Also,das nächste mal den "Stempel" einfach in Wien holen....; -)
Ich lasse zur Sicherheit die Bescheinigung an meine Deutsche Adresse schicken,dann wird Sie mir per e Mail zugesendet!
Auf dem Formular sind 2 Adressenfelder. Das erste ist die Postadresse in Deutschland,also Ort der Zustellung !
Meine "Aktuelle Adresse" im Teil 2 auf dem Formular ist aber die Thailändische-"Aktuelle Anschrift"
Also auch für den Konsul alles nachvollziehbar!
DAS wird das ausschlaggebende sein: Es ist eben KEIN Original Dokument,was ja auch viel anders aussieht!
Anhang anzeigen 36008 Anhang anzeigen 36009
Und deswegen eben nicht kostenlos !!
Die Begründung ist also ok!
Hier kann man mal die Gebührenordnung durchlesen... !!
Gebühren der Rechts- und Konsularabteilung
Amtshandlung Gebühr / Auslage
Biometrischer Reisepass unter 24 Jahren 9,00 Euro (96,00 Euro bei Passbeantragung bei einer örtlich unzuständigen Vertretung)
Biometrischer Reisepass über 24 Jahren 81,00 Euro (140,00 Euro bei Passbeantragung bei einer örtlich unzuständigen Vertretung)
Vorläufiger Reisepass 39,00 Euro (65,00 Euro bei Passbeantragung bei einer örtlich unzuständigen Vertretung)
Reiseausweis zur Rückkehr 21,00 Euro, + 5,00 Euro Auslagen
Kinderreisepass 26,00 Euro (39,00 Euro bei Passbeantragung bei einer örtlich unzuständigen Vertretung)
Personalausweis unter 24 Jahren 53,00 Euro (66,00 Euro bei Beantragung bei einer örtlich unzuständigen Vertretung)
Personalausweis über 24 Jahren 59,00 Euro (72,00 Euro bei Beantragung bei einer örtlich unzuständigen Vertretung)
Expresszuschlag 32,00 Euro
Zuschlag 48 Seiten (Reisepass) 22,00 Euro
Wohnortänderung Pass/Personalausweis gebührenfrei
Nachträgliche Einschaltung eID Personalausweis 12,00 Euro
Änderung PIN Personalausweis 12,00 Euro (gebührenfrei wenn in Verbindung mit gebührenpflichtiger anderer Amtshandlung)
Entsperrung eID 12,00 Euro
Kopiebeglaubigung Bis zu 10 Seiten des gleichen Dokuments: 10 Euro, für darüber hinausgehende Seitenzahlen 1,00 Euro pro Seite wird noch eine zweite, dritte bzw. jede weitere Kopie des gleichen Dokuments beglaubigt, ist immer nur eine Gebühr von 5,00 Euro zu erheben, egal wie viele Seiten
Unterschriftsbeglaubigung Vollmacht oder Genehmigungserklärung Abhängig vom Wert des Rechtsgeschäfts, ¼ Wertgebühr, mindestens 20,00 Euro
Unterschriftsbeglaubigung auf Antrag Ehefähigkeitszeugnis 20,00 Euro (+ 10,00 Euro für Beglaubigung der Passkopien)
Namenserklärung 25,00 Euro
Unterschriftsbeglaubigung Führungszeugnis 20,00 Euro
Beurkundung Vaterschaftsanerkennung / Zustimmungserklärung gebührenfrei
Beurkundung Sorgeerklärung 65,00 Euro (bei Zusatzgebühr Fremdsprache: 98,00 Euro)
Beurkundung Vaterschaftsanerkennung mit Sorgeerklärung 65,00 Euro (bei Zusatzgebühr Fremdsprache: 98,00 Euro)
Lebensbescheinigung Gebührenfrei (öff.-rechtl. Träger) oder 25,00 Euro (privater Träger)
Konsularische Bescheinigung Mindestens 25,00 Euro, abhängig vom Wert des Rechtsgeschäfts
Umsatzsteuerbescheinigung (Ausfuhr) 25,00 Euro pro Bescheinigung
Aufnahme einer eidesstattlichen Versicherung Abhängig vom Wert des Rechtsgeschäfts, einfacher Wertgebühr,
gebührenfrei wenn Teil einer anderen gebührenpflichtigen Handlung (Ausnahme: Erbscheinanträge)