Yogi
Senior Member
………………………. und warum sagst du mir das erst, wenn der heilige Abend vorbei ist?Den hättest Du gar nicht mitbringen müssen, gib'S im Ramschladen gegenüber BIG-C Pattaya
………………………. und warum sagst du mir das erst, wenn der heilige Abend vorbei ist?Den hättest Du gar nicht mitbringen müssen, gib'S im Ramschladen gegenüber BIG-C Pattaya
Bei uns zu Hause ist es eine uralte, überlieferte Tradition,Habe eine Nordmanntanne importiert.
6 Euro beim Kick, plus 2 Euro für die Kugeln.
View attachment 34137
Nicht nur Chemie.
Da steckt auch noch sehr viel Technik drin. Der Baum ist mit ,,indipendant power plant,, ausgestattet.
Die Beleuchtung muß doch mit Energie versorgt werden.
Das halte ich für ein Gerücht. Der Versorgungsausgleich wird schon bei Scheidung vorgenommen und dir wird der ihr zustehende Betrag von Anfang an erst gar nicht ausgezahlt. Es sei denn, du wärst Beamter und hättest das sog. Pensionärsprivileg.Man und das zu Weihnachten, ich erwarte auch demnächst eine Rentenkürzung von 150,00€, meine EX hat ihre Rente beantragt und ich muss abgeben.
Das halte ich für ein Gerücht. Der Versorgungsausgleich wird schon bei Scheidung vorgenommen und dir wird der ihr zustehende Betrag von Anfang an erst gar nicht ausgezahlt. Es sei denn, du wärst Beamter und hättest das sog. Pensionärsprivileg.
o.k., also das alte Rentnerprivileg, das es so heute nur noch in wenigen Bundesländern als Pensionärsprivileg gibt.Die Scheidung war 1987 ( altes Recht )
http://www.deutsche-rentenversicher...ionFile/63703/geschiedene_ausgleich_rente.pdf
Bei Entscheidungen über den Versorgungsausgleich
nach dem alten Recht bis 31. August 2009 ist in be.
stimmten Fällen das „Rentnerprivileg“ zu beachten.
Danach wird die Rente des belasteten Ehepartners trotz
des durchgeführten Versorgungsausgleichs zunächst
nicht gekürzt, solange der andere Ehepartner noch
keine Rente erhält.
Genau so ist es !Das halte ich für ein Gerücht. Der Versorgungsausgleich wird schon bei Scheidung vorgenommen und dir wird der ihr zustehende Betrag von Anfang an erst gar nicht ausgezahlt. Es sei denn, du wärst Beamter und hättest das sog. Pensionärsprivileg.

Die Scheidung war 1987 ( altes Recht )
http://www.deutsche-rentenversicher...ionFile/63703/geschiedene_ausgleich_rente.pdf
Bei Entscheidungen über den Versorgungsausgleich
nach dem alten Recht bis 31. August 2009 ist in be.
stimmten Fällen das „Rentnerprivileg“ zu beachten.
Danach wird die Rente des belasteten Ehepartners trotz
des durchgeführten Versorgungsausgleichs zunächst
nicht gekürzt, solange der andere Ehepartner noch
keine Rente erhält.
bitte löschen..... thema erledigtGenau so ist es !
Der Versorgungsausgleich ( im Moment 270.-€ ) wurde mir vom ersten Tag meines Rentenbezugs an, direkt einbehalten und meine Ex-Ehefrau ist noch lange nicht im Ruhestand.


