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Freundin schwanger, Familienzusammenführung?

Diskutiere Freundin schwanger, Familienzusammenführung? im Ehe & Familie Forum im Bereich Thailand Forum; .................
T

thaifreund88

Gast
Hallo,
meine Thai Freundin ist nun schwanger. Im Februar wollte wir in Thailand Bang Rak heiraten. Das Kind kommt im Juni zur Welt.

Nun hätte ich ein paar Fragen bzgl. späterer Familienzusammenführung.

- Dadurch dass wir vor der Geburt verheiratet sind, muss ich keine Vaterschaft mehr anerkennen? Richtig?
Das Kind soll in Thailand geboren werden. Wahrscheinlich werde ich zum Termin aber berufsbedingt nicht anwesend sein können.
- Welche Dokumente benötigt Sie von mir für das Krankenhaus, damit hier (Geburtsurkunde) meine Daten für die Vaterschaft gleich eingetragen werden.

- Thai Pass fürs Kind kann sie alleine beantragen, aber wie sieht es mit einem Deutschen Pass aus? Muss ich hier mit anwesend sein, oder reicht die Geburtsurkunde bzw. Heiratsurkunde?

- Wie sieht es mit der Familienzusammenführung aus?
Sie hat keinen A1. Diesen benötigen wir nach der Geburt meines Wissens nicht und sie kann nach D einreisen.
Kann ich Beantragen, dass meine Frau zusammen mit dem Kind einreisen kann? Sie hat noch einen Thai Sohn 4 Jahre alt. Darf dieser dann auch mit?
Oder muss ich den Nachzug vom Sohn erst später beantragen?

Kann mir die Ausländerbehörde Auskunft geben, was ich danach alles zu tun habe? Familienkrankenversicherung, Schule für Sohn usw.?

Sorry für die vielen Fragen, hab schon im Inet gesucht, aber nichts brauchbares gefunden.
 
2sc5200

2sc5200

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Hallo

meine Thai Freundin war 2013 schwanger und im 5 Monat bei mir in Deutschland und ist bis heute bei mir.
Das deutsche Kind ist jetzt 3 Jahre alt.

Wenn Du Fragen hast maile mir mit Tel ich rufe zurück

Ja der Thai Sohn kann mitkommen, Heirat und A1 nicht notwendig wenn Du Deutscher bist
und ihr in Deutschland und nicht im EU Ausland wohnen wollt.

Als schwangere Mutter eines werdenden deutschen Kindes kann Sie das Recht zusammen mit dem Thai Sohn ab dem 5 Monatzu Dir einzureisen ihr könnt dann sofort als Familie Hartz IV beantragen und Sie für immer bei Dir bleiben.


Wenn Du zuviel Zeit und Geld hast könnt ihr auch in Thailand heiraten gehen,

aber als Ehefrau kann Sie ohne A1 nicht nach Deutschland einreisen !

Ohne A1 kann Sie dann nach der Heiratin jedes beliebige EU Land einreisen aber nicht nach Deutschland,
wenn Du Deutscher bist. Das Visum muss innerhalb 14 Tage ausgestellt werden Richtlinie 2004/38/EG

Du gehst also für nichts heiraten, sinnlose Zeit und Geldverschwendung

Wenn Du weniger als 1800 EUR Netto Einkommen hast und zur Miete wohnst, gehst Du mit ihr und Thai Sohn nach der Einreise gleich zum Jobcenter und beantragst als Aufstocker ergänzendes Hartz IV.

Wir hatten mit 3 Personen und Kindergeld inclusive Kosten der 3 ZKB Wohnung einen Anspruch auf ca. 1800 EUR monatlich.

Mit 4 Personen + Kindergeld habt ihr inclusive Koten der 4 ZKB Wohnung einen finanziellen Anspruch von ca. 2000 - 2200 EUR

Wenn Du arbeitslos oder wenig Einkommen hast, auch egal, 600 EUR reichen für 2 One Way Tickets für Thai Freundin + Thai Sohn zum einreisen und alle ab zum Jobcenter.

Du bekommst dann einen Leistungsbescheid vom Jobcenter, das Du 3 Jahre von der Arbeit freigestellt, hast deine Ruhe und kannst zuhause bleiben, wenn deine FREUNDIN in den Deutsch Integrationskurs geht und der dauert 3 Jahre bis die ihren B1 hat.

Du hast als Deutscher das Recht dazu, da ihr dann schon 3 Personen seid + 1 Kind im Bauch.

Es es die Pflicht eines jeden Deutschen, andere Deutsche über seine Rechte aufzuklären


Leider hat mich damals NIEMAND in Gesetzeskunde, Recht und EU Recht beraten,
dann wäre der Thai Sohn gleich als Sie schwanger war 2013 mitgekommen,

denn der Thai Sohn hätte das Recht auf gemeinsame Einreise mit der Mutter gehabt
inclusive H4 Alimentierung
und heute bereits eine gute Schulbildung.

Weder die Botschaft noch die Ausländerbehörde haben einen beraten, wenn es um Familienangehörige von Deutsche geht.

Hauptscache das Land mit muslimischen MONOKULTI Einwanderen und deren Familienagehörigen fluten und alimentieren.


PEGIDA - Patriotische Europäer gegen die Islamisierung des Abendlandes
 
2sc5200

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Im 3 Monat Schwangerschaft bestätigen lassen

1. Auf Jugendamt egal wo in Deutschland gehen und vorgeburtliche Vaterschaftsanerkennung machen, dazu musst Du nicht in Deutschland gemeldet sein und diese Papiere der Freundin in Thailand für die Botschaft geben


2. Freundin muss Ledigkeistbescheinigung von Ampoe und Zentralregister Bangkok, Adresse gibts in der Botschaft besorgen

3. Geburtsurkunde von Freundin und Thai Sohn + alleiniges Sorgerecht

alles in Deutsch übersetzeen lassen ca. 4000 THB

4. Bei Botschaft stellt Freundin Antrag auf Aufenthaltserlaubnis für sich und Thai Sohn (Viusm TYP D Familienzusammenführung)

Im 5 oder 6 Monat der Schwangeschaft ist Sie dann bei Dir in Deutschland
 
T

thaifreund88

Gast
Warum kann sie ohne A1 nach der Heirat nicht nach Deutschland?
Wir wollen dass das Kind in Thailand geboren wird. Danach sollte es doch kein Problem sein sie und das Kind nachzuholen? Das Kind hat ja dann einen Thai und Deutschen Pass. Somit kann es Ein und Ausreisen wann es will. Die Mutter muss das Nationale Visa beantragen und für den Sohn bräuchten wir den Kindernachzug.
Überall höre ich, dass die Frau (wenn verheiratet) ohne A1 nach Deutschland kann?



Hartz4 kommt bei mir nicht in Frage. Habe ein Haus und einen sehr guten Job.
 
2sc5200

2sc5200

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Warum kann sie ohne A1 nach der Heirat nicht nach Deutschland?
Wir wollen dass das Kind in Thailand geboren wird. Danach sollte es doch kein Problem sein sie und das Kind nachzuholen? Das Kind hat ja dann einen Thai und Deutschen Pass. Somit kann es Ein und Ausreisen wann es will. Die Mutter muss das Nationale Visa beantragen und für den Sohn bräuchten wir den Kindernachzug.
Überall höre ich, dass die Frau (wenn verheiratet) ohne A1 nach Deutschland kann?



Hartz4 kommt bei mir nicht in Frage. Habe ein Haus und einen sehr guten Job.

Wie alt bist Du ?

Heiraten aber nicht in Thailand, fliege nach Hong Kong und heirate in den nächsten 4 - 8 Wochen

Du brauchst Konsularbescheinigung der Deutschen Botschaft für Heirat in Thailand, die gibts nur mit Ehefähigkeitszeugnis, viel Spaß, das ganze kostet richtig Zeit und Geld, dagegen sind 2 Flugtickets nach Hong Kong zum Heiraten ein Schnäppchen

Eine Thai Pass bekommt das Kind auch, wenn es in Deutschland geboren ist un den Deutschen Pass hat.

Dazu musst Du nur auf die Thai Botschaft nach Berlin.

Wenn Du wenig Arbeit willst, dann soll Sie im dritten Monat das Visum zur Personenfürsorge des ungeborenen Kindes + Thai Kind beantragen und nicht als Ehefrau, egal ob verheiratet oder nicht, dann ist Sie im 5 Monat in DE

Wenn deine Frau den Aufenthaltstitel auf der ABH als Ehefrau ohne A1 beantragt gibts Stress und viel Bla Bla.

Wenn deine Frau den Aufenthaltstitel auf der ABH als Mutter eines deutschen Kindes beantragt, und nicht als Ehefrau wenn kein A1 dann gibt es kein Problem.

Wie Du siehst bringt Dir eine Heirat 0 Vorteile, also garnichts, wenn ihr in Deutschland wohnen wollt, außer Du willst Steuern sparen.

Und das Kind sollte in DE geboren werden und nicht in Thailand
 
Spencer

Spencer

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Hallo

meine Thai Freundin war 2013 schwanger und im 5 Monat bei mir in Deutschland und ist bis heute bei mir.
Das deutsche Kind ist jetzt 3 Jahre alt.

Wenn Du Fragen hast maile mir mit Tel ich rufe zurück

Ja der Thai Sohn kann mitkommen, Heirat und A1 nicht notwendig wenn Du Deutscher bist
und ihr in Deutschland und nicht im EU Ausland wohnen wollt.

Als schwangere Mutter eines werdenden deutschen Kindes kann Sie das Recht zusammen mit dem Thai Sohn ab dem 5 Monatzu Dir einzureisen ihr könnt dann sofort als Familie Hartz IV beantragen und Sie für immer bei Dir bleiben.


Wenn Du zuviel Zeit und Geld hast könnt ihr auch in Thailand heiraten gehen,

aber als Ehefrau kann Sie ohne A1 nicht nach Deutschland einreisen !

Ohne A1 kann Sie dann nach der Heiratin jedes beliebige EU Land einreisen aber nicht nach Deutschland,
wenn Du Deutscher bist. Das Visum muss innerhalb 14 Tage ausgestellt werden Richtlinie 2004/38/EG

Du gehst also für nichts heiraten, sinnlose Zeit und Geldverschwendung

Wenn Du weniger als 1800 EUR Netto Einkommen hast und zur Miete wohnst, gehst Du mit ihr und Thai Sohn nach der Einreise gleich zum Jobcenter und beantragst als Aufstocker ergänzendes Hartz IV.

Wir hatten mit 3 Personen und Kindergeld inclusive Kosten der 3 ZKB Wohnung einen Anspruch auf ca. 1800 EUR monatlich.

Mit 4 Personen + Kindergeld habt ihr inclusive Koten der 4 ZKB Wohnung einen finanziellen Anspruch von ca. 2000 - 2200 EUR

Wenn Du arbeitslos oder wenig Einkommen hast, auch egal, 600 EUR reichen für 2 One Way Tickets für Thai Freundin + Thai Sohn zum einreisen und alle ab zum Jobcenter.

Du bekommst dann einen Leistungsbescheid vom Jobcenter, das Du 3 Jahre von der Arbeit freigestellt, hast deine Ruhe und kannst zuhause bleiben, wenn deine FREUNDIN in den Deutsch Integrationskurs geht und der dauert 3 Jahre bis die ihren B1 hat.

Du hast als Deutscher das Recht dazu, da ihr dann schon 3 Personen seid + 1 Kind im Bauch.

Es es die Pflicht eines jeden Deutschen, andere Deutsche über seine Rechte aufzuklären


Leider hat mich damals NIEMAND in Gesetzeskunde, Recht und EU Recht beraten,
dann wäre der Thai Sohn gleich als Sie schwanger war 2013 mitgekommen,

denn der Thai Sohn hätte das Recht auf gemeinsame Einreise mit der Mutter gehabt
inclusive H4 Alimentierung
und heute bereits eine gute Schulbildung.

Weder die Botschaft noch die Ausländerbehörde haben einen beraten, wenn es um Familienangehörige von Deutsche geht.

Hauptscache das Land mit muslimischen MONOKULTI Einwanderen und deren Familienagehörigen fluten und alimentieren.


PEGIDA - Patriotische Europäer gegen die Islamisierung des Abendlandes

Ich bitte vorab um Entschuldigung .................

aber ich kann dieses ständige Gekotze zu den Hartz 4 -Ansprüchen nur sehr schwer ertragen.

Wie wäre es denn, ein Auskommen ohne jede Alimentierung ganz oben auf Deine Prioritäten-Liste zu setzen,
anstatt permanent die Schlupflöcher und Abgreif-Paragraphen herauszukehren ?

Du bist doch körperlich gesund - oder ?
 
T

thaifreund88

Gast
ich bin 29...

wie ist es denn mit Versicherungsschutz, bzw. eine Reiseversicherung zahlt nicht die Geburt. Da ich nicht verheiratet bin, kann sie ja nicht in die Familienversicherung? Zudem muss ich später den Namen ändern lassen und und und.


Sie beantragt das Nationale Visa zum Nachzug des deutschen Kindes
Hier wird laut der Deutschen Botschaft kein A1 Test verlangt, daran sollte sich die Ausländerbehörde auch halten, denke ich
 
G

glubberer20

Gast
Hallo thaifreund88,

Bin in der gleichen Situation wie du, nur ein bisschen weiter, meine Frau hat jetzt am 16.10 Termin auf der Botschaft um den Reissepass für den kleinen zu beantragen. Damit sie das alleine machen kann braucht sie eine von deinem Amt beglaubigte Vollmacht und es darf keine Namenserklärung nötig sein, also ihr müsst einen gemeinsamen Ehenamen führen.

Du liegst richtig wenn ihr verheiratet seit entfällt die Vaterschaftsannerkennung, aber das Standesamt Bang Rak wollte eine Schwangerschftsbestätigung von einem Krankenhaus, die Schwangerschaft wurde dann auch im Heiratsprotokoll vermerkt.

Für die Geburtsurkunde wollte die thailändische Behörde eine Übersetzung von meinem Reisepass in Thai.

Das Visum wird dann zum Familienachzug zum deutschen Kind gestellt und da wird kein A1 benötigt.

Gruss Daniel

Edit: Ich denke auch bei der beantragung des Thai Passes wird sie eine Vollmacht brauchen sofern ihr verheiratet seit und gemeimsames sorgerecht habt, zumimdest musste ich den Antrag dafür auch unterschreiben.
 
T

thaifreund88

Gast
Oh Ok danke Daniel. Also das Formular für die Vollmacht bekomme ich dann bei der Deutschen Botschaft? Beglaubigen kann ich auf der zuständigen Gemeinde. Sollte ich für den Thai Pass auch eine Beglaubigung brauchen, werde ich diese wieder übersetzen lassen müssen?


Wollte Bang Rak die Schwangerschaftsbestätigung zum Zeitpunkt der Heirat? Da ich doch im Februar heirate und das Kind im Juni zur Welt kommt, bin ich doch automatisch als Vater geführt und brauche keinen Nachweis mehr?
 
T

thaifreund88

Gast
Hab auf der Seite der Botschaft gelesen, dass ich eine Geburtenanzeige brauche?
Versteh ich irgendwie nicht?

Wird das Kind in Thailand im Krankenhaus geboren, braucht Sie meinen Reisepass ins Thailändische übersetzt, damit alle Daten eingetragen werden. Danach gibt es eine Geburtsurkunde, richtig?
Somit wurde die Geburt ordnungsgemäß angezeigt

Die Deutsche Botschaft benötigt dann nur noch die Geburtsurkunde ins Deutsche übersetzt und beglaubigt? Richtig? oder muss ich diese noch legalisieren?
 
G

glubberer20

Gast
Für die Vollmacht gibt es soweit ich weis keine Formular von der Botschaft, ich hab die selber geschrieben und dann von meinem Bürgeramt beglaubigen lassen. Lass dir auch noch 1 oder 2 beglaubigte Kopien von deinem Reisepass anfertigen für die Botschaft.

Wegen dem Thai Pass sollte deine Verlobte vllt. mal bei der Passstelle anrufen und nachfragen was die wollen wenn ihr verheiratet seit und du nicht mit kannst. Ich kann dir da nicht viel weiterhelfen weil bei der Beantragung für den Thai Pass war ich mit dabei und konnte Unterschreiben.

Die Geburtsanzeige bei der Botschaft kann man machen, muss man aber nicht. Da wird die Nachbeurkundung in die wege geleitet, heist alles an dein zuständiges Standesamt weitergeleitet und dann bekommst du auch eine Deutsche Geburtsurkunde für das Kind. Dafür müsstest du wieder anwesend sein. Man kann dann aber auch einfach sobald beide in Deutschland sind selber zum Standesamt und die Nachbeurkundung beantragen. So werde ich das machen.

Die Thailändische Geburtsurkunde musst du legalisieren lassen. Mir wurde von der Botschaft mitgeteilt das das für den Passantrag nicht zwingend nötig ist, aber beim Visumsantrag dann schon.

Mein ablauf war/ist folgender, als Frau und Kind nach der Geburt soweit fit waren haben wir als erstes denn Thai Pass beantragt. Dann haben wir die Geburtsurkunde nach Bangkok geschickt zum legalisieren und übersetzen. Das dauerte diesmal erfreulicherweise nur 2 Wochen. Jetzt ist der kleine meiner Meinung auch alt genug um den kurzen Flug nach Bangkok durchzustehen und am 16.10 ist Termin für den Passantrag. Das Baby muss ja zwingend dabei sein. 2 Wochen später fliegt dann meine Frau nochmal nach Bangkok holt den Kinderreisepass ab und beantragt ihr Visum.

Also wir mussten auf dem Standesamt Bangrak am Tag der Hochzeit die Schwangerschaftsbestättigung vorlegen, wir hatten ja unterstützung von thailaendisch.de und wir mussten extra am Tag vor der Hochzeit nochmal in ein Krankenhaus weil meine Frau nur eine Bestätigung von einem privatem Gynäkologen hatte, und die hätte wohl nicht gereicht.
 
R

RAR

Gast
Hallo,
meine Thai Freundin ist nun schwanger. Im Februar wollte wir in Thailand Bang Rak heiraten. Das Kind kommt im Juni zur Welt.

Nun hätte ich ein paar Fragen bzgl. späterer Familienzusammenführung.

- Dadurch dass wir vor der Geburt verheiratet sind, muss ich keine Vaterschaft mehr anerkennen? Richtig?
Das Kind soll in Thailand geboren werden. Wahrscheinlich werde ich zum Termin aber berufsbedingt nicht anwesend sein können.
- Welche Dokumente benötigt Sie von mir für das Krankenhaus, damit hier (Geburtsurkunde) meine Daten für die Vaterschaft gleich eingetragen werden.

- Thai Pass fürs Kind kann sie alleine beantragen, aber wie sieht es mit einem Deutschen Pass aus? Muss ich hier mit anwesend sein, oder reicht die Geburtsurkunde bzw. Heiratsurkunde?

- Wie sieht es mit der Familienzusammenführung aus?
Sie hat keinen A1. Diesen benötigen wir nach der Geburt meines Wissens nicht und sie kann nach D einreisen.
Kann ich Beantragen, dass meine Frau zusammen mit dem Kind einreisen kann? Sie hat noch einen Thai Sohn 4 Jahre alt. Darf dieser dann auch mit?
Oder muss ich den Nachzug vom Sohn erst später beantragen?

Kann mir die Ausländerbehörde Auskunft geben, was ich danach alles zu tun habe? Familienkrankenversicherung, Schule für Sohn usw.?

Sorry für die vielen Fragen, hab schon im Inet gesucht, aber nichts brauchbares gefunden.
Das KInd wird doch erst geboren - was heißt Schule für Sohn???? paaa
 
Helli

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Das KInd wird doch erst geboren - was heißt Schule für Sohn???? paaa
Wer die Kunst des Lesens beherrscht, ist klar im Vorteil!
Zitat: Sie hat noch einen Thai Sohn 4 Jahre alt. Darf dieser dann auch mit? Zitat Ende
 
T

thaifreund88

Gast
So habe mich doch nun anders entschieden. Wollen das Kind in D zur Welt bringen.
Im Februar heiraten wir in Bang Rak. Vorher würde ich schon das Visa zum ungeborenen Deutschen Kind beantragen.
Das sollte zusammen ja kein Problem darstellen, weil beides unterschiedlich oder?

Nur wie sieht es mit dem Pass aus? Das Visa wird auf ihren alten Familiennamen mit Pass beantragt.
Nach der Hochzeit hat sie einen neuen Pass mit meinem Familiennamen? Gibt es da Probleme?
 
S

Stacyboy

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50
"......ihr könnt dann sofort als Familie Hartz IV beantragen...."

Ja wie geil ist der Satz denn. Manchmal habe ich das Gefühl in DE gibts nur noch Assis.
 
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