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Fragen zum Sprachkursvisum

Diskutiere Fragen zum Sprachkursvisum im Ehe & Familie Forum im Bereich Thailand Forum; Hallo Gemeinde ! Vor 3 Woche hatte ich eine Anfrage betreffs Touristenvisaverlängerung und danke Euch für Eure Hinweise. Diese Sache ist leider...
B

Bdm

Gast
Hallo Gemeinde !

Vor 3 Woche hatte ich eine Anfrage betreffs Touristenvisaverlängerung und danke Euch für Eure Hinweise.
Diese Sache ist leider nicht mehr aktuell, da das Schengenvisum meiner Freundin abgelehnt wurde - wegen "fehlender familiärer Verwurzelung".So mußte ich leider allein zurück nach Dt. fliegen.
Jetzt habe ich Sie für 1/2 Jahr bei einer Sprachschule hier in Dt. angemeldet und ihr diese Anmeldung nach Thailand gefaxt - womit sie nächste Woche Ihr Sprachkursvisum beantragt.Wietere Papiere,so wurde uns gesagt,sind von meiner Seite aus dazu nicht notwendig.
Wer im Forum hat Erfahrungen mit einem solchen Visum?
Was muß sie bei der Beantragung alles vorlegen?
Wie lange dauert die Bearbeitung und bekommt man vielleicht von der Ausländerbehörde einen Zwischenbescheid?
Welche Verlängerungsmöglichkeiten gibt es?
Ich bin für jede Information über diese Visum dankbar.
Grüße an alle ***Bdm***
 
S

seven

Gast
Hallo,

das Thema wurde in der letzten Zeit schon ein oder zweimal besprochen. So einfach ist es nicht so ein Visum zu bekommen, es ist aber nicht unmöglich. Entscheidend dafür ist ein ausreichend hohes Einkommen bzw. ein gut gefülltes Bankkonto. Dies benötigst Du um bei Deinem Ausländeramt eine Verpflichtungserklärung zu bekommen. Nicht die normale für ein Schengen-Visum, eine für Schüler bzw. Studenten. Erkundige Dich einfach mal auf Deinem Ausländeramt, was die für Bedingungen haben.

Als ich mich deswegen erkundigt habe war ein monatliches Nettoeinkommen von ca. EUR 2.000,00 notwendig oder man legt für jeden Monat, den die Schülerin in Deutschland ist, EUR 500,00 auf ein Sperrkonto. Von diesem Konto kann man dann jeden Monat wieder EUR 500,00 abheben. Weiterhin wollte man bei mir den Mietvertrag meiner Wohnung sehen, aus dem hervorgehen muss, dass die Schülerin ein eigenes Zimmer hat. Das ist aber Ermessensspielraum des Sachbearbeiters.

Selbstverständlich ist natürlich die Krankenversicherung und der Vollzeit-Sprachkurs (mind. 20 Stunden die Woche).
Wenn das alles vorhanden ist, dann rechne mit bis zu 6 Wochen Bearbeitungszeit (geht aber auch schneller). Das ist zumindest die Auskunft auf den Internetseiten der Botschaft. Die Botschaft entscheidet aber nicht über das Visum, oder besser gesagt die Aufenthaltsberechtigung, sondern das Ausländeramt. Also sei nett zu denen. ;-)

Um ehrlich zu sein, denke ich aber, dass es Probleme gibt, wenn Deiner Freundin das Schengen-Visum verweigert wurde. Warum sollte man Dir eine Aufenthaltsberechtigung geben, wenn man ein einfaches Touri-Visum verweigert???? :nixweiss:
Bei meinem Besuch auf der Botschaft vor 2 Monaten habe ich so einen Fall erlebt. Das Visum wurde auch wegen Zweifel an der Rückkehrwilligkeit wegen mangelnder Familienbindung abgelehnt. Die Botschaft hat als einzige Möglichkeit bei Ablehnung eines Schengen-Visums ein Heiratsvisum empfohlen.

Auf jeden Fall viel Glück!
 
Jinjok

Jinjok

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Hallo BDM
Ich denke wie Seven. Wenn schon das Touristen-Visum wegen Zweifel an ihrer Rückkehrwilligkeit verweigert wird, wird es bei einem Sprachvisum noch aussichtsloser sein. Denn nach einem halben oder ganzen Jahr wird man von seiten der Botschaft bei "fehlender familiärer Verwurzelung" noch mehr die Gefahr sehen, daß die Frau in Deutschland bleiben möchte, wenn sie schon die Sprache gelernt hat.

Es scheint wirklich zunehmend schwierig zu werden ein einfaches Schengenvisum zu bekommen. Welche Alternativen gibt es noch außer über ausländische Visa nach Deutschland zu gehen? Es hängt davon ab, wie lange Ihr Euch schon kennt, ob die Alternative eine sofortige Hochzeit sein kann.
Jinjok
 
R

RA Buemlein

Gast
Über die Erteilung eines Visums zum Zwecke der Sprachausbildung entscheidet die Deutsche Botschaft in Bangkok im Zusammenwirken mit der zuständigen Ausländerbehörde. Die Botschaft kann- muss aber nicht-das Visum erteilen, wenn die Ausländerbehörde zugestimmt hat. Hat die Botschaft bei der Weiterleitung des Antrages Bedenken bezüglich der Rückkehrwilligkeit der Antragstellerin angemeldet- was sich im übrigen auch aus zuvor erfolgten Ablehnungen eines Schengenvisums ergeben kann- so wird auch die Ausländerbehörde die Zustimmung verweigern.
Regelmäßig wird die Glaubhaftmachung gefordert, zu welchem Zweck die Antragstellerin einen Deutschkurs in Deutschland besuchen will. Denn bekanntlich können Thais die deutsche Sprache auch am Goethe-Institut in Thailand erlernen (wurde zuletzt als Argument in einem versagenen Bescheid der Botschfat angeführt).

RA Bümlein
 
B

Bdm

Gast
Hallo Leute !
Vielen Dank für Eure Postings aus denen ich leider eher nicht so gute Chancenfür uns entnehme.
Dei Unterlagen sind mittlerweile eingereicht und somit werden sie wohl auch zur Ausländerbehörde weitergeleitet.Unsere Hoffnung schöpfen wir daraus,daß uns bei der Ablehnung des Schengenvisums diese Möglichkeit eines Sprachkurses seitens der Botschaft als gangbarer Weg aufgezeigt wurde.Zum anderen habe ich die Hoffnung von der hiesigen Ausländerbehörde gehört zu werden und unsere durchaus legitimen Zukunftsabsichten darlegen zu können.Vielleicht gibt es ja dann etwas Licht am Ende des Tunnels?

Grüße an alle ***Bdm***
 
S

seven

Gast
Halt uns auf dem Laufendem, ob es geklappt hat. Ist sicher auch für andere interessant zu erfahren, ob man über diesen Weg ein Visum bekommt.
Alles Gute Euch beiden!
 
B

Bökelberger

Gast
Hallo...
@BDM
Wie es momentan mit solchen Erteilungen aussieht, ist mir leider nicht bekannt. In unserem Falle hat die Erteilung des Schulvisas vom Zeitpunkt der Beantragung keine drei Wochen gedauert. Vorzulegen bist bei der Ausländerbehörde folgendes :

[highlight=yellow:fc24db7c4d]1. Verpflichtungserklärung für ein Jahr !
2. Krankenversicherung
3. Nachweis über die Anmeldung eines Intensiv-Deutschsprachkurses !
4. Passbilder, Anträge etc.[/highlight:fc24db7c4d]

Ein wichtiger Tip noch: Wenn beide Seiten, also Ausländerbehörde und Botschaft das Ganze per Fax abwickeln, spart man enorm viel Zeit !
Allerdings kostet das zumindest bei der Botschaft BKK etwa 1000 Baht extra.

Wenn Du weitere Fragen haben solltest...gerne !
 
M

Moppi

Gast
Wenn ein (Schengen-)visa wegen fehlender Rückkehrbereitschaft abgelehnt wurde,warum sollte dann bei gleicher personeller Situation des Antragsstellers plötzlich ein offensichtlich durch länger mögliche Aufenthaltsdauer sicher lukrativeres (Sprachkurs-)visa genehmigt werden?
Interessant ist aber, das für die Erteilung des Sprachkursvisa offensichtlich die regionale Ausländerbehörde bei der Entscheidung mehr,wenn nicht gar entscheidende Wichtung hat. Nicht nur weil diese Beamten Menschen aus Deiner Region sind, ist es ganz sicher leichter mit ihnen ins Gespräch zu kommen, als mit den abgeschotteten Gotteswesen in Bangkok.
Somit wäre der Gang zu dieser Behörde wohl als nächster Schritt dringend zu empfehlen. Neben der dortigen Darlegung Deiner rein persönlichen Interessen solltest Du im Falle einer geforderten Begründung über möglichst überzeugende Argumente verfügen, warum der Sprachkurs in Deutschland und nicht am Goetheinstitut in Bangkok erfolgen sollte.
Höflich und nett auftreten zum unverbindlichen Gespräch, aber keine "Rosen"!!!
Viel Erfolg
 
B

Bökelberger

Gast
Hallo Moppi !
Richtig ! Anständiges und freundliches Auftreten bei der Behörde ist eine absolute Grundvoraussetzung, andernfalls hat man schon verloren, ehe das Spiel angepfiffen wird.
In meinem Fall hatte ich zudem großes Glück, denn von seiten meiner Ausländerbehörde bin ich stets ausgesprochen korrekt und freundlich gehandelt worden. Und da ist gerade bei Behörden ja nicht unbedingt immer der Fall.
 
Jinjok

Jinjok

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DomTravel schrieb:
Ein wichtiger Tip noch: Wenn beide Seiten, also Ausländerbehörde und Botschaft das Ganze per Fax abwickeln, spart man enorm viel Zeit !
Allerdings kostet das zumindest bei der Botschaft BKK etwa 1000 Baht extra.
Hier geht es zwar um Sprachlern-Visa, aber ich glaube bei der Austauschprozedur wird kaum ein Unterschied zum Familienzusammenführungsdvisum bestehen.

Dabei werden grundsätzlich alle in Bangkok eingereichten Dokumente, auch wenn sie noch nicht übersetzt sind, schon mal zur Ausländerbehörde gefaxt. Habe mich selbst davon überzeugen dürfen/müssen, als der Sachbarbeiter mich einbestellte weil er mit dem Fax der Original-Heiratsurkunde nichts anfangen konnte. Ich mußte hier noch mal eine Übersetzung beibringen um nicht auf die beglaubigte Übersetzung von der Botschaft warten müssen. Auch die wurde aber später noch gefaxt, zur Kontrolle. :fertig: Ja und das geschah alles unaufgefordert im Oktober 2001 und Papi hat keinen Bath dazubezahlt. ;-)
Jinjok
 
S

Segnik

Gast
Hallo,

meine Freundin hat Ende Frebuar dieses Jahres bei der Botschaft in Bangkok einen Visum-Antrag für ein Sprachvisum gestellt und hat die Zusage war Anfang April da. Das alles ohne große Bitten das Ganze zu beschleunigen.

Ansonsten kann ich nur wiederholen was DomTravel gesagt hat. Ich mußte noch den Mietvertag und einen Einkommensnachweis vorlegen. Damit war die Sache bei meiner Behörde erledigt. Die Sachbearbeiterin hat überhaupt keine Probleme gesehen, dass Visum nicht zu genehmigen. (Zur Info: Ich wohne in der Nähe von Frankfurt/Main)
Meine Freundin mußte auch nicht explizit nachweisen, dass Sie nach Thailand zurückkehren will. Sie hat das Formular für die Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung ausgestellt und dort angegeben, dass der ständige Wohnsitz außerhalb Deutschland (d.h in Thailand) beibehalten wird. Auch wurde nicht gefragt, warum Sie nicht in Bangkok zur Sprachschule geht.
Das Visum wurde von der Botschaft jedoch nur für 3 Monate ausgefüllt und wird in Deutschland von meinem Ausländeramt nach Vorlage der Anmeldung für die Sprachkurse auf 1 Jahr verlängert. Dieses dauert bei mir ca. 4 Wochen und scheint auch völlig problemlos zu laufen.

Ich kann nur sagen, dass wir überhaupt keine Probleme hatten und ich angenehm überrascht war, wie zügig alles abgelaufen ist.

Ich hatte bzgl. der Visumserteilung auch eine Mail an die Botschaft in Bangkok geschickt und folgende Antwort erhalten:

"welche Unterlagen ein thailändischer Staatsbürger bei der Visumsbeantragung erfüllen muss, entnehmen Sie bitte dem Internetangebot der Deutschen Botschaft Bangkok.

Ein Intensivsprachkurs setzt eine Unterrichtszeit von 24 bis 30 Stunden in der Woche voraus.

Bei der Beantragung des Visums muss kein Flugticket vorgelegt werden.

Darüberhinaus müssen keine weiteren Unterlagen vorgelegt werden"

Soweit mal meine aktuellen Erfahrungen mit der Visumerteilung.

Gruß
Detlev
 
D

derwisch

Gast
Tja, ich hätte wohl vorher hier vorbeischauen sollen :-( .
War letzte Woche in Bangkok (Botschaft) und heute kam die Absage wegen der allgegenwärtigen Nichtrückkehrwilligkeit, insgesamt hat es sogar fast alle Mädels erwischt! Setze jetzt auch meine Hoffnungen auf das Sprachvisum, obwohl die finanziellen Voraussetzungen ja ganz schön happig zu sein scheinen, aber Heiraten geht ja (noch) nicht und zieht diesen ellenlangen Formularschwanz nach sich... Danke für die Tipps und viel Glück!

Grüße aus Augsburg
Hubert
 
B

Bökelberger

Gast
Hubert, dann wünsche ich dir viel Erfolg !
Solltest du Fragen zum Schulvisa haben, dann melde ich einfach wieder.
 
B

Bdm

Gast
Hallo Hubert !
Bin auch im Raum Augsburg und könnte Dir ne gute und günstige Sprachschule in Augsburg empfehlen.Schreib mir doch einfach eine Mail.
Meiner Freundin Ihr Antrag läuft jetzt und wir sind gespannt, ob man unserem Glück eine Chance gibt.

Gruß *** Bdm ***
 
B

Bdm

Gast
Hallo Gemeinde!
Heute möchte ich Euch enlich vom positiven :bravo: Ausgang unseres Sprachkursantrages berichten.
Nachdem von der Botschaft die Antragsunterlagen meiner Freundin erstmal in eine falsche Stadt geschickt wurden und sich in der Sache 6 Wochen lang garnichts tat war der Starttermin für den Sprachkurs schon fast erreicht(noch1 1/2 Wochen!) als ich mich persönlich an mein zuständiges Ausländeramt wandte und erfuhr,dass kein Antrag vorliegt. :nixweiss: Von da an ging alles jedoch ungeahnt schnell.Ich faxte der Botschaft in Bangkok meine korrekte Adresse mit der Bitte um beshleunigte Bearbeitung per Fax. :wink: 3 Tage später hatte ich die Vorladung vom Ausländeramt zwecks Verpflichtungserklärung und weitere 2Tage darauf hielt meine Freundin ihr Visum in den Händen. :bravo: Sie nahm die nächste Maschine und war 1 Tag vor Schulbeginn bei mir. :bravo: :bravo: :bravo:
Das Visum steht im Pass für 3 Monate.Nach der ersten Gewöhnungswoche waren wir beide beim Ausländeramt mit ihrem Pass und einer Bestätigung der Sprachschule,dass sie für 1 Jahr angemeldet ist und beantragten die Aufenthaltsgenehmigung für diesen Zeitraum.Und siehe da - die Genehmigung wurde umgehend in den Pass eingetragen.Somit darf meine Freundin 1 Jahr bleiben und die Dt. Sprache erlernen und wir beide können zusammen leben und müssen nicht Hals über Kopf heiraten. :bravo: :bravo:
Natürlich ist dieser Aufenthalt an den Besuch der Schule mit mindestens 20 Wochenstunden gebunden.Das Ausländeramt hat Kontrollmöglichkeiten und bei Nichtbesuch der Schule erlischt die Erlaubnis! :wink: Die Schulkosten halten sich mit 250 € monatlich für eine Privatschule noch einigermassen in Grenzen und auch für die Verpflichtungserklärung reicht ein durchschnittlicher Verdienst aus. ;-)
So viel zum vorläufigen Happyend unserer Visageschichte.Grüsse an das tolle Forum und ...nicht aufgeben!
Bdm
 
S

seven

Gast
Hallo,

auch wenn es für mich nun nicht mehr so aktuell ist eine Frage:
Habt Ihr ein Sprachkursvisum für 3 Monate in Bangkok beantragt oder bekommt man bei Ausstellung in BKK nur ein nationales Visum, was dann in Deutschland wie bei einem Au-Pair in eine Aufenthaltsberechtigung umgewandelt werden muss?

Viel Glück Euch beiden.

Sven
 
Jinjok

Jinjok

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05.07.2001
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@ Bdm
:super:
Danke für Deine Rückmeldung. Schön zu sehen, daß sich nicht nur die Leute mit negativen Erfahrungen zu Wort melden. Ich wünsche Euch ein schönes Jahr und Deiner Freundnin viel Spaß und Erfolg beim Deutschlernen.
:wink:
Jinjok
 
T

Thai-Robert

Gast
Hallo Bdm

Wahnsinn....da ist ja Super.

Da freue ich mich für Euch.

Ich wünsche Euch eine schöne Zeit in Germany und viel Spass beim Lernen.
 
D

didl69

Gast
Hallo seven,

richtig jedes beantragte Visum ( Schengen oder Nationales ) wird nur fuer 3 Monate ausgestellt. Verlaengerungen macht dann das zustaendige Auslaenderamt.


Noch etwas zum Sprachvisum.

In Koeln reicht ein Besuch eines Intensivkurses der VHS fuer das Sprachvisum. Der Kurs kostet pro Semester ca.400 Euro und mit Studentenausweis nur ca 300 Euro.

Bei meiner Freundin war es so das wir erst kurz vor Ablauf der ersten 3 Monate zur Verlaengerung gegangen sind und da noch nicht alle Unterlagen vorhanden waren hat sie erstmal nur ne Verlaengerung von 3 Monaten bekommen. Nach diesen 3 Monaten noch einmal eine Verlaengerung von einem vollen Jahr. Hatten also genug Zeit unsere H... Papiere einzureichen. :bravo: Morgen nein gleich holen wir uns einen Termin ab.
 
Thema:

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