R
rippl
Gast
Wer von euch schon mal eine Thai geheiratet hat, kennt vielleicht das Problem mit den Geburtsortsbescheinigungen – da steht manchmal (wie der Name ja auch schon sagt) nur der Geburtsort drin, nicht aber das Geburtsdatum und die Namen der Eltern.
Bislang fanden wir das ziemlich kurios, doch wurden wir nun durch einen Hinweis des Standesamtes Hamburg darüber aufgeklärt, dass dieser
Geiz mit den Daten durchaus begründet ist.
Der entsprechende Abschnitt in unserem Merkblatt wurde deshalb wie folgt umgeschrieben:
Außerdem wird in dem Merkblatt nun (als Resultat eines Beitrages hier von letzter Woche) auch das Generalkonsulat in Frankfurt ans Anlaufstelle für die Konsularische Unbedenklichkeitsbescheinigung genannt. Und bei den "Besonderheiten bei der Eheschließung in Thailand" wurde auf freundlichen Hinweis hin ergänzt, dass man sich frühzeitig zwei Referenzpersonen in Deutschland ausdenken sollte. Hierfür vielen Dank!
Wir freuen uns über jeden Hinweis, der die durch uns bereitgestellten Informationen berichtigt oder vervollständigt! Und unter skiesow@yahoo.com beantworte ich auch gerne "individuelle Anfragen".
Beste Grüße
Sebastian Kiesow
Bislang fanden wir das ziemlich kurios, doch wurden wir nun durch einen Hinweis des Standesamtes Hamburg darüber aufgeklärt, dass dieser
Geiz mit den Daten durchaus begründet ist.
Der entsprechende Abschnitt in unserem Merkblatt wurde deshalb wie folgt umgeschrieben:
Hoffe, damit vielleicht ein paar Leuten aus der Patsche helfen zu können...Geburtsnachweis
Das Lebensalter und Angaben zur Geburt Ihrer Partnerin können durch Vorlage der Geburtsurkunde nachgewiesen werden. Ersatzweise genügt auch eine Geburts- bzw. Geburtsortsbescheinigung. Vorzugsweise sollte hierin neben dem Namen auch das Geburtsdatum Ihrer Freundin sowie die Namen ihrer Eltern (inklusive Familien- und Geburtsnamen) genannt werden, was die ausstellende Behörde jedoch – unter Berufung auf eine entsprechende Weisung des Innenministeriums, wonach eine Bescheinigung der bereits im Hausregisterauszug (s.u.) vermerkten Daten unzulässig ist – ggf. verweigert und nur den Geburtsort bescheinigt. (Einzelheiten hierzu finden Sie in dem Schreiben MT 0404/1041, welches Sie im thailändischen Original und in deutscher Übersetzung über www.thailaendisch.de einsehen und zur Vorlage auf Ihrem Standesamt erforderlichenfalls ausdrucken können). Sollte Ihre Freundin erst im Jahre 1980 oder später geboren worden sein, kann evtl. auch das Zentralregisteramt in Bangkok (s.u.) mit einem Geburtsregisterauszug oder der mikroverfilmten Geburtsurkunde weiterhelfen.
Außerdem wird in dem Merkblatt nun (als Resultat eines Beitrages hier von letzter Woche) auch das Generalkonsulat in Frankfurt ans Anlaufstelle für die Konsularische Unbedenklichkeitsbescheinigung genannt. Und bei den "Besonderheiten bei der Eheschließung in Thailand" wurde auf freundlichen Hinweis hin ergänzt, dass man sich frühzeitig zwei Referenzpersonen in Deutschland ausdenken sollte. Hierfür vielen Dank!
Wir freuen uns über jeden Hinweis, der die durch uns bereitgestellten Informationen berichtigt oder vervollständigt! Und unter skiesow@yahoo.com beantworte ich auch gerne "individuelle Anfragen".
Beste Grüße
Sebastian Kiesow