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thaifreund88
Gast
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Warum kann sie ohne A1 nach der Heirat nicht nach Deutschland?
Wir wollen dass das Kind in Thailand geboren wird. Danach sollte es doch kein Problem sein sie und das Kind nachzuholen? Das Kind hat ja dann einen Thai und Deutschen Pass. Somit kann es Ein und Ausreisen wann es will. Die Mutter muss das Nationale Visa beantragen und für den Sohn bräuchten wir den Kindernachzug.
Überall höre ich, dass die Frau (wenn verheiratet) ohne A1 nach Deutschland kann?
Hartz4 kommt bei mir nicht in Frage. Habe ein Haus und einen sehr guten Job.
Hallo
meine Thai Freundin war 2013 schwanger und im 5 Monat bei mir in Deutschland und ist bis heute bei mir.
Das deutsche Kind ist jetzt 3 Jahre alt.
Wenn Du Fragen hast maile mir mit Tel ich rufe zurück
Ja der Thai Sohn kann mitkommen, Heirat und A1 nicht notwendig wenn Du Deutscher bist
und ihr in Deutschland und nicht im EU Ausland wohnen wollt.
Als schwangere Mutter eines werdenden deutschen Kindes kann Sie das Recht zusammen mit dem Thai Sohn ab dem 5 Monatzu Dir einzureisen ihr könnt dann sofort als Familie Hartz IV beantragen und Sie für immer bei Dir bleiben.
Wenn Du zuviel Zeit und Geld hast könnt ihr auch in Thailand heiraten gehen,
aber als Ehefrau kann Sie ohne A1 nicht nach Deutschland einreisen !
Ohne A1 kann Sie dann nach der Heiratin jedes beliebige EU Land einreisen aber nicht nach Deutschland,
wenn Du Deutscher bist. Das Visum muss innerhalb 14 Tage ausgestellt werden Richtlinie 2004/38/EG
Du gehst also für nichts heiraten, sinnlose Zeit und Geldverschwendung
Wenn Du weniger als 1800 EUR Netto Einkommen hast und zur Miete wohnst, gehst Du mit ihr und Thai Sohn nach der Einreise gleich zum Jobcenter und beantragst als Aufstocker ergänzendes Hartz IV.
Wir hatten mit 3 Personen und Kindergeld inclusive Kosten der 3 ZKB Wohnung einen Anspruch auf ca. 1800 EUR monatlich.
Mit 4 Personen + Kindergeld habt ihr inclusive Koten der 4 ZKB Wohnung einen finanziellen Anspruch von ca. 2000 - 2200 EUR
Wenn Du arbeitslos oder wenig Einkommen hast, auch egal, 600 EUR reichen für 2 One Way Tickets für Thai Freundin + Thai Sohn zum einreisen und alle ab zum Jobcenter.
Du bekommst dann einen Leistungsbescheid vom Jobcenter, das Du 3 Jahre von der Arbeit freigestellt, hast deine Ruhe und kannst zuhause bleiben, wenn deine FREUNDIN in den Deutsch Integrationskurs geht und der dauert 3 Jahre bis die ihren B1 hat.
Du hast als Deutscher das Recht dazu, da ihr dann schon 3 Personen seid + 1 Kind im Bauch.
Es es die Pflicht eines jeden Deutschen, andere Deutsche über seine Rechte aufzuklären
Leider hat mich damals NIEMAND in Gesetzeskunde, Recht und EU Recht beraten,
dann wäre der Thai Sohn gleich als Sie schwanger war 2013 mitgekommen,
denn der Thai Sohn hätte das Recht auf gemeinsame Einreise mit der Mutter gehabt
inclusive H4 Alimentierung und heute bereits eine gute Schulbildung.
Weder die Botschaft noch die Ausländerbehörde haben einen beraten, wenn es um Familienangehörige von Deutsche geht.
Hauptscache das Land mit muslimischen MONOKULTI Einwanderen und deren Familienagehörigen fluten und alimentieren.
PEGIDA - Patriotische Europäer gegen die Islamisierung des Abendlandes
Wird sie auch -> § 28 Abs.1 Nr. 3 AufenthG.Sie beantragt das Nationale Visa zum Nachzug des deutschen Kindes
Hier wird laut der Deutschen Botschaft kein A1 Test verlangt, daran sollte sich die Ausländerbehörde auch halten, denke ich
Das KInd wird doch erst geboren - was heißt Schule für Sohn???? paaaHallo,
meine Thai Freundin ist nun schwanger. Im Februar wollte wir in Thailand Bang Rak heiraten. Das Kind kommt im Juni zur Welt.
Nun hätte ich ein paar Fragen bzgl. späterer Familienzusammenführung.
- Dadurch dass wir vor der Geburt verheiratet sind, muss ich keine Vaterschaft mehr anerkennen? Richtig?
Das Kind soll in Thailand geboren werden. Wahrscheinlich werde ich zum Termin aber berufsbedingt nicht anwesend sein können.
- Welche Dokumente benötigt Sie von mir für das Krankenhaus, damit hier (Geburtsurkunde) meine Daten für die Vaterschaft gleich eingetragen werden.
- Thai Pass fürs Kind kann sie alleine beantragen, aber wie sieht es mit einem Deutschen Pass aus? Muss ich hier mit anwesend sein, oder reicht die Geburtsurkunde bzw. Heiratsurkunde?
- Wie sieht es mit der Familienzusammenführung aus?
Sie hat keinen A1. Diesen benötigen wir nach der Geburt meines Wissens nicht und sie kann nach D einreisen.
Kann ich Beantragen, dass meine Frau zusammen mit dem Kind einreisen kann? Sie hat noch einen Thai Sohn 4 Jahre alt. Darf dieser dann auch mit?
Oder muss ich den Nachzug vom Sohn erst später beantragen?
Kann mir die Ausländerbehörde Auskunft geben, was ich danach alles zu tun habe? Familienkrankenversicherung, Schule für Sohn usw.?
Sorry für die vielen Fragen, hab schon im Inet gesucht, aber nichts brauchbares gefunden.
Wer die Kunst des Lesens beherrscht, ist klar im Vorteil!Das KInd wird doch erst geboren - was heißt Schule für Sohn???? paaa
"......ihr könnt dann sofort als Familie Hartz IV beantragen...."
Ja wie geil ist der Satz denn. Manchmal habe ich das Gefühl in DE gibts nur noch Assis.
siehe Beitrag 3 von r2dc500. Assi bezog sich auf ihn und ausdrücklich nicht auf Dich.Warum Hartz 4? Wie kommst du auf so einen Blödsinn