allsome
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Bei meinem Bürgeramt in Berlin, gibts den von 1926 nicht.Der intl. FS würde durchaus Interesse finden.
Es gibt aber zwei Versionen, und Thailand akzeptiert diejenige, die unsere mitteleuropäischen Behörden anscheinend seltener ausstellen.
Also beantragt man entweder in D die richtige Version, oder lässt den FS übersetzen und von der Botschaft beglaubigen.
Oder macht direkt den thailändischen FS, haben einige hier gemacht.
Den könnte ich HIER erhalten..
internationaler Führerschein - nach dem Abkommen von 1926
https://service.berlin.de/dienstleistung/328843/
Sofern Sie beabsichtigen Kraftfahrzeuge in Thailand zu führen,
wird die Mitnahme des Internationalen Führerschein nach dem Abkommen von 1926 empfohlen.
Für alle anderen Länder benötigen Sie den Internationaler Führerschein nach dem Abkommen von 1968.
Dabei ist zu beachten, dass die Geltungsdauer nur ein Jahr beträgt.
evtl. wäre es ja schlau, den nationalen deutschen Führerschein,
z.B. bei der thl. Botschaft ,z.B. übersetzen zu lassen ? Mit Stempel aufs Papier.
Inklusive aller (Fahr)zeiten und -kosten dürfte es im Vergleich zur Prüfung nichtmal für direkt in Botschaftsnähe lebende Personen (zeit)aufwands- oder kostenneutral sein.






