
alhash
Senior Member
Themenstarter
Ich habe in einem anderen Board einen erhebliche Disput in der Frage der Einbürgerungsdauer.
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@alhash
Für die Einbürgerung von Ehegatten Deutscher sind 8 Jahre Aufenthalt natürlich falsch. Ich darf mal das Ausländeramt München zitieren: "Bei Ermessenseinbürgerungen nach dem Staatsangehörigkeitsgesetz gelten für bestimmte Personengruppen (z.B. Asylberechtigte, Ehegatten von Deutschen) kürzere Mindestaufenthaltszeiten als bei Anspruchseinbürgerungen nach dem Ausländergesetz. Über nähere Einzelheiten informiert Sie die Einbürgerungsstelle."
Was machst Du eigentlich beruflich.... ... Oberlehrer?
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@murutinga
Deinen blöden Kommentar kannst Du Dir sparen
Ich bin kein Lehrer, sondern habe mit dieser Materie seit 20 Jahren zu tun, allerdings nur privat!
Lies mal hier:
http://www.einbuergerung.de/einb_kurz.html
http://www.einbuergern.de/Angebote/VerglAuslG/vergleich_auslg.htm
und von welcher Quelle hast Du den Quatsch, denn lies mal hier:
http://www.muenchen.de/referat/kvr/staatsangehoerigkeit/einbuergerung/index.html
Was Du angesprochen hast, sind Ausländer die schon länger hier wohnen, jedoch nicht mit Deutschen verheiratet sind, sondern einen ausländischen Ehepartner haben, der noch nicht so lange in Deutschland lebt. Alles klar?
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@alhash:
hier der Link zu dem, was von Dir als "Quatsch" bezeichnet wird: http://www.muenchen.de/referat/kvr/staatsangehoerigkeit/einbuergerung/index.html, und dann Ermessenseinbürgerung anklicken. Da ist dann doch ziemlich eindeutig von ausländischen Ehegatten Deutscher zu lesen. "Alles klar?", wie Du so schön sagtest.
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Frage:Wer hat nun recht? Denn irgendwie widersprechen sich die Links von Kreisverwaltungsamt München. Denn einerseits heißt es hier:
http://www.muenchen.de/referat/kvr/staatsangehoerigkeit/einbuergerung/index.html
"Wer sich mindestens acht Jahre rechtmäßig in Deutschland aufhält, eine Aufenthaltserlaubnis oder Aufenthaltsberechtigung besitzt, sich zu der Verfassung der Bundesrepublik Deutschland bekennt, über ausreichende Deutschkenntnisse verfügt, seinen Lebensunterhalt aus eigener Kraft bestreiten kann und nicht wegen einer Straftat verurteilt worden ist, hat einen Einbürgerungsanspruch."
Andererseits hier:
http://www.muenchen.de/referat/kvr/staatsangehoerigkeit/einbuergerung/index.html
"Bei Ermessenseinbürgerungen nach dem Staatsangehörigkeitsgesetz gelten für bestimmte Personengruppen (z.B. Asylberechtigte, Ehegatten von Deutschen) kürzere Mindestaufenthaltszeiten als bei Anspruchseinbürgerungen nach dem Ausländergesetz. Über nähere Einzelheiten informiert Sie die Einbürgerungsstelle."
Ratlos
AlHash
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@alhash
Für die Einbürgerung von Ehegatten Deutscher sind 8 Jahre Aufenthalt natürlich falsch. Ich darf mal das Ausländeramt München zitieren: "Bei Ermessenseinbürgerungen nach dem Staatsangehörigkeitsgesetz gelten für bestimmte Personengruppen (z.B. Asylberechtigte, Ehegatten von Deutschen) kürzere Mindestaufenthaltszeiten als bei Anspruchseinbürgerungen nach dem Ausländergesetz. Über nähere Einzelheiten informiert Sie die Einbürgerungsstelle."
Was machst Du eigentlich beruflich.... ... Oberlehrer?
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@murutinga
Deinen blöden Kommentar kannst Du Dir sparen
Ich bin kein Lehrer, sondern habe mit dieser Materie seit 20 Jahren zu tun, allerdings nur privat!
Lies mal hier:
http://www.einbuergerung.de/einb_kurz.html
http://www.einbuergern.de/Angebote/VerglAuslG/vergleich_auslg.htm
und von welcher Quelle hast Du den Quatsch, denn lies mal hier:
http://www.muenchen.de/referat/kvr/staatsangehoerigkeit/einbuergerung/index.html
Was Du angesprochen hast, sind Ausländer die schon länger hier wohnen, jedoch nicht mit Deutschen verheiratet sind, sondern einen ausländischen Ehepartner haben, der noch nicht so lange in Deutschland lebt. Alles klar?
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@alhash:
hier der Link zu dem, was von Dir als "Quatsch" bezeichnet wird: http://www.muenchen.de/referat/kvr/staatsangehoerigkeit/einbuergerung/index.html, und dann Ermessenseinbürgerung anklicken. Da ist dann doch ziemlich eindeutig von ausländischen Ehegatten Deutscher zu lesen. "Alles klar?", wie Du so schön sagtest.
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Frage:Wer hat nun recht? Denn irgendwie widersprechen sich die Links von Kreisverwaltungsamt München. Denn einerseits heißt es hier:
http://www.muenchen.de/referat/kvr/staatsangehoerigkeit/einbuergerung/index.html
"Wer sich mindestens acht Jahre rechtmäßig in Deutschland aufhält, eine Aufenthaltserlaubnis oder Aufenthaltsberechtigung besitzt, sich zu der Verfassung der Bundesrepublik Deutschland bekennt, über ausreichende Deutschkenntnisse verfügt, seinen Lebensunterhalt aus eigener Kraft bestreiten kann und nicht wegen einer Straftat verurteilt worden ist, hat einen Einbürgerungsanspruch."
Andererseits hier:
http://www.muenchen.de/referat/kvr/staatsangehoerigkeit/einbuergerung/index.html
"Bei Ermessenseinbürgerungen nach dem Staatsangehörigkeitsgesetz gelten für bestimmte Personengruppen (z.B. Asylberechtigte, Ehegatten von Deutschen) kürzere Mindestaufenthaltszeiten als bei Anspruchseinbürgerungen nach dem Ausländergesetz. Über nähere Einzelheiten informiert Sie die Einbürgerungsstelle."
Ratlos
AlHash