wenn die Deutschkenntnisse nach seinem Ermessen gut wären, gab er mir als Antwort, dass dies nur bei der "Einbürgerung" von Interesse wäre. Für einen unbefristeten Aufenthaltstitel wäre dies nicht nötig. Der erfolgt automatisch nach 3 Jahren Ehe und Langzeitaufenthalt in Deutschland.

Gruss
Conny Cha
 
C

Chak2

Gast
Conny Cha, das ist offenbar wie so vieles von der jeweiligen Gemeinde abhängig, vielleicht sogar von dem einzelnen Sachbearbeiter.
 
U

Uwe

Gast
@UweFFM

"Neben einer Ehe gibts noch die lieben Kinder. Wenn ein solches von einem deutschen Mann vorhanden ist, dann hat dieses Kind ja ein eigenständiges Recht (ist ja deutsch) und benötigt ja jemanden (Mutter) zum Erziehen, oder?"

Wo ist das Problem? Befristeter Aufenthalt ist ja auch ein Aufenthalt. Vielleicht gibt sie sich ja in den naechsten drei Jahren mehr Muehe. Dient schliesslich der Integration.
 
M

matthi

Gast
Chak2" schrieb:
Nach zwei Jahren hat sie allerdings bereits ein eigenständiges Aufenthaltsrecht (früher auch drei Jahre).
Das ist insoweit richtig, als dann der Betreffende, wenn er zb. getrennt lebt, dann nachweisen muss, dass er sich selbst versorgen kann. In unserem Fall hatte Ban dann ein weiteres Jahr bekommen. In diesem Jahr sollte sie dann zeigen, dass sie auf eigenen Füssen stehen kann, also zb keine Sozialhilfe bezieht. Ansonsten wäre nach Ablauf des Jahres nicht verlängert worden.

In Härtefällen kann auch vor Ablauf der oben erwähnten zwei Jahre, ein eigenständiges Aufenthaltsrecht gewährt werden. Wir haben in der Bekanntschaft gerade so einen Fall nach 14 Monaten Ehe. Mal sehen, wie das Ausländeramt entscheidet.
 
T

Tel

Gast
Chak2" schrieb:
Oder keine ausreichenden Deutschkenntnisse.
Kann sein, muss aber nicht. Ist sehr von der AB abhängig - in Berlin testet das m.E. keiner. Zumindest laufen genügend Thais (u.a.) mit praktisch Null Deutschkentnissen rum aber unbefristeter AE.
In Bayern sieht das sicherlich anders aus...
 
C

Chak2

Gast
matthi" schrieb:
In Härtefällen kann auch vor Ablauf der oben erwähnten zwei Jahre, ein eigenständiges Aufenthaltsrecht gewährt werden. Wir haben in der Bekanntschaft gerade so einen Fall nach 14 Monaten Ehe. Mal sehen, wie das Ausländeramt entscheidet.
Ist das nicht ein Schlupfloch? Ich meine, da können sich doch zwei gütlich trennen, aber die Frau lässt sich dann mal was aufs auge hauen, um hinterher als Härtefall dazustehen. ;-)

Vorweg, gar nicht witzig finde ich das, wenn ein Mann tatsächlich seine Frau schlägt. Mir ist da so ein Fall bekannt, wo ich nur hoffe, dass der Mann wenigstens jetzt ordentlich finanziell bluten muss.
 
U

Uwe

Gast
@ConnyCha

Die Auskunft des Sachbearbeiters war eindeutig falsch.

§ 24 AuslG sagt:

"Die Aufenthaltserlaubnis ist unbefristet zu erteilen, wenn der Auslaender ...

4. sich auf einfache Art in deutscher Sprache muendlich verstaendigen kann."

Sollte eigentlich auch fuer einen Sachbearbeiter verstaendlich sein? Der Rest laeuft so wie oben beschrieben.
 
tira

tira

Senior Member
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Uwe" schrieb:
....
Die Auskunft des Sachbearbeiters war eindeutig falsch.

§ 24 AuslG sagt:

"Die Aufenthaltserlaubnis ist unbefristet zu erteilen, wenn der Auslaender ...

4. sich auf einfache Art in deutscher Sprache muendlich verstaendigen kann."

Sollte eigentlich auch fuer einen Sachbearbeiter verstaendlich sein? Der Rest laeuft so wie oben beschrieben.
;-)

fragt der sachbearbeiter: können sie deutsch? antwort: ja!

und so läuft dat ab.............. :rolleyes:

where the problem................... :baeh:

gruss :cool:
 
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