zu 1
Der Sprachnachweis ist ja nach dem neuesten Entscheidungen des BVerwG klärungsbedürftig.
Stell doch mit dem in einem anderen Faden geposteten Link einfach einen Antrag. Die Wahrscheinlichkeit ist groß, dass du an A1 vorbeikommst. Wie Jerry1959 sagte macht Erfahrung klug, dann klage nach 15 Tagen mit dem Hinweis auf die Ungleichbehandlung gegenüber den EU Stammberechtigten, die ein Einreisevisum für den Ehegatten nach max. 15 Tagen bekommen und stelle einen Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz. Den vorläufigen Rechtsschutz wirst verlieren, doch dann sollte das Verfahren nicht so lange dauern.
Oder deine Frau macht zunächst A1 und ihr stellt dann den Antrag oder sie macht A1 wenn sich das Verfahren hinzieht. Da ja der Beruf nicht so klar ist, denn einst war sie ja Ärztin, so könnte natürlich auch der Ausnahmetatbestand in Frage kommen. Hat sie in ihrem Beruf gearbeitet, oder arbeitet dort? Dann gab ja auch schon jerry1959 zu verstehen, dass dann lt. IntV und den einschlägigen Gerichtsentscheidungen die Jobaussicht nicht so hoch zu bewerten ist.
LU muss halt gesichert sein - für die beiden Kinder. dh. Einkommen Miete + 2 x 323.-- + 2 x Satz für Kind. Dabei ist zu berücksichtigen, dass nach dem Zuzug für beide ein Anspruch auf Kindergeld besteht.
Was sagt denn dein Familienrat zu der Familienentführung?
zu 3 Papiere zusammensuchen oder zusammensuchen lassen und dann per Familienratsbeschluss Frau zur Botschaft schicken. Evt. den Vorgang auch durch Tramaico, Bukeo oderKiesow begleiten lassen.
Adoption dürfte lange dauern.