Also normalerweise bekommt ein Thai, der von Thailand aus einen Urlaub in Italien machen will, normalerweise ein 4 Wochen Touristenvisum.
Wer nun mit einem 3 Monats Schengenvisum nach Europa reisen will, egal in welches Land er dabei fährt, solange es Schengenländer sind,
der bekommt das Visum nur, wenn ein Europäer eine Verpflichtungserklärung abgibt.
In Deutschland wird dabei die Arbeitsbescheinigung (Verdienstnachweis) benötigt, um zu prüfen, ob der Deutsche auch im Stande ist, die Konsequenzen aus so einer Verpflichtungserklärung zu tragen.
Eine gefälsche Bescheinigung (Urkundenfälschung) wäre Irrsinn.
Es reicht völlig aus, sich 4 Wochen vor dem Amtstermin auf Provisionsbasis bei einer Agentur einzustellen, die dann folgenden Text formuliert :
Herr XYZ ist seit dem ... bei uns tätig. Seine monatliche Durchschnittsvergütung beläuft sich auf ...
M f G
Bei diesem Text hat die Agentur nämlich den Spielraum zu sagen,
Durchschnittsvergütung, ja, wenn er seine Provisionsverträge normal abschließt, aber im konkreten Fall war der Kandidat nicht sehr erfolgreich. (aber zur Überprüfung so einer Bescheinigung kommt es sehr selten, trotzdem sollte man nix riskieren)
Ergo - keine Urkundenfälschung sondern ein richtig formulierter Text, der seine Funktion fast immer erfüllt.