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Fragen zum Sprachvisum (1 Jahr um Deutsch zu lernen)

Diskutiere Fragen zum Sprachvisum (1 Jahr um Deutsch zu lernen) im Ehe & Familie Forum im Bereich Thailand Forum; Hallo und danke fuer Euere hilfreiche Antworten auf meinen Fragen, jetzt wuerde ich auch gerne wissen aus Euere erfahrungen: A.Sprachvisum: ich...
O

ottifan

Gast
Hallo und danke fuer Euere hilfreiche Antworten auf meinen Fragen,
jetzt wuerde ich auch gerne wissen aus Euere erfahrungen:

A.Sprachvisum:
ich stelle mir vor (bitte korrigieren bzw. ergänzen)

1.ich gehe zur Behörde und bekomme eine "Verpflichtungserklärung die für 1 Jahr gilt"? also genau wie für touristenvisum jedoch länger? oder ist es überhaupt 1 andren Dokument?
2.Schon bei der Behörde in Deutschland und beim ersten Schritt muss ich eine Schule vorweisen ? VHS? Berlitz und so was? mindestens 20 Stunden die Woche? (zur Zeit sehe ich VHS, 5 tage x 2,5 Std. = 12,5 Std./woche)
3Dann schicke ich die Einladung nach Thailand
4. meine Freundin geht damit zur Botschaft Bangkok und es dauert (2 Monate?)

B.Soweit zur Theorie damit ich überhaupt verstehe wie das system im normalen Fall funktionniert.
Dann aber die Frage:
- In meinem Fall ist meine Freundin zur Zeit in Deutschland wo sie mich mit einem touristenvisum besucht
-Im Moment ist Heirat bei mir ausgeswchlossen aus X Gründen

also die Frage: hat jemand schon die erfahrung gemacht, dass die behörde einen touristenvisum in einen 1 jähriges Sprachvisum verlängert?

Kopunkrap

Otti
 
J

JT29

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Da dieses Thema immer wieder aufkommt, mal anbei noch eine Abhandlung von mir aus einem anderen Forum: (Stand: Januar 2004):


Der Weg zum erfolgreichen Sprachvisum – eine Anleitung

Da jeder Antrag eine Einzelfallentscheidung ist und viele weitere Faktoren mit einspielen können, fasst diese Hilfestellung höchstens als Richtschnur auf.


Teil 1. Vorbemerkungen

Im Juni letzten Jahres beantragte Tae ein Schengenvisum mit Hilfe eines bekannten Visabüros. Durch das eklatante Unvermögen des dortigen Mitarbeiters hätte dies fast der „Visatod“ für Tae bedeutet, wenn nicht JT die Sache dann selbst in die Hand genommen hätte und extra nach LOS geflogen wäre ... (nachzulesen im entsprechenden Thread : 1:0 für die Botschaft). Den Rest kennt man, Tae war 3 Monate hier und nun folgte als nächster Schritt das Sprachvisum.


Teil 2. Vorbereitungen

Nun, zum ersten habe ich die entsprechenden Threads hier im Forum, aber auch im Häckelforum durchgeforstet. Speziell hier gibt es ja schon gute Erfahrungsberichte, aber leider auch viel Blödsinn. Der Vorteil bei uns war, dass ich mit dem Ex-Amtsleiter eines Ausländeramtes regelmäßig zum Essen gehe (leider nicht mein Zuständiges), der aber viele wertvolle Tips und Hinweise gab.
Basis ist jedoch das Merkblatt „Visum für einen Aufenthalt über 90 Tage“ auf den Seiten der Botschaft, da steht alles drin.


Teil 3. Beim Ausländeramt

Absolut wichtig halte ich es, wenn ihr zuerst mit eurem zuständigen Ausländeramt Kontakt aufnimmt, das erleichtert die Sache in der Regel. Termine gibt es bei uns keine, sondern man kann während der allg. Besuchszeit einmarschieren. Ich habe die Sachbearbeiterin vorab konsultiert und dann später persönlich vorgesprochen. Die Sachbearbeiterin war freundlich und zuvorkommend und wir haben das Unternehmen zusammen durchgesprochen. Hierbei hat es sich als hilfreich erwiesen, schon möglichst viele Unterlagen parat zu haben. Kopien vom Mietvertrag, Gehaltsbescheinigungen und Taes Reisepass wechselten den Besitzer. Ich dealte mit ihr aus, dass die Antragsunterlagen per Fax von der Botschaft kommen (was die Sache ungemein beschleunigt) und ich ihr rechtzeitig eine Kopie der Unterlagen vorab zukommen lasse. Sie will bis dahin noch eine Auskunft aus dem AZR (Ausländerzentralregister) machen, damit sie sieht, dass zum einen nichts gegen Tae vorliegt und sie wieder rechtzeitig nach LOS zurückgekehrt ist.

Danach wechselte ich das Resort und erledigte die notwendige Verpflichtungserklärung. Diese entspricht genau der Gleichen wie für das Schengenvisum, nur dass man sich nun für 1 Jahr verpflichtet (sic!). Verlangt wurde der Mietvertrag, 3 Gehaltsbescheinigungen und wiederum Kopie Reisepass von ihr und meine ID. Die Politik meines A-Amtes kenne ich nicht – ich erhielt problemlos das Papier – aber beim Nachbarlandkreis wird dafür z.B. 1500 EUR netto Einkommen und eine Wohnung > 40qm verlangt – ist wie vieles Einzelfallabhängig. Mein Kollege sagte, dass z.B. zur Hochzeit einen rumänischen Staatsbürgers unmöglich nach der Richtlinie gegangen werden kann. Der verdient nicht so viel, dass er seine Grossfamilie einladen könnte ! ... ich denke, einen gepflegten Eindruck und ein freundliches Auftreten ist schon die halbe Miete. Kostenpunkt: 20 EUR


Teil 4. Formularkrieg

Jetzt geht es ans Eingemachte. Das Antragsformular auf dem Server der Botschaft kann man vergessen. Bei S. Kiesow (www.thailaendisch.de) gibt es den Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zum Download (in Deutsch-Englisch-Thai). Füllt den fein säuberlich am besten mit Schreibmaschine aus – ihr erleichtert den Sachbearbeitern damit die Arbeit. Wichtig: alle Felder ausfüllen und wenn es nichts auszufüllen gibt, ENTWERTEN ( z.B. „./.“) – auch das erspart unnötige Fragen und Zeitverlust. Foto und Unterschrift Eurer Liebsten nicht vergessen.

Dann benötigt ihr natürlich noch eine Schule. Voraussetzung ist ein Intensivsprachkurs mit min. 20 Stunden/Woche. Bei uns macht dies die VHS. Kosten für den Block Deutsch I (4 Wochen): 221 EUR (also kein billiges Vergnügen; evtl, bekommt ihr vom Land noch eine Förderung, das reduziert die Kosten um ca. 80 EUR). Von der VHS bekommt ihr eine Anmeldebestätigung/–bescheinigung. Da muss hervorgehen, dass es sich um einen Intensivsprachkurs mit entspr. Stundenanzahl handelt.

Weitere Unterlagen sind eigentlich nicht notwendig, jedoch haben wir noch folgendes beigefügt:

Bestätigung der Krankenversicherung. Wie in einem anderen Thread beschrieben, habe ich mich für den „Mercedes“ entschieden – Büro Dr. Walter (www.reiseversicherung.com). Diese spezielle Versicherung (educare24) kostet 38 EUR/Monat und ist dabei teurer als zum Beispiel IHS. Allerdings sind auch die Leistungen besser, z.B. auch die Schwangerschaft ist mit inbegriffen.

Flugreservierung: Wird zwar nicht benötigt, haben wir aber beigelegt. Flug mit BI, Rückflug als OPEN (letztendlich habe ich aber dennoch dann ein Oneway-Ticket mit EK gebucht).

Vollmacht: sollte man beilegen, falls es Probleme gibt und ihr eingreifen müsst.



Teil 5: Die Antragsakte

Somit haben wir nun alle Papiere zusammen. Das Ganze habe ich 5-fach erstellt: 2x Botschaft, 1x A-Amt vorab, 1x Vorlage, 1x Reserve.
Die Akte sieht nun wie folgt aus:

- 1. Anschreiben:


Kratae xxxxxx JT xxxxxxxx
xxxxxxxxxxxxxxxxxx xxxxxxxxx 31
xxxxxxxxxxxxx D-7xxxx xxxxxxxxxxxx
Naklua, Banglamung Tel. ++49 7xxxxx xxxx
Chonburi, Thailand 20150 Tel. thai: 07 – xxxx xxxx
Tel. 07 – xxxxx xxxxxx


Deutsche Botschaft Bangkok Naklua, 21.12.2003
9 South Sathorn Road

Bangkok, 10120
Thailand

Nationales Visum für einen Intensivsprachkurs



Sehr geehrte Damen und Herren,

für die Erteilung des Besuchsvisums für Kratae möchten wir uns nochmals bedanken. Es steht nun als nächster Schritt der Intensivsprachkurs Deutsch an. Der Einfachheit halber verweisen wir auf die bisherige Aktenlage. Eine Heirat ist auch hier nicht vorgesehen (siehe beiliegende aktualisierte Ablaufplanung).

Da der Kurs Deutsch I bereits am 23.02.04 beginnt, bitten wir, die Unterlagen der zuständige Ausländerbehörde beim Landratsamt xxxxxxxxxxxxx unter der Fax-Nr.

++49 7xxx xxxx xxx

zu zufaxen; die entsprechenden Kosten werden selbstverständlich durch uns übernommen.


--------------------- --------------------------
(Kratae xxxxxx) (JT xxxxxxxxxxx)



- 2. Ablaufplanung (wie zeigen dabei unseren Weg auf – hier nicht abgedruckt)

- 3. Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis

- 4. Kopie Reisepass

- 5. Kopie Verpflichtungserklärung (Original bitte mitnehmen !!!!)

- 6. Anmeldebestätigung/-bescheinigung der VHS

- 7. Versicherungsbestätigung

- 8. Flugreservierung

- 9. Vollmacht


Kratae xxxxxxx Naklua, 21.12.2003
Xxxxx
Xxxxx
Xxxxx


Vollmacht

Ich, Kratae xxxxxx, geb. xx.xx.xxxx erteile hiermit

Herrn JT xxxxxx, geb. xx.xx.xxxx, Beruf, Adresse

Auftrag und Vollmacht, mich in folgenden Angelegenheiten zu vertreten:

- gegenüber allen deutschen Behörden (u.a. Deutsche Botschaft, Bangkok)

Herr JT xxxxxx wird dazu ermächtigt, in den oben aufgeführten Beziehungen für mich sämtliche Anträge zu stellen, Erklärungen abzugeben oder in Empfang zu nehmen sowie Zahlungen zu leisten oder in Empfang zu nehmen. Die Vollmacht umfasst auch die Vertretung vor Gericht und die Prozessführung.

Naklua, 21.12.2003

Kratae xxxxxxxx



Teil 6: Letzte Vorbereitungen

Als ich die Akte für das A-Amt abgegeben habe, haben mir diese eine Vorabzustimmung mitgegeben. Dies ist allerdings Ermessenssache – beschleunigt die Sache aber spürbar. Sollte ihr Faxen müssen, ist das auch kein Problem, da die Zustimmung des A-Amtes mittlerweile auch elektronisch über das Verwaltungsnetz geht – ihr müsst Euch dann ein paar Tage mehr gedulden.

Mitgenommen habe ich auch nochmals alle Unterlagen für eine Verpflichtungserklärung in 3facher Ausfertigung, eine kleine Schere, Prittstift, Tacker und weitere Passbilder von Tae (bitte nicht lachen, aber man weiss ja nie, was passieren kann – lieber zuviel wie zuwenig – und der Kleber/Tacker hat bereits für einen Landsmann wertvolle Hilfe vor Ort geleistet)



Teil 7: Auf der Botschaft

Es folgt nun des Dramas letzter Akt: Dem Anlass entsprechend geht man auf ein Amt „suai“ , also lange Hosen und kurzes Hemd, die Dame entsprechend mit Jeans und T-Shirt/Hemd. Wir mussten 90min warten und haben dabei so allerhand wieder erleben dürfen (wie bereits berichtet wollte einer unserer Landsleute mal so schnell das Heiratsvisum beantragen und gleich mitnehmen !!!). Die Thailady war sehr nett, das Interview bestand aus 3 Fragen: 1. Bin ich der Einlader, 2. zu Ihr: Bezahle ich alles, und 3. zu ihr: sie wollen zu Schule gehen ? – das war es. Die Vorabzustimmung wurde durch die Chefin geprüft und damit war die Sache gelaufen.

Ach ja, es wird noch ein zusätzliches Passbild benötigt ! Dieses wird eingescannt und erscheint nun auf dem Visum. Zwei Tage später war das Visum erteilt. Das noch gültige Schengenvisum wurde mit „Erloschen“ entwertet, das neue nationale Visum mit Bild eingeklebt. Kostenpunkt: 1300 THB

Nicht benötigt wurde ein Attest, wie einmal hier beschrieben wurde (dieses braucht man allerdings für ein Studium)



Teil 8. Die letzten Gänge:

Wie ihr seht, es geht auch ohne die Visaschergen. Zu guter letzt habe ich einen Gesundheits-check veranlasst (siehe anderer Thread), das Apartment in Naklua aufgelöst (braucht sie ja nun nicht mehr), Flug gebucht und bei Panu das Taxi reserviert......



Gruss aus Baden



Juergen

_________________
Jeder ist seines Glückes Schmied ... aber nicht jeder Schmied hat Glück !
 
M

martinus

Gast
Allerdings reicht ein Intensivkurs bei der VHS grundsätzlich nicht aus - zumindest nicht im Rems-Murr-Kreis (WN).

Für meine Frau mußte ich eine Bescheinigung einer Privatschule in Stgt. vorlegen; 225 Std., 5 Tage die Woche, dann war das AA einverstanden.
Natürlich mußte der Kurs vorher gebucht werden, sonst hätte ich keine Bescheinigung der Schule bekommen.

Die Schule heißt "Institut für Auslandsbeziehungen" und hat auch ne Webseite www.ifa.de.

Bekannte aus dem Kreis CW hatten nur deshalb Glück mit Buchung bei der VHS weil ER Beamter ist.
Das ist wiedermal der Ermessensspielraum des einzelnen Beamten.

Martin
 
J

JT29

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Toskana Deutschlands
Hehe...nur weil Er Beamter war, dürfte etwas zuviel interpretiert sein. Es kommt eben darauf an, was für ein Kurs angeboten wird. In unserer Region arbeitet die VHS mit dem Institut für deutsche Sprache zusammen (ids); das Kursziel endet bei der DaF-Prüfung, die zwingende Voraussetzung für ein Studim in DE ist. Zugleich ist diese VHS auch noch autorisiertes Prüfzentrum. -> also die gleichen Voraussetzungen, wie bei privaten Schulen, nur dass die VHS ein bischen günstiger ist.

Vielleicht wäre es interessant zu erfahren, warum diese AB abgelehnt hat, zur Not hätte ich mir darüber einen schriftlichen Bescheid geben lassen, wenn die Begründung nicht plausibel gewesen wäre. :cool:

Allerdings scheint je nach AB tatsächlich anders verfahren zu werden ...


Juergen
 
T

Tilak1

Gast
@Ottifan,
hört sich ja alles ziehmlich ehrlich an was Du so schreibst :bravo: .
Ich interpretiere mal daraus,Du möchtst ,egal wie ,dass Ihr Aufenthalt hier in D verlängert wird.Das ist auch alles OK,ist halt so wenn man verliebt ist :super: .
Aber
ich hab bis jetzt die Erfahrungen gemacht,mit ehrlichkeit kommt man immer am weitesten.Also geh zu Deinem zuständigen Amt,und frag nach!!!! da reisst Dir keiner den Kopf ab.Ausserdem haben die da Ermessensspielraum! :nixweiss:
Hier werden doch nur Tipps gegeben,keine Visa :ohoh:

Also viel Glück Andreas
 
B

bernd

Gast
hallo ottifan,
deine freundin ist mit einem "schengenvisum" bei dir. normalerweise verlaengert die auslaenderbehoerde dieses visum nur fuer eine sehr kurze zeit. es also umzuwnadeln in ein sprachschulvisum wird nicht moeglich sein.
sie muss also nach thailand zurueck und kann dann allerdings ohne wartezeit sofort ein schulvisum beantragen. fuer die gewaehrung dieses visum ist ausschliesslich dein auslaenderamt zustaendig und nicht die botschaft in bangkok.
du kannst also im vorfeld bei deinem amt bereits abklaeren wie die aussichten sind, ein visum zu bekommen. haben die keine meinung, kannst du das geld sparen. du benoetigst folgende unterlagen:
Verpflichtunsgerklaerung ueber ein jahr
schulanmeldung aus der hervorgeht, dass mindestens 20 std deutschunterricht in der woche stattfinden.
du musst dir natuerlich gedanken machen was du antwortest auf die frage: warum muss sie deutsch lernen und warum geht das nicht in thailand?
wenn du noch fragen hast, kannst du mir ruhig ein privat mail senden.
viele gruesse aus pattaya
bernd
 
M

martinus

Gast
@ JT29

ich finds halt komisch, daß ich die Auskunft bekomme "VHS geht nicht" und der Bekannte kriegt seinen Wunsch ohne Widerspruch durch.

Höchstwahrscheinlich spielt die persönliche Entscheidung des einzelnen Beamten in der AB die größte Rolle. Ist halt so, und damit kann ich leben.
Meine Frau hat die Prozedur schon lange hinter sich, nun hat sie die unbefristete AE. :-)

Martin
 
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