Das Besuchsvisum (Schengenvisum) zu erhalten ist grundsätzlich nicht schwer und in wenigen Tagen erledigt.
Du gehst zu deinem Zuständigen Ausländeramt und beantragst eine Verpflichtungserklärung. Hierzu musst du ein gesichertes Einkommen und ausreichenden Wohnraum nachweisen. Es gibt wohl keine verbindlichen Zahlen über Einkommen und Wohnraum, es scheint Ermessenssache des zuständigen Sachbearbeiters zu sein.
Lass dir von deiner Freundin die Nummer ihres Reisepasses und ihren Namen übermitteln. Du brauchst sie evtl. für die Verpflichtungserklärung. Natürlich weißt du ihren Namen, aber er sollte in der Verpflichtungserklärung genau so geschrieben sein, wie im Reisepass.
Deine Freundin benötigt für die Dauer ihres Aufenthalts eine Krankenversicherung. Du kannst sie in Deutschland abschließen (z.B. beim ADAC) oder sie kann sie in Bangkok beantragen. Adressen gibt’s bei der deutschen Botschaft.
Die Verpflichtungserklärung (und evtl. den Nachweis für die Krankenversicherung) sendest du deiner Freundin.
Diese kauft ein Flugticket (Hin und Rückflug für einen Aufenthalt von nicht länger als 90 Tagen) und geht mit Verpflichtungserklärung, Versicherung, Flugticket und Reisepass zur deutschen Botschaft (Thanon Sathorn-Thai). Dort muss sie einen Antrag ausfüllen, abgeben, Geld bezahlen und nach etwa 3 Werktagen kann sie ihren Pass mit Visum abholen und los fliegen.
Aber:
Beim Beantragen des Visums findet ein „Befragungsgespräch“ statt. Hier versuchen die Botschaftsangestellten herauszufinden, ob deine Freundin rückkehrwillig ist. Bei diesem Gespräch zu bestehen, ist nicht so ganz einfach.
Kinder in Thailand, ein größeres Bankguthaben, ein eigenes Haus oder Wohnung und eine feste Arbeitsstelle sind für dieses Gespräch recht hilfreich!
Fast immer kommt auch die Frage, ob sie evtl. einen Farang heiraten würde. Dieses muss sie ganz entschieden ablehnen! Farang heiraten? Niemals!
Viel Erfolg
Mang-gon Jai