Fragen zum auswandern

Diskutiere Fragen zum auswandern im Behörden & Papiere Forum im Bereich Thailand Forum; Nö nicht ganz, für die Ersterteilung wollen die 5,000 EUR auf einem dt. Konto sehen, von einem thail. Konto ist nicht die Sprache, erst bei der...
xander1977

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Das ist zumindest merkwuerdig. Hier hat wohl wieder jemand verwuerfelt. Wie soll man einen Deposit in TH haben, wenn man da erst hin will. Chicken&Egg, geht nicht, aber auch nicht weiter verwunderlich in diesem Land.

Fuer ein Visum haben die Botschaften/Konsulate Ermessensspielraum. Die 400 oder 800k muss man dann bei Erstbeantragung der Extension fuer 2 Monate nachweisen.
Nö nicht ganz, für die Ersterteilung wollen die 5,000 EUR auf einem dt. Konto sehen, von einem thail. Konto ist nicht die Sprache, erst bei der Verlängerung ;-)

Du musst keine 400,000 oder 800,000 bei einem Konsulat nachweisen und da gibt es auch keinen Spielraum. unverheiratet 800,000 (in welcher Kombination auch imer) und bei verheirateten 400,000 (in welcher Kombination auch immer)...
 
xander1977

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Das ist nun aber wieder was komplett Anderes, 5000 Euro sind auf einem deutschen Konto nachzuweisen, nicht Thai. Damit an sich widerspruechlich. Das sind dann auch nur knapp 200kTHB. Also irgendwas stimmt nicht.
Du musst unterscheiden zwischen Erstantrag und Verlängerung! Da ist nicht's wiedersprüchliches dabei ;-)

Erstantrag in Deutschland
Verlängerug in Thailand

EDIT:
Das non-immigration O kann nur im Ausland (Deutschland) beantragt werden!
 
crazygreg44

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Dies hier schreibt das Konsulat Frankfurt vor.

Man beachte: Der Nachweis dass GELD in Höhe von 20.000 Euro vorliegen muss, kann in Deutschland erbracht werden.

Hier steht NICHTS davon dass diese Summe bereits auf einem thailändischen Konto vorliegen muss!!

Es geht laut Text anscheinend darum dass der Antragsteller nachweisen muss, dass der Antragssteller über die finanziellen Mittel verfügt, die ihm gestatten, das Non-Imm-OA in eine Erlaubnis zum Jahresaufenthalt umzuwandeln.

Wenn das Geld auf einem thailändischen Konto vorhanden sein muss und nicht auf einem deutschen Konto, dann sollen sie es gefälligstens auch so schreiben!!!




2.2 Non-Immigrant-Visum “O”: Longstay – Jahresvisum ausschließlich für Rentner


  • NON-IMMIGRANT-O VISA A: 365-Tage-Aufenthalt (erhältlich nur beim Königlich Thailändischen Generalkonsulat in Frankfurt am Main oder bei der Königlich Thailändischen Botschaft in Berlin)
Bitte beachten Sie, dass sich Inhaber dieses Visums alle 90 Tage beim Immigrationsbüro in Thailand melden müssen. Ist eine Aus- und Wiedereinreise während des Aufenthaltes geplant, so muss man sich vor der Ausreise beim Immigrationsbüro melden, um ein Re-Entry-Permit zu beantragen, sodass eine Wiedereinreise möglich ist.
Dieses Visum wird nur erteilt, wenn sich der Antragsteller langzeitig oder dauerhaft in Thailand aufhalten wird.
Der Antragsteller muss mind. 50 Jahre alt sein.

    • 3 vollständig ausgefüllte Visaanträge (die genaue Adresse von mind. einer Unterkunft muss unbedingt angegeben werden/genaue Angabe von Hausnummer, Straße, PLZ und Ort)
    • Reisepass im Original (muss mind. 18 Monate gültig sein)
    • 3 Kopien der ersten Seite des Reisepasses
    • 3 Passbilder
    • Kopie der Flugbestätigung
    • 3 Kopien des Rentenbescheids mit einem monatlichen Betrag von mind. 1.500,- Euro (65.000,- Baht)
Falls dieser Betrag nicht erfüllt wird, weitere Vermögensnachweise von mind. 20.000,- Euro (800.000,- Baht) (z.B. Kopie der Bankbestätigung oder der Kontoauszüge der letzten 3 Monate).

  • Gesundheitszeugnis vom Hausarzt (Original + 2 Kopien) Bitte nutzen Sie dieses Formular
  • Polizeiliches Führungszeugnis (Original + 2 Kopien)
  • Lebenslauf (in englischer Sprache) (Original + 2 Kopien)
  • 3 Kopien des Wohnraumnachweises in Thailand
  • Visagebühr
 
MadMac

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Das wird einfach falsch uebersetzt sein. Man muss auseinanderhalten zwischen Visa und Aufenthaltserlaubnis (Extension). Zwei grundverschiedene Sachen. Aber da das Somchai nicht hinkriegt, darf man das vom Antragsteller wohl auch nicht erwarten :)
 
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Erstantrag : 2 Monate

Folgeantrag: 3 Monate

wer das anzweifelt, soll halt zur Immigration gehen und die dortigen Beamten fragen, ich verabschiede mich jetzt hier.
 
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Nö nicht ganz, für die Ersterteilung wollen die 5,000 EUR auf einem dt. Konto sehen, von einem thail. Konto ist nicht die Sprache, erst bei der Verlängerung ;-)

Du musst keine 400,000 oder 800,000 bei einem Konsulat nachweisen und da gibt es auch keinen Spielraum. unverheiratet 800,000 (in welcher Kombination auch imer) und bei verheirateten 400,000 (in welcher Kombination auch immer)...
GANZ RICHTIG, xander!

SO ist es richtig!
 
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EDIT:
Das non-immigration O kann nur im Ausland (Deutschland) beantragt werden!
das ist richtig, aber auf der regierungsamtlichen Seite welche du weiter oben verlinkt hast (oder didi?) steht schwarz auf weiss, das man es auch auf der Immi in Chaeng Wattana bekommen kann. Was folgert daraus? Somchai-Übersetzung grosse Wasserbüffelscheisse
 
MadMac

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Nee, das geht auch in Chaeng Wattana, die haben da sogar einen extra Schalter, rechts neben dem Re-Entry :). Nicht gibt es nicht im Land ohne Socken.
 
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Nö nicht ganz, für die Ersterteilung wollen die 5,000 EUR auf einem dt. Konto sehen, von einem thail. Konto ist nicht die Sprache, erst bei der Verlängerung ;-)

Du musst keine 400,000 oder 800,000 bei einem Konsulat nachweisen und da gibt es auch keinen Spielraum. unverheiratet 800,000 (in welcher Kombination auch imer) und bei verheirateten 400,000 (in welcher Kombination auch immer)...

welche unverhoffte Erkenntnis!!! :) :)

Hast Du gerade eben mal im Konsulat angerufen und Dich vergewissert, xander? ;-)

ich kann das leider nicht für Euch tun, ich verstehe am Telefon nix, bin gehörlos. Ich glaube das ist auch ganz gut so, denn ich hätte kein Mitleid mit den Personen die ich am Telefon quälen würde
 
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Erstantrag : 2 Monate

Folgeantrag: 3 Monate

wer das anzweifelt, soll halt zur Immigration gehen und die dortigen Beamten fragen, ich verabschiede mich jetzt hier.
Ich zweifle das an, da die Konsulate in Deutschland beim Erstantrag von 3 Monaten sprechen (siehe meine Quellenangaben und Bildpost)
 
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Dies hier schreibt das Konsulat Frankfurt vor.

Man beachte: Der Nachweis dass GELD in Höhe von 20.000 Euro vorliegen muss, kann in Deutschland erbracht werden.

Hier steht NICHTS davon dass diese Summe bereits auf einem thailändischen Konto vorliegen muss!!

Es geht laut Text anscheinend darum dass der Antragsteller nachweisen muss, dass der Antragssteller über die finanziellen Mittel verfügt, die ihm gestatten, das Non-Imm-OA in eine Erlaubnis zum Jahresaufenthalt umzuwandeln.

Wenn das Geld auf einem thailändischen Konto vorhanden sein muss und nicht auf einem deutschen Konto, dann sollen sie es gefälligstens auch so schreiben!!!




2.2 Non-Immigrant-Visum “O”: Longstay – Jahresvisum ausschließlich für Rentner


  • NON-IMMIGRANT-O VISA A: 365-Tage-Aufenthalt (erhältlich nur beim Königlich Thailändischen Generalkonsulat in Frankfurt am Main oder bei der Königlich Thailändischen Botschaft in Berlin)
Bitte beachten Sie, dass sich Inhaber dieses Visums alle 90 Tage beim Immigrationsbüro in Thailand melden müssen. Ist eine Aus- und Wiedereinreise während des Aufenthaltes geplant, so muss man sich vor der Ausreise beim Immigrationsbüro melden, um ein Re-Entry-Permit zu beantragen, sodass eine Wiedereinreise möglich ist.
Dieses Visum wird nur erteilt, wenn sich der Antragsteller langzeitig oder dauerhaft in Thailand aufhalten wird.
Der Antragsteller muss mind. 50 Jahre alt sein.

    • 3 vollständig ausgefüllte Visaanträge (die genaue Adresse von mind. einer Unterkunft muss unbedingt angegeben werden/genaue Angabe von Hausnummer, Straße, PLZ und Ort)
    • Reisepass im Original (muss mind. 18 Monate gültig sein)
    • 3 Kopien der ersten Seite des Reisepasses
    • 3 Passbilder
    • Kopie der Flugbestätigung
    • 3 Kopien des Rentenbescheids mit einem monatlichen Betrag von mind. 1.500,- Euro (65.000,- Baht)
Falls dieser Betrag nicht erfüllt wird, weitere Vermögensnachweise von mind. 20.000,- Euro (800.000,- Baht) (z.B. Kopie der Bankbestätigung oder der Kontoauszüge der letzten 3 Monate).

  • Gesundheitszeugnis vom Hausarzt (Original + 2 Kopien) Bitte nutzen Sie dieses Formular
  • Polizeiliches Führungszeugnis (Original + 2 Kopien)
  • Lebenslauf (in englischer Sprache) (Original + 2 Kopien)
  • 3 Kopien des Wohnraumnachweises in Thailand
  • Visagebühr
Wo ist deine Quellenangabe? Ich vermute die haben hier nur copy&paste gemacht und "vergessen" das es sich hier nicht um den Erstantrag handelt...
 
xander1977

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Aber wir drehen und hier im Kreis ;-)

Die Konsulate wollen auch beim Erstantrag 3 Monate (5,000 EUR) sehen... Verlängerung/Umwandlung auch 3 Monate (800,000 Baht, bzw. 400,00 Baht)

Da mich das aber erst in 20 Jahren betrifft - mit gut Glück gar nicht, da ich dann ab November 2017 eine work permit brauche (und da muss sich die Firma darum kümmern) - steig ich hier aus dem Thema aus ;-) Quellenangaben habe ich ja zu genüge rein gestellt ;-)
 
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@xander1977
Das ist alles lokal verschieden. Wie schon gesagt Ermessensspielraum der Botschaften und Konsulate. Wie alles, was mit Thailand zu tun hat, der eine sagt hueh, der andere hopp, der Dritte mai mii. Regeln sollte man daraus nicht versuchen zu deuten.
 
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@xander1977
Das ist alles lokal verschieden. Wie schon gesagt Ermessensspielraum der Botschaften und Konsulate. Wie alles, was mit Thailand zu tun hat, der eine sagt hueh, der andere hopp, der Dritte mai mii. Regeln sollte man daraus nicht versuchen zu deuten.
Ist mir schon klar und habe ich des öfteren schon am eigenem Leib erfahren ;-)

Da ich meine Anträge bei der Botschaft in Berlin stelle (wie auch heute für das non-immi O) halte ich mich an deren Anweisungen/Anforderungen ;-) und nicht an das was die Immigration (die für Visa nicht zuständig ist) in BKK schreibt ;-)
 
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didi

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Das finde ich sehr witzig!! Das ist jetzt völlig aus dem Ruder gelaufen, und jetzt machst Du das noch schlimmer!

Auch ein deutsches Konsulat muss sich an die Bestimmungen der thailändischen Immigrationsbehörde halten.
Da ist nichts aus dem Ruder gelaufen und witzig ist das zumindest für mich auch nicht. Das Konsulat hat doch mit der Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung in Thailand absolut gar nichts zu tun. Die können schreiben, was sie wollen, gültig ist die entsprechende Police Order für die Immi in Thailand.

Fuer ein Visum haben die Botschaften/Konsulate Ermessensspielraum. Die 400 oder 800k muss man dann bei Erstbeantragung der Extension fuer 2 Monate nachweisen.
Genau so ist es. Visum und Verlängerung sind 2 Paar Schuhe. So hab ich es auch in meinem letzten Post versucht zu erklären.

Beim Antragstellen des Non-Imm-OA in Deutschland muss noch kein Konto in Thailand vorliegen!
Bitte nimm doch nicht immer das NON-IMM-O-A als Beispiel. Das gibt es zwar (nur) für Rentner, ist aber eine Sonderform des NON-IMM-O für Rentner. Mit dem NON-IMM-O-A braucht man sich keinen dicken Kopp wegen einer Jahresverlängerung in Thailand machen, weil bei der Einreise mit diesem Visum im Gegensatz zum NON-IMM-O mit 90 Tagen direkt ein Jahr als möglicher Aufenthalt in den Pass gestempelt wird. Da braucht man auch bei Antragstellung was mehr wie z.B. Führungszeugnis und ärztliches Gutachten.

Erstantrag : 2 Monate
Folgeantrag: 3 Monate

wer das anzweifelt, soll halt zur Immigration gehen und die dortigen Beamten fragen, ich verabschiede mich jetzt hier.
Das ist völlig korrekt als Bedingung für eine Jahresverlängerung in Thailand.

Du musst unterscheiden zwischen Erstantrag und Verlängerung! Da ist nicht's wiedersprüchliches dabei

Erstantrag in Deutschland
Verlängerug in Thailand

EDIT:
Das non-immigration O kann nur im Ausland (Deutschland) beantragt werden!
Wenn hier bisher von einem Erstantrag geschrieben wurde, meint man den Ersten Antrag auf eine Aufenthaltsverlängerung Da gilt die Frist von 2 Monaten. Was Du mit Erstantrag meinst, ist der Antrag zur Visumerteilung! Also verscheidene Paar Schuhe.

das ist richtig, aber auf der regierungsamtlichen Seite welche du weiter oben verlinkt hast (oder didi?) steht schwarz auf weiss, das man es auch auf der Immi in Chaeng Wattana bekommen kann. Was folgert daraus? Somchai-Übersetzung grosse Wasserbüffelscheisse
Ich hab zwar nix darüber geschrieben oder verlinkt, aber man kann unter gewissen Voraussetzungen auch ein NON-O bei der Immi in Thailand bekommen. Z.B. durch Umwandlung eines Touristenvisums in NON-O.

Nochmal:
Ein Konsulat oder die Botschaft erteilt ein Visum für die Einreise nach Thailand. Die haben mit der Verlängerung in Thailand NICHTS zu tun.
Die Verlängerung des Aufenthaltes wird durch die Immi in Thailand gemacht. Dafür gelten deren Bestimmungen, die von denen zur Erteilung eines Visums abweichen können.
 
crazygreg44

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Weil ich nicht eine ganze Homepage nach deinem copy&paste dursuchen will, zumal das keine wirkliche Quellenangabe ist. Was ist so schwer, den Link/die URL zu posten?
. .so weit sollte Dein Vetrauen in das was ich schreibe, wenn ich es schon schreibe, dann aber schon gehen. Dafür brauch's keinen link.

Ich setze den Text lieber per copy & paste, weil wenn ich den link setze, nicht sicher sein kann dass dieser von jedem hier VOR dem Antworten geöffnet und gelesen wird. Die meisten hier übergehen das doch geflissentlich!
 
Dieter1

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. .so weit sollte Dein Vetrauen in das was ich schreibe, wenn ich es schon schreibe, dann aber schon gehen.
Vor solchem Vertrauen kann man die Leute, die hier gelegentlich mitlesen, gar nicht eindruecklich genug warnen.

Die Leute, die hier permanent mitlesen, wissen eh was davon zu halten ist.
 
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Fragen zum auswandern

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