Als vor 10 Jahren der Führerscheintourismus nach Polen und in die ehem. CSSR losging, lief das so ab:
Deutscher hatte in Deutschland wegen Trunkenheit seinen Führerschein verloren, und machte auf den billigen, kostengünstigen Weg einen polnischen Führerschein.
Er nahm sich zum Schein einen polnischen Wohnsitz, meldete sein Kennzeichen auf Polen um, und fuhr in Deutschland weiter Auto.
Doch das Ende der Geschichte, es stimmt zwar, wer 6 Monate + 1 Tag im Jahr in Polen ist, der hat seinen Lebensmittelpunkt in Polen, und muß daher polnische Papiere haben. In Zusammenhang mit dem Internationalen Führerschein könnte er damit auch in Deutschland fahren, wenn es das deutsche Fahrverbot nicht gebe.
Wenn eine Thai, die z.B. mit einem amerikanischen Führerschein hier unterwegs ist, dann muß sie, wenn die Kulanzzeit zur Umschreibung abgelaufen ist, mit hiesigen Papieren unterwegs sein.
Tut sie das nicht, bekommt sie Probleme.
Klar gibt es zwar die Möglichkeit, eine Thai mit unbefristeter Aufenthaltsgenehmigung vorübergehend in Potugal anzumelden, dort auf dem Land in einer "Ferienfahrschule" den EG-Führerschein zu machen, und dann, nach 4 Monaten sie wieder in Deutschland anzumelden.
Mit dem portugisischen EG Führerschein darf sie dann hier fahren, weil EG-Papiere nicht umgeschrieben werden müssen; ich weiß aber nicht, wer gerade in seinem portugisischen Bauernhof auf den nächsten Reisebus mit Europa-Thais wartet.-)